Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Rentenbezugsmitteilungen

Rn. 105 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Rentenbezüge sind von den Rentenversicherungsträgern und den Lebensversicherungen an eine zentrale Stelle (vgl § 81 EStG) zu melden (sog Rentenbezugsmitteilungen gem § 22a EStG). Dort werden die Daten zusammengeführt und an die jeweils zuständige Landes-FinBeh übermittelt, die sie an die zuständigen FA weiterleitet. Durch dieses Verfahr... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Im Ausland lebende Rentner

Rn. 108 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die Neufassung des § 49 Abs 1 Nr 7 EStG ab 2005 aufgrund des AltEinkG wurde sichergestellt, dass auch im Ausland lebende Rentner, die Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG von inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern usw beziehen, der inländischen beschränkten StPfl unterliegen (FG Köln EFG 2012, 1675 zu Rentenbezieher mi... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Abgekürzte Leibrenten

Rn. 76 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei einer abgekürzten oder temporären Leibrente handelt es sich zwar grds um eine Leibrente, die mit dem Tod des Begünstigten endet. Darüber hinaus ist die Laufzeit der Rente aber noch von einer von vornherein vereinbarten Frist abhängig, nach deren Ablauf die Leibrente ebenfalls endet. Dies ergibt sich auch aus der Legaldefinition in § 55 A... mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.3 Freibetrag bei Berufsunfähigkeit

Der Freibetrag wird auf Antrag auch gewährt, wenn der Steuerpflichtige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne – nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung "im Veräußerungszeitpunkt" – dauernd berufsunfähig ist. Damit knüpft der Gesetzgeber an die Regelung des § 240 Abs. 2 SGB VI an, der den Rechtsanspruch wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit regelt... mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.7 Zweckentfremdungsverbot

Rz. 20 Abs. 5 bestimmt, dass ausschließlich die in Abs. 1 genannten Stellen (insbesondere die Rentenversicherungsträger) die Versicherungsnummer als Merkmal zur Ordnung oder Erschließung von Dateisystemen einsetzen dürfen. Alle anderen Stellen – auch nicht die in Abs. 2 bis 3 genannten – dürfen dies nicht. mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bildung von Geschäfts... mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.4 Direktorium

Rz. 11 Nach der Schaffung eines speziellen Organs für die Deutsche Rentenversicherung Bund war es notwendig, die Rechte und Pflichten des Direktoriums festzulegen. Dabei ist der Gesetzgeber im Wesentlichen so verfahren, dass er die Bestimmungen über den Geschäftsführer und einige Vorschriften über die Geschäftsführung für anwendbar erklärt hat. Dabei ist zu beachten, dass se... mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.3.3 Öffentlicher Dienst

Rz. 50 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der besonderen Schutzpflicht des Staates unterliegen. Damit sei sichergestellt, dass bei Personalanpassungsmaßnahmen sinnvolle Transfermaßnahmen auch ohne finanzielle Anreize der Arbeitslosenversicherung durchgeführt werden (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 61). Von der Förderung ausgeschl... mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi... mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.2 Grundsatz der Einpersonengeschäftsführung

Rz. 7 Aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm ergibt sich, dass der Gesetzgeber von dem Grundsatz ausgegangen ist, ein Geschäftsführer würde ausreichend sein (BT-Drs. 7/4122 S. 36); denn nach früherem Recht war die Bildung einer mehrköpfigen Geschäftsführung allein bei den Rentenversicherungsträgern zwingend und bei bundesunmittelbaren Versicherungsträgern fakultativ vorge... mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.6 Datenverarbeitung im Auftrag

Rz. 19 Abs. 4 ermöglicht die Verarbeitung der Versicherungsnummer bei der Datenverarbeitung im Auftrag gemäß § 80 SGB X unter den dort genannten Voraussetzungen. Nach der Gesetzesbegründung soll z. B. der Fall abgedeckt werden, dass eine Druckerei beauftragt wird, Produkte für die Versicherungsträger herzustellen, in denen die Versicherungsnummer enthalten sein muss. So werd... mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.2 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, dann muss er sich in bestimmtem Umfang dasjenige anrechnen lassen, was er dort verdient. Es kommt dabei darauf an, dass die anderweitigen, anzurechnenden Bezüge in irgendeiner Weise mit der Verwertung der Arbeitskraft in Zusammenhang stehen. Welche Einkünfte werden angerechnet? Deshalb werden Kapitaleink... mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.1 Landesunmittelbare Rentenversicherungsträger

Rz. 4 Zu den landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern zählen grundsätzlich die Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt (Umkehrschluss aus Art. 87 Abs. 2 Satz 1 GG, § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Darüber hinaus könnten Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich zwar über ein Bundesland, nicht aber übe... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.1 Bundesunmittelbare Rentenversicherungsträger

Rz. 5 Der Staat erfüllt die ihm obliegenden Verwaltungsaufgaben durch Träger der unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung. Während der Bund als ursprünglicher Verwaltungsträger auch Träger der unmittelbaren Verwaltung ist, die er durch seine unmittelbaren Behörden wahrnimmt (Art. 86 GG), üben die sonst noch bestehenden Verwaltungsträger (Körperschaften, Anstalten und Stiftun... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.4 Ernennung von Mitgliedern der Geschäftsführungen bundesunmittelbarer Rentenversicherungsträger

Rz. 17 Bei jedem Träger der Deutschen Rentenversicherung werden als Selbstverwaltungsorgane eine Vertreterversammlung und ein Vorstand gebildet. Darüber hinaus hat jeder Versicherungsträger einen Geschäftsführer, der dem Vorstand mit beratender Stimme angehört (§ 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV). Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vert... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.5 Ernennung der übrigen Beamten bundesunmittelbarer Rentenversicherungsträger

Rz. 19 Nach § 143 Abs. 7 Satz 1 ernennt grundsätzlich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die übrigen Beamten der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie etwaiger bundesunmittelbarer Regionalträger auf Vorschlag des jeweiligen Vorstands. Abweichend von diesem Grundsatz kann das Bundesministerium für Arbeit und S... mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.6 Prüfung bei den Rentenversicherungsträgern (§ 28q Abs. 5)

Rz. 48 Hiernach prüfen die Einzugsstellen und die BA gemeinsam bei den Trägern der Rentenversicherung deren Aufgaben nach § 28p mindestens alle 4 Jahre (Abs. 5 Satz 1). Rz. 49 Damit wird den berechtigten Interessen der Einzugsstellen und der BA entsprochen, auch die Rentenversicherungsträger dahin zu prüfen, ob diese ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. Die Prüfung... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.7 Einstellung der Krankengeldzahlung

Rz. 17 Der Anspruch auf Krankengeld ist jeweils vom Beginn der in § 50 Abs. 1 genannten Renten/Leistungen ausgeschlossen. D.h., dass der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des Tages endet, der dem Tag des Beginns einer der in § 50 Abs. 1 genannten Leistung vorausgeht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der erste Tag der Rente/Leistung in eine Zeit der Entgeltfortzahlung... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.4 Beginn der Kürzung

Rz. 37 Wird eine Rente in einen Zeitraum hinein bewilligt, in dem ein Anspruch auf Krankengeld bestand, ist die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens zwischen den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern geregelt – und zwar in der "Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.4 Prüfung der Unfallumlage (§ 28 Abs. 1c)

Rz. 61 Zum 1.1.2010 ist die Prüfung der Unfallumlage für Prüfzeiträume ab 1.1.2009 von der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Träger der Rentenversicherung übergegangen (dazu Rz. 9). Letztere haben seither die Prüfungen im Auftrag der Unfallversicherung im Rahmen ihrer Arbeitgeberprüfungen nach § 28p durchführen (§ 166 Abs. 2 Satz 1 SGB VII; hierzu auch BT-Drs. 16/9154 ... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.4 Prüfzeitraum

Rz. 39 Aus § 28 Abs. 1 Satz 1 HS 2 folgt, dass der Gesetzgeber besonderes Augenmerk darauf gerichtet hat, dass die Träger der Rentenversicherung insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zu prüfen haben. Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen. Der Zeitraum wird vorgegeben.... mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der R... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.2 Prüfung des Arbeitgebers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Abs. 1a)

Rz. 45 Nach § 28p Abs. 1a Satz 1 umfasst die Prüfung nach Abs. 1 die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Die Vorschrift hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v 12.6.2007 (BGBl. I S. 1034) eingefügt (dazu Rz... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.6 Oberste Dienstbehörde

Rz. 23 Oberste Dienstbehörde für Beamte, die bei einem bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger i. S. v. § 143 Abs. 1 beschäftigt sind, ist nach § 3 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz grundsätzlich die Oberste Behörde, in deren Dienstbereich der Beamte sein Amt bekleidet. Für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund und für Mitglieder der Geschäftsführu... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.3 Rückwirkender Wechsel in Teil- oder Vollrente und umgekehrt

Rz. 11 Bei Altersrenten, die früher als die Regelaltersrente (67 Jahre) gezahlt werden, waren aufgrund des § 34 SGB VI bis zum 31.12.2022 beim Hinzuverdienst Grenzen zu beachten (§ 35 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 235 SGB V). Wer die Hinzuverdienstgrenze (§ 34 Abs. 2 SGB VI a. F.) überschritt, bekam je nach Höhe weniger oder keine Rente. Seit dem 1.1.2023 können Bezieher einer Al... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.10 Datenübermittlung (§28p Abs. 6a)

Rz. 85 Die Vorschrift betrifft die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Art. 1 Nr. 8 des 4. SGB IV-ÄndG und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) hat sie mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt (dazu Rz. 11). Der Gesetzgeber verfolgte hiermit das Ziel, mittels elektronischer Betriebsprüfung insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Betriebsprüfung ... mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.3 Zinsschaden nach Abs. 2

Rz. 36 Hiernach hat die Einzugstelle Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen, wenn sie Beiträge, Zinsen auf Beiträge oder Säumniszuschläge schuldhaft nicht rechtzeitig weitergeleitet hat. Es soll jeweils der Schaden ausgeglichen werden, der dem jeweiligen Fremdversicherungsträger dadurch entsteht, dass die Einzugsstelle die Beiträge ... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.18 Übergang der Prüfung/Übernahme von Angestellten (§ 28p Abs. 11)

Rz. 112 Die Vorschrift ist systematisch verfehlt dem § 28p zugeordnet worden. Sie befasst sich weder mit Inhalt noch mit Ablauf der Prüfverfahren, sondern klärt vielmehr in beiden Sätzen eine tarif- bzw. besoldungsrechtliche Fragestellung (ausführlich zur Historie der Vorschrift BSG, Urteil v. 20.4.2010, B 1 KR 27/09 R). Rz. 113 Sofern beim Übergang der Prüfung der Arbeitgebe... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.5 Verwaltungsakte im Rahmen der Prüfung

Rz. 43 § 28 Abs. 1 Satz 5 HS 1 berechtigt die Träger der Rentenversicherung, im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern zu erlassen. Soweit die Rentenversicherungsträger in diesem Zu... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.2 Folge des Rentenbezugs bei rückwirkender Zubilligung

Rz. 10 Wird vom Rentenversicherungsträger eine der unter Rz. 7 oder Rz. 8 aufgeführten Renten rückwirkend bewilligt, stellt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung gemäß einer Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem Rentenversicherungsträger (vgl. Rz. 18) spätestens mit Ablauf des Tages ein, an welchem die Mitteilung des Trägers der Rentenversicherung über die Renten... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.8 Erstattungsanspruch der Krankenkasse (§ 103 SGB X)

Rz. 24 Hat eine Krankenkasse Krankengeld gezahlt und ist der Anspruch auf dieses Krankengeld wegen einer Rentenzubilligung nach § 50 Abs. 1 nachträglich entfallen, ist der Rentenversicherungsträger erstattungspflichtig, soweit dieser nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von dem Krankengeld der Krankenkasse Kenntnis erlangte (§ 103 Abs. 1 SGB X). Die Krankenkasse beko... mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.2 Besonderheiten der Vertreterversammlung

Rz. 20 Während die Vertreterversammlungen der Regionalträger und der DRV Knappschaft-Bahn-See lediglich aus Mitgliedern bestehen, die – je zur Hälfte – von den Versicherten und Arbeitgebern dieser Träger gewählt werden, erhält die Bundesvertreterversammlung der DRV Bund zusätzlich von jedem dieser Träger 2 weitere Mitglieder. Die Vertreterversammlungen dieser Träger wählen "... mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält für Beamte landesunmittelbarer Rentenversicherungsträger ergänzende Regelungen zur Anwendung der jeweiligen Landesbeamtengesetze. Abs. 1 bestimmt, dass landesunmittelbare Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung "Dienstherrnfähigkeit" i. S. v. § 2 des Beamtenstatusgesetzes besitzen. Nach Abs. 2 der Vorschrift sind die bei landesunmittelbaren... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Ataker, Kostenersatz für einen Gebärdendolmetscher bei gehörlosen, pflegebedürftigen Personen, SRa 2018, 122. Felix, Vorläufige Leistungen im Sozialrecht, SGb 2022, 12. Krause, Die sozialen Dienste im System der Sozialversicherung, der sozialen Entschädigung und der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 1985, 346. Kreutz, Gesetzlich normierte Kommunikationshilfen für Gehörlose, ZFSH/SGB... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.3 Kriterien zur Auswahl der zu prüfenden Arbeitgeber (§ 28 Abs. 1b)

Rz. 54 Die Vorschrift hat das UVMG v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) dem § 28p hinzugefügt. Allerdings betraf der seinerzeitige Inhalt das Zusammenwirken der Träger der Rentenversicherung mit jenen der Unfallversicherung (dazu Rz. 9). Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes v. 30.7.2014 (BGBl. I S. 1311) fasste den Inhalt neu und verlagerte die bisherige, ... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.8 Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung der Rente i. S. d. § 50 Abs. 2

Rz. 44 Hat eine Krankenkasse Krankengeld gezahlt und wird nachträglich – also für einen rückwirkenden Zeitraum – eine der in § 50 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 genannten Leistungen bewilligt, hat die Krankenkasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X , soweit dieser nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von dem Krankengeld der Krankenk... mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.1 Grund der Sonderregelungen

Rz. 17 Die Sonderregelungen sind eine notwendige Konsequenz aus der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hatte bis dahin bekanntlich die überwiegende Zahl der bei ihr Versicherten in die Personengruppen der Arbeiter und Angestellten aufgeteilt. Von der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen hing die Zuständigkeit der Versicherungsträger ab... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.10 Verbot der Rückforderung des "überzahlten" Krankengeldes (§ 50 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 29 Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 endet der Anspruch auf Krankengeld am Tag vor Beginn einer der dort genannten Rente bzw. vergleichbaren Leistung. In der Praxis werden die den Anspruch auf Krankengeld ausschließenden Renten/Leistungen auch rückwirkend gewährt. Die Krankenkasse hat dann die Möglichkeit eines Erstattungsanspruchs gegenüber dem Rentenversicherungsträger bis zur H... mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.1 Träger der Rentenversicherung

Rz. 3 Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen (§ 125 Abs. 1 Satz 1); alle Rentenversicherungsträger treten als "Deutsche Rentenversicherung" auf. Neben der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" besteht der Name der Regionalträger aus einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit (§ 125 Abs. 1 Sa... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.2 Ankündigung/Vorbereitung

Rz. 117 Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung. Sie soll möglichst einen Monat und muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung angekündigt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann hiervon abgewichen werden (§ 7 Abs. 1 BVV). Bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Betriebsaufgabe, Insolvenz, Verdacht auf Schwarzarbeit bzw. illegale Beschäftigung oder Bei... mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 2.1 Zahl der Mitglieder (Abs. 1)

Rz. 5 Die Regelung des Abs. 1 legt den Rahmen fest, innerhalb dessen die Satzung der Versicherungsträger die Zahl der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane bestimmen kann. Hierbei wird dem Satzungsgeber ein großer Beurteilungsspielraum eingeräumt. Die Bestimmung ist an der Größe des Versicherungsträgers auszurichten. Die festgelegte Zahl kann jeweils nur für die folgende Wa... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.7 Elektronische Akten (§ 28p Abs. 4)

Rz. 72 Die Vorschrift hat das Barrierefreiheitsgesetz v. 16.7.2021 (BGBl I S 2970) eingefügt (dazu Rz. 18). Hiernach ist der DRV Bund aufgegeben, ein Dateisystem (zum Begriff vgl. auch Rz. 16 m. w. N.) zu führen, in dem die Träger der Rentenversicherung ihre elektronischen Akten führen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Prüfungen nach den Abs. 1, 1a und 1c stehen ... mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.2 Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung

Rz. 4 Nach Art. 80 GG i. V. m. §§ 28c, 28p Abs. 9 Nr. 3, 106 SGB IV, § 195 SGB VI hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über das Melde- und Beitragsverfahren in der Sozialversicherung zu bestimmen. Die Aufgaben der ursprünglich mit der Zweiten Datenerfassungsverordnung (2. DEVO) v. 29.5.1980 (BGBl. ... mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 1.2 Auswirkungen der Organisationsreform der Rentenversicherung

Rz. 3 Im Jahr 2005 ist eine umfassende Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt worden, die nicht ohne Auswirkung auf einen Teil der Regelungen des Zweiten Titels bleiben konnte. Diese Reform ist im Wesentlichen durch Beratungen der Rentenversicherungsträger und des Dachverbandes (damals des VDR) vorbereitet worden, die zu einem einvernehmlichen V... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.13.4 Temporäre Dateien (Abs. 8 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 101 Nach Abs. 8 Satz 5 ist die DSRV auf Anforderung des prüfenden Trägers der Rentenversicherung verpflichtet, die in den Nr. 1 bis 5 gelisteten Daten zu verarbeiten (zum Begriffsinhalt der "Datenverarbeitung" vgl. Rz. 75). Diese Befugnis ist zweckgebunden, denn sie wird durch die Maßgaben des mit der Konjunktion "soweit" beginnenden Abs. 8 Satz 5 HS 2 eingegrenzt. Danac... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S.... mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 1.2 Sinn und Zweck der Prüfungen

Rz. 16 Der Gesetzgeber hat den Rentenversicherungsträgern und der BA ein eigenes Recht auf Prüfung der Einzugsstellen übertragen, damit überprüft werden kann, ob diese ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Eingang der von den Trägern der Rentenversicherung anlässlich der Betriebsprüfungen nachgeforderten Beiträge zu überwachen, erforderlichen... mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 145 enthält Regelungen zu den Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung, die getrennt von den Datenstellen, welche die Regionalträger und die Bundesträger als Träger der Rentenversicherung zu führen haben, von allen Rentenversicherungsträgern gemeinsam unterhalten wird. Durch die Organisationsreform (RVOrgG v. 9.12.2004) ist die Verwaltung der Datenstelle der R... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Beamte und Mitglieder der Geschäftsführungen von bundesunmittelbaren Trägern der Deutschen Rentenversicherung. Für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die als solche lediglich für die Dauer von 6 Jahren als Beamte auf Zeit ernannt werden, enthalten die Abs. 2 bis 5 d... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Rechtsstellung der Träger der Deutschen Rentenversicherung als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ergibt sich aus § 29 Abs. 1 SGB IV. Die Rentenversicherungsträger haben dabei ihre Aufgaben im Rahmen der für sie einschlägigen Gesetze bzw. sonstigen Rechtsgrundlagen zu erfüllen (§ 29 Abs. 3 SGB IV). Die Selbstverwaltung wird dur... mehr