Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Rentner / 2 Sondermeldung des Arbeitgebers

Um dem Rentenversicherungsträger eine richtige Rentenberechnung zu ermöglichen, sind Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers zu einer Sondermeldung verpflichtet.[1] Der Arbeitgeber meldet dem Rentenversicherungsträger mit der Sondermeldung die zeitnahen Entgeltdaten. Für die Meldung ist der Meldegrund "57" anzugeben.mehr

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Rentner / 1 Rentenantrag

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen Renten wegen Alters[1], verminderter Erwerbsfähigkeit[2] und Hinterbliebenenrenten[3]. Renten sind schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) beim Rentenversicherungsträger bzw. dessen Auskunfts- oder Beratungsstellen, bei den Versicherungsämtern der Gemeinden (unterschiedlich je nach Bundesland) oder bei einem Versiche...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.1 Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Die Angaben in den Lohn- und Gehaltskonten werden von den Rentenversicherungsträgern mindestens alle 4 Jahre überprüft.[1] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Dazu gehören auch die Unfallversicherung, die Abgaben zur Künstlersozialkasse, die Umlagen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung und die Insolvenzgeldumlage...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.3 Anwendung des § 104 SGB X

Rz. 29 Bezüglich der grundsätzlichen Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 104 SGB X wird auf Rz. 23 verwiesen. § 104 SGB X regelt den Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und ist nur dann anzuwenden, wenn weder § 102 noch § 103 SGB X greifen (§ 106 SGB X) und § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet. Die Vorschrift de...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.9 Erstattungsanspruch bei nochmaliger Weiterleitung (drittangegangener Reha-Träger)

Rz. 34 Nach § 14 Abs. 3 kann der Rehabilitationsträger, an den der Antrag auf Teilhabeleistungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet wurde, ausnahmsweise den Antrag an einen "dritten" Rehabilitationsträger weiterleiten – allerdings nur mit dessen vorheriger Zustimmung. Der Rehabilitationsträger, der die Zustimmung erteilt, wird dann drittangegangener Rehabilitationsträger...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.2 Anwendung des § 103 SGB X

Rz. 27 Die grundsätzliche Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 103 SGB X ist in Rz. 23 erläutert. § 103 SGB X ist nur dann anzuwenden, wenn § 102 SGB X nicht greift (= fehlende Vorleistung), § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet (Hinweis: Nur der zweit- bzw. drittangegangene Rehabilitationsträger oder der im Rahmen der Beteiligung nach § 15 SGB ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1)

Rz. 4 § 16 SGB IX steht im Zusammenhang mit den Regelungen in § 14 SGB IX. Der zweitangegangene Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 hat i. d. R. nicht mehr die Möglichkeit, den Antrag auf Teilhabeleistungen noch einmal an einen anderen Rehabilitationsträger weiterzuleiten. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 HS 1 und Satz 2 stellt der Rehabilitationsträger – wenn Leistungen...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5 Eingeschränkter Erstattungsanspruch des erstangegangenen Trägers (Abs. 4)

Rz. 21 Während sich § 16 Abs. 1 bis 3 mit Erstattungsansprüchen des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1, Rz. 4 ff.) oder des Rehabilitationsträgers, der im Rahmen einer "Mehrträgerschaft" einen anderen Leistungsträger beteiligt und für diesen Rehabilitations-/Teilhabeleistungen erbringt (Abs. 2, Rz. 7 ff.), befasst, regelt Abs. 4 die Einschränkungen des Erstattungs...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.3 Übergangsgeld und andere Entgeltersatzleistungen der Rehabilitationsträger

Rz. 12 Zu den zu erstattenden Aufwendungen zählen auch die Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Sicherung sowie Krankengeld der Soldatenentschädigung), die dem zweitangegangenen oder dem nach § 15 "vorleistenden" Rehabilitationsträger aufgezwungen wurden. Zu erstatten ist z. B. von der Krankenkasse auch das vom Rentenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.3 Leistungsanspruch

Rz. 6 § 14 ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht nur eine Ermessensleistung. Die Entscheidung, welche Leistung für die Versicherten in Betracht kommen, wo und wie lange diese erbracht werden, treffen allerdings die Träger der Rentenversicherung nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 13 Abs. 1 (BT-Drs. 18/9787 S. 32 ff.), wobei sie ihr Rahmenkon...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 In den Fällen des § 16 Abs. 1 (zweitangegangener Rehabilitationsträger; Rz. 4 ff.) oder § 16 Abs. 2 ("leistender" Träger erbringt Leistungen für einen "beteiligten" Rehabilitationsträger, Rz. 7) hat der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspruch gegen den letztendlich zu...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.4 Aufgrund der Entgeltersatzleistungen zu entrichtende Beiträge

Rz. 13 Die aufgrund der Zahlung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld usw. angefallenen Sozialversicherungsbeiträge sind in voller Höhe vom eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger zu erstatten und fließen somit in voller Höhe in den Erstattungsbetrag ein. Der Grund: In der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bunde...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.6 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 3)

Rz. 12 Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, durch präventive Leistungen Krankheiten zu verhüten. Dadurch kann ebenfalls der Eintritt der Erwerbsminderung vermieden oder hinausgezögert werden. Damit Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Hand in Hand arbeiten, werden die Rentenversicherungsträger gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, sich bei den Leistu...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14 trat aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) am 14.12.2016 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 geändert. Rz. 2 Gemäß BT-Drs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 4 Der Anspruch auf die Präventionsleistungen des § 14 Abs. 1 erstreckt sich auf rentenversicherte Arbeitnehmer und rentenversicherte selbstständig Tätige. Für den Anspruch auf die Leistungen muss der Versicherte zwar die versicherungsrechtlichen (§ 11), nicht aber die persönlichen (= medizinischen) Voraussetzungen des § 10 erfüllen. Erfüllt er die persönlichen Voraussetzu...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 3 § 14 zielt darauf ab, durch Präventionsleistungen den Eintritt der Erwerbsminderung eines Erwerbstätigen zu verhindern bzw. zumindest hinauszuzögern. § 14 verpflichtet deshalb die Rentenversicherungsträger, bereits mit Leistungen zu beginnen, wenn eine Beeinträchtigung der Gesundheit besteht, die sich später negativ auf die Erwerbsfähigkeit auswirken kann. Im Gegensatz...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.4 (Möglicherweise keine) Anwendung des § 105 SGB X

Rz. 31 § 105 SGB X ist grundsätzlich anzuwenden, wenn keiner der in §§ 102 bis 104 SGB X aufgeführten Sachverhalte greift (vgl. BSG, Urteil v. 20.4.2010, B 1/3 KR 6/09 R). Im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen (§ 5) ist gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 SGB IX jedoch ein Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X ausgeschlossen, wenn ein Rehabilitationsträger u. a. bewusst seine Zuständigke...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.1 Definition des Begriffs der Leistungsausgaben

Rz. 10 Die Höhe des Erstattungsanspruchs nach § 16 Abs. 3 erfasst in den Fällen des § 16 Abs. 1 und 2 alle leistungsbedingten Aufwendungen (= Kosten der Sach- und Dienstleistungen und der Geldleistungen i. S. d. § 11 SGB I ) des leistenden Rehabilitationsträgers, für die der andere Rehabilitationsträger letztendlich zuständig ist. Zu beachten ist, dass als Leistungsaufwendunge...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.2 Zielsetzung

Rz. 5 Die in § 14 geregelten Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen u. a. auf die gesundheitliche Verfassung, die individuelle Lebensführung und die Selbstkompetenz des Versicherten einwirken und zur besseren Bewältigung der Arbeitsanforderungen führen. Durch eine möglichst frühzeitige Intervention soll das Grundprinzip des Vorrangs der Prävention g...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.3 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 9 Gemäß der Gesetzesbegründung in BT-Drs. 18/9787, S. 32 ff. wird "vielfach eine Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern – zum Beispiel den gesetzlichen Krankenkassen – sinnvoll sein. Die Entscheidung, welche Leistungen für die Versicherten in Betracht kommen, wo und wie lange diese erbracht werden, treffen die Träger der Rentenversicherung nach pflichtgemäßem ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5.2 Erstattungsanspruch bei fehlerfreiem Verhalten des erstangegangenen Rehabilitationsträgers

Rz. 23 Der erstangegangene Träger ist nicht in der gleichen Weise schutzwürdig wie der zweitangegangene Träger. Er ist z. B. nämlich nicht einer "aufgedrängten" Zuständigkeit aus § 14 Abs. 1 ausgesetzt, der er sich nicht zu entziehen vermag, sondern kann vielmehr seine Zuständigkeit prüfen und verneinen. Gleichwohl sind ausnahmsweise Fallkonstellationen denkbar, in denen sic...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.5 Beiträge zur Unfallversicherung

Rz. 16 Die Teilnahme des Rehabilitanden an einer Teilhabeleistung begründet ggf. Versicherungspflicht zur Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 SGB VII. Gemäß der "Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs" v. 8./9.2012 (TOP 13) und der Fachkonferenz Leistungs- ...mehr

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Jansen, SGB X § 110 Pauscha... / 2.2 Bagatellgrenze

Rz. 4 Nach § 110 Satz 2 erfolgt zwischen den Leistungsträgern (§§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I) keine Erstattung von Sozialleistungen, wenn der Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich geringer ist als 50,00 EUR. In Anwendung der in § 107 Abs. 1 geregelten Erfüllungsfiktion verbleibt ein solcher geringfügiger Erstattungsbetrag beim – dem Grunde nach – erstattungspflichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Quebec / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Tunesien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist bei Selbstständigen für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 8 Beitragsnacherhebung aufgrund von Betriebsprüfungen

Als durchführende Stelle für die Betriebsprüfungen beim Arbeitgeber obliegt es den Rentenversicherungsträgern, die ordnungsgemäße Berücksichtigung des Arbeitsentgelts unter Anwendung des Entstehungsprinzips sowie des Zuflussprinzips bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen. Gelangt der Rentenversicherungsträger dabei zu der Erkenntnis, dass fiktive Entgelte...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / Zusammenfassung

Überblick Laufende Entgeltbestandteile, die nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden, obwohl sie arbeitsrechtlich beansprucht werden können, sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Dieser Grundsatz ist lediglich dann nicht anwendbar, wenn ein wirksamer Lohnverzicht erklärt worden ist. Für diesen sind sozialversicherungsrechtlich jedoch sehr enge Grenzen gesetzt wor...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.2 Vorleistungspflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften

Rz. 4 Ein Anwendungsfall i. S. v. § 102 Abs. 1 liegt nur vor, wenn ein Leistungsträger zur Erbringung der vorläufigen Sozialleistung aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift verpflichtet gewesen ist. Eine solche Vorleistungsverpflichtung könnte sich z. B. aus § 43 Abs. 1 SGB I, § 23 Abs. 1 SGB III oder § 139 Abs. 1 SGB VII ergeben. Rz. 5 § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB I regelt, dass de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.5 Automationsgestützte operative Datenanalyse (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 43a § 31a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO wurde mit Wirkung ab dem 30.12.2025 mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung[1] als weitere Norm zur Öffnung des Steuergeheimnisses in die AO eingefügt. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung soll das Risikomanagement bei der FKS dadurch gestärkt werden, dass auch die geschützt...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 3 Rechtsprechung

Rz. 13 Bezieht ein versicherungspflichtiger Student eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ist die Krankenkasse zur Erstattung des Eigenanteils der Beiträge aus der Rente verpflichtet, solange dieser (zusammen mit den aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen zu bemessenden Beiträgen) den Studentenbeitrag nicht übersteigt: BSG, Urteil v. 19.12.1995, 12 RK...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.3 Entscheidung über Antrag nach § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 14 Das Gericht "kann" nach Abs. 1 Satz 1 aussprechen, dass und in welcher Weise die Vollziehung des Verwaltungsakts rückgängig zu machen ist. Durch diese Formulierung wird lediglich die Befugnis des Gerichts zum Ausdruck gebracht, nicht aber, dass es bei Erfüllung aller Voraussetzungen des § 131 Abs. 1 und 2 dem Ermessen des Gerichts überlassen wäre, über den Anspruch au...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 9 Die "doppelte Beitragsbemessungsgrenze" i. S. d. § 230 Satz 2 (vgl. die Komm. dort, Rz. 2) kann dazu führen, dass von einem versicherungspflichtig beschäftigten Mitglied, das Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, laufend Beiträge aus Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Für diesen Fall sieht Abs. 2 eine Erstattungsmöglichkeit...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.2 Entscheidung des Gerichts

Rz. 8 Ob von der Möglichkeit, durch Grundurteil nach Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 Gebrauch gemacht wird, steht im Ermessen des Gerichts ("kann"; vgl. BSG, Urteil v. 17.4.2007, B 5 RJ 30/05 R; BSGE 61, 217). Wenn die Leistungshöhe ohne weiteres festzustellen ist, wird es zur Zahlung in genau bestimmter Höhe verurteilen. Wegen der Schwierigkeit der Rentenberechnung wird die Verurteilu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Entscheidung nach § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 9 Die Voraussetzungen für die Entscheidung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 sind: Die Anfechtungsklage muss erfolgreich sein, der Verwaltungsakt (oder Widerspruchsbescheid) wird also – zumindest teilweise – aufgehoben. Der Verwaltungsakt muss schon vollzogen sein. Ferner erforderlich ist ein entsprechender Antrag, obwohl § 131 den Antrag – anders als § 131 Abs. 1 Satz 2 VwGO – nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 7.2 Zum Jahresende muss eine Meldung zur Sozialversicherung elektronisch gesendet werden

Zum Jahresende bzw. bei Ende der Beschäftigung ist der jeweiligen Krankenkasse das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt auf dem elektronischen Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" zu melden. Diese Daten werden an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergemeldet und dienen als Grundlage für spätere Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält ein...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.3 Frühzeitiger Kontakt mit dem Versicherten und Notwendigkeit von dessen Einwilligung (Abs. 2)

Rz. 9 Für die Einleitung von maßgeschneiderten Rehabilitations-/Teilhabeleistungen ist es wichtig, die notwendigen Rehabilitationsbedarfe umfassend und möglichst schon in einer frühen Phase festzustellen. Die Bedarfserkennung ist immer die erste Phase für die Arbeiten zur Sicherung eines erfolgreichen Rehabilitationsprozesses. Dafür genügt es, wenn durch einfaches Wahrnehmen...mehr

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Jansen, SGB VI § 173 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind § 252 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 348 Abs. 1 SGB III. Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge folgt nach § 173 im Grundsatz der Regelung der Beitragstragung. Nach diesem Grundsatz müssen insbesondere die Beiträge für freiwillig Versicherte (§ 171), für Höherversicherte ...mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.2 Berufliche Eingliederung als Ziel des Fallmanagements (Abs. 1)

Rz. 6 Die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen wegen drohender oder bereits eingeschränkter Erwerbsfähigkeit sind i. d. R. so erfolgreich, dass der Rehabilitand anschließend seine Arbeit wieder aufnehmen kann und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht gezahlt werden müssen. Allerdings ist eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben teilweise langwierig und schw...mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.4.3 Rechtskreisübergreifende Unterstützung (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 18 Das Fallmanagement wirkt rechtskreisübergreifend. Das heißt: Es bezieht sich nicht nur auf die Teilhabeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern – abhängig von den jeweiligen gesundheitlichen, beruflichen, sozialen und persönlichen Rahmenbedingungen – auch auf Leistungen und Hilfen anderer Träger sowie Dritter, um ein bedarfsgerechtes, abgestimmtes und k...mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.4.2 Teilhabeplan (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 15 Das Fallmanagement beinhaltet gemäß Abs. 3 Nr. 2 die Entwicklung und Koordinierung eines individuellen Rehabilitationsprozesses gemeinsam mit dem Betroffenen und ggf. unter Einbindung weiterer Beteiligter sowie die Erstellung eines individuellen Teilhabeplans nach § 19 SGB IX, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. zu a) Der medizinische Rehabilitation...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.7 Aktuelle Bestimmung des Einkommens bei erheblichen Einkommenseinbußen, Härtefallregelung, Abs. 1a

Rz. 23 Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht konnten versicherungspflichtige Selbständige die Zahlung einkommensgerechter Beiträge aufgrund von Einkommenseinbußen nur mit zeitlicher Verzögerung gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend machen. Mit Abs. 1a trägt der Gesetzgeber dem Wunsch des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und der deutschen Rentenv...mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.5 Zuständigkeit für die Durchführung des Fallmanagements (Abs. 4)

Rz. 22 In den Modellvorhaben des Bundesprogramms "rehapro – Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben" (Rz. 5) hat es sich als günstig erwiesen, dass die Reha-Klinik, in der der Betroffene therapiert wird, anstelle des Rehabilitationsträgers das Fallmanagement übernimmt. Während der Therapie in der Reha-Klinik entsteht nämlich oft ein Vertrauensverhältnis zwischen den Ärz...mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.1 Beitragszahlung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

Rz. 3 Ab dem 1.1.1995 waren Personen, die einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Wochenstunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, nach Maßgabe des § 3 Nr. 1a versicherungspflichtig. Seit dem 1.1.2017 sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Pflegepersonen i. S. v. § 19 SGB XI in der Zeit versicherungspflichtig, in der sie eine oder ...mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.1 Einführung und Hintergründe

Rz. 3 Gemäß § 9 Abs. 1 erbringen die Träger der Rentenversicherung Leistungen zur Prävention (§ 14), zur medizinischen Rehabilitation (§§ 15, 15a, 31 Abs. 1 Nr. 2), zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16) und zur Nachsorge (§ 17), um dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit des Versicherten oder sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern. Mit dem hier aufg...mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.2 Vereinbarungen

Rz. 5 Aufgrund der Ermächtigung nach § 176a sind Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. getroffen worden (wegen Einzelheiten zu den Vereinbarungen vgl. rvRecht – Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung unter rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de). Rz. 6 Eine Vereinbarung zur Beitragszahlung un...mehr