Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.17 Auswirkungen von geringfügigen Fahrpreiserhöhungen (Abs. 4 Satz 2)

Siegfried Wurm
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 82

I.d.R. werden dem Rehabilitanden die notwendigen Fahrkosten – gemeint sind hier insbesondere die für das Pendeln zum Rehabilitationsort entstandenen Fahrkosten bzw. Wegstreckenentschädigungen – bereits zum Zeitpunkt der Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Voraus bewilligt. Diese Pendelkosten werden dann in monatlich gleichbleibender Höhe für die gesamte Zeit der Maßnahme gezahlt. Als Pendelfahrten gelten die meist täglichen Hin- und Rückfahrten zum Ort der Teilhabeleistung.

Steigen die Pendelkosten z. B. wegen

  • Preiserhöhungen,
  • Wegfall von Fahrpreisvergünstigungen oder
  • Erhöhung der Wegstreckenentschädigung (bei Benutzung eines Pkw zurzeit 0,20 EUR je gefahrenem Kilometer),

kann der Rehabilitand grundsätzlich die Zahlung der höheren Fahrkosten beanspruchen. Hierzu muss er allerdings gemäß § 73 Abs. 4 Satz 2 zwingend einen Antrag auf Änderung der Fahrkostenentschädigung stellen; eine Anpassung von Amts wegen (§ 19 Satz 2 SGB IV) erfolgt nicht – auch nicht bei Reisekosten zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung.

Fahrpreisermäßigungen (z. B. Eintritt einer Fahrpreisvergünstigung infolge Zubilligung eines Schwerbehindertenausweises mit entsprechendem Merkzeichen) muss der Rehabilitand dem Rehabilitationsträger auch mitteilen – und zwar wegen der Mitwirkungspflicht i. S. d. § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB I. Ggf. erfolgt dann gemäß § 48 SGB X ab Wirkung der Fahrpreisminderung eine Aufhebung des bisherigen Verwaltungsaktes.

Aus verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten schließt § 73 Abs. 4 Satz 2 bei Fahrpreiserhöhungen eine Änderung des bisherigen Verwaltungsaktes bezüglich der Höhe der Fahrkosten dann aus,

  1. wenn die Fahrpreiserhöhung geringfügig ist oder
  2. wenn die Teilhabeleistung zum Zeitpunkt der Fahrpreiserhöhung nicht mehr 2 weitere Monate andauert.

zu a)

Ob eine Fahrpreiserhöhung geringfügig ist, regeln die Rehabilitationsträger in ihren Richtlinien. Die Rentenversicherungsträger haben in ihrer (AGDR-)Sitzung im März 2009 entschieden, dass Erhöhungen der monatlichen Fahrpreise bis 5,00 EUR grundsätzlich als geringfügig anzusehen sind. Die gleiche EUR-Grenze hat auch die Bundesagentur für Arbeit beschlossen (Ziff. 4.2 Abs. 7 der "Fachlichen Weisungen zu § 73 SGB IX – Reisekosten"; Fundstelle Rz. 90).

zu b)

Die Teilhabeleistung muss zum Zeitpunkt der Fahrpreiserhöhung noch mindestens 2 weitere Zeitmonate (nicht: Kalendermonate) andauern. Sonst ist eine Erhöhung der vom Rehabilitationsträger gezahlten monatlichen Fahrkosten ausgeschlossen.

 

Rz. 82a

Der Rehabilitationsträger ist verpflichtet, die für eine Maßnahme zur Teilhabe gewährten Fahrkosten bei einer Fahrpreiserhöhung auch dann anzupassen, wenn zwar nicht die einzelne Fahrpreiserhöhung, aber mehrere aufeinanderfolgende Fahrpreiserhöhungen zusammen die Grenze einer nur geringfügigen Erhöhung von 5,00 EUR überschreiten (SG Stuttgart, Urteil v. 26.1.2016, S 5 AL 3774/15).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-V / § 29 Arbeitsbefreiung
    3.219
  • TVöD-B / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    2.673
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    2.166
  • Fahrtkostenzuschuss
    1.717
  • Erholungsbeihilfen
    1.658
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    1.523
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    1.512
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    1.495
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.462
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    1.346
  • Jubiläumszuwendung
    1.288
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub
    1.259
  • TVöD-V / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.258
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    1.246
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    1.242
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    1.239
  • Urlaubsabgeltung
    1.208
  • Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung
    1.104
  • Sachbezüge
    1.031
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    1.015
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Platin
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Reisekosten Ausland: Fahrtkosten für Auslandsreisen richtig geltend machen
Kreuzung von oben in Großstadt am Abend
Bild: Corbis

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer auswärtigen Tätigkeit können steuerlich abgezogen werden. Abziehbar sind etwa Fahrtkosten. Die Höhe der abziehbaren Aufwendungen variiert aber je nach Verkehrsmittel.


Der interaktive Workshop: Toolkit Candidate Experience
Toolkit Candidate Experience
Bild: Haufe Shop

Die Candidate Experience entscheidet über Arbeitgeberattraktivität und Bewerbungseingänge. Wer hier nicht überzeugt, verliert nicht nur Talente. Mit dem Toolkit haben Sie praxiserprobtes Recruitingwissen an der Hand und optimieren alle Touchpoints maßgeschneidert für Ihre Kandidat:innen.


Sozialversicherungswerte 2025 - Leistungsrecht
Sozialversicherungswerte Leistungsrecht 2025
Bild: Haufe Online Redaktion

Nachdem der Bundesrat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt hat, stehen die endgültigen Sozialversicherungswerte im Leistungsrecht für das Jahr 2025 fest. Die entsprechenden Rechengrößen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.


Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten
Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten

0 Rechtsentwicklung  Rz. 1 § 73 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft und ist seitdem textlich ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren