Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.4 Besonderheiten in der Krankenversicherung

Rz. 11 Die Ansprüche auf Fahr- und Transportkosten richten sich wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 nach dem rehabilitationsträgerspezifischen Recht – für die Krankenversicherung also nach § 60 SGB V. Ist die Krankenkasse für die Leistung zuständig, werden die Ansprüche der versicherten Person auf Fahrkosten nach § 60 Abs. 1 bis 4 SGB V beurteilt. Handelt es sich jedoch um Fahrten/Reise...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.3.2 Absprache zur Zuständigkeit mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Rz. 11 Wehr- und Zivildienstleistende sind bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 genannten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen ergeben sich für diesen Personenkreis aus § 166 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a. Darüber hinaus ist in §§ 170 Abs. 1 Nr. 1, 178 Abs. 1 Nr. 1 g...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.2 Stufenweise Wiedereingliederung mit vorgeschalteter Rehabilitationshauptleistung (Krankenversicherung)

Rz. 86 Das BSG hatte nur über die Ansprüche auf Reisekosten bei einer isolierten stufenweisen Wiedereingliederung – also ohne vorgeschalteter Rehabilitationsleistung – zu entscheiden (Rz. 85). Es handelt sich nach Auffassung des Autors allerdings dann nicht um eine isolierte stufenweise Wiedereingliederung, wenn der krankenversicherte Arbeitnehmende vor der stufenweisen Wiede...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 3 Materialien

Rz. 78 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 i. d. F. v. 13.3.2024 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGBV, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld, Stand Juli 2023. Datenaustausch eAU: Vom GKV-Spitzenverband auf dem Internetportal www.g...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 3 Materialien

Rz. 90 Gemeinsame Rechtliche Anweisung (GRA) der Deutschen Rentenversicherung zu § 73 SGB IX, online abrufbar im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de). Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger nach § 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten (UV-Reisekostenrichtlinien zum 1.7.2023), abrufbar auf der Website de...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.5 Spezielle Leistungen der Rentenversicherung

Rz. 20 Bei den Teilhabeleistungen nach § 14 (Leistungen zur Prävention), § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation), § 15a (Leistungen zur Kinderrehabilitation), § 16 (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), § 17 (Leistungen zur Nachsorge) sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (Leistungen zur onkologischen Nachsorge) ist das Reisekostenrecht des § 73 SGB IX uneingeschränkt anzuw...mehr

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Jansen, SGB VI § 212 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 76 Abs. 1 SGB IV sind die kraft Gesetzes zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben. Soweit sich aus speziellen Regelungen nicht etwas anderes ergibt, sind Rentenversicherungsbeiträge nach § 173 von denjenigen, die sie zu tragen haben (sog. Beitragsschuldner) grundsätzlich unmittelbar an die Träger der gesetzlichen Rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.2.2 Vereinbarung zur Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit

Rz. 8 Bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 3, § 4 Abs. 3 Satz 1 genannten Voraussetzungen besteht für Bezieher von Leistungen nach den Vorschriften des SGB III Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diesen Personenkreis ergibt sich die Höhe der für die Beitragsberechnung maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlage aus § 166 Abs. 1 Nr. 2 und die Beitragst...mehr

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Jansen, SGB VI § 286f Ersta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Ausnahme zu § 26 Abs. 3 und 27 Abs. 1 SGB IV sowie § 211 dar, denn sie sieht vor, dass zu Unrecht entrichtete Beiträge nicht den Beteiligten, die sie gezahlt haben, erstattet, sondern direkt an die berufsständischen Versorgungswerke gezahlt werden. Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, nicht die Einzugsstelle. Die Norm hat zudem Übergan...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich werden die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, zu denen auch die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zählt, von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen; hierzu gehören die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 23 Abs. 2 SGB I, § 125 Satz 1). Die A...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19 Reisekosten im Zusammenhang mit einer stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 84 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) dient dazu, arbeitsunfähige Erwerbstätige nach lang andauernder, schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitszeit und/oder Arbeitsbelastung wird die Arbeitsfähigkeit im Rahmen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.17 Auswirkungen von geringfügigen Fahrpreiserhöhungen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 82 I.d.R. werden dem Rehabilitanden die notwendigen Fahrkosten – gemeint sind hier insbesondere die für das Pendeln zum Rehabilitationsort entstandenen Fahrkosten bzw. Wegstreckenentschädigungen – bereits zum Zeitpunkt der Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Voraus bewilligt. Diese Pendelkosten werden dann in monatlich gleichbleibender Höhe für die...mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift betrifft nur Zeiten der Pflichtversicherung, also mit Arbeitsentgelt belegte Zeiten der abhängig Beschäftigten oder mit Arbeitseinkommen belegte Zeiten der selbständig Tätigen, die nach dem Recht der ehemaligen DDR ebenfalls versicherungspflichtig und beitragspflichtig waren. Nach Satz 2 gilt Satz 1 auch für freiwillig Versicherte, soweit sie die f...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.9 Kosten des Gepäcktransports (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)

Rz. 56 Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 hat der Rehabilitationsträger die notwendigen Kosten des Gepäcktransports zu übernehmen. Wann und unter welchen Voraussetzungen vom Rehabilitationsträger die Kosten für den Transport von Gepäckstücken übernommen werden, wird in § 73 nicht definiert. Maßstab für die Angemessenheit von Reisekosten – dazu zählen auch die Kosten des Gepäcktran...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig sind. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI, § 33 SGB VII), wenn eine Begleitung aufgrund des...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.3 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt von dem Ergebnis der Arbeitsleistung abhängig ist ("Akkord- und Stücklöhner")

Rz. 44 Ist eine Berechnung des Regelentgelts über Stunden nicht möglich und erhält der Arbeitnehmende auch keine monatlich feste Grundvergütung, ist das im letzten, vom Arbeitgebenden vor der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat (= Entgeltabrechnungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt durch 30 zu teilen (Abs. 2 Satz 3). Bezüglich des Bemessungszeitraums und der Defin...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.1 Isolierte stufenweise Wiedereingliederung (Krankenversicherung)

Rz. 85 Zulasten der gesetzlichen Krankenkassen werden teilweise stufenweise Wiedereingliederungen bereits im Rahmen von kurativen Leistungen (Krankenbehandlung, §§ 27 bis 39 SGB V) durchgeführt. Es handelt sich hier z. B. um Versicherte, die wegen eines komplizierten Beinbruchs 4 Monate lang arbeitsunfähig sind und jetzt ohne vorhergehende Rehabilitationsleistung z. B. eine ...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.3.1 Absprache zur Zuständigkeit mit Leistungsträgern

Rz. 10 Eine Absprache zur Zuständigkeit für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge erfolgte im Zusammenhang mit der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 11.7.2007. Danach ist grundsätzlich die gesetzliche Krankenkasse für die Erstattung zuständig, wenn...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.8.1 Verpflegungskosten

Rz. 48 Maßstab für die Angemessenheit von Reisekosten – dazu zählen auch die Verpflegungskosten – ist das BRKG (Rechtsprechung vgl. Rz. 47). Durch den Aufenthalt abseits der eigenen Wohnung entstehen regelmäßig zusätzliche finanzielle Aufwendungen, weil die Mahlzeiten nicht preiswert zuhause hergerichtet und eingenommen werden können. Diese zusätzlichen Aufwendungen für die V...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.20 Fahr-/Reisekosten im Zusammenhang mit Interkurrenten Erkrankungen

Rz. 88 Interkurrente Erkrankungen sind akute Zwischenerkrankungen, die während einer stationären medizinischen Rehabilitationsleistung auftreten und sofort behandelt werden müssen. Kann die interkurrente Erkrankung nicht in der Rehabilitationsklinik mit behandelt werden, werden Fahrten zu externen Behandlern (z. B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) notwendig. Gemäß der zwischen de...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.2 Begriff "erforderliche" Reisekosten und Grundsätze der Berechnung

Rz. 7 Als Reisekosten werden die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen (§ 73 Abs. 1 Satz 1). Erforderliche Fahrkosten sind grundsätzlich die Kosten, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden, die geringsten Ko...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 13 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Altersteilzeit und Entgeltumwandlung ist Folgendes zu beachten: Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Teilzeitmodell vereinbart haben, können jederzeit eine Entgeltumwandlung vereinbaren. Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben, können eine vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte und vor Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 13 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Altersteilzeit und Entgeltumwandlung ist Folgendes zu beachten: Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Teilzeitmodell vereinbart haben, können jederzeit eine Entgeltumwandlung vereinbaren. Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben, können eine vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte und vor Be...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 32 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 3 Berechnung der Zu-/Abschläge

Abschläge errechnen sich, indem der für alle Rentenarten grundsätzlich 1,0 betragende Faktor um 0,003 für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters reduziert wird. Die Minderung des Faktors gilt bei einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente bei deren Beginn vor dem ...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.10 Rentner (Abs. 9)

Rz. 46 Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Rentner (§ 5 Abs. 1 Nr. 11, 11a, 12) beginnt, wie bereits nach dem Recht der RVO, mit dem Tag der Rentenantragstellung. Daher ist die Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 11, 11a oder die Wohnsitznahme nach Nr. 12 nach dem Datum des Rentenantrags zu bestimmen, auch wenn noch eine anderweitige Versicherungsp...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.7 Abgrenzung der Rehabilitation zur Krankenhausbehandlung

Rz. 28 Während bei der Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V, § 33 SGB VII, § 42 SGB XIV) die intensive fachmedizinische Behandlung einer Erkrankung im Vordergrund steht (vgl. § 107 Abs. 1 SGB V sowie BSG, Urteil v. 10.4.2008, B 3 KR 19/05 R, Rz. 35), sind die Rehabilitationsleistungen darauf ausgerichtet, die Behinderung (voraussichtlich lang anhaltende Funktions- und Fähigkeit...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.2 Ausnahmen und anwendbare Vorschriften (Satz 3 bis 5)

Rz. 17 Von dem Gründungszuschuss nach § 59 SGB III ist der Betrag, der zur sozialen Sicherung vorgesehen ist (300,00 EUR), nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zur Bemessung der Beiträge zu zählen (vgl. BT-Drs. 16/1696 S. 32). Als Mindestbeitrag wird bei diesen Personen nach Abs. 4 Satz 2 kalendertäglich der 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße zur Beitragsbemessung he...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.10 Die einzelnen Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 33 § 47 Abs. 2 nennt exemplarisch die einzelnen Teilleistungen, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation zu erbringen sind. Der Absatz enthält keine abschließende Regelung, sondern benennt lediglich den Kernbereich der medizinischen Rehabilitation (BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 44/08 R). Rz. 34 Die konkreten Leistungsansprüche ergeben sich aus den rehabilitations...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.3 Berücksichtigung der Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3)

Rz. 36 Über Abs. 2 Satz 4 ist die Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 2 bei der Bemessung der Beiträge zu berücksichtigen. Sofern das Mitglied erklärt, beitragspflichtige Einnahmen zu haben, die insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, ist ein Nachweis über die Einnahmen nicht zu erbringen. In diesen Fällen werden Beiträge auf der Grundlage der Beitragsbemess...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage nach § 86 Abs 1 S 2 und 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Handbuch Versorgungsausgleich

Helmut Borth10. Aufl. 2025, 870 S., Luchterhand, 129 EURISBN 978-3-472-09817-1 Dreieinhalb Jahre nach der letzten Auflage hat Borth sein Standardwerk zum Versorgungsausgleich wieder auf den neuesten Stand gebracht. Während der Umfang von der 8. zur 9. Auflage noch um 100 Seiten zugenommen hatte, sind es jetzt nur 26 Seiten. Diese erklären sich durch die neuen Regelungen, die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.1 Gesetzliche Vermutung des Bestehens von Versicherungspflicht und Beitragszahlung

Rz. 3 § 286c Satz 1 enthält für Zeiten bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet eine widerlegbare gesetzliche Vermutung, die es dem Rentenversicherungsträger erlaubt, bei in den Versicherungsunterlagen des Beitrittsgebiets ordnungsgemäß bescheinigten Arbeitszeiten oder Zeiten der selbständigen Tätigkeit ohne weitere konkrete Ermittlungen im Einzelfall davon auszugehen, dass wäh...mehr

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Jansen, SGB VI § 286e Auswe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 286e Satz 1 Nr. 1 haben Versicherte, die mit einem Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Daten, die für die Durchführung der Rentenversicherung sowie für die Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft relevant sind, nachweisen können, das Recht, in einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Ausweises oder bei Auszügen de...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.3 Beanstandungsschutz

Rz. 9 Abs. 3 knüpft inhaltlich an die gesetzlichen Vermutungen des Abs. 2 an und regelt, unter welchen Voraussetzungen diese vom Rentenversicherungsträger nicht mehr widerlegt werden können. Der Beanstandungsschutz greift nach Ablauf von 10 Jahren nach Aufrechnung der Versicherungskarte ein. Rz. 10 Der Beanstandungsschutz nach Abs. 3 Satz 1 gilt nicht nur für solche Eintragun...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.2 Gesetzliche Vermutungen

Rz. 4 Abs. 2 stellt für vor dem 1.1.1992 rechtzeitig umgetauschte Versicherungskarten bei dem Vorliegen der in Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen die gesetzlichen Vermutungen auf, dass während der in Nr. 1 genannten Zeiten ein die Versicherungspflicht begründendes Beschäftigungsverhältnis mit dem angegebenen Arbeitsentgelt bestanden hat und die dafür zu zahlenden Beiträge re...mehr

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Jansen, SGB VI § 285 Nachza... / 2.3 Antrag und Antragsfrist

Rz. 7 Die Berechtigung zur Nachzahlung besteht nur bei Antragstellung, die binnen der Frist von 6 Monaten nach Durchführung der Nachversicherung erfolgen muss. Auf den Antrag ist bei dem Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Nachzahlungsbescheid zu erlassen, dessen Bindungswirkung maßgeblich für den Beginn der Frist nach § 285 Satz 4 ist. Rz. 8 Die reale Nachversicherung i...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.1 Nicht aufgerechnete Versicherungskarten

Rz. 3 Abs. 1 regelt für die Zeit nach dem 31.12.1991 das Verfahren für noch im Umlauf befindliche und noch nicht aufgerechnete Versicherungskarten. Wird eine solche Versicherungskarte vorgelegt, ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, das Kontoklärungsverfahren nach § 149 Abs. 2 bis 5 durchzuführen, den Inhalt der Versicherungskarte nach rechtlicher Prüfung in das Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.2 Auswirkungen einer Beitragserstattung bis zum 31.12.1991 auf Beitragszeiten im Beitrittsgebiet

Rz. 4 Abweichend von der Verfallswirkung der Beitragserstattung nach § 210 Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 umfasst diese gemäß § 286d Abs. 2 Satz 1 bei einer bis zum 31.12.1991 durchgeführten Beitragserstattung nicht mehr Beitragszeiten, die in den in § 286d Abs. 2 Satz 1 genannten unterschiedlichen Zeiträumen im Beitrittsgebiet ohne Berlin (Ost) und in Berlin (Ost) zurückgelegt wo...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.5 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten vor dem 1.1.1973

Rz. 19 Nach Abs. 5 ist eine Beschäftigungszeit als Beitragszeit anzuerkennen, wenn Versicherte für Zeiten vor dem 1.1.1973 glaubhaft machen, dass sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt haben, die vor dem Ausstellungstag der Versicherungskarte liegt oder nicht auf der Karte bescheinigt ist. Abs. 5 gilt somit nur für Zeiten vor der Einführ...mehr

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Jansen, SGB VI § 281 Nachve... / 2.2 Wirksamkeit von Nachversicherungsbeiträgen für Zeiten vor dem 1.1.1992

Rz. 6 Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.8.2004 eingeführt. Die Vorschrift stellt die schon vor seiner Einführung geltende Rechtslage klar und bestätigt diese, so dass keine Rückwirkungsproblematik besteht (BSG, Urteil v. 31.1.2008, B 13 R 27/07 R). Die Anrechnung oder Vormerkung der Nachversicherungszeit vor dem 1.1.1992 setzt die tatsächliche Beitragsentrichtung, d. h. die Zah...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekanntgemacht worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz na...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.2 Mutterschaftsgeld neben Krankengeld, Übergangsgeld (ohne Unfallversicherung), Krankengeld der Sozialen Entschädigung oder Krankengeld der Soldatenentschädigung

Rz. 167 Fällt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld zeitlich zusammen mit dem Anspruch auf Krankengeld, ruht dieses ohne Rücksicht auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes so lange, wie Mutterschaftsgeld bezogen wird (§ 49 Abs. 1 Nr. 3b). Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist somit vorrangig vor dem auf Krankengeld. Gleiches gilt für das Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§ 4...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.3 Kosten der Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherten (Abs. 2a)

Rz. 7a Bisher werden Geldleistungen, insbesondere Renten, auf Wunsch des Empfängers kostenfrei an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort übermittelt. Das wird zum 1.12.2021 dahingehend geändert, dass die dadurch veranlassten Kosten von den Geldleistungen abgezogen werden (§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB I in der ab 1.12.2021 geltenden Fassung). Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 SGB ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 6.3 Beratung/Auskunft durch den Rentenversicherungsträger

Vor Durchführung eines Rentensplittings empfiehlt sich eine Beratung bei seinem Rentenversicherungsträger. Die Rentenversicherungsträger erteilen auch Auskünfte, denen entnommen werden kann, wie sich das Splitting konkret in Entgeltpunkten und Eurobeträgen auswirken würde. Hinweis Wegfall der Witwen-/Witwerrente beachten In der Betrachtung sollte die Höhe einer Witwen-/Witwerr...mehr