Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungswesen

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 8 Digitale Hilfen nutzen: Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

Der Aufwand durch die permanente Prüfung von Entscheidungen auf ihre Auswirkungen auf die Bilanz kann durch den Einsatz moderner digitaler Unterstützung wesentlich reduziert werden. Künstliche Intelligenz (KI) findet an dieser Stelle einen sinnvollen Platz im Rechnungswesen. Voraussetzung dafür ist die Definition einer Unternehmensstrategie, die grundsätzliche Aussagen zur g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / Zusammenfassung

Überblick Die Bilanz eines Unternehmens bildet die Grundlage für wichtige Finanzkennzahlen, die etwa von Banken und Gesellschaftern berechnet werden. Schlechte Werte können die Existenz des Unternehmens bedrohen. Die Vergabe von Krediten, die Entnahme von Gewinnen oder das Rating zur Ermittlung von Zinshöhen hängen maßgeblich von Bilanzkennzahlen wie Eigenkapitalquote oder V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten im Absch... / 2.2.2.1 Kosten der allgemeinen Verwaltung

Rz. 33 Von den Kosten der allgemeinen Verwaltung sind die Kosten zur Verwaltung der Fertigung abzugrenzen, die Bestandteil der Fertigungsgemeinkosten darstellen und damit zu den einbeziehungspflichtigen Bestandteilen der Herstellungskosten gehören. Diese umfassen beispielsweise das Lohnbüro oder die Kosten für die Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung. Als Kosten der allge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Compliance-Management: Maßn... / 2 Compliance-Herausforderungen

Auch wenn Compliance-Management-Systeme heute zum Standard einer jeden Organisationseinheit gehören, stellt der Aufbau und Betrieb viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Kostenaspekte, personelle und wirtschaftliche Kapazitäten, der befürchtete hohe organisatorische Aufwand und Kosten-Nutzen-Überlegungen spielen dabei eine Rolle. Richtig umgesetzt, lässt sich ein...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Fortbildungscontrolling: Is... / 5.3 Bedarfsermittlung: Anforderungs- und Befähigungsprofil abgleichen

Um den Qualifizierungsbedarf eines Mitarbeiters systematisch zu ermitteln, müssen das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes (der Dienststelle) und das Befähigungsprofil des Mitarbeiters miteinander verglichen werden. Das Anforderungsprofil ist die personenneutrale Beschreibung einer Stelle im Hinblick auf die mit ihr verbundenen Anforderungen. In ihr werden die erforderliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebs- und Geschäftsauss... / 1 Unterscheidung zwischen Betriebs- und Geschäftsausstattung

Obwohl die Betriebs- und Geschäftsausstattung im Sprachgebrauch der Rechnungswesen-Praktiker in einem Begriffspaar verwendet wird, gibt es aus bilanzieller Sicht eine klare Trennung zwischen den beiden Positionen "Betriebsausstattung" und "Geschäftsausstattung". 1.1 Was der Betriebsausstattung zugeordnet wird Zur Betriebsausstattung gehören Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnung: Kosten sparen mit... / 4.5 ZUGFeRD-Verfahren

Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV), die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird, hat im Juni 2014 eine Plattform zum Erstellen und Archivieren von elektronischen Rechnungen entwickelt. Das mit dem Kürzel "ZUGFeRD" (= Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) bezeichnete Format hat folgende...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebs- und Geschäftsauss... / 3.4 Andere Anlagen

In früheren Bilanz-Zeiten gab es nach damaligem Recht nur die Bilanzposition "Betriebs- und Geschäftsausstattung"; erst später kamen die "anderen Anlagen" hinzu. Der handelsrechtliche Gesetzgeber wollte damit eine Auffangposition für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens schaffen, die nicht unter "Grundstücke und Bauten" oder "technische Anlagen und Maschinen" fallen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1 Begriff der Sozialeinrichtung

Rz. 162 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ist die Sozialeinrichtung. Der Betriebsrat als Repräsentant der Arbeitnehmer soll einen bestimmten abtrennbaren Teil von Mitteln des Arbeitgebers ("zweckgebundenes Sondervermögen") mit einer gewissen Organisation mitverwalten können. Eine Sozialeinrichtung erfordert ein zweckgebundenes Sondervermögen. Die einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Bewertungsansatz

Rz. 48 Nach überwiegender Ansicht in der Betriebswirtschaftslehre sowie nach den berufsständischen Empfehlungen der Wirtschaftsprüfer ist das Ertragswertverfahren (neben der im angloamerikanischen Raum stärker verbreiteten DCF-Methode, siehe Rdn 133 ff.) derzeit die im Regelfall maßgebliche Bewertungsmethode.[83] Rz. 49 Das Ertragswertverfahren basiert auf der Idee der Diskon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / III. Vergangenheitsanalyse

Rz. 170 Die Qualität der Unternehmensplanung für die Zukunft kann nur anhand von Vergangenheitswerten einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden. Die Vergangenheitsanalyse stellt daher eine praktische Notwendigkeit dar.[313] Bei kleineren Unternehmen ist aber oftmals festzustellen, dass der Standard des internen Rechnungswesens nicht dem allgemein zu erwartenden Niveau ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Stornobuchungen / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Wenn Sie eine offensichtlich falsche Buchung rückgängig machen wollen, sollten Sie keinen Differenzausgleich vornehmen. Vielmehr sollten Sie eine Generalumkehr erzeugen. Hinweis Erstellen einer Generalumkehr ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 45 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 DIIR (1982), Revision der elektronischen Datenverarbeitung, 4. Aufl., Berlin. Eisele/Knobloch (2011), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 8. Aufl., München. Eisele/Knobloch (2019), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Aufl., München. Eschen (1985), Möglichkeiten der Prüfung von EDV-Buchführungssystemen im Rahmen der Jahresabschlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Auskünfte in der Bilanzsitzung

Rn. 83 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Äußert ein Gesellschafter das Teilnahmeverlangen nach § 42a Abs. 3 GmbHG, wird er damit i. d. R. ein konkretes Informationsinteresse verbinden (z. B. an Erläuterungen zum Prüfungsbericht). Abs. 3 trifft lediglich eine Regelung über die Teilnahmepflicht des AP und enthält selbst keine nähere Umschreibung evtl. sonstiger Aufgaben des AP in der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechte zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen im Rahmen der Abschlussprüfung

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 147 Abs. 6 AO wird den Finanzbehörden seit dem 01.01.2002 das Recht eingeräumt, die "mit Hilfe eines DV-Systems erstellten und nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen" (BMF, Schreiben vom 28.11.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001, BStBl. I 2019, S. 1269 (1284)). V.a. der zunehmend papierlos...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlichkeit der Geschäftsführer

Rn. 2 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 41 GmbHG verpflichtet die Geschäftsführer, "für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen" (Sorgepflicht). Die Buchführungspflicht einer GmbH bestimmt sich nach den allg. Vorschriften des HGB (vgl. §§ 238ff.). Außerdem sind die Vorschriften über den JA und Lagebericht von KapG (vgl. §§ 264ff.) sowie über die Offenlegung der R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Analyse des bilanziellen Eigenkapitals sowie wirtschaftliches Eigenkapital

Rn. 261 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in der Bilanz nach Maßgabe des § 266 Abs. 3 auszuweisende Abschlusskategorie "A. Eigenkapital" ist nicht identisch mit dem gesamten bilanziellen (wirtschaftlichen bzw. bilanzanalytischen) EK eines UN. Dieses ist vielmehr in einer gesonderten Rechnung zu ermitteln. Dabei sind zum einen Korrekturposten gegen den passivischen Abschlussposte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Zulässigkeit der Offenen-Posten- und EDV-Buchführung als Speicherbuchführung

Rn. 33 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift, dass die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden können, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den GoB entsprechen, führt zur Überlegung, welche Buchführungsformen generell zul...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Statutarische Fristenregelung

Rn. 54 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Frist des § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG kann durch die Satzung nicht verlängert werden (vgl. Abs. 2 Satz 2). Eine anderslautende Bestimmung ist nichtig, zumal die Endtermine im öffentlichen Interesse festgelegt worden sind (vgl. zur Nichtigkeit von Feststellungsbeschlüssen HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 65ff.). Ebenso ist eine statutarische Regelung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4 Anwendung der steuerlichen Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern im HGB

Rz. 30 Zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Abweichend zu den vorangegangenen Bewertungsvorschriften, können für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Anwendung de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung erfolg... / 1.2 Das Projekt

Vorteil Mittelstand Ein Vorteil mittelständischer Unternehmen ist das Zusammentreffen von kurzen Entscheidungswegen, mutigen Einzelentscheidungen und überschaubaren Strukturen. Darum kann das Projekt nicht nur schnell gestartet werden, auch die zügige Umsetzung mit einem überschaubaren Projektteam ist möglich. Das Team Das Projektteam ist schnell bestimmt. Aufgrund der benötig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gemäß § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.4 Aufgaben der Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 13 Der Anwendungsbereich liegt hauptsächlich auf dem Gebiet solcher gegenseitiger Verträge, bei denen Leistung und Gegenleistung ihrer Natur nach zeitbezogen sind, zeitlich jedoch auseinanderfallen. Das Ziel der Rechnungsabgrenzungsposten ist es in diesen Fällen, die Vorleistung des einen Vertragspartners in das Jahr zu transferieren, in dem die nach dem Vertrag geschuld...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"), wobei die einzelnen Konzernunternehmen den Rang von unselbständigen Betriebsabteilungen bekommen. Demnach ist der Konzernabschluss quasi e...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Rechnungswesen und (Risiko-)Controlling

Rz. 47 Das Rechnungswesen eines Institutes umfasst im weiteren Sinne sowohl das "externe Rechnungswesen" (Rechnungswesen im engeren Sinne) als auch das "interne Rechnungswesen". An dieser Stelle beziehen sich die MaRisk auf das externe Rechnungswesen, das in erster Linie für die periodische Darstellung der finanziellen Situation des Institutes gegenüber interessierten Dritte...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Aufbauorganisatorische Trennung von Handel und Rechnungswesen

Rz. 80 Die Mindestanforderungen an das Handelsgeschäft (MaH) enthielten eine Vorschrift, nach der die funktionale und organisatorische Trennung des Handels vom Rechnungswesen bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung zu gewährleisten war.[1] In den MaRisk wird diese strenge Forderung nicht mehr aufrechterhalten. Das Rechnungswesen ist zwar in einer vom Markt und Hand...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7 Unabhängigkeit des Rechnungswesens (Tz. 7)

Rz. 79 7 Das Rechnungswesen, insbesondere die Aufstellung der Kontierungsregeln sowie die Entwicklung der Buchungssystematik, ist in einer vom Markt und Handel unabhängigen Stelle anzusiedeln. 7.1 Aufbauorganisatorische Trennung von Handel und Rechnungswesen Rz. 80 Die Mindestanforderungen an das Handelsgeschäft (MaH) enthielten eine Vorschrift, nach der die funktionale und or...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Einzelthemen

a) Gruppenbegriff nach KWG bzw. MaRisk Nach AT 2.1 Tz. 1 der MaRisk hat das übergeordnete Unternehmen bzw. übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholdinggruppe oder eines Finanzkonglomerats ein Verfahren einzurichten, das "eine angemessene Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken" auf Gruppenebene sicherstellt. Die jeweils maßgeblic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Funktionstrennung bei handelsintensiven Instituten

Rz. 81 Seitens der Wirtschaftsprüfer wurden gegenüber der Bankenaufsicht schon im Vorfeld der Veröffentlichung der MaRisk Bedenken geäußert, ob der Verzicht auf eine Trennung von Handel und Rechnungswesen auf Ebene der Geschäftsleitung vor allem bei größeren Instituten mit signifikanten Handelsaktivitäten wirklich sachgerecht ist. Offenbar bestand bei den Prüfern vor dem Hin...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Abgleich und Plausibilisierung der Risikodaten

Rz. 131 Im Interesse einer aussagekräftigen Risikoberichterstattung sollten die Risikodaten korrekt und konsistent sein. Hierfür sollten die Möglichkeiten zum Abgleich und zur Plausibilisierung der Risikodaten mit den im Institut vorhandenen Informationen genutzt werden. So fordert der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), die Risikodaten mit anderen im Institut zur V...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4.2 Controlling oder Risikocontrolling?

Rz. 31 An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass mit dem Risikocontrolling im Sinne der MaRisk lediglich eine Funktion definiert wird, unter der nicht zwangsläufig eine Organisationseinheit zu verstehen ist. In der Praxis und der wissenschaftlichen Literatur existieren allerdings verschiedene Controlling-Begriffe. Zum Teil wird unter dem Controlling im engeren S...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Zweck der Positionsabstimmung

Rz. 94 Die im Handel ermittelten Positionen sind regelmäßig mit den Positionen abzustimmen, die in den nachgelagerten Prozessen und Funktionen geführt werden. Das betrifft in erster Linie die Abwicklung und das Rechnungswesen. Soweit sich Institute IT-gestützter Systeme bedienen, die den Prozess vom Abschluss des Handelsgeschäftes über dessen Erfassung in den Handelssystemen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Trennung von bestimmten Funktionen

Rz. 2 Schon nach den MaH war der Bereich Handel grundsätzlich bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung von bestimmten handelsunabhängigen Funktionen zu trennen.[1] Dieser Grundsatz wurde durch die MaRisk neu interpretiert und hatte im Ergebnis für viele Institute Erleichterungen zur Folge. Zum einen ist bei Instituten mit unter Risikogesichtspunkten überschaubaren H...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Anforderungen an die Funktionstrennung

Rz. 53 Marktpreisrisiken können sich bei Instituten, die in großem Umfang Handelsgeschäfte (→ AT 2.3 Tz. 3) betreiben (sogenannte "handelsintensive Institute") besonders stark auswirken. Vor dem Hintergrund der erheblichen Bewertungsspielräume bei bestimmten Handelsgeschäften, die mit den maßgeblichen Rechnungslegungsnormen verbunden sind, wird die grundsätzlich gestattete A...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 23 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Antwortschreiben an die DK zur Leitung der Risikocontrolling-Funktion vom 18. Juli 2013

[…] vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema "Leitung der Risikocontrolling-Funktion" (AT 4.4.1 Tz. 4 MaRisk). Sie bitten mich darin um Klarstellung, inwieweit die exklusive Wahrnehmung der Leitung der Risikocontrolling-Funktion auf Geschäftsleiterebene mit der gleichzeitigen Zuständigkeit für den Bereich Marktfolge im Einklang steht. Ferner bitten Sie um eine Stellungnahme, o...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7 Interne Abstimmung der Positionen (Tz. 7)

Rz. 93 7 Die im Handel ermittelten Positionen sind regelmäßig mit den in den nachgelagerten Prozessen und Funktionen (z. B. Abwicklung, Rechnungswesen) geführten Positionen abzustimmen. In die Abstimmungsaktivitäten sind auch inaktive Portfolios ("dormant portfolios") und fiktive Kontrahenten ("dummy counterparts") einzubeziehen. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung v...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen

Rz. 28 Mitarbeiter sowie deren Vertreter müssen in Abhängigkeit von ihren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Diese Anforderung setzt voraus, dass Institute über eine entsprechende Personalbedarfsplanung verfügen, in der ebenjene notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten, die Erfahrung und das Potenzial (d. ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Grundsätzliche Vorgaben

Rz. 68 Im Kontext der MaRisk erhält die Prüfung und Beurteilung der Wirksamkeit und Angemessenheit des "Risikomanagements im Allgemeinen" und des "internen Kontrollsystems im Besonderen" seitens der Internen Revision eine besondere Gewichtung. Für die Interne Revision geht es also insbesondere um die Prüfung und Beurteilung des internen Kontrollsystems, d. h. der Regelungen ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusammenhang zu den Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 41 Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten besteht ein enger Zusammenhang zur kapitalmarktorientierten Rechnungslegung, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS). Grundsätzlich können Finanzinstrumente zu "fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten" oder zum "beizulegenden Zeitwert" ("Fair Value") bewertet werden. Nach den Vorschriften...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Plausibilisierung der Ergebnisse zwischen Finanz- und Risikobereich (Tz. 4)

Rz. 46 4 Die im Rechnungswesen und Risikocontrolling ermittelten Ergebnisse sind regelmäßig zu plausibilisieren. 4.1 Rechnungswesen und (Risiko-)Controlling Rz. 47 Das Rechnungswesen eines Institutes umfasst im weiteren Sinne sowohl das "externe Rechnungswesen" (Rechnungswesen im engeren Sinne) als auch das "interne Rechnungswesen". An dieser Stelle beziehen sich die MaRisk au...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 IT-Infrastruktur

Rz. 89 Die IT-Infrastruktur stellt eine wesentliche Voraussetzung für die effektive Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung dar. Aufgrund von historisch gewachsenen Systemlandschaften ist die IT-Infrastruktur in Banken sehr stark fragmentiert und stellt eine der größten Herausforderungen für die Umsetzung von BCBS 239 dar. Aus diesem Grund erfordern die Umsetzungs...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Abgrenzung verschiedener Ressorts

Rz. 155 An einer Trennung der Zuständigkeiten für Risikocontrolling und Finanzen auf Geschäftsleiterebene kommen die bedeutenden Institute nicht vorbei.[1] Diese Vorgabe, die im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle zunächst für die systemrelevanten Institute Eingang in das Rundschreiben gefunden hat und mit der sechsten bzw. siebten MaRisk-Novelle auf die bedeutenden Institute ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Darstellung des Grundmodells der Funktionstrennung

Rz. 83 In Abbildung 57 wird die erforderliche Funktionstrennung auf Basis der geschilderten Vorgaben für einen Zwei-Personen-Vorstand illustriert, wobei zahlreiche nicht explizit genannte Bereiche, Stellen und Funktionen aus Vereinfachungsgründen weggelassen wurden. Außerdem wird unterstellt, dass die Bereiche Markt für das risikorelevante Kreditgeschäft und für das Immobili...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Geeignete Verfahren

Rz. 57 Für die Marktgerechtigkeitskontrolle sind, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, geeignete Verfahren einzurichten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt des Abschlusses bezieht. Verzögerungen können in Abhängigkeit von der Volatilität der Märkte zu Abweichungen führen, die das Ergebnis der Marktgerechtigkeitskontrolle v...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.2 IT-gestützte Bearbeitung im Handelsgeschäft

Rz. 112 Im Rahmen der Handelsprozesse kann in vielerlei Hinsicht nicht auf eine IT-Unterstützung verzichtet werden. Das ist u. a. darauf zurückzuführen, dass sich die Marktpreise in rasanter Geschwindigkeit ändern und ein um wenige Momente verzögerter Geschäftsabschluss großen Einfluss auf das Geschäftsergebnis haben kann. Diese Erkenntnis spiegelt sich in nahezu allen Anfor...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Zugriff von Händlern auf Zahlungsverkehrskonten

Rz. 93 Zeichnungsberechtigungen von Händlern für Zahlungsverkehrskonten sind bereits im Rahmen der MaH-Prüfungspraxis kritisch bewertet worden. Händler sind durch Zeichnungsberechtigungen in der Lage, auf manipulative Weise Zahlungen zum Schaden des Institutes zu veranlassen. Vor diesem Hintergrund wurde von Prüfern gefordert, dass Händler über keine Zeichnungsberechtigungen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Besondere Anforderungen an bedeutende Institute und "große Förderbanken" (Tz. 5)

Rz. 142 5 Bei bedeutenden Instituten und Instituten gemäß § 2 Abs. 9i Satz 2 KWG, welche die in Satz 2 dieser Vorschrift gesetzte Bilanzschwelle überschreiten, hat die exklusive Wahrnehmung der Leitung der Risikocontrolling-Funktion grundsätzlich durch einen Geschäftsleiter zu erfolgen. Er kann auch für die Marktfolge zuständig sein, sofern eine klare aufbauorganisatorische ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Funktionen der Abwicklung und Kontrolle

Rz. 23 Im Rahmen der Abwicklung sind zunächst auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten die Geschäftsbestätigungen bzw. die Abrechnungen auszufertigen (→ BTO 2.2.2 Tz. 1). Die Abwicklung hat über daran anschließende Abwicklungsaufgaben hinaus insbesondere den unverzüglichen Eingang der Gegenbestätigungen zu überwachen (→ BTO 2.2.2 Tz. 2). Mittlerweile werden die mei...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Umsetzungsempfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht

Rz. 31 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gibt in seinen Fortschrittsberichten zum Umsetzungsstand von BCBS 239 regelmäßig Empfehlungen für die Umsetzung der Grundsätze ab, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Diese Empfehlungen richten sich grundsätzlich an die Geschäftsleitung. Die Institute sollten demnach sicherstellen, dass sie über ein von der Geschäftsleitung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.3.5 Praxistipps zur Anwendung der TCFD-Empfehlungen

Rz. 181 Mit der Veröffentlichung des finalen Statusberichts am 12.10.2023 erfüllte die TCFD ihren Auftrag und wurde aufgelöst. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die TCFD-Empfehlungen, da diese stark in die ISSB-Standards eingeflossen sind und einen fundierten Einstieg in die Klimaberichterstattung ermöglichen. Die TCFD-Empfehlungen boten eine hohe Flexibilität in der Anwendun...mehr