Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.6 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 44 Im Zusammenhang mit der Prüfung durch den Rentenversicherungsträger wird auch geprüft, ob der Arbeitgeber vorsätzlich oder leichtfertig die in § 111 Abs. 1 bis Abs. 3 SGB IV geregelten Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2d und 3 und des Abs. 3 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR, in den Fällen des Abs.... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.5 Zuständigkeiten (§28p Abs. 2)

Rz. 67 Die Vorschrift besteht aus zwei inhaltlich in keinem Zusammenhang stehenden Sätzen. Nach Abs. 2 Satz 1 richtet sich die örtliche Zuständigkeit im Bereich der Regionalträger (hierzu § 125 SGB VI) nach dem Sitz der Lohn- und Gehaltsabrechnungsstelle des Arbeitgebers. Die sachliche Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung folgt hingegen aus Abs. 1 bis Abs. 1c. Rz.... mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 2.4 Besonderheit bei der DRV Bund (Abs. 4)

Rz. 7 Die durch das RVOrgG eingefügte Vorschrift des Abs. 4 betrifft die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes der DRV Bund. Sie erklärt für diese Wahl die Regelung des § 64 Abs. 4 für anwendbar. Hiernach bedürfen die Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane der DRV Bund, soweit es um Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und gemeinsame Angelegenheiten der Rentenversicherungs... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 3 Rechtsprechung

Rz. 46 Die Weigerung eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, einen formularmäßigen Rentenantrag zu stellen, löst nicht die Rechtsfolge des § 51 Abs. 3 aus, wenn ein Rentenantrag aufgrund der Fiktion des § 116 Abs. 2 SGB VI vorliegt und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie der Eintritt des Leistungsfalles geklärt sind und der Rentenversicherungs... mehr

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Jansen, SGB IV § 60 Ergänzu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft den Fall, dass Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane – oder auch deren Stellvertreter – ihre Mitgliedschaft nach § 59 verlieren und daher eine Ergänzung erforderlich wird. Ergänzungswahlen sind in diesem Falle nicht vorgesehen, ebenso wenig erfolgt automatisch eine Ergänzung aus der Stellvertreterliste. Es ist vielmehr ein Beschlussverfahren vo... mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.3 Besonderheiten des Vorstandes

Rz. 23 Der ebenfalls je zur Hälfte mit Versicherten- und Arbeitnehmervertretern besetzte Bundesvorstand der DRV Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Auch die Besetzung des Bundesvorstandes trägt der Doppelfunktion der DRV Bund Rechnung: 14 der 22 Mitglieder sind auf Vorschlag der Regionalträger (12 Mitglieder) und der DRV Knappschaft-Bahn-See (2 Mitglieder) zu wählen. Die Mitgli... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.1 Prüfpflicht

Rz. 23 Die Prüfungen sind durchzuführen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Handlungsermessen ist den Trägern der Rentenversicherung nicht eingeräumt. Im Rahmen der Prüfung erlassen die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Höhe der Beiträge in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Weiterhin erlassen die Trä... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 § 50 Abs. 1 ist anzuwenden, wenn dem Versicherten eine Vollrente wegen Alters, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine sonstige (Renten-)Leistung nach § 50 Abs. 1 für einen Zeitraum zusteht, für den er auch Krankengeld beanspruchen kann. Unerheblich ist, ob die "Rentenleistung" gleichzeitig mit oder erst nach dem Krankengeldanspruch beginnt. Werden diese "Ren... mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.2 Künstlersozialkasse (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 Nach § 28q Abs. 1 Satz 2 gilt Satz 1 auch im Verhältnis der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Künstlersozialkasse (KSK). Diese Regelung war notwendig, weil die Künstlersozialkasse keine Einzugsstelle nach § 28h Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist. Die KSK hat eine andere Stellung inne als eine Einzugsstelle; sie nimmt bei der Feststellung von Versicherungspflicht keine eigen... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.11 Systemwechsel (§ 28p Abs. 6b)

Rz. 92 Hiernach hat der Arbeitgeber beim Wechsel der von ihm verwendeten systemgeprüften Programme für die Unterlagen, die der nächsten Prüfung unterliegen, die Daten im Verfahren nach Abs. 6a Satz 1 an die Datenstelle der Rentenversicherung zu übermitteln. Sodann speichert die Datenstelle der Rentenversicherung diese Daten bis zum Abschluss der Prüfung. Dies gilt auch bei W... mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.4 Mitwirkungspflichten/Prüfhilfen (§ 28q Abs. 3)

Rz. 41 Hiernach sind die Einzugsstellen verpflichtet, bei der Darlegung der Kassen- und Rechnungsführung aufklärend mitzuwirken und bei mithilfe automatischer Einrichtungen durchgeführter Verfahren angemessene Prüfhilfen zu leisten (Abs. 3 Satz 1). Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die DRV Bund und die BA treffen entsprechende Vereinbarungen (Abs. 3 Satz 2). Rz. 42 D... mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.3 Verwaltung der Datenstelle durch die Deutsche Rentenversicherung Bund

Rz. 6 Die Träger der Rentenversicherung unterhalten gemeinsam eine Datenstelle, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet wird (§ 145 Abs. 1 Satz 1). Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass sämtliche Angelegenheiten wirtschaftlicher, organisatorischer, technischer und personeller Art, die die Datenstelle der Rentenversicherung betreffen, von der Deutschen Rentenve... mehr

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Jansen, SGB IV § 60 Ergänzu... / 2.4 Regelung für die Rentenversicherung (Abs. 1a)

Rz. 7 Die ab 1.10.2005 für die Rentenversicherungsträger geltende Regelung des Abs. 1a betrifft die Bundesvertreterversammlung (Satz 1) und den Bundesvorstand (Satz 2). Beim Ausscheiden von Mitgliedern der Bundesvertreterversammlung sind durch den betroffenen Regionalträger oder die DRV Knappschaft-Bahn-See Neuwahlen durchzuführen. Scheidet ein Mitglied des Bundesvorstandes ... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 143 a. F. ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde § 143 mit Wirkung zum 1.10.2005 (Art. 86 Abs. 4 RVOrgG) neu gefasst. Dabei wurde der Umfang der Vorschrift gegenüber dem... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.3 Beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 11 Die Abs. 2 bis 5 der Vorschrift enthalten spezielle beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die im Unterschied zu den Geschäftsführern der übrigen Rentenversicherungsträger nicht zu Beamten auf Lebenszeit, sondern lediglich zu Beamten auf Zeit berufen werden. Das Direktorium der Deutschen Rent... mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.13 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 38 Die Entgeltleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck her mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung), sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts teilweise unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Prozentsätze, die bei der ... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sowohl die Altersrenten als auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben den Zweck, möglichst den Lebensunterhalt des Betroffenen sicherzustellen. Diese Renten werden auch gezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist. Deshalb bestimmt § 50 Abs. 1, dass neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters kein Krankengeld mehr ... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.2 Verfahrensbeteiligte

Rz. 24 Die Prüfung bei den Arbeitgebern obliegt den Trägern der Rentenversicherung (Abs. 1 Satz 1 HS 1). Diese Zuständigkeitszuweisung beruht auf Art. 1 Nr. 4 des 3. SGBÄndG v. 30.6.1995 (BGBl. I S. 890). Zuvor waren die Krankenkassen für die Prüfung zuständig (dazu Rz. 2). Der Zuständigkeitswechsel beruhte darauf, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung vor Inkrafttret... mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 1.1 Struktur der Vorschrift

Rz. 9 Die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit (BA) sind nach Abs. 1 Satz 1 verpflichtet, bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten, mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Diese Grundregel überträgt Abs. 1 Satz 2 auf das Verhältnis der DRV Bund zur Künstlersozialkasse. Im Weiteren be... mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 1 des Melderechts- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt und ist seitdem mehrfach geändert worden. Rz. 2 Art. 3 Nr. 11 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797) ergänzte § 28r Abs. 1 Satz 1 nach dem Wort "Träger" ... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 1 Allgemeines

Rz. 21 Es handelt sich um eine der zentralen Vorschriften des SGB IV. Zwar hatte die zunächst mit "Beitragsüberwachung" überschriebene Vorschrift schon mit Einfügung in das SGB IV (dazu Rz. 1) 8 Absätze. Das textliche Volumen war indes noch überschaubar. Das hat sich geändert. Auch § 28p leidet unter einem beachtlichen normativ gewirkten Wachstum. Die nunmehr 11 Absätze habe... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.3 Prüfgegenstand

Rz. 29 Sind solchermaßen die Beteiligten der Prüfung identifiziert (Träger der Rentenversicherung und Arbeitgeber), ist der Prüfgegenstand zu fixieren. Die Aufgabe übernimmt Abs. 1 Satz 1 Unterhalbs. 2. Die Prüfung erstreckt sich hiernach darauf, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozi... mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.4 Bezug von Übergangsgeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung und Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 22 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte zeitgleich eine der folgenden Leistungen erhält: Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§ 47 SGB XIV), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§ 19 SEG), ein zulasten der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlendes Übergangsgeld (§ 119 SGB ... mehr

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Jansen, SGB IV § 55 Wahlunt... / 2.1 Wahlunterlagen

Rz. 3 Welches die in Abs. 1 erwähnten Wahlunterlagen sind, ist in der aufgrund von § 56 ergangenen Wahlordnung (Wahlordnung für die Sozialversicherung – SVWO v. 28.7.1997, BGBl. I S. 1946) näher bestimmt worden. Nach deren § 33 bis 42 handelt es sich dabei um den Wahlausweis, den Stimmzettel, den Stimmzettelumschlag, den Wahlbriefumschlag und ein Wählermerkblatt. Wahlausweis Die wi... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.2 Dienstherrnfähigkeit

Rz. 7 Der Begriff der "Dienstherrnfähigkeit" ist in § 2 Bundesbeamtengesetz definiert. Danach besitzen der Bund und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, das Recht, Beamte zu haben, wenn sie dieses Recht bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesbeamtengesetzes besaßen oder es ihnen zu einem späteren Zeitpunkt dur... mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 144 a. F. ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in den alten Bundesländern mit Wirkung zum 1.1.1992 und im Beitrittsgebiet mit Wirkung zum 1.1.1991 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde § 144 mit Wirkung z... mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.7 Dateisystem der DRV Bund (§ 28q Abs. 6)

Rz. 54 Die Vorschrift hat Art. 2c Nr. 5 des Gesetzes v. 16.7.2021 (BGBl. I S. 2970) dem § 28q als Abs. 6 angefügt (dazu Rz. 7). Hiernach führt die DRV Bund ein Dateisystem, in dem die Träger der Rentenversicherung ihre elektronischen Akten führen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Prüfungen nach den Abs. 1 und 1a stehen. Ergänzend bestimmt Abs. 6 Satz 2, dass die ... mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.3 Beamtenstatus

Rz. 7 Beamte von landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern unterliegen – wie die übrigen Landesbeamten – den beamtenrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes, in denen der landesunmittelbare Regionalträger seinen Sitz hat. Rz. 8 Landesbeamte werden nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften von der Landesregierung bzw. der Landesbehörde ernannt und entla... mehr

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Jansen, SGB IV § 54 Durchfü... / 2.2 Verfahren bei Aushändigung der Wahlunterlagen (Abs. 2)

Rz. 4 Auch wenn durch den Wegfall der Wahl in gesonderten Räumen die für solche Wahlen typischen Gefährdungen grundsätzlich nicht mehr auftreten, gibt es doch auch im Zusammenhang mit der Briefwahl Fallgestaltungen, bei denen Wahlfreiheit und Wahlgeheimnis gefährdet sein können. Ihrer Wahrung dienen die Modalitäten nach Abs. 2. Solche Gefährdung kann dann vorkommen, wenn die... mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 145 a. F. ist durch Art. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten und hatte ursprünglich beamtenrechtliche Regelungen für die bei den landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern beschäftigten Beamten zum Inhalt. Durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Re... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt Stpfl., bei Unterhaltszahlungen (Nr. 1a) aber nur, wenn auch der Verpflichtete unbeschränkt stpfl. ist. Die Steuerpflicht entfällt, wenn die Unterhaltsleistungen von einem beschr. Stpfl. an seinen dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten erbracht werden.[1] Für beschr. Stpfl. ist nach dem Besteuerungstatbestand zu diffe... mehr

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Renten und Ruhegehälter – A... / 2 Inhalt

Für grenzüberschreitend gezahlte Ruhegehälter gelten innerstaatlich keine besonderen Regelungen. Sie hängen ursächlich mit der aktiven Tätigkeit zusammen und werden nachträglich für diese Tätigkeit gezahlt. Ruhegehälter fallen daher unter § 34d Nr. 5 EStG und sind ausl. Einkünfte, wenn und soweit die aktive Tätigkeit in einem ausl. Staat ausgeübt worden ist. Von im Ausland a... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.2 Haftungsfallen

Der Betreuer ist innerhalb seines Aufgabenkreises gesetzlicher Vertreter der betreuten Personen (§ 1823 BGB).[1] Aus Rechtsgeschäften des Betreuers im zugewiesenen Aufgabenkreis wird allein der Betreute berechtigt und verpflichtet (§ 164 Abs. 1 BGB). Wichtig Einschränkungen durch das Betreuungsgericht Die gesetzliche Vertretungsmacht des Betreuers ist eingeschränkt; bestimmte ... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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BEM: Die Rolle des Betriebs... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Die Teilnahme der Beschäftigten ist freiwillig. Bei einer Ablehnung dürfen keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen. Die Beschäftigten entscheiden bei Bedarf über Abbruch und ggf. Wiederaufnahme des BEM und können auch über die Teilnehmer am Verfahren mitentscheiden. Betriebs- und Personalräte sowie eine im Betrieb tätige Schwerbehindertenvertretung haben Mitwirkungsrech... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.6 Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 14 Grundsätzlich zulässig ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung für den Fall der negativen Eingangsuntersuchung durch den Betriebsarzt [1]; des Entzugs einer behördlichen Erlaubnis, welche zur Arbeitsausübung erforderlich ist, wenn eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist[2]; des Entzugs der Einsatzgenehmigung durch die US-Regierung im A... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo... mehr

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Sauer, SGB IX § 55 Unterstü... / 2.1.7 Sozialversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 30 Während der Maßnahme sind die Teilnehmenden sozialversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Rahmen des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung ein eigener Versicherungstatbestand geschaffen worden, indem § 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V... mehr

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Sauer, SGB IX § 55 Unterstü... / 2.2.3 Beteiligungspflicht des Rehabilitationsträgers

Rz. 48 Abs. 4 regelt über die allgemeine Verpflichtung zur engen Zusammenarbeit der Integrationsämter mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern bei der Erbringung der begleitenden Hilfe (§ 185 Abs. 2 Satz 1) hinaus eine Beteiligungspflicht des für die Leistungen im Rahmen der individuellen betrieblichen Qualifizierung zuständigen Rehabilitations... mehr

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Sauer, SGB IX § 57 Leistung... / 2.7 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Rz. 31 Behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen gelten im rentenrechtlichen Sinne als voll erwerbsgemindert, ohne dass es einer Feststellung im Einzelfall bedarf, ob der behinderte Mensch in der Lage sei, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den dort üblichen Bedingungen mit einer Arbeitszeit von wenigstens 3 Stunden täglich ausüben zu ... mehr

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Sauer, SGB IX § 55 Unterstü... / 2.2.1 Zuständige Leistungsträger

Rz. 39 Mit der Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 tritt i. d. R. ein Trägerwechsel ein. Anstelle der Rehabilitationsträger Bundesagentur für Arbeit (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2) oder Rentenversicherungsträger (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 4) wird nun das Integrationsamt zuständiger Leistungsträger.... mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.1 Verwendung des Institutionskennzeichens (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkassen verwenden im Schriftverkehr, beim Einsatz elektronischer Datenübertragung, auf maschinell verwertbaren Datenträgern, beim Datenaustausch, für Maßnahmen zur Qualitätssicherung und für Abrechnungszwecke mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Versorgungsverwaltungen der Länder sowie mit ihren Vertragspartnern, eins... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Ausländische Renten in der Basisversorgung

Auch Altersbezüge aus ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungen, die die Merkmale der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, fallen in die Systematik der sog. Basisversorgung, d. h. die ausländische Rente ist dann mit dem jeweils gültigen Besteuerungsanteil[1] anzusetzen.[2] Der BFH hat diese Qualifikation mehrmals in Einzelfällen bestätigt[3] zur Rente aus... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abgrenzung zu Art. 15 OECD-MA (Ruhegehalt oder nachträglicher Arbeitslohn)

Art. 18 OECD-MA regelt nur das Besteuerungsrecht für die privaten Ruhegehälter für eine frühere unselbstständige Arbeit i. S. des Art. 15 OECD-MA sowie über die Rückverweisung in Art. 19 Abs. 3 OECD-MA für Ruhegehälter, die aus einem Betrieb gewerblicher Art stammen. Nachzahlungen für Tätigkeiten, die, bezogen auf die Aktivzeit, nicht unter Art. 15 oder 19 Abs. 3 OECD-MA fall... mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 8.5 Ausgleichszahlung an die gesetzliche Rentenversicherung

Für Arbeitnehmer, die in der Regel das 50. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit zur Leistung von Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung, um entsprechende Rentenabschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente vollständig oder teilweise auszugleichen.[1] Die Beiträge können bis zu der Höhe gezahlt werden, die sich aus einer besonder... mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.5 Benachrichtigung des Rentenversicherungsträgers

Rz. 14 Soweit die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge durch Vereinbarung (§ 211 Satz 1 Nr. 1 und 2) oder Absprache zuständigkeitshalber durch die Einzugsstelle, einen Leistungsträger oder das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erfolgt ist, haben diese gemäß § 211 Satz 3 den kontoführenden Rentenversicherungsträger auf elektronischem Wege zu benachrichti... mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.3 Stufenweise Wiedereingliederung bei Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Rz. 87 Nach § 9 Abs. 1 SGB VI erbringen die Träger der Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, um Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der versicherten Person oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die ... mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.2.1 Vereinbarung mit den gesetzlichen Pflegekassen

Rz. 7 Bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 und 3 genannten Voraussetzungen besteht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diesen Personenkreis ergibt sich die Höhe der für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen aus § 166 Abs. 2 und die Beitragstragung aus § 170 Abs. 1 N... mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.1 Vereinbarung zur Zuständigkeit der Einzugsstellen (§ 211 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Für die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus dem Arbeitsentgelt abhängig Beschäftigter sowie für Hausgewerbetreibende gelten gemäß § 174 Abs. 1 die in §§ 28d bis 28n und 28r SGB IV enthaltenen Regelungen über die Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst die für abhängig Beschäftigte zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, P... mehr

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Jansen, SGB VI § 212 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für sonstige Versicherte (§ 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3, § 4 Abs. 3) und Nachversicherte (§ 8 Abs. 2) wird die Berechtigung zur Beitragsüberwachung sowie das Verfahren seit dem 1.1.2005 in § 212a konkretisiert. Mit Wirkung zum 13.11.2011 ist § 212a auch für die Überwachung der Meldungen und Beitragszahlungen durch die vom Bund beauftragten Stellen einschlägig, soweit diese fü... mehr