Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungswesen

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnung: Kosten sparen mit... / 4.5 ZUGFeRD-Verfahren

Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV), die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird, hat im Juni 2014 eine Plattform zum Erstellen und Archivieren von elektronischen Rechnungen entwickelt. Das mit dem Kürzel "ZUGFeRD" (= Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) bezeichnete Format hat folgende...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenleistungen / 3 Aktivierte Herstellungskosten erhöhen den Gewinn

Die einzelnen Kosten, die den Herstellungskosten zugerechnet werden, haben bisher den steuerlichen Gewinn gemindert. Eine Umqualifizierung der Kosten zu Herstellungskosten führt zu einer Gewinnerhöhung im laufenden Geschäftsjahr und damit letztendlich zu einer Gewinnneutralisierung. Hierdurch kommt es lediglich zu einer Gewinnverschiebung. Eine Gewinnauswirkung ergibt sich e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1 Begriff der Sozialeinrichtung

Rz. 162 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ist die Sozialeinrichtung. Der Betriebsrat als Repräsentant der Arbeitnehmer soll einen bestimmten abtrennbaren Teil von Mitteln des Arbeitgebers ("zweckgebundenes Sondervermögen") mit einer gewissen Organisation mitverwalten können. Eine Sozialeinrichtung erfordert ein zweckgebundenes Sondervermögen. Die einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Bewertungsansatz

Rz. 48 Nach überwiegender Ansicht in der Betriebswirtschaftslehre sowie nach den berufsständischen Empfehlungen der Wirtschaftsprüfer ist das Ertragswertverfahren (neben der im angloamerikanischen Raum stärker verbreiteten DCF-Methode, siehe Rdn 133 ff.) derzeit die im Regelfall maßgebliche Bewertungsmethode.[83] Rz. 49 Das Ertragswertverfahren basiert auf der Idee der Diskon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / III. Vergangenheitsanalyse

Rz. 170 Die Qualität der Unternehmensplanung für die Zukunft kann nur anhand von Vergangenheitswerten einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden. Die Vergangenheitsanalyse stellt daher eine praktische Notwendigkeit dar.[313] Bei kleineren Unternehmen ist aber oftmals festzustellen, dass der Standard des internen Rechnungswesens nicht dem allgemein zu erwartenden Niveau ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Stornobuchungen / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Wenn Sie eine offensichtlich falsche Buchung rückgängig machen wollen, sollten Sie keinen Differenzausgleich vornehmen. Vielmehr sollten Sie eine Generalumkehr erzeugen. Hinweis Erstellen einer Generalumkehr ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Tz. 45 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 DIIR (1982), Revision der elektronischen Datenverarbeitung, 4. Aufl., Berlin. Eisele/Knobloch (2011), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 8. Aufl., München. Eisele/Knobloch (2019), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Aufl., München. Eschen (1985), Möglichkeiten der Prüfung von EDV-Buchführungssystemen im Rahmen der Jahresabschlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechte zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen im Rahmen der Abschlussprüfung

Tz. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 147 Abs. 6 AO wird den Finanzbehörden seit dem 01.01.2002 das Recht eingeräumt, die "mit Hilfe eines DV-Systems erstellten und nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen" (BMF, Schreiben vom 28.11.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001, BStBl. I 2019, S. 1269 (1284)). V.a. der zunehmend papierlos...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Auskünfte in der Bilanzsitzung

Rn. 83 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Äußert ein Gesellschafter das Teilnahmeverlangen nach § 42a Abs. 3 GmbHG, wird er damit i. d. R. ein konkretes Informationsinteresse verbinden (z. B. an Erläuterungen zum Prüfungsbericht). Abs. 3 trifft lediglich eine Regelung über die Teilnahmepflicht des AP und enthält selbst keine nähere Umschreibung evtl. sonstiger Aufgaben des AP in der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Analyse des bilanziellen Eigenkapitals sowie wirtschaftliches Eigenkapital

Rn. 261 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in der Bilanz nach Maßgabe des § 266 Abs. 3 auszuweisende Abschlusskategorie "A. Eigenkapital" ist nicht identisch mit dem gesamten bilanziellen (wirtschaftlichen bzw. bilanzanalytischen) EK eines UN. Dieses ist vielmehr in einer gesonderten Rechnung zu ermitteln. Dabei sind zum einen Korrekturposten gegen den passivischen Abschlussposte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlichkeit der Geschäftsführer

Rn. 2 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 41 GmbHG verpflichtet die Geschäftsführer, "für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen" (Sorgepflicht). Die Buchführungspflicht einer GmbH bestimmt sich nach den allg. Vorschriften des HGB (vgl. §§ 238ff.). Außerdem sind die Vorschriften über den JA und Lagebericht von KapG (vgl. §§ 264ff.) sowie über die Offenlegung der R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung erfolg... / 1.2 Das Projekt

Vorteil Mittelstand Ein Vorteil mittelständischer Unternehmen ist das Zusammentreffen von kurzen Entscheidungswegen, mutigen Einzelentscheidungen und überschaubaren Strukturen. Darum kann das Projekt nicht nur schnell gestartet werden, auch die zügige Umsetzung mit einem überschaubaren Projektteam ist möglich. Das Team Das Projektteam ist schnell bestimmt. Aufgrund der benötig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Zulässigkeit der Offenen-Posten- und EDV-Buchführung als Speicherbuchführung

Tz. 33 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift, dass die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden können, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den GoB entsprechen, führt zur Überlegung, welche Buchführungsformen generell zul...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Statutarische Fristenregelung

Rn. 54 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Frist des § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG kann durch die Satzung nicht verlängert werden (vgl. Abs. 2 Satz 2). Eine anderslautende Bestimmung ist nichtig, zumal die Endtermine im öffentlichen Interesse festgelegt worden sind (vgl. zur Nichtigkeit von Feststellungsbeschlüssen HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 65ff.). Ebenso ist eine statutarische Regelung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4 Anwendung der steuerlichen Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern im HGB

Rz. 30 Zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Abweichend zu den vorangegangenen Bewertungsvorschriften, können für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Anwendung de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.4 Aufgaben der Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 13 Der Anwendungsbereich liegt hauptsächlich auf dem Gebiet solcher gegenseitiger Verträge, bei denen Leistung und Gegenleistung ihrer Natur nach zeitbezogen sind, zeitlich jedoch auseinanderfallen. Das Ziel der Rechnungsabgrenzungsposten ist es in diesen Fällen, die Vorleistung des einen Vertragspartners in das Jahr zu transferieren, in dem die nach dem Vertrag geschuld...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gemäß § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"), wobei die einzelnen Konzernunternehmen den Rang von unselbständigen Betriebsabteilungen bekommen. Demnach ist der Konzernabschluss quasi e...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Rechnungswesen und (Risiko-)Controlling

Rz. 47 Das Rechnungswesen eines Institutes umfasst im weiteren Sinne sowohl das "externe Rechnungswesen" (Rechnungswesen im engeren Sinne) als auch das "interne Rechnungswesen". An dieser Stelle beziehen sich die MaRisk auf das externe Rechnungswesen, das in erster Linie für die periodische Darstellung der finanziellen Situation des Institutes gegenüber interessierten Dritte...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Einzelthemen

a) Gruppenbegriff nach KWG bzw. MaRisk Nach AT 2.1 Tz. 1 der MaRisk hat das übergeordnete Unternehmen bzw. übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholdinggruppe oder eines Finanzkonglomerats ein Verfahren einzurichten, das "eine angemessene Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken" auf Gruppenebene sicherstellt. Die jeweils maßgeblic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Abgleich und Plausibilisierung der Risikodaten

Rz. 131 Im Interesse einer aussagekräftigen Risikoberichterstattung sollten die Risikodaten korrekt und konsistent sein. Hierfür sollten die Möglichkeiten zum Abgleich und zur Plausibilisierung der Risikodaten mit den im Institut vorhandenen Informationen genutzt werden. So fordert der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), die Risikodaten mit anderen im Institut zur V...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Zweck der Positionsabstimmung

Rz. 94 Die im Handel ermittelten Positionen sind regelmäßig mit den Positionen abzustimmen, die in den nachgelagerten Prozessen und Funktionen geführt werden. Das betrifft in erster Linie die Abwicklung und das Rechnungswesen. Soweit sich Institute IT-gestützter Systeme bedienen, die den Prozess vom Abschluss des Handelsgeschäftes über dessen Erfassung in den Handelssystemen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Trennung von bestimmten Funktionen

Rz. 2 Schon nach den MaH war der Bereich Handel grundsätzlich bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung von bestimmten handelsunabhängigen Funktionen zu trennen.[1] Dieser Grundsatz wurde durch die MaRisk neu interpretiert und hatte im Ergebnis für viele Institute Erleichterungen zur Folge. Zum einen ist bei Instituten mit unter Risikogesichtspunkten überschaubaren H...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Anforderungen an die Funktionstrennung

Rz. 53 Marktpreisrisiken können sich bei Instituten, die in großem Umfang Handelsgeschäfte (→ AT 2.3 Tz. 3) betreiben (sogenannte "handelsintensive Institute") besonders stark auswirken. Vor dem Hintergrund der erheblichen Bewertungsspielräume bei bestimmten Handelsgeschäften, die mit den maßgeblichen Rechnungslegungsnormen verbunden sind, wird die grundsätzlich gestattete A...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7 Interne Abstimmung der Positionen (Tz. 7)

Rz. 93 7 Die im Handel ermittelten Positionen sind regelmäßig mit den in den nachgelagerten Prozessen und Funktionen (z. B. Abwicklung, Rechnungswesen) geführten Positionen abzustimmen. In die Abstimmungsaktivitäten sind auch inaktive Portfolios ("dormant portfolios") und fiktive Kontrahenten ("dummy counterparts") einzubeziehen. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung v...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen

Rz. 28 Mitarbeiter sowie deren Vertreter müssen in Abhängigkeit von ihren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Diese Anforderung setzt voraus, dass Institute über eine entsprechende Personalbedarfsplanung verfügen, in der ebenjene notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten, die Erfahrung und das Potenzial (d. ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Grundsätzliche Vorgaben

Rz. 68 Im Kontext der MaRisk erhält die Prüfung und Beurteilung der Wirksamkeit und Angemessenheit des "Risikomanagements im Allgemeinen" und des "internen Kontrollsystems im Besonderen" seitens der Internen Revision eine besondere Gewichtung. Für die Interne Revision geht es also insbesondere um die Prüfung und Beurteilung des internen Kontrollsystems, d. h. der Regelungen ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Plausibilisierung der Ergebnisse zwischen Finanz- und Risikobereich (Tz. 4)

Rz. 46 4 Die im Rechnungswesen und Risikocontrolling ermittelten Ergebnisse sind regelmäßig zu plausibilisieren. 4.1 Rechnungswesen und (Risiko-)Controlling Rz. 47 Das Rechnungswesen eines Institutes umfasst im weiteren Sinne sowohl das "externe Rechnungswesen" (Rechnungswesen im engeren Sinne) als auch das "interne Rechnungswesen". An dieser Stelle beziehen sich die MaRisk au...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 IT-Infrastruktur

Rz. 89 Die IT-Infrastruktur stellt eine wesentliche Voraussetzung für die effektive Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung dar. Aufgrund von historisch gewachsenen Systemlandschaften ist die IT-Infrastruktur in Banken sehr stark fragmentiert und stellt eine der größten Herausforderungen für die Umsetzung von BCBS 239 dar. Aus diesem Grund erfordern die Umsetzungs...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Abgrenzung verschiedener Ressorts

Rz. 155 An einer Trennung der Zuständigkeiten für Risikocontrolling und Finanzen auf Geschäftsleiterebene kommen die bedeutenden Institute nicht vorbei.[1] Diese Vorgabe, die im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle zunächst für die systemrelevanten Institute Eingang in das Rundschreiben gefunden hat und mit der sechsten bzw. siebten MaRisk-Novelle auf die bedeutenden Institute ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusammenhang zu den Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 41 Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten besteht ein enger Zusammenhang zur kapitalmarktorientierten Rechnungslegung, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS). Grundsätzlich können Finanzinstrumente zu "fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten" oder zum "beizulegenden Zeitwert" ("Fair Value") bewertet werden. Nach den Vorschriften...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 23 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Antwortschreiben an die DK zur Leitung der Risikocontrolling-Funktion vom 18. Juli 2013

[…] vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema "Leitung der Risikocontrolling-Funktion" (AT 4.4.1 Tz. 4 MaRisk). Sie bitten mich darin um Klarstellung, inwieweit die exklusive Wahrnehmung der Leitung der Risikocontrolling-Funktion auf Geschäftsleiterebene mit der gleichzeitigen Zuständigkeit für den Bereich Marktfolge im Einklang steht. Ferner bitten Sie um eine Stellungnahme, o...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Geeignete Verfahren

Rz. 57 Für die Marktgerechtigkeitskontrolle sind, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, geeignete Verfahren einzurichten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt des Abschlusses bezieht. Verzögerungen können in Abhängigkeit von der Volatilität der Märkte zu Abweichungen führen, die das Ergebnis der Marktgerechtigkeitskontrolle v...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Besondere Anforderungen an bedeutende Institute und "große Förderbanken" (Tz. 5)

Rz. 142 5 Bei bedeutenden Instituten und Instituten gemäß § 2 Abs. 9i Satz 2 KWG, welche die in Satz 2 dieser Vorschrift gesetzte Bilanzschwelle überschreiten, hat die exklusive Wahrnehmung der Leitung der Risikocontrolling-Funktion grundsätzlich durch einen Geschäftsleiter zu erfolgen. Er kann auch für die Marktfolge zuständig sein, sofern eine klare aufbauorganisatorische ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Umsetzungsempfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht

Rz. 31 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gibt in seinen Fortschrittsberichten zum Umsetzungsstand von BCBS 239 regelmäßig Empfehlungen für die Umsetzung der Grundsätze ab, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Diese Empfehlungen richten sich grundsätzlich an die Geschäftsleitung. Die Institute sollten demnach sicherstellen, dass sie über ein von der Geschäftsleitung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.3.5 Praxistipps zur Anwendung der TCFD-Empfehlungen

Rz. 181 Mit der Veröffentlichung des finalen Statusberichts am 12.10.2023 erfüllte die TCFD ihren Auftrag und wurde aufgelöst. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die TCFD-Empfehlungen, da diese stark in die ISSB-Standards eingeflossen sind und einen fundierten Einstieg in die Klimaberichterstattung ermöglichen. Die TCFD-Empfehlungen boten eine hohe Flexibilität in der Anwendun...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Anforderungen an das Datenmanagement und die Risikodatenaggregation

Rz. 12 Die bedeutenden Institute gemäß Art. 6 SSM-Verordnung müssen unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips institutsweit und gruppenweit geltende Grundsätze für das Datenma­nagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten festlegen, um insbesondere ihre Fähigkeiten zur zeitnahen Risikoanalyse und -berichterstattung zu verbessern (→ AT 4.3.4 Tz. 1...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Zugriff von Händlern auf Zahlungsverkehrskonten

Rz. 93 Zeichnungsberechtigungen von Händlern für Zahlungsverkehrskonten sind bereits im Rahmen der MaH-Prüfungspraxis kritisch bewertet worden. Händler sind durch Zeichnungsberechtigungen in der Lage, auf manipulative Weise Zahlungen zum Schaden des Institutes zu veranlassen. Vor diesem Hintergrund wurde von Prüfern gefordert, dass Händler über keine Zeichnungsberechtigungen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 3 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Zweiter Entwurf der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Übermittlungsschreiben vom 22. September 2005

[…] nachdem der Inhalt des ersten Entwurfs über die "Mindestanforderungen an das Risikoma­nagement" (MaRisk) vom 02.02.2005 im Rahmen mehrerer Sitzungen des MaRisk-Fachgremiums intensiv diskutiert wurde, kann ich Ihnen nunmehr einen zweiten offiziellen Entwurf sowie ergänzende Dokumente zuleiten (Anlagen). Die Diskussion im Fachgremium, dem Experten aus kleineren und größeren ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Funktionstrennung auf Bereichs- und Stellenebene

Rz. 12 Die Anforderungen an die Funktionstrennung werden in Anbetracht des Bestehens spezifischer Interessenkonfliktpotenziale bei bestimmten Geschäftsarten im besonderen Teil der MaRisk enger gefasst. Insbesondere sind in bestimmten Konstellationen aufbauorganisatorische Trennungen verschiedener Organisationseinheiten (Bereiche, Stellen) erforderlich. Zunächst sind bestimmt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Rückgriff auf andere Funktionen und Stellen

Rz. 69 Die Compliance-Funktion kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf andere Funktionen und Stellen zurückgreifen. Diese Möglichkeit ist in den MaRisk nicht weiter eingeschränkt worden. Insofern ist es grundsätzlich möglich, dass die Compliance-Funktion bei der Planung und Durchführung ihrer Kontrolltätigkeit die Prüfungsplanung und Berichterstattung der Internen Revision ber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 10 Roadmap Nachhaltigkeit... / 2 Ausgangspunkt der Roadmap Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 3 Das Ziel ist bekannt, aber was ist der Ausgangspunkt des Unternehmens? Wo befindet sich das Unternehmen in der Maturity Roadmap? Bei dieser Ermittlung kann eine ESG-Readiness-Betrachtung unterstützen. Mit der Beantwortung z. B. nachfolgender Fragen kann sich ein Unternehmen einen Überblick zu seinem Fortschritt als auch ggf. Rückstand hinsichtlich grundlegender Nachhal...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Exklusivität des Leiters der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 128 Der Leiter der Risikocontrolling-Funktion hat seine Aufgaben in Abhängigkeit von der Größe des Institutes sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten grundsätzlich in exklusiver Weise auszufüllen. Diese Exklusivität läuft auf die ausschließliche Wahrnehmung von Aufgaben des Risikocontrollings hinaus (→ AT 4.4.1 Tz. 4, Erläuterung). Da...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Allgemeine Anforderungen an das Management von Marktpreisrisiken

Rz. 55 Auch die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sind grundsätzlich als wesentlich einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Im Modul BTR 2 sind die Vorgaben aus Art. 83 Abs. 1 CRD IV umgesetzt, wonach in den Instituten Grundsätze und Verfahren vorhanden sein müssen, um alle wesentlichen Ursachen und Auswirkungen von Marktpreisrisiken zu ermitteln, zu messen und zu s...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7. Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion (RCF)

Die DK bat um Klarstellung, dass Empfehlungen der Risikocontrolling-Funktion zur Durchführung von risikoreduzierenden Maßnahmen nicht zur Geschäftsinitiierung zählen (AT 4.4.1 Tz. 1 Erl.). Seitens der Aufsicht besteht die Auffassung, dass die Möglichkeit der Risikocontrolling-Funktion zur Abgabe reiner Handlungsempfehlungen an Markt, Handel oder Treasury davon unberührt blei...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Aufbauorganisatorische Anforderungen

Rz. 3 Im Vordergrund der aufbauorganisatorischen Vorgaben steht die Trennung zwischen den Vertriebseinheiten (Bereich Markt) und den vertriebsunabhängigen Einheiten (Bereich Marktfolge). Bei risikobehafteten Kreditgeschäften ist aus beiden Bereichen jeweils ein positives Votum einzuholen. Ohne positive Voten aus diesen beiden Bereichen darf, soweit nicht die Kompetenzen einz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.1.2 Nachhaltigkeitsexpertise

Rz. 35 Die zwingende Einrichtung von Nachhaltigkeitsexperten im Verwaltungsrat wird auf internationaler Ebene kontrovers diskutiert,[1] wobei einige Staaten bereits Regulierungen hierzu erlassen haben. So sieht das Indische Aktienrecht durch den sog. "Companies Act 2013" die obligatorische Einrichtung eines Nachhaltigkeitsausschusses mit mind. 3 Personen im Verwaltungsrat be...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Änderungen infolge der sechsten MaRisk-Novelle

Rz. 7 Die sechste MaRisk-Novelle aus dem Jahr 2021 enthielt neue Anforderungen an die Risikocontrolling- und die Compliance-Funktion, die auf die Leitlinien der EBA zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen[1] und die Aufsichtspraxis zurückgehen. Bei Instituten mit einem hohen NPL-Bestand (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung) hat die Risikocontrolling-Funktion seitdem explizi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.1 Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (1995)

Rz. 29 Bei der am 23. Oktober 1995 veröffentlichten Verlautbarung über die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) handelte es sich um das erste qualitative Rahmenwerk der deutschen Bankenaufsicht, das sich mit dem "Handelsgeschäft" auf einen kompletten Geschäftsbereich bezog. Allerdings hatten auch die MaH ihre Vorläufer. Dazu zählten die "Mindesta...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Vollständige Erfassung der Aktivitäten und Prozesse

Rz. 5 Eine wesentliche Voraussetzung für ein risikoorientiertes Vorgehen der Internen Revision ist die Analyse aller Prozesse und Aktivitäten im Hinblick auf ihren jeweiligen Risikogehalt. Die konkrete Ausgestaltung dieser Analysetätigkeit bleibt dabei der Internen Revision überlassen. Allerdings benötigt sie dafür einen vollständigen Überblick über die Aktivitäten und Proze...mehr