Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 7.3 Rente
Die Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente werden aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhoben und von dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte aufgebracht. Den gesamten Beitrag zur Pflegeversicherung (3,05 %, ggf. plus Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose in Höhe von 0,25 %) tr...mehr