Zur Erfüllung der Anforderung Relevanz muss der Informationsgehalt von Datensätzen den entsprechenden Informationsbedarf erfüllen. Wenn der Geschäftsführer die Umsätze eines Kunden aus dem 1. Quartal des laufenden Jahrs wissen möchte, ist eine Rechnung vom 4. April des Jahrs nicht relevant. Würde diese Rechnung in die Ermittlung der Umsätze des 1. Quartals mit einbezogen werden, ist die Korrektheit der Auswertung nicht gegeben.

 
Praxis-Beispiel

Relevanz von Debitoren

In der Debitorenbuchhaltung des Unternehmens Relevant GmbH ist die "Hans Müller KG" angelegt. Seit vielen Jahren hat die Relevant GmbH Forderungen gegenüber dem Debitor Hans Müller KG. Ebenfalls zur Unternehmensgruppe gehört die UnRelevant GmbH, die jedoch in einem völlig anderen Geschäftsfeld tätig ist. Das Führen der Hans Müller KG in der Debitorenbuchhaltung der UnRelevant GmbH wäre nicht nur unrelevant, sondern auch unsinnig.

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