Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Leistungsanspruch nicht nur vorübergehend leistungsgeminderter versicherter Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben können, bei denen aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit noch nicht (abschließend) festgestellt ist, bis zur Feststellung verminderter Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger. Bei Leist...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1.4 Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (Nr. 3)

Rz. 72 Mit dem Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SEuSVNOG) v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) ist mit der Nr. 3 mit Wirkung zum 1.1.2025 ein weiterer Versicherungspflichttatbestand auf Antrag für Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz geschaffen worden. Rz. 73 Durch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.3 Zuständigkeit und Rechtsschutz

Rz. 47 Für die Durchführung der Nachversicherung ist der Rentenversicherungsträger zuständig, der am 31.12.2004 das Versicherungskonto geführt hat; kontoführender Versicherungsträger (GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 19.2.2024, Abschn. 9). Die Versicherungszugehörigkeit orientiert sich bei Nachversicherungsfällen an den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der §§ 127 ff. So...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1.7 Prüfungskompetenz- und Umfang

Rz. 24 Die für die Entscheidung über die Pflichtversicherung auf Antrag zuständigen Rentenversicherungsträger sind allumfassend entscheidungsbefugt und auch entscheidungsverpflichtet. Der zuständige Rentenversicherungsträger entscheidet daher nicht nur über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Versicherungspflicht auf Antrag, sondern auch über das Vorliegen bzw. Nichtvorl...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.3.2 Wirksamkeit freiwilliger Beiträge (§ 197 Abs. 2 SGB VI)

Rz. 29 Das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht unabhängig von einer ausdrücklichen Feststellung des Rentenversicherungsträgers. Das Versicherungsverhältnis wird i. d. R. allein durch die tatsächliche Zahlung der freiwilligen Beiträge begründet. Die Wirksamkeit der Zahlung freiwilliger Beiträge ist dabei in § 197 Abs. 2 geregelt; danach sind freiwillige Beiträge nur w...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.4 Ausübung der Tätigkeit und Auswirkung auf die Versicherungspflicht

Rz. 105 Die jeweils in § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 9 genannte Tätigkeit muss zur Auslösung des Versicherungspflichttatbestandes tatsächlich ausgeübt werden (vgl. zu den Besonderheiten bei der Ausübung der Handwerkstätigkeit die Komm. unter Rz. 73 ff. – Ausübung der selbstständigen Handwerkertätigkeit). Nur wenn die jeweilige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und auch nicht beende...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.3 Statusfeststellungsverfahren; § 7a, 28h und 28p SGB IV

Rz. 15 Zur Ermittlung des Status eines Betroffenen bietet das SGB IV verschiedene Statusfeststellungsverfahren, so insbesondere das Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (bis zum 31.3.2022 galt insoweit noch das Anfrageverfahren). Rz. 16 Weiter räumt § 28h Abs. 2 SGB IV den zuständigen Krankenkassen als Einzugsstelle des Gesamtsozialversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.2 Maßgabe besonderer Vorschriften

Rz. 7 Aufgrund der mit der Einführung von § 82a beabsichtigten allgemeingültigen Regelung des Verwaltungsvermögens sind Sonderbestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen im Interesse der Rechtsvereinheitlichung größtenteils entfallen. Weiterhin bestehen folgende Ausnahmen: Im Bereich der Krankenversicherung ergänzt § 263 SGB V in seiner ab dem 1.1.2023 geltenden Fassung das...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.3 Hebammen und Entbindungspfleger (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 58 In Satz 1 Nr. 3 ist die Versicherungspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger geregelt. Von der Versicherungspflicht der Nr. 3 werden nur die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger erfasst. Sie bedürfen nach §§ 1 bis 4 HebG der Erlaubnis zur Berufsausübung in der Entbindungshilfe. Zu ihren Tätigkeiten gehört die Beratung der Schwangeren, das Leiten d...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.8.3 Ausübung der selbstständigen Handwerkertätigkeit

Rz. 73 Mit der Eintragung ist allerdings allenfalls die widerlegbare Vermutung verbunden, dass auch eine selbstständige Tätigkeit als Handwerker ausgeübt wird. Hinsichtlich der tatsächlichen Ausübung obliegt den Rentenversicherungsträgern und Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Pflicht der vollständigen Überprüfung. Vom tatsächlichen Ausüben der selbstständigen Tätigkeit...mehr

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Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.4 Anzeigepflicht (Abs. 3b, Abs. 5)

Rz. 6 Bestimmte Vermögensanlagen bedürfen keiner Genehmigung, sondern es genügt, wenn sie der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Darunter fallen: die Absicht, Datenverarbeitungsanlagen und -systeme anzukaufen, zu leasen oder anzumieten oder sich an solchen zu beteiligen und schließlich die Beschaffung von Datenverarbeitungsprogrammen (Abs. 3b Satz 1 Nr. 1). Unter "Datenverarb...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.2 Pflegepersonen (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 52 In Satz 1 Nr. 2 ist die Versicherungspflicht für selbstständig tätige Pflegepersonen geregelt. Das BSG hat in einer Leitentscheidung zunächst dem Grundsatz nach klargestellt, dass sich 2 Satz 1 Nr. 2 keine prinzipielle "Anerkennung" selbstständiger Pflegekräfte durch den Gesetzgeber in dem Sinne entnehmen lässt, dass diese Berufsgruppe generell selbstständig tätig wär...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.1.4 Kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Rz. 46 Eine weitere Voraussetzung für das Eintreten von Versicherungspflicht ist, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) beschäftigt wird. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem zu beurteilenden Selbstständigen und dem Arbeitnehmer bestehen. Leiharbeitnehmer (BSG,...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.8.2 Handwerkerrechtliche Qualifikationsanforderungen

Rz. 71 Der handwerkerrechtliche Befähigungsnachweis ist geregelt in den § 7 Abs. 1a HwO (Meisterprüfung), in § 7 Abs. 2 HwO (gleichwertige Prüfung), in §§ 8, 9 HwO (Ausnahmebewilligung oder -bescheinigung), § 7a HwO (Ausübungsberechtigung für verwandte Handwerke), § 7b HwO (Ausübungsberechtigung Altgesellenregelung) und § 7 Abs. 9 HwO (eine der Meisterprüfung gleichwertige P...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.5 Anteile an (Wertpapier-) Sondervermögen (Nr. 5)

Rz. 8 Die Regelung ermöglicht eine Beteiligung an Sondervermögen "nach dem Kapitalanlagegesetzbuch" (KAGB), das auf der europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) fußt. Zusammen mit dem Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) hat das BAS u. a. eine "Änderung der Mustervertragsbedingungen (Bausteine) für die Wertpap...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.4 Dauer des Anspruchs auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Der Anspruch auf Alg wird für die Dauer des Vorliegens der Voraussetzungen für die Leistungsfortzahlung, längstens aber für 6 Wochen, erfüllt, obwohl mangels Arbeitsfähigkeit die Anspruchsvoraussetzungen nicht (mehr) erfüllt sind, solange auch die (weiteren) Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, z. B. die Anspruchsdauer auf Alg nicht erschöpft ist (in diesem Fall erh...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.6 Geringfügigkeitsgrenze

Rz. 26 Sofern kein Arbeitseinkommen erzielt wird, sind die Voraussetzungen für den Eintritt von Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit nach § 8 SGB IV zu prüfen (vgl. zum seit dem 1.10.2022 gültigen Begriff der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, Rz. 177), wobei Ausnahmeregelungen für bestimmte Personenkreise (z. B. Existenzgründungszuschussbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 85 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 16 des 2. SGBÄndG vom 13.06.1994 (BGBl. I, S. 1229) mit Wirkung vom 18.06.1994 wurden der Abs. 1 neu gefasst, in Abs. 2 S. 1 die Worte "und das Leasen" ergänzt und Abs. 2 S. 2 angefügt; inhaltlich wurde die Regelung damit auf das Leasen von Grundstücke...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.4.1 Beginn der Tätigkeit

Rz. 107 Die Versicherungspflicht beginnt (erst) mit der tatsächlichen Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 7.12.2023, Abschn. 3.2.1), soweit – zu diesem Zeitpunkt – die weiteren erforderlichen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungspflichttatbestands der Nr. 1 bis 9 erfüllt sind. Rz. 108 Die zu einer Versicherungspflicht führende Aufn...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.11 Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 11 Als Parallelvorschrift in der Arbeitslosenversicherung ist § 349a SGB III i. V. m. § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) zu nennen. Die Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden von den Pflegeleistungsträgern getragen, denn zu den nach dem SGB XI vorgesehenen Leistungen gehören auch die Leist...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.3.1 Zuständigkeit

Rz. 28 § 7 selbst enthält keine Zuständigkeitsregelung. Die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers richtet sich daher nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen (§§ 125 ff.). Örtlich zuständig ist der Regionalträger (zur Zuständigkeit vgl. auch GRA der DRV zu § 7 SGB VI, Stand: 26.3.2024, Abschn. 7).mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.3.5 Anspruch auf Beratung

Rz. 36 Betroffene, nach § 5 Abs. 1 Satz 1 versicherungsfreie Personen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beratung, wenn sie von der Regelung des § 7 Abs. 1 Gebrauch machen wollen. Rz. 37 Ohne besonderen Anlass besteht dabei jedoch grundsätzlich keine Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Beratung über eine freiwillige Versicherung (BSG, Urteil v. 6.6.2023, B 12 R 14/...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 5 Das Feststellungsverfahren nach § 95 beinhaltet keine Feststellung im eigentlichen Sinne, also des Inhalts, es wird festgestellt, dass der Leistungsberechtigte Anspruch auf die (vorrangige) Sozialleistung hat. Es wird vielmehr dem Sozialhilfeträger die Befugnis eingeräumt, das fremde Recht auf die vorrangige Sozialleistung im eigenen Namen gegenüber dem anderen Leistun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.3 Daten für die Forschung durch das IAB

Rz. 15 Abs. 5 stellt klar, dass das IAB räumlich, organisatorisch und personell vom Verwaltungsbereich der Bundesagentur für Arbeit zu trennen ist. Seit 2004 bildet das IAB eine eigenständige Dienststelle in Nürnberg. Seither werden die gesetzlichen Anforderungen zweifelsfrei erfüllt. Im Hinblick auf die durch das IAB zu verarbeitenden Daten wurde in den Gesetzesmaterialien ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3.2 Leitfaden Prävention: Ziele

Der GKV Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, hat im Jahr 2000 den Leitfaden Prävention formuliert, der aktuell in der Fassung vom 4.12.2023 vorliegt. Die Zielvorgaben zeigt Tab. 1:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 5 Ausweitungen der Betriebsprüfungen: Rentenversicherungsträger prüft Künstlersozialabgabe

Die Prüfungen bei Arbeitgebern werden seit 2015 erheblich ausgeweitet. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Prüfung der Künstlersozialabgabe erfolgt dabei nach folgenden Kriterien: Arbeitgeber, die bereits künstlersozialabgabepflichtig sind, werden mindestens alle 4 Jahre geprüft. Arb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 5.2 Bußgelder bei Nichterfüllen von Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflichten

Für Verstöße gegen die Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht sowie für Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht beträgt der Bußgeldrahmen einheitlich 50.000 EUR. Neben dem Bußgeld erfolgt die Meldung über die Ordnungswidrigkeit zur Eintragung in das Gewerbezentralregister. Darüber hinaus nimmt die Künstlersozialkasse bei Unternehmern, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 5.1 Ausgleichsvereinigungen können Pflichten übernehmen

Eine Ausgleichsvereinigung ist ein Zusammenschluss von mehreren Unternehmen. Die Ausgleichsvereinigung erfüllt anstelle der Unternehmen die Pflichten nach dem KSVG. Durch die Neufassung des § 32 KSVG wird seit 1.1.2015 die Bildung von Ausgleichsvereinigungen erleichtert. Die Künstlersozialkasse kann mit Zustimmung des Bundesversicherungsamts mit den Ausgleichsvereinigungen v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 5 Rechtslage ab 1.1.2004 (rückwirkend geändert)

Rückwirkend zum 1.1.2004 wurde die zuvor beschlossene Erweiterung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für selbstständige Gewerbetreibende nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI wieder aufgehoben. Daraus folgt, dass trotz der Änderungen in der HwO die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wie bis 2003 nur für Personen vorliegt, die ein Handwerksgewerbe nur bei N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendbarkeit des § 61.

Rn 2 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wozu auch VA-Sachen zählen (BGH Beschl v 25.9.13 – XII ZB 464/12 – NJW 13, 3523, 3525 Rz 20), wäre die Beschwerde nach der allgemeinen Regel des § 61 an sich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder das FamG die Beschwerde zugelassen hat. Diese Mindestbeschwer hat der Gesetzgeber jedenfalls fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erforderlichkeit (Abs 1 S 1).

Rn 9 Die sehr umstrittene Bagatellgrenze iSd § 802l I 2 aF in Höhe von 500 EUR ist durch Art 1 Nr 10 EuKoPfVODG zum 26.11.16 entfallen (s Rn 1 aE). Dies begründet der Gesetzgeber nicht zuletzt mit dem Wunsch nach einer Reduzierung der Haftbefehlsanträge (BTDrs 18/9698, 23 f). Auch für die korrespondierende Übermittlungsbefugnis der gesetzlichen Rentenversicherungsträger in §...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Überprüfung durch das Finanzamt

Tz. 7 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Finanzämter sind verpflichtet, die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge zu überwachen. Diese Überwachung erfolgt durch das Betriebsstättenfinanzamt und wird flankiert durch (in der Regel drei bis vier Kalenderjahre umfassende) Lohnsteueraußenprüfungen bei den Vereinen als Arbeitgeber. Tz. 8 Stand: EL 144 – ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Abgrenzung der Angelegenheiten

Rz. 155 Die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung müssen sorgfältig zu anderen Angelegenheiten abgegrenzt werden. Dabei muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt bereits im Erkenntnisverfahren tätig war oder nicht. Für den Rechtsanwalt, der bereits im Erkenntnisverfahren tätig war, beginnt die Zwangsvollstreckung erst, wenn die Handlungen des Erkenntnisverfahrens abges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 § 173 gilt neben den aufgeführten Personengruppen, Vereinigungen und Organisationen insb für: Rentenberater; Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaften; Rentenversicherungsträger; Lohnsteuerhilfevereine; Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung; Bauernver...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatsprinzip"). Bei einem Auslandseinsatz kann es jedoch zu Kollisionen der beiden beteiligten Rechtsordnungen kommen. In d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5.4 Überzahlte Krankengeldzuschüsse (§ 22 Abs. 4 TVöD)

Nach § 22 Abs. 4 Satz 4 TVöD gelten ein überzahlter Krankengeldzuschuss und sonstige überzahlte Bezüge als Vorschüsse auf die zustehenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Leistung aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder aus einer sonstigen Versorgungseinrichtung, die nicht allein aus Mitteln der Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 4 Unterstützung beim Aufbau

Ansprechpartner sind die zuständigen Rehabilitationsträger, also die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit. Sind schwerbehinderte Menschen betroffen, ist das Integrationsamt der richtige Ansprechpartner.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.2 Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach § 22 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird Entgelt im Krankheitsfall nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt; § 8 EFZG bleibt unberührt. Danach besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Eine entsprechende Regelung hinsic...mehr

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Sauer, SGB IX § 36 Rehabili... / 2.4 Auswahl von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 36 § 36 Abs. 2 bindet die Rehabilitationsträger bei der Auswahl ihres Ermessens an die Merkmale der Leistungsfähigkeit der Einrichtung bzw. des Rehabilitationsdienstes im Hinblick auf die zu erreichende Teilhabeziele. Die Rehabilitationsträger sollen ihre Auswahl so treffen, dass die Leistungen in der für den Betroffenen am besten geeigneten Form – also am wirksamsten, a...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.1.3 Zuzahlung

Zu den Kosten der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme zahlt der Versicherte grundsätzlich für jeden Kalendertag 10 EUR zu.[1] Eine Zuzahlung entfällt, wenn der Versicherte Übergangsgeld bezieht oder wenn sie den Versicherten unzumutbar belasten würde.[2] Bei Maßnahmen, die sich an eine Krankenhausbehandlung anschließen (Anschlussrehabilitation), ist die Zuzahlung längstens ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 113 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 107 Rechtsschutz gegen die Verweigerung des Grundrentenzuschlags wird regelmäßig über die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGG gewährleistet (in der Literatur wird nach Administrierung des Grundrentenzuschlags mit einem hohen Aufkommen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gerechnet; vgl. stellv. Ruland, NZS 2021, 241). Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.5 Erhöhung des Zugangsfaktors (Satz 3 Nr. 1 bis 3)

Rz. 73 Die systematische Stellung des Satzes 3 erhellt, dass die dortigen Regelungen – wie bereits Satz 2 – eine Rückausnahme für Fallgestaltungen enthalten, in denen die (uneingeschränkte) Anwendung der Ausnahmeregelung für Folgerenten nicht sachgerecht ist, weil der Zeitraum, auf den sich die Kürzung erstreckt, nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wurde (LSG Nordrhein...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.9 Beginn der Leistungen

Rz. 97 Die Leistungen aus dem Grundrentenzuschlag sind ab Rentenbeginn der Bezugsrente zu bewilligen. D.h., unabhängig, wann die Rentenversicherungsträger in der Lage sind, die Grundrente zu administrieren, müssen die Leistungen ggf. rückwirkend bewilligt werden. Für Neurentner gilt dies unmittelbar nach § 76g; für Bestandsrentner ist je nach deren Rentenbeginn entweder § 30...mehr