Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.4 Beginn der Kürzung

Rz. 37 Wird eine Rente in einen Zeitraum hinein bewilligt, in dem ein Anspruch auf Krankengeld bestand, ist die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens zwischen den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern geregelt – und zwar in der "Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.4 Prüfung der Unfallumlage (§ 28 Abs. 1c)

Rz. 61 Zum 1.1.2010 ist die Prüfung der Unfallumlage für Prüfzeiträume ab 1.1.2009 von der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Träger der Rentenversicherung übergegangen (dazu Rz. 9). Letztere haben seither die Prüfungen im Auftrag der Unfallversicherung im Rahmen ihrer Arbeitgeberprüfungen nach § 28p durchführen (§ 166 Abs. 2 Satz 1 SGB VII; hierzu auch BT-Drs. 16/9154 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.4 Prüfzeitraum

Rz. 39 Aus § 28 Abs. 1 Satz 1 HS 2 folgt, dass der Gesetzgeber besonderes Augenmerk darauf gerichtet hat, dass die Träger der Rentenversicherung insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zu prüfen haben. Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen. Der Zeitraum wird vorgegeben....mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der R...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.2 Prüfung des Arbeitgebers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Abs. 1a)

Rz. 45 Nach § 28p Abs. 1a Satz 1 umfasst die Prüfung nach Abs. 1 die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Die Vorschrift hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v 12.6.2007 (BGBl. I S. 1034) eingefügt (dazu Rz...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.6 Oberste Dienstbehörde

Rz. 23 Oberste Dienstbehörde für Beamte, die bei einem bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger i. S. v. § 143 Abs. 1 beschäftigt sind, ist nach § 3 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz grundsätzlich die Oberste Behörde, in deren Dienstbereich der Beamte sein Amt bekleidet. Für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund und für Mitglieder der Geschäftsführu...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.2 Besonderheiten der Vertreterversammlung

Rz. 20 Während die Vertreterversammlungen der Regionalträger und der DRV Knappschaft-Bahn-See lediglich aus Mitgliedern bestehen, die – je zur Hälfte – von den Versicherten und Arbeitgebern dieser Träger gewählt werden, erhält die Bundesvertreterversammlung der DRV Bund zusätzlich von jedem dieser Träger 2 weitere Mitglieder. Die Vertreterversammlungen dieser Träger wählen "...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.3 Rückwirkender Wechsel in Teil- oder Vollrente und umgekehrt

Rz. 11 Bei Altersrenten, die früher als die Regelaltersrente (67 Jahre) gezahlt werden, waren aufgrund des § 34 SGB VI bis zum 31.12.2022 beim Hinzuverdienst Grenzen zu beachten (§ 35 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 235 SGB V). Wer die Hinzuverdienstgrenze (§ 34 Abs. 2 SGB VI a. F.) überschritt, bekam je nach Höhe weniger oder keine Rente. Seit dem 1.1.2023 können Bezieher einer Al...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.10 Datenübermittlung (§28p Abs. 6a)

Rz. 85 Die Vorschrift betrifft die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Art. 1 Nr. 8 des 4. SGB IV-ÄndG und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) hat sie mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt (dazu Rz. 11). Der Gesetzgeber verfolgte hiermit das Ziel, mittels elektronischer Betriebsprüfung insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Betriebsprüfung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.3 Zinsschaden nach Abs. 2

Rz. 36 Hiernach hat die Einzugstelle Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen, wenn sie Beiträge, Zinsen auf Beiträge oder Säumniszuschläge schuldhaft nicht rechtzeitig weitergeleitet hat. Es soll jeweils der Schaden ausgeglichen werden, der dem jeweiligen Fremdversicherungsträger dadurch entsteht, dass die Einzugsstelle die Beiträge ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.18 Übergang der Prüfung/Übernahme von Angestellten (§ 28p Abs. 11)

Rz. 112 Die Vorschrift ist systematisch verfehlt dem § 28p zugeordnet worden. Sie befasst sich weder mit Inhalt noch mit Ablauf der Prüfverfahren, sondern klärt vielmehr in beiden Sätzen eine tarif- bzw. besoldungsrechtliche Fragestellung (ausführlich zur Historie der Vorschrift BSG, Urteil v. 20.4.2010, B 1 KR 27/09 R). Rz. 113 Sofern beim Übergang der Prüfung der Arbeitgebe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.5 Verwaltungsakte im Rahmen der Prüfung

Rz. 43 § 28 Abs. 1 Satz 5 HS 1 berechtigt die Träger der Rentenversicherung, im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern zu erlassen. Soweit die Rentenversicherungsträger in diesem Zu...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.2 Folge des Rentenbezugs bei rückwirkender Zubilligung

Rz. 10 Wird vom Rentenversicherungsträger eine der unter Rz. 7 oder Rz. 8 aufgeführten Renten rückwirkend bewilligt, stellt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung gemäß einer Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem Rentenversicherungsträger (vgl. Rz. 18) spätestens mit Ablauf des Tages ein, an welchem die Mitteilung des Trägers der Rentenversicherung über die Renten...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.8 Erstattungsanspruch der Krankenkasse (§ 103 SGB X)

Rz. 24 Hat eine Krankenkasse Krankengeld gezahlt und ist der Anspruch auf dieses Krankengeld wegen einer Rentenzubilligung nach § 50 Abs. 1 nachträglich entfallen, ist der Rentenversicherungsträger erstattungspflichtig, soweit dieser nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von dem Krankengeld der Krankenkasse Kenntnis erlangte (§ 103 Abs. 1 SGB X). Die Krankenkasse beko...mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält für Beamte landesunmittelbarer Rentenversicherungsträger ergänzende Regelungen zur Anwendung der jeweiligen Landesbeamtengesetze. Abs. 1 bestimmt, dass landesunmittelbare Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung "Dienstherrnfähigkeit" i. S. v. § 2 des Beamtenstatusgesetzes besitzen. Nach Abs. 2 der Vorschrift sind die bei landesunmittelbaren...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.1 Träger der Rentenversicherung

Rz. 3 Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen (§ 125 Abs. 1 Satz 1); alle Rentenversicherungsträger treten als "Deutsche Rentenversicherung" auf. Neben der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" besteht der Name der Regionalträger aus einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit (§ 125 Abs. 1 Sa...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.2 Ankündigung/Vorbereitung

Rz. 117 Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung. Sie soll möglichst einen Monat und muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung angekündigt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann hiervon abgewichen werden (§ 7 Abs. 1 BVV). Bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Betriebsaufgabe, Insolvenz, Verdacht auf Schwarzarbeit bzw. illegale Beschäftigung oder Bei...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.3 Kriterien zur Auswahl der zu prüfenden Arbeitgeber (§ 28 Abs. 1b)

Rz. 54 Die Vorschrift hat das UVMG v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) dem § 28p hinzugefügt. Allerdings betraf der seinerzeitige Inhalt das Zusammenwirken der Träger der Rentenversicherung mit jenen der Unfallversicherung (dazu Rz. 9). Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes v. 30.7.2014 (BGBl. I S. 1311) fasste den Inhalt neu und verlagerte die bisherige, ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.8 Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung der Rente i. S. d. § 50 Abs. 2

Rz. 44 Hat eine Krankenkasse Krankengeld gezahlt und wird nachträglich – also für einen rückwirkenden Zeitraum – eine der in § 50 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 genannten Leistungen bewilligt, hat die Krankenkasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X , soweit dieser nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von dem Krankengeld der Krankenk...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.1 Grund der Sonderregelungen

Rz. 17 Die Sonderregelungen sind eine notwendige Konsequenz aus der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hatte bis dahin bekanntlich die überwiegende Zahl der bei ihr Versicherten in die Personengruppen der Arbeiter und Angestellten aufgeteilt. Von der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen hing die Zuständigkeit der Versicherungsträger ab...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.10 Verbot der Rückforderung des "überzahlten" Krankengeldes (§ 50 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 29 Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 endet der Anspruch auf Krankengeld am Tag vor Beginn einer der dort genannten Rente bzw. vergleichbaren Leistung. In der Praxis werden die den Anspruch auf Krankengeld ausschließenden Renten/Leistungen auch rückwirkend gewährt. Die Krankenkasse hat dann die Möglichkeit eines Erstattungsanspruchs gegenüber dem Rentenversicherungsträger bis zur H...mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 2.1 Zahl der Mitglieder (Abs. 1)

Rz. 5 Die Regelung des Abs. 1 legt den Rahmen fest, innerhalb dessen die Satzung der Versicherungsträger die Zahl der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane bestimmen kann. Hierbei wird dem Satzungsgeber ein großer Beurteilungsspielraum eingeräumt. Die Bestimmung ist an der Größe des Versicherungsträgers auszurichten. Die festgelegte Zahl kann jeweils nur für die folgende Wa...mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 1.2 Auswirkungen der Organisationsreform der Rentenversicherung

Rz. 3 Im Jahr 2005 ist eine umfassende Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt worden, die nicht ohne Auswirkung auf einen Teil der Regelungen des Zweiten Titels bleiben konnte. Diese Reform ist im Wesentlichen durch Beratungen der Rentenversicherungsträger und des Dachverbandes (damals des VDR) vorbereitet worden, die zu einem einvernehmlichen V...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.13.4 Temporäre Dateien (Abs. 8 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 101 Nach Abs. 8 Satz 5 ist die DSRV auf Anforderung des prüfenden Trägers der Rentenversicherung verpflichtet, die in den Nr. 1 bis 5 gelisteten Daten zu verarbeiten (zum Begriffsinhalt der "Datenverarbeitung" vgl. Rz. 75). Diese Befugnis ist zweckgebunden, denn sie wird durch die Maßgaben des mit der Konjunktion "soweit" beginnenden Abs. 8 Satz 5 HS 2 eingegrenzt. Danac...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S....mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.7 Elektronische Akten (§ 28p Abs. 4)

Rz. 72 Die Vorschrift hat das Barrierefreiheitsgesetz v. 16.7.2021 (BGBl I S 2970) eingefügt (dazu Rz. 18). Hiernach ist der DRV Bund aufgegeben, ein Dateisystem (zum Begriff vgl. auch Rz. 16 m. w. N.) zu führen, in dem die Träger der Rentenversicherung ihre elektronischen Akten führen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Prüfungen nach den Abs. 1, 1a und 1c stehen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.2 Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung

Rz. 4 Nach Art. 80 GG i. V. m. §§ 28c, 28p Abs. 9 Nr. 3, 106 SGB IV, § 195 SGB VI hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über das Melde- und Beitragsverfahren in der Sozialversicherung zu bestimmen. Die Aufgaben der ursprünglich mit der Zweiten Datenerfassungsverordnung (2. DEVO) v. 29.5.1980 (BGBl. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 145 enthält Regelungen zu den Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung, die getrennt von den Datenstellen, welche die Regionalträger und die Bundesträger als Träger der Rentenversicherung zu führen haben, von allen Rentenversicherungsträgern gemeinsam unterhalten wird. Durch die Organisationsreform (RVOrgG v. 9.12.2004) ist die Verwaltung der Datenstelle der R...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 1.2 Sinn und Zweck der Prüfungen

Rz. 16 Der Gesetzgeber hat den Rentenversicherungsträgern und der BA ein eigenes Recht auf Prüfung der Einzugsstellen übertragen, damit überprüft werden kann, ob diese ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Eingang der von den Trägern der Rentenversicherung anlässlich der Betriebsprüfungen nachgeforderten Beiträge zu überwachen, erforderlichen...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Beamte und Mitglieder der Geschäftsführungen von bundesunmittelbaren Trägern der Deutschen Rentenversicherung. Für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die als solche lediglich für die Dauer von 6 Jahren als Beamte auf Zeit ernannt werden, enthalten die Abs. 2 bis 5 d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.4 Mitwirkungspflichten/Prüfhilfen (§ 28q Abs. 3)

Rz. 41 Hiernach sind die Einzugsstellen verpflichtet, bei der Darlegung der Kassen- und Rechnungsführung aufklärend mitzuwirken und bei mithilfe automatischer Einrichtungen durchgeführter Verfahren angemessene Prüfhilfen zu leisten (Abs. 3 Satz 1). Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die DRV Bund und die BA treffen entsprechende Vereinbarungen (Abs. 3 Satz 2). Rz. 42 D...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 3 Rechtsprechung

Rz. 46 Die Weigerung eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, einen formularmäßigen Rentenantrag zu stellen, löst nicht die Rechtsfolge des § 51 Abs. 3 aus, wenn ein Rentenantrag aufgrund der Fiktion des § 116 Abs. 2 SGB VI vorliegt und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie der Eintritt des Leistungsfalles geklärt sind und der Rentenversicherungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.3 Verwaltung der Datenstelle durch die Deutsche Rentenversicherung Bund

Rz. 6 Die Träger der Rentenversicherung unterhalten gemeinsam eine Datenstelle, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet wird (§ 145 Abs. 1 Satz 1). Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass sämtliche Angelegenheiten wirtschaftlicher, organisatorischer, technischer und personeller Art, die die Datenstelle der Rentenversicherung betreffen, von der Deutschen Rentenve...mehr

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Jansen, SGB IV § 60 Ergänzu... / 2.4 Regelung für die Rentenversicherung (Abs. 1a)

Rz. 7 Die ab 1.10.2005 für die Rentenversicherungsträger geltende Regelung des Abs. 1a betrifft die Bundesvertreterversammlung (Satz 1) und den Bundesvorstand (Satz 2). Beim Ausscheiden von Mitgliedern der Bundesvertreterversammlung sind durch den betroffenen Regionalträger oder die DRV Knappschaft-Bahn-See Neuwahlen durchzuführen. Scheidet ein Mitglied des Bundesvorstandes ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.6 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 44 Im Zusammenhang mit der Prüfung durch den Rentenversicherungsträger wird auch geprüft, ob der Arbeitgeber vorsätzlich oder leichtfertig die in § 111 Abs. 1 bis Abs. 3 SGB IV geregelten Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2d und 3 und des Abs. 3 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR, in den Fällen des Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 143 a. F. ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde § 143 mit Wirkung zum 1.10.2005 (Art. 86 Abs. 4 RVOrgG) neu gefasst. Dabei wurde der Umfang der Vorschrift gegenüber dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Rechtsstellung der Träger der Deutschen Rentenversicherung als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ergibt sich aus § 29 Abs. 1 SGB IV. Die Rentenversicherungsträger haben dabei ihre Aufgaben im Rahmen der für sie einschlägigen Gesetze bzw. sonstigen Rechtsgrundlagen zu erfüllen (§ 29 Abs. 3 SGB IV). Die Selbstverwaltung wird dur...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.5 Zuständigkeiten (§28p Abs. 2)

Rz. 67 Die Vorschrift besteht aus zwei inhaltlich in keinem Zusammenhang stehenden Sätzen. Nach Abs. 2 Satz 1 richtet sich die örtliche Zuständigkeit im Bereich der Regionalträger (hierzu § 125 SGB VI) nach dem Sitz der Lohn- und Gehaltsabrechnungsstelle des Arbeitgebers. Die sachliche Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung folgt hingegen aus Abs. 1 bis Abs. 1c. Rz....mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 2.4 Besonderheit bei der DRV Bund (Abs. 4)

Rz. 7 Die durch das RVOrgG eingefügte Vorschrift des Abs. 4 betrifft die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes der DRV Bund. Sie erklärt für diese Wahl die Regelung des § 64 Abs. 4 für anwendbar. Hiernach bedürfen die Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane der DRV Bund, soweit es um Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und gemeinsame Angelegenheiten der Rentenversicherungs...mehr

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Jansen, SGB IV § 60 Ergänzu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft den Fall, dass Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane – oder auch deren Stellvertreter – ihre Mitgliedschaft nach § 59 verlieren und daher eine Ergänzung erforderlich wird. Ergänzungswahlen sind in diesem Falle nicht vorgesehen, ebenso wenig erfolgt automatisch eine Ergänzung aus der Stellvertreterliste. Es ist vielmehr ein Beschlussverfahren vo...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.3 Besonderheiten des Vorstandes

Rz. 23 Der ebenfalls je zur Hälfte mit Versicherten- und Arbeitnehmervertretern besetzte Bundesvorstand der DRV Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Auch die Besetzung des Bundesvorstandes trägt der Doppelfunktion der DRV Bund Rechnung: 14 der 22 Mitglieder sind auf Vorschlag der Regionalträger (12 Mitglieder) und der DRV Knappschaft-Bahn-See (2 Mitglieder) zu wählen. Die Mitgli...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.1 Prüfpflicht

Rz. 23 Die Prüfungen sind durchzuführen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Handlungsermessen ist den Trägern der Rentenversicherung nicht eingeräumt. Im Rahmen der Prüfung erlassen die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Höhe der Beiträge in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Weiterhin erlassen die Trä...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 § 50 Abs. 1 ist anzuwenden, wenn dem Versicherten eine Vollrente wegen Alters, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine sonstige (Renten-)Leistung nach § 50 Abs. 1 für einen Zeitraum zusteht, für den er auch Krankengeld beanspruchen kann. Unerheblich ist, ob die "Rentenleistung" gleichzeitig mit oder erst nach dem Krankengeldanspruch beginnt. Werden diese "Ren...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.2 Künstlersozialkasse (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 Nach § 28q Abs. 1 Satz 2 gilt Satz 1 auch im Verhältnis der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Künstlersozialkasse (KSK). Diese Regelung war notwendig, weil die Künstlersozialkasse keine Einzugsstelle nach § 28h Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist. Die KSK hat eine andere Stellung inne als eine Einzugsstelle; sie nimmt bei der Feststellung von Versicherungspflicht keine eigen...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.11 Systemwechsel (§ 28p Abs. 6b)

Rz. 92 Hiernach hat der Arbeitgeber beim Wechsel der von ihm verwendeten systemgeprüften Programme für die Unterlagen, die der nächsten Prüfung unterliegen, die Daten im Verfahren nach Abs. 6a Satz 1 an die Datenstelle der Rentenversicherung zu übermitteln. Sodann speichert die Datenstelle der Rentenversicherung diese Daten bis zum Abschluss der Prüfung. Dies gilt auch bei W...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.3 Beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 11 Die Abs. 2 bis 5 der Vorschrift enthalten spezielle beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die im Unterschied zu den Geschäftsführern der übrigen Rentenversicherungsträger nicht zu Beamten auf Lebenszeit, sondern lediglich zu Beamten auf Zeit berufen werden. Das Direktorium der Deutschen Rent...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.13 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 38 Die Entgeltleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck her mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung), sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts teilweise unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Prozentsätze, die bei der ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sowohl die Altersrenten als auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben den Zweck, möglichst den Lebensunterhalt des Betroffenen sicherzustellen. Diese Renten werden auch gezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist. Deshalb bestimmt § 50 Abs. 1, dass neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters kein Krankengeld mehr ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 1.1 Struktur der Vorschrift

Rz. 9 Die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit (BA) sind nach Abs. 1 Satz 1 verpflichtet, bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten, mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Diese Grundregel überträgt Abs. 1 Satz 2 auf das Verhältnis der DRV Bund zur Künstlersozialkasse. Im Weiteren be...mehr