Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil B: Vollstreckung von S... / 10 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Antragsvoraussetzungen [Rdn 130]

mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.8.1 Datenstelle der Rentenversicherungsträger (Abs. 2a)

Rz. 24 Die Datenstelle wird nach § 145 Abs. 1 SGB VI von dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger verwaltet, der als eingetragener Verein an sich eine nicht-öffentliche Stelle nach der Definition in § 67 Abs. 5 SGB X darstellt (vgl. auch Komm. zu § 145 SGB VI). Aufgrund gesetzlicher Fiktion in § 81 Abs. 3 Satz 3 SGB X gilt die Datenstelle als öffentliche Stelle des Bu... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.10 Verordnungsermächtigung nach Abs. 4

Rz. 29 Abs. 4 enthält eine Verordnungsermächtigung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Verfahren des automatisierten Datenabgleichs und die Kosten des Verfahrens zu regeln. Die Verordnung muss zwingend vorsehen, dass die Zuleitung an die Auskunftsstelle durch eine zentrale Auskunftsstelle (Kopfstelle) zu e... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.4 Anrechnung von Kapitalerträgen

Rz. 18 Da das automatisierte Abrufverfahren nach § 151b zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Finanzverwaltung nur die Einkünfte erfassen kann, die der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angegeben hat, wird durch Abs. 6 gewährleistet, dass alle Kapitalerträge im Rahmen eines den automatisierten Datenabruf ergänzenden Verfahr... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.6 Verfahren

Rz. 29 Nach der bis zum 30.6.2017 geltenden Rechtslage war der monatliche Hinzuverdienst von Beginn an auf die monatliche Rente anzurechnen (vgl. Rz. 8), ohne dass der Verdienst immer rechtzeitig mit der gebotenen Genauigkeit zu ermitteln war, wie z. B. bei häufig schwankenden Einkünften, im Falle von Nachzahlungen oder beim Einkommen Selbstständiger. Bei rechtserheblich unr... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) geändert. Auf Grundlage von § 52 Abs. 4 ist die Verordnung zur Regelung des... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.3 Wanderversicherungsausgleich für Beiträge bzw. Zuschüsse zur Krankenversicherung (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 ordnet die entsprechende Geltung der Abs. 1 und 2 für die Beiträge und die Zuschüsse zur Krankenversicherung an. Damit haben die Träger der allgemeinen Rentenversicherung einerseits und die Knappschaft-Bahn-See andererseits den Anteil an den Beiträgen bzw. den Zuschüssen zu tragen, der prozentual dem Verhältnis der jeweiligen Rentenleistung zu der Gesamtleistung... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.1 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 5 Da die Einkommensprüfung auf einer automatisierten Abfrage der bei den Finanzbehörden gespeicherten steuerrechtlichen Daten basiert (vgl. § 151b), ist als maßgebliches Einkommen zunächst das in § 2 Abs. 5 EStG benannte Einkommen heranzuziehen, denn hierbei handelt es sich um die Einkünfte, die die Finanzverwaltung zur Veranlagung der Einkommensteuer ermittelt hat (Abs.... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.2 Träger des automatisierten Datenabgleichs

Rz. 9 Der automatisierte Datenabgleich wurde in der Vergangenheit ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Durch die Änderung des Einleitungssatzes in Abs. 1 im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind ab dem 1.8.2006 neben der Bundesagentur für Arbeit nun auch die zugelassenen kommunalen Träger berechtigt, den a... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.2 Wanderversicherungsausgleich für Maßnahmen zur Teilhabe (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 überträgt die bei Rentenleistungen geltenden Erstattungsgrundsätze auf die von einem Träger geleisteten Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe. Das bis zum 31.12.1991 geltende Recht sah insoweit eine Erstattung nicht vor. Die ausgleichsfähigen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe umfassen Kosten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. § 15 i. V. m. §... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 Inhaltlich darf nur überprüft werden, ob, wann und wie viele andere Leistungen der Bezieher von Grundsicherungsgeld von der Berufsgenossenschaft oder dem Rentenversicherungsträger erhalten hat und welche Leistungsbezugszeiträume mit Versicherungspflichtzeiten und Zeiten geringfügiger Beschäftigung übereinstimmen. Weiterhin kann beim Bundesamt für Finanzen der Datenabg... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.1.2 Zuständigkeit der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Abs. 1)

Rz. 4 Soweit die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Leistungsfall als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung zuständiger Versicherungsträger ist (vgl. hierzu § 130 sowie Rz. 2), bestimmt Abs. 1, dass die Träger der allgemeinen Rentenversicherung den Anteil der Leistungen zu erstatten haben, der auf die zur allgemeinen Rentenversicherung entrichteten... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 3 Literatur

Rz. 20 Bienert, Zeitliche Kongruenz bei Erstattungsansprüchen des Jobcenters gegen die Bundesagentur für Arbeit, info also 2019, 118. Blüggel, Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters gegen den Rentenversicherungsträger bei rückwirkend bewilligter Renten wegen voller Erwerbsminderung?, SGb 2014, 61. Geiger, Rentenzahlungsansprüche für Zeiten des Bezugs von ALg II – Erstattung n... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.8.2 Funktion als Vermittlungsstelle

Rz. 26 Die Datenstelle der Rentenversicherungsträger fungiert als Vermittlungsstelle zwischen der um Auskunft ersuchenden Bundesagentur für Arbeit und den in Abs. 1 abschließend aufgeführten Stellen, mit denen der Datenabgleich erfolgen soll. Die Datenstelle ist kein "Zentralregister für Sozialleistungen". Sie wird vielmehr ausschließlich zur Vereinfachung und Beschleunigung... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung (Satz 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § 104 SGB X ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu, wenn einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den der Träger der Grundsicherung Leistungen nach dem SGB II erbracht hat, eine andere Leistung bewilligt wurde. Satz 1 stellt... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen v. 28.7.2014 (BGBl. I S. 1306) mit Rückwirkung zum 1.1.2009 in Kraft. Zuletzt wurde sie durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.3 Verfahren der Anrechnung

Rz. 9 Da erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden kann, dass der Finanzbehörde die Veranlagungsdaten i. d. R. 2 Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums zur Verfügung stehen, sind der Einkommensprüfung die Festsetzungsdaten zugrunde zu legen, die jeweils bis zum 30. September für das vorvergangene Kalenderjahr bei den Finanzbehörden vorliegen (Abs. 2 Satz 2). Dadurch ist ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 1 wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. § 96a bzw. die Nichterzielung von Hinzuverdienst ist – wie oben bereits erwähnt (vgl. Rz. 11) – nicht etwa als negative Anspruchsvoraussetzung der jeweiligen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, sondern vielmehr als reine ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.3 Beratung (Abs. 2)

Rz. 27 Die bislang normierte Beratungspflicht des SGB I trägt durch die spezialgesetzliche Regelung in § 14 den Besonderheiten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechnung. Die Formulierung des zum 1.7.2023 neu gefassten Abs. 2 weicht explizit von der allgemeinen Formulierung der Beratungsaufgabe des § 14 SGB I ab bzw. erweitert diese. Dies bedeutet für die gemeinsamen ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die ursprünglich durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2004 in Kraft getretene Vorschrift ist nach mehrfachen Änderungen durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) zum 1.1.2023 neu gefasst und sodann durch... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.5 Abschluss und Inhalt von Kooperationsplänen

Rz. 47 Der Kooperationsplan ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungserbringung und des Vermittlungsvorrangs (§§ 3 und 3a) ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung an den Leistungsberechtigten (Abs. 2 Satz 2). Im Kooperationsplan sollen das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten werden (Abs. ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 11 Mörschel/Wiederspahn, Neuregelungen von Finanzierungsvorschriften im RVOrgG, DRV 2005, 15. Rz. 12 Zur Bindung des nach den Vorschriften der Wanderversicherung für die Leistungsgewährung zuständigen Rentenversicherungsträgers an einen Bescheid zur Feststellung rentenrechtlicher Zeiten, den ein anderer an der Wanderversicherung beteiligter Träger erlassen hat: BSG, Urteil... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.4 Steuerfreie Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 13 Schließlich sind als Einkommen im Rahmen der Einkommensprüfung auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 2 Nr. 3), die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen nach Nr. 1 enthalten sind, zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um (abgeltend) versteuerte Kapitaleinkünfte. Das Verfahren zu deren Ermittlung und Berücksichtigung im Einzelnen ist in Abs. 6 geregelt... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.1.1 Wanderversicherungsausgleich bei Rentenleistungen

Rz. 3 Hat ein Versicherter im Laufe seines Erwerbslebens Beiträge zu mehreren Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, z. B. zunächst zur Arbeiterrentenversicherung und anschließend zur knappschaftlichen Rentenversicherung, liegt ein sog. Wanderversicherungsfall (vgl. hierzu auch Rz. 2) vor. Die §§ 125 bis 142 und § 273 regeln in diesen Fällen die Zuständigkei... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.3 Zusammentreffen

Rz. 9 Voraussetzung für die Anrechnung ist das auf den Monat bezogene Zusammentreffen von (anrechenbarem) Einkommen mit monatlichen Zahlungsansprüchen auf eine durch Verwaltungsakt festgesetzte Rente wegen Todes (vgl. BSG, Urteil v. 25.1.2001, B 4 RA 110/00 R ). Ein Zusammentreffen von Einkommen und einer Rente wegen Todes liegt also vor, wenn der Rentenberechtigte für densel... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.5 Fallmanagement

Rz. 40 Für das Fallmanagement gilt grundsätzlich, dass aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben, die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt Priorität vor anderen integrativen Leistungen hat und eine angemessene Beteiligung und Eigenaktivität des Betroffenen eingefordert werden muss. Die Risiko... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch bei rechtswidriger Leistungserbringung (Satz 2)

Rz. 12 Der Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger besteht nach Satz 2 auch, soweit die Erbringung des Grundsicherungsgeldes allein aufgrund einer nachträglich festgestellten Erwerbsminderung rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. Mit Satz 2 werden die Erstattungsansprüche auf Fal... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 19 Grundsic... / 2.3 Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Rz. 14 Abs. 3 legt fest, dass sich die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes um das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindern. Damit steht fest, dass die Leistungen bedarfsorientierte Leistungen mit Fürsorgecharakter sind. Rz. 15 Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen enthalten §§ 11ff. und die aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 erlassene Grusi... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.8 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.2 Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger und der berufsständischen Versorgungswerke

Für das Ausstellen der Bescheinigung A1 sind für die Personenkreise der Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst Seeleute, entsandte Personen und entsandte selbstständigen Personen verschiedene Stellen in Deutschland zuständig. Die zuständige Stelle ist abhängig von der entsprechenden Personengruppe. 2.2.1 In Deutschland gesetzlich Krankenversicherte Ist der entsandte Arbei... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 3.3.2 Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die deutsche Rentenversicherung Bund oder die DVKA zuständig. Die deutsche Rentenversicherung Bund ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Albanien, Australien, Brasilien, Chile, China, Indien, Japan, Kanada, Quebec, Korea,... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.2.2 In Deutschland nicht gesetzlich Krankenversicherte

Ist der Arbeitnehmer oder selbstständig Erwerbstätige nicht gesetzlich krankenversichert, wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an den zuständigen gesetzlichen Rentenversicherungsträger übermittelt. Dieser stellt die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 bzw. den Vordruck E 101 aus. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.2.1 In Deutschland gesetzlich Krankenversicherte

Ist der entsandte Arbeitnehmer oder der selbstständig Erwerbstätige gesetzlich krankenversichert, wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Diese stellt die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 bzw. den Vordruck E 101 aus. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.2.3 In Deutschland nicht gesetzlich Krankenversicherte, die Mitglied einer berufsständigen Versorgungseinrichtung sind

Ist der Arbeitnehmer bzw. selbstständig Erwerbstätige nicht gesetzlich krankenversichert und aufgrund seiner Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Einrichtung von der Rentenversicherung befreit, dann wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Beitragsschuldner / 4 Beiträge in Abhängigkeit der Kinderzahl in der Pflegeversicherung

Kinderlose Versicherte, die 23 Jahre oder älter sind, müssen in der sozialen Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag und somit höhere Beiträge hinnehmen als Versicherte mit Kindern. Seit dem 1.7.2023 beträgt der Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 % (bis 30.6.2023: 0,35 %), wodurch sich der Beitragssatz für Kinderlose bis zum 31.12.2024 von 3,4 % auf 4,0 % erhöhte (bis 30.... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Beitragsschuldner / 3 Zusatzbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Die Krankenkassen können bei Bedarf einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben.[1] Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber bzw. bei pflichtversicherten Rentenbeziehern vom Rentenversicherungsträger einbehalten und als Beitragsschuldner weitergeleitet. Hinweis Parität bei Zusatzbeiträgen Die kassenindividuellen Zusatzbeiträge werden seit 1.1.2019 hälftig von den Arbeitgebern und ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Beitragsschuldner / 2 Sonstige Beitragsschuldner

mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Rentenversicherungs-Beitrag... / 7 Beitragszahlverfahren

Die Beitragszahlung kann nach Anmeldung beim Träger der Rentenversicherung durchgeführt werden. Eine Anmeldung ist erforderlich, um für den Versicherten das für ihn in Betracht kommende Verfahren beim Rentenversicherungsträger einzurichten. Für die Anmeldung ist ein Anmeldevordruck seitens des Trägers der Rentenversicherung zu Verfügung zu stellen. Die Versicherten haben die... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Betriebsprüfung: Durch Rentenversicherungsträger

Zusammenfassung Überblick Die Betriebsprüfungen finden ihren Sinn und Zweck darin, die Rechte der Arbeitnehmer (sozialversicherungsrechtliche Ansprüche), der Arbeitgeber (Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen) und der gesetzlichen Sozialversicherung (Sicherung des Generationenvertrags) zu schützen bzw. zu gewährleisten. Bei der Durchführung berücksichtigen die Rentenversich... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 18 Adressat des Widerspruchs

Adressat eines Widerspruchs gegen einen Bescheid des Rentenversicherungsträgers ist nicht die Einzugsstelle, sondern der Rentenversicherungsträger. Ein Widerspruch des Arbeitgebers hat hinsichtlich der Zahlung der Beiträge keine aufschiebende Wirkung. mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1 Zuständigkeit für Betriebsprüfung

Welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die Prüfung zuständig ist, regelt das Gesetz nicht. Da der Arbeitgeber jeweils nur von einem Rentenversicherungsträger geprüft werden darf, sind diese dazu verpflichtet, sich darüber abzustimmen, wer von ihnen welchen Arbeitgeber prüft. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigungsbetriebe, wird er insgesamt geprüft.[1] ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 5 Prüfzeiträume – Nachforderungszeiträume – Verjährung

Die Betriebsprüfungen erstrecken sich in der Regel auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Künstlersozialabgabe, die noch nicht von der Verjährung des § 25 Abs. 1 SGB IV betroffen sind.[1] Wichtig Verjährungsfrist muss beachtet werden Die Verjährung von Beitragsansprüchen gemäß § 25 SGB IV muss von den Rentenversicherungsträgern von Amts wegen beachtet werden. Die Verjährun... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle

Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zweig der Sozialversicherung zu entscheiden ist.[2] Verbindliche Entscheidungen ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 11.1 Zuständigkeit der Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger prüfen im Rahmen der Prüfung nach § 28p SGB IV auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch den Arbeitgeber.[1] Sie sind folglich für diese Prüfung nur zuständig, sofern Arbeitgeber auch abhängig Beschäftigte... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 3 Ort der Prüfung

Dem Arbeitgeber steht ein grundsätzliches Wahlrecht darüber zu, ob die Prüfung in seinen Geschäftsräumen, bei der Abrechnungsstelle (Steuerberater oder andere Stellen) oder beim Rentenversicherungsträger durchgeführt werden soll. Das Wahlrecht entfällt, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine Prüfung in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers gerechtfertigt erscheinen lassen.[1] mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.2 Statusentscheidungen

Die Beteiligten (Auftraggeber/Arbeitgeber bzw. Auftragnehmer/Arbeitnehmer) können schriftlich eine Statusfeststellung beantragen, ob eine Beschäftigung vorliegt. Hierfür ist bundesweit die Clearingstelle der DRV Bund zuständig. Das Statusanfrageverfahren ist nur außerhalb von Betriebsprüfungen zulässig. Hat der Rentenversicherungsträger zum Zeitpunkt der Statusanfrage bereits... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 12 Prüfung für die Unfallversicherungsträger

Die Träger der Rentenversicherung führen auch die Prüfung der Unfallversicherung durch.[1] Die Prüfung der Unfallversicherung wird unter Berücksichtigung der Veranlagungsbescheide und den Erläuterungen zum Lohnnachweis der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgenommen und beinhaltet die Prüfung der Zuordnung von Arbeitsentgelt zu den entsprechenden Gefahrenklassen bzw. Gefahrtar... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10.2 Nachträglicher Nachweis eines ausreichenden Insolvenzschutzes

Der Rentenversicherungsträger weist im Prüfbescheid den auf das gesamte Wertguthaben zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus, der im Fall der Auflösung des Wertguthabens im Störfall vom Arbeitgeber zu zahlen wäre. Weist der Arbeitgeber innerhalb von 2 Monaten einen ausreichenden Insolvenzschutz nach, gilt die Wertguthabenvereinbarung von Anfang an als wirksam gesch... mehr