Soweit Rentenantragsteller beitragspflichtig sind, tragen sie diese Beiträge allein. Wird dem Rentenantrag entsprochen, zahlt der Rentenversicherungsträger ab Rentenbeginn die Beiträge zur KVdR aus der Rente. Die Krankenkasse erstattet dem Rentner die ab Rentenbeginn als Rentenantragsteller gezahlten Beiträge.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge