Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.2 Maßgabe besonderer Vorschriften

Rz. 7 Aufgrund der mit der Einführung von § 82a beabsichtigten allgemeingültigen Regelung des Verwaltungsvermögens sind Sonderbestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen im Interesse der Rechtsvereinheitlichung größtenteils entfallen. Weiterhin bestehen folgende Ausnahmen: Im Bereich der Krankenversicherung ergänzt § 263 SGB V in seiner ab dem 1.1.2023 geltenden Fassung das...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.8.3 Ausübung der selbstständigen Handwerkertätigkeit

Rz. 73 Mit der Eintragung ist allerdings allenfalls die widerlegbare Vermutung verbunden, dass auch eine selbstständige Tätigkeit als Handwerker ausgeübt wird. Hinsichtlich der tatsächlichen Ausübung obliegt den Rentenversicherungsträgern und Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Pflicht der vollständigen Überprüfung. Vom tatsächlichen Ausüben der selbstständigen Tätigkeit...mehr

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Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.4 Anzeigepflicht (Abs. 3b, Abs. 5)

Rz. 6 Bestimmte Vermögensanlagen bedürfen keiner Genehmigung, sondern es genügt, wenn sie der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Darunter fallen: die Absicht, Datenverarbeitungsanlagen und -systeme anzukaufen, zu leasen oder anzumieten oder sich an solchen zu beteiligen und schließlich die Beschaffung von Datenverarbeitungsprogrammen (Abs. 3b Satz 1 Nr. 1). Unter "Datenverarb...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.4.1 Beginn der Tätigkeit

Rz. 107 Die Versicherungspflicht beginnt (erst) mit der tatsächlichen Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 7.12.2023, Abschn. 3.2.1), soweit – zu diesem Zeitpunkt – die weiteren erforderlichen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungspflichttatbestands der Nr. 1 bis 9 erfüllt sind. Rz. 108 Die zu einer Versicherungspflicht führende Aufn...mehr

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Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 85 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 16 des 2. SGBÄndG vom 13.06.1994 (BGBl. I, S. 1229) mit Wirkung vom 18.06.1994 wurden der Abs. 1 neu gefasst, in Abs. 2 S. 1 die Worte "und das Leasen" ergänzt und Abs. 2 S. 2 angefügt; inhaltlich wurde die Regelung damit auf das Leasen von Grundstücke...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.1.4 Kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Rz. 46 Eine weitere Voraussetzung für das Eintreten von Versicherungspflicht ist, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) beschäftigt wird. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem zu beurteilenden Selbstständigen und dem Arbeitnehmer bestehen. Leiharbeitnehmer (BSG,...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.2 Pflegepersonen (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 52 In Satz 1 Nr. 2 ist die Versicherungspflicht für selbstständig tätige Pflegepersonen geregelt. Das BSG hat in einer Leitentscheidung zunächst dem Grundsatz nach klargestellt, dass sich 2 Satz 1 Nr. 2 keine prinzipielle "Anerkennung" selbstständiger Pflegekräfte durch den Gesetzgeber in dem Sinne entnehmen lässt, dass diese Berufsgruppe generell selbstständig tätig wär...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.8.2 Handwerkerrechtliche Qualifikationsanforderungen

Rz. 71 Der handwerkerrechtliche Befähigungsnachweis ist geregelt in den § 7 Abs. 1a HwO (Meisterprüfung), in § 7 Abs. 2 HwO (gleichwertige Prüfung), in §§ 8, 9 HwO (Ausnahmebewilligung oder -bescheinigung), § 7a HwO (Ausübungsberechtigung für verwandte Handwerke), § 7b HwO (Ausübungsberechtigung Altgesellenregelung) und § 7 Abs. 9 HwO (eine der Meisterprüfung gleichwertige P...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.5 Anteile an (Wertpapier-) Sondervermögen (Nr. 5)

Rz. 8 Die Regelung ermöglicht eine Beteiligung an Sondervermögen "nach dem Kapitalanlagegesetzbuch" (KAGB), das auf der europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) fußt. Zusammen mit dem Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) hat das BAS u. a. eine "Änderung der Mustervertragsbedingungen (Bausteine) für die Wertpap...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.6 Geringfügigkeitsgrenze

Rz. 26 Sofern kein Arbeitseinkommen erzielt wird, sind die Voraussetzungen für den Eintritt von Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit nach § 8 SGB IV zu prüfen (vgl. zum seit dem 1.10.2022 gültigen Begriff der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, Rz. 177), wobei Ausnahmeregelungen für bestimmte Personenkreise (z. B. Existenzgründungszuschussbe...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.4 Dauer des Anspruchs auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Der Anspruch auf Alg wird für die Dauer des Vorliegens der Voraussetzungen für die Leistungsfortzahlung, längstens aber für 6 Wochen, erfüllt, obwohl mangels Arbeitsfähigkeit die Anspruchsvoraussetzungen nicht (mehr) erfüllt sind, solange auch die (weiteren) Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, z. B. die Anspruchsdauer auf Alg nicht erschöpft ist (in diesem Fall erh...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.11 Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 11 Als Parallelvorschrift in der Arbeitslosenversicherung ist § 349a SGB III i. V. m. § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) zu nennen. Die Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden von den Pflegeleistungsträgern getragen, denn zu den nach dem SGB XI vorgesehenen Leistungen gehören auch die Leist...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.3.1 Zuständigkeit

Rz. 28 § 7 selbst enthält keine Zuständigkeitsregelung. Die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers richtet sich daher nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen (§§ 125 ff.). Örtlich zuständig ist der Regionalträger (zur Zuständigkeit vgl. auch GRA der DRV zu § 7 SGB VI, Stand: 26.3.2024, Abschn. 7).mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.3.5 Anspruch auf Beratung

Rz. 36 Betroffene, nach § 5 Abs. 1 Satz 1 versicherungsfreie Personen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beratung, wenn sie von der Regelung des § 7 Abs. 1 Gebrauch machen wollen. Rz. 37 Ohne besonderen Anlass besteht dabei jedoch grundsätzlich keine Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Beratung über eine freiwillige Versicherung (BSG, Urteil v. 6.6.2023, B 12 R 14/...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 5 Das Feststellungsverfahren nach § 95 beinhaltet keine Feststellung im eigentlichen Sinne, also des Inhalts, es wird festgestellt, dass der Leistungsberechtigte Anspruch auf die (vorrangige) Sozialleistung hat. Es wird vielmehr dem Sozialhilfeträger die Befugnis eingeräumt, das fremde Recht auf die vorrangige Sozialleistung im eigenen Namen gegenüber dem anderen Leistun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.3 Daten für die Forschung durch das IAB

Rz. 15 Abs. 5 stellt klar, dass das IAB räumlich, organisatorisch und personell vom Verwaltungsbereich der Bundesagentur für Arbeit zu trennen ist. Seit 2004 bildet das IAB eine eigenständige Dienststelle in Nürnberg. Seither werden die gesetzlichen Anforderungen zweifelsfrei erfüllt. Im Hinblick auf die durch das IAB zu verarbeitenden Daten wurde in den Gesetzesmaterialien ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3.2 Leitfaden Prävention: Ziele

Der GKV Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, hat im Jahr 2000 den Leitfaden Prävention formuliert, der aktuell in der Fassung vom 4.12.2023 vorliegt. Die Zielvorgaben zeigt Tab. 1:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 5 Ausweitungen der Betriebsprüfungen: Rentenversicherungsträger prüft Künstlersozialabgabe

Die Prüfungen bei Arbeitgebern werden seit 2015 erheblich ausgeweitet. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Prüfung der Künstlersozialabgabe erfolgt dabei nach folgenden Kriterien: Arbeitgeber, die bereits künstlersozialabgabepflichtig sind, werden mindestens alle 4 Jahre geprüft. Arb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 5.2 Bußgelder bei Nichterfüllen von Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflichten

Für Verstöße gegen die Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht sowie für Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht beträgt der Bußgeldrahmen einheitlich 50.000 EUR. Neben dem Bußgeld erfolgt die Meldung über die Ordnungswidrigkeit zur Eintragung in das Gewerbezentralregister. Darüber hinaus nimmt die Künstlersozialkasse bei Unternehmern, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 5.1 Ausgleichsvereinigungen können Pflichten übernehmen

Eine Ausgleichsvereinigung ist ein Zusammenschluss von mehreren Unternehmen. Die Ausgleichsvereinigung erfüllt anstelle der Unternehmen die Pflichten nach dem KSVG. Durch die Neufassung des § 32 KSVG wird seit 1.1.2015 die Bildung von Ausgleichsvereinigungen erleichtert. Die Künstlersozialkasse kann mit Zustimmung des Bundesversicherungsamts mit den Ausgleichsvereinigungen v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 5 Rechtslage ab 1.1.2004 (rückwirkend geändert)

Rückwirkend zum 1.1.2004 wurde die zuvor beschlossene Erweiterung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für selbstständige Gewerbetreibende nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI wieder aufgehoben. Daraus folgt, dass trotz der Änderungen in der HwO die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wie bis 2003 nur für Personen vorliegt, die ein Handwerksgewerbe nur bei N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendbarkeit des § 61.

Rn 2 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wozu auch VA-Sachen zählen (BGH Beschl v 25.9.13 – XII ZB 464/12 – NJW 13, 3523, 3525 Rz 20), wäre die Beschwerde nach der allgemeinen Regel des § 61 an sich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder das FamG die Beschwerde zugelassen hat. Diese Mindestbeschwer hat der Gesetzgeber jedenfalls fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erforderlichkeit (Abs 1 S 1).

Rn 9 Die sehr umstrittene Bagatellgrenze iSd § 802l I 2 aF in Höhe von 500 EUR ist durch Art 1 Nr 10 EuKoPfVODG zum 26.11.16 entfallen (s Rn 1 aE). Dies begründet der Gesetzgeber nicht zuletzt mit dem Wunsch nach einer Reduzierung der Haftbefehlsanträge (BTDrs 18/9698, 23 f). Auch für die korrespondierende Übermittlungsbefugnis der gesetzlichen Rentenversicherungsträger in §...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Überprüfung durch das Finanzamt

Tz. 7 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Finanzämter sind verpflichtet, die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge zu überwachen. Diese Überwachung erfolgt durch das Betriebsstättenfinanzamt und wird flankiert durch (in der Regel drei bis vier Kalenderjahre umfassende) Lohnsteueraußenprüfungen bei den Vereinen als Arbeitgeber. Tz. 8 Stand: EL 144 – ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Abgrenzung der Angelegenheiten

Rz. 155 Die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung müssen sorgfältig zu anderen Angelegenheiten abgegrenzt werden. Dabei muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt bereits im Erkenntnisverfahren tätig war oder nicht. Für den Rechtsanwalt, der bereits im Erkenntnisverfahren tätig war, beginnt die Zwangsvollstreckung erst, wenn die Handlungen des Erkenntnisverfahrens abges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 § 173 gilt neben den aufgeführten Personengruppen, Vereinigungen und Organisationen insb für: Rentenberater; Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaften; Rentenversicherungsträger; Lohnsteuerhilfevereine; Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung; Bauernver...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatsprinzip"). Bei einem Auslandseinsatz kann es jedoch zu Kollisionen der beiden beteiligten Rechtsordnungen kommen. In d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5.4 Überzahlte Krankengeldzuschüsse (§ 22 Abs. 4 TVöD)

Nach § 22 Abs. 4 Satz 4 TVöD gelten ein überzahlter Krankengeldzuschuss und sonstige überzahlte Bezüge als Vorschüsse auf die zustehenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Leistung aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder aus einer sonstigen Versorgungseinrichtung, die nicht allein aus Mitteln der Beschäftig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.2 Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach § 22 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird Entgelt im Krankheitsfall nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt; § 8 EFZG bleibt unberührt. Danach besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Eine entsprechende Regelung hinsic...mehr

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Sauer, SGB IX § 36 Rehabili... / 2.4 Auswahl von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 36 § 36 Abs. 2 bindet die Rehabilitationsträger bei der Auswahl ihres Ermessens an die Merkmale der Leistungsfähigkeit der Einrichtung bzw. des Rehabilitationsdienstes im Hinblick auf die zu erreichende Teilhabeziele. Die Rehabilitationsträger sollen ihre Auswahl so treffen, dass die Leistungen in der für den Betroffenen am besten geeigneten Form – also am wirksamsten, a...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.2 Zahlbetrag der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 10 Neben dem Arbeitsentgelt ist bei versicherungspflichtig Beschäftigten der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Hierzu gehören nach § 228 enumerativ Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung (vgl. Kommen...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.5 Erhöhung des Zugangsfaktors (Satz 3 Nr. 1 bis 3)

Rz. 73 Die systematische Stellung des Satzes 3 erhellt, dass die dortigen Regelungen – wie bereits Satz 2 – eine Rückausnahme für Fallgestaltungen enthalten, in denen die (uneingeschränkte) Anwendung der Ausnahmeregelung für Folgerenten nicht sachgerecht ist, weil der Zeitraum, auf den sich die Kürzung erstreckt, nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wurde (LSG Nordrhein...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.5.4 Rentenende infolge einer auflösenden Bedingung

Rz. 46 Der Rentenbewilligungsbescheid kann mit einer auflösenden Bedingung versehen werden. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine Nebenbestimmung zum Bewilligungsbescheid. Deren Zulässigkeit ist in § 32 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 SGB X geregelt. Danach darf die Bewilligung mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn s...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.1 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1)

Rz. 3 Zu den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zählen Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung. Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie Steigerungsbeträge i. S. d. § 269 SGB VI, Kinderzuschüsse i. S. d. § 270 SGB VI und Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.3 Sonderfall Rentenregress

Rz. 67 Bei einem sog. Rentenregress scheidet jedoch die Anwendung des § 73 Abs. 3 Satz 1 aus. Wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauffolgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpunkte, die der früheren Rent...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Sauer, SGB IX § 31 Leistung... / 2.5 Rechtsfehlerfreie Entscheidungen unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes

Rz. 20 Gemäß § 39 Abs. 1 SGB I hat der Rehabilitationsträger sein Auswahlermessen i. S. d. § 31 SGB IX rechtsfehlerfrei entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Regelungen auszuüben. Der Antragsteller kann in diesem Rahmen Ermessensfehler rügen und gerichtlich überprüfen lassen. Solch eine Verletzung des Auswahlermessens liegt nur vor, wenn eine Personengruppe von Normadressa...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis, rv 2022, 96. Bergien/Fechter/Sesselmeier, Österreichische Wege in der deutschen Rente – individuelle Nutzen und ökonomische Kosten – Soziale Sicherheit in Europa, DRV 2024, 138. Bergner, Kein "Rentenabschlag" nach Erstattungsleistung eines Haftpflichtversicherers – Anmerkung zu BSG vom 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, jM 2018, 158. Car...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindererziehungsleistung / 2 Höhe

Der Anspruch auf die Kindererziehungsleistung besteht unabhängig von einer Rentenzahlung. Die Kindererziehungsleistung wird stufenweise nach Geburtsjahrgängen gezahlt. Begonnen wurde am 1.10.1987 mit den Jahrgängen vor 1907. Die letzten Jahrgänge (1917 bis 1920) schlossen am 1.10.1990 an; ist für alle Mütter gleich hoch und wird ebenso wie die Renten alljährlich angepasst. Sie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 6.2 Erwerbsersatzeinkommen

Für Bezieher kurzfristiger Erwerbsersatzeinkommen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) stellt die zahlende Stelle eine entsprechende Bescheinigung aus. Wird ein dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen bezogen, beschafft sich der Rentenversicherungsträger die erforderlichen Daten selbst, vorausgesetzt der Rentenbezieher ist damit einverstanden. Der Rentenbezieher muss lediglich d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 6 Einkommensnachweis

Der Rentner hat sein Einkommen nachzuweisen, wenn es erstmalig mit seiner Rente wegen Todes zusammentrifft. Die Rentenversicherungsträger bieten zu diesem Zweck spezielle Vordrucke an. 6.1 Arbeitsentgelt/-einkommen Erhält der Rentner Arbeitsentgelt, kann er von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über das für Einkommensanrechnung maßgebende Vorjahreseinkommen verlangen. Der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufgliederung nach der Art der jeweiligen Leistung (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 17b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Einfügung eines "und" sowie die Ersetzung eines "und" durch "sowie" in Nr 2 S 1 sind redaktioneller bzw grammatikalischer Art ohne materielle Auswirkungen. Zum 01.01.2018 ergibt sich mittelbar insoweit eine Änderung, als bei dem in Bezug genommenen § 22 Nr 5 S 2 EStG noch die Vorschrift des § 63...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Beiträge an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und Beitragszuschüsse (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 4 und 5 EStG nF (vormals Nr 5 und 6)

Rn. 31a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Vorbemerkung zur Rechtslage ab dem 01.01.2017: Die vorherige Nr 5 ist jetzt Nr 4 (s Rn 31 aE). Die gleichzeitige redaktionelle Änderung (statt "Mitteilungspflichtige" nun "mitteilungspflichtige Stelle") hat keine materiellen Auswirkungen und dient der Angleichung an § 93c AO. Rn. 32 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Gem § 22a Abs 1 Nr 4 EStG (bzw v...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.2 Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Leistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. Ist also die Zuständigkeit des jeweiligen Rehabilitationsträgers zu einer Leistungsgruppe (§ 5) gegeben, richtet sich die grundsätzliche Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwisch...mehr