Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsfonds

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 15 Auskunft / 2.4 Geförderte Altersvorsorge

Rz. 13 Abs. 4 erlegt den Rentenversicherungsträgern die Pflicht auf, Auskünfte über die gesamte geförderte zusätzliche Altersvorsorge zu erteilen. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. nur in atypischen Fällen darf die Auskunft verweigert werden. Das könnte der Fall sein, wenn im Einzelfall einmal die fachliche Kompetenz zur Auskunftserteilung nicht verfügbar ist, o...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / IV. Pensionsfonds

Rz. 31 Dieser jüngste Durchführungsweg wurde aufgrund von angloamerikanischen Vorbildern ins Gesetz aufgenommen, hat aber in der Praxis nur zu der Lebensversicherung ähnlichen Vorgehensweisen geführt. Auch die Rechtsverhältnisse sind ähnlich gestaltet. Unterschiede bestehen nur in der Kapitalanlage.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / H. bAV im Kündigungsschutzverfahren

Rz. 61 Sowohl im Kündigungsschutzprozess als auch bei der Verhandlung einer außergerichtlichen Aufhebungsvereinbarung ist sorgfältig darauf zu achten, dass die vorliegenden vertraglichen Vereinbarungen vertragsgerecht umgesetzt werden. In der Regel bedarf es auch zum Vollzug einer abschließenden Regelung für die bAV entsprechender Auskünfte von Dritten, insbesondere bei sämt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pauschbetrag bei Einnahmen gemäß § 22 Nr 1, 1a und 5 EStG (§ 9a S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Tatbestände aus dem vorherigen § 22 Nr 1a, 1b und 1c EStG sind – ohne materielle Änderung – im neuen § 22 Nr 1a EStG zusammengefasst worden. Als Folge davon ist zeitgleich ab 01.01.2015 in § 9a S 1 Nr 3 EStG die Bezugnahme auf § 22 Nr 1b und 1c EStG gestrichen worden (s Rn 1). Die Empfänger von wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr 1 EStG), von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sorgenfrei, Zur Neuregelung der Besteuerung von Verlusten aus betrieblichen Termingeschäften, DStR 1999, 1928; Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betreffend den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Tibo, Die Besteuerung von Termingeschäften im BV gemäß ...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Abfindung

Rz. 63 § 3 BetrAVG verbietet die Abfindung von gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften. Dieses gesetzliche Verbot, das nicht abdingbar ist, bezieht sich ausschließlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn in diesem Zusammenhang Abfindungsvereinbarungen abgeschlossen werden sollen (§ 3 Abs. 1 S. 1 BetrAVG). Während des Arbeitsverhältnisses können somit Abfindung...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Vertragsfreiheit

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung frei, ob und in welcher Höhe er Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einführen möchte. Er kann ebenfalls frei entscheiden, ob er allein die Mittel für die Finanzierung der zugesagten bAV bereitstellen möchte, oder ob er den Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt. Einschränkungen der Vertragsfreiheit...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / E. Durchführungswege

Rz. 26 Das Betriebsrentengesetz hat den Weg, auf dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verspricht, klar abgegrenzt. Die Durchführungswege unterscheiden sich vor allem durch ihre betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen. Fünf Durchführungswege sind dabei zugelassen. Ein weiterer Durchführungsweg wurde seit dem 1.2.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Förderbetrag (§ 100 Abs 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung werden ArbN-individuell ermittelt. Der Mindestbeitrag des ArbG beträgt EUR 240 pro ArbN und Kj (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG) Wird dieser Betrag erreicht, kann der ArbG von dem Gesamtbetrag 30 % als Förderbetrag geltend machen. Die Höchstförderung ist auf EUR 144 bzw nunmehr ab 2020 (wie hier Anz...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / 1. Gesetzliche Unverfallbarkeitsvoraussetzungen

Rz. 50 Die Regelungen für den Schutz von Versorgungsanwartschaften bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gelten nur für Versorgungszusagen, die der Arbeitgeber freiwillig finanziert. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer sich teilweise an der Finanzierung aufgrund der getroffenen Rechtsbegründungsakte (z.B. einer Betriebsvereinbarung) zu beteiligen hat. Im Gegensatz dazu b...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.2 Arbeitgeberzuschuss als Einmalbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im Juli 2024 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Arbeitgeber übernimmt jährlich Beiträge von 960 EUR zusätzlich zum Arbeitslo...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.1 Arbeitgeberzuschuss und Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat 2020 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 40 EUR, davon werden 20 EUR durch Gehaltsumwandlung finanz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zielsetzung des Förderbetrags zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist die gezielte Erhöhung des Anteils von Ansparungen in Altersvorsorgeverträgen von Personen mit geringem Einkommen, da deren gesetzliche Rente aufgrund tendenziell geringerer Beiträge niedrig ausfallen wird und diese Personengruppe es sich häufig nicht leisten ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungseinrichtung (§ 100 Abs 3 Nr 4 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG muss zu einer der drei kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) einen Beitrag leisten. Hierbei muss es sich nicht um einen neu abgeschlossenen Vertrag handeln, sondern der Beitrag kann auch in einen Bestandsvertrag gezahlt werden. Es ist hierbei ebenfalls un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Höhe Förderung (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Beitrag des ArbG zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung muss mindestens EUR 240 betragen, dieser kann in einer Summe oder in monatlichen Teilbeträgen geleistet werden. Mit der Anforderung an einen Mindestbetrag sollen Kleinstrenten, bei denen der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch zum Versorgungsbetrag ist, vermieden w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung der lohnsteuerlichen Vorschriften (§ 100 Abs 5 Nr 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In § 100 Abs 5 EStG sind die Vorschriften aufgeführt, die für den Förderbetrag entsprechend anzuwenden sind. Enumerativ aufgeführt sind die Aufzeichnungspflichten beim LSt-Abzug, § 41 EStG die Vorschriften zur Anmeldung und Abführung der LSt, § 41a EStG die Vorschriften zur Anrufungsauskunft, § 42e EStG LSt-Außenprüfung, § 42f EStG LSt-Nachschau,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Steuerfreiheit der ArbG-Beiträge (§ 100 Abs 6 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Beträge des ArbG zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, welche nach dieser Vorschrift gefördert werden, sind für den ArbN steuerfrei. Damit ist die Steuerfreiheit auf EUR 144/30 % = EUR 480 beschränkt (§ 100 Abs 6 S 1 EStG), ab 2020 auf EUR 960 (auch s Rn 6 und hinsichtlich der Anwendung der Neuregelung s Rn 3a). Diese ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 179. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 08.04.2010, BGBl I 2010, 386

Rn. 199 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Das Bundeskabinett hat am 16.11.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben durchgeführt werden. Im Einzelnen die Änderungen des EStG gem Art 1: (1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines (Zwecksetzung und Überblick)

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Altersversorgung der Bürger wird gemeinhin in drei Säulen geteilt: gesetzliche Rente, private Altersvorsorge sowie betriebliche Altersversorgung (BAV). Das am 07.07.2017 vom Bundesrat verabschiedete BetriebsrentenstärkungsG (BRStG) enthält neben den Änderungen des BetriebsrentenG, des SGB und weiterer Gesetze mit Rentenbezug auch eine Vielzah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 3 Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds

3.1 Planmäßige Durchführung der bAV Wird die betriebliche Altersversorgung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds durchgeführt, fließen bereits die Beiträge des Arbeitgebers als steuerfreier[1] oder steuerpflichtiger Arbeitslohn in der Ansparphase zu. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungseinrichtung dem Arbeitnehmer einen Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1 Planmäßige Durchführung der bAV

Wird die betriebliche Altersversorgung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds durchgeführt, fließen bereits die Beiträge des Arbeitgebers als steuerfreier[1] oder steuerpflichtiger Arbeitslohn in der Ansparphase zu. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungseinrichtung dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.2 Vorzeitige Beendigung der bAV

Sonstige Einkünfte liegen auch vor, wenn die betriebliche Altersversorgung vorzeitig mit Wirkung für die Zukunft beendet wird (z. B. durch eine Abfindung oder ggf. auch in Form der Beitragserstattung). Lediglich im Fall der kompletten Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses mit Wirkung für die Vergangenheit handelt es sich bei der Zahlung der Versorgungseinrichtung an den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 1 Abgrenzung zum Beitragsrecht

Versorgungsbezüge im steuerlichen Sinne liegen vor, wenn der Arbeitnehmer Leistungen wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge aufgrund einer Pensions-/Direktzusage oder vergleichbare Bezüge aus einer Unterstützungskasse erhält. Versorgungsbezüge können dem Arbeitnehmer in Form laufender Bezüge (Rente) oder als Einmalbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1.2 Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer

Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat, gehören nicht zu den Versorgungsbezügen.[1] Dies gilt ebenso für Kapitalleistungen, die aus einer betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Auflösung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung kann in vielfältigen Konstellationen auftreten. Für die beitragsrechtliche Beurteilung dieser Abfindungszahlungen sind die Beweggründe – insbesondere die arbeits- oder betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit – ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass durch die Auflösung einer derartigen Anwartschaft die in der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: In Nummer 3 ist der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn einschließlich des Werts der Sachbezüge zu bescheinigen. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die steuerfreien Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / Zusammenfassung

Begriff Einnahmen, die an die frühere Erwerbstätigkeit anknüpfen, können sowohl zu lohnsteuer- als auch zu beitragspflichtigen Einnahmen führen. Zu unterscheiden ist zwischen Rentenbezügen einerseits und einmaligen Kapitalzahlungen andererseits. Die Grundsätze für die Lohnbesteuerung und die Beitragserhebung gehen hierbei getrennte Wege. Nachfolgend wird erläutert, unter wel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 3 Übersicht der Angaben im Lohnkonto

Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.1 Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wird der Arbeitslohn zugunsten einer wertgleichen Pensionszusage herabgesetzt, fließt dem Mitarbeiter insoweit während seiner aktiven Arbeitszeit steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht zu. Durch eine solche Verlagerung des Lohnsteuerabzugs in die Zeit des Ruhestands (nachgelagerte Besteuerung) kann eine Steuerstundung eintreten. Arbeitsrechtlich liegt eine durch Gehaltsumwandlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH-Geschäftsführer: Altersvorsorge

Begriff GmbH-Geschäftsführer erhalten im Regelfall keine bzw. nur geringe Versorgung aus der gesetzlichen Rente. Daher ist eine zusätzliche Altersvorsorge erforderlich. Die GmbH sollte daher Versorgungsleistungen übernehmen und den Geschäftsführern diese im Anstellungsvertrag auch vertraglich zusichern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Die GmbH kann eine Pension zusagen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Leistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind sonstige Einkünfte

1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds in der Leistungsphase

Zusammenfassung Überblick Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (sog. externe Durchführungswege) kommen in unterschiedlicher Art und Weise zur Auszahlung: als Altersrenten, Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, als Teil- bzw. Einmalzahlungen, als Abfindungen oder b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2 Ausnahmen

1.2.1 Freiwillige Zahlung bei verfallbarer Anwartschaft ist Arbeitslohn Ein Arbeitnehmer mit verfallbarer Anwartschaft, der aus dem Dienstverhältnis ausscheidet und von seinem Arbeitgeber eine freiwillige Ersatzleistung für den Verlust seiner Anwartschaft erhält, erzielt insoweit steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es liegen keine sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG vor. 1.2.2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / Zusammenfassung

Überblick Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (sog. externe Durchführungswege) kommen in unterschiedlicher Art und Weise zur Auszahlung: als Altersrenten, Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, als Teil- bzw. Einmalzahlungen, als Abfindungen oder bei vorzeitiger ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.2 Leistungen des Arbeitgebers zur Anpassung von laufenden Rentenzahlungen

Der Arbeitgeber muss alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen.[1] Ergänzt der Arbeitgeber die Leistungen einer externen Versorgungseinrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung), handelt es sich insoweit um eine Direktzusage.[2] Die ergänzenden Leistungen des Arbeitgebers sind daher Arbeitslohn (Versorgung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.3 Teilweise Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Altersbezüge sowohl auf geförderten als auch auf nicht geförderten Beiträgen, erfolgt in der Auszahlungsphase eine genaue Aufteilung entsprechend der steuerlichen Behandlung der Beiträge in der Ansparphase. Dabei ist grundsätzlich von einer einheitlichen Versorgungszusage und somit für den Aufteilungsmaßstab von einer einheitlichen Behandlung der Beitragskomponen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.4 Abfindungen zugunsten eines Riester-Vertrags

Wird eine Versorgungsanwartschaft der betrieblichen Altersversorgung abgefunden, unterliegt der Betrag im Zeitpunkt der Abfindung nicht der Besteuerung als sonstige Einkünfte, wenn der Abfindungsbetrag zugunsten eines auf den Namen des Steuerpflichtigen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrags (sog. "Riester-Vertrag") geleistet wird.[1] Hinweis Keine schädliche Verwend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung auf steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nrn. 63, 63a bzw. Nr. 56 EStG oder § 100 EStG oder auf Kapital, das durch Altersvorsorgezulage bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung")[1] gefördert wurde, unterliegen sämtliche Versorgungsleistungen (Renten- oder Raten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung

Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbeitsrechtlich zulässiger Abfindung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 5 Private Krankenversicherung

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden unabhängig vom Einkommen des Versicherten festgelegt. Daher beeinflusst der Bezug einer entsprechenden Versorgungsleistung aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung nicht die Beitragshöhe für die private Kranken- und Pflegeversicherung.mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.3 Leistungen des Arbeitgebers aufgrund Einstandspflicht

Der Arbeitgeber ist nach den betriebsrentenrechtlichen Vorschriften verpflichtet, für die Erfüllung einer von ihm erteilten Versorgungszusage auch dann einzustehen, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt, sondern ein externer Durchführungsweg gewählt wird.[1] Die Einstandspflicht greift etwa dann, wenn aufgrund niedriger Zinsen und gestiegener Lebenserwartun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.1 Freiwillige Zahlung bei verfallbarer Anwartschaft ist Arbeitslohn

Ein Arbeitnehmer mit verfallbarer Anwartschaft, der aus dem Dienstverhältnis ausscheidet und von seinem Arbeitgeber eine freiwillige Ersatzleistung für den Verlust seiner Anwartschaft erhält, erzielt insoweit steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es liegen keine sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG vor.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Keine Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Als steuerlich nicht gefördert gelten Zuwendungen an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung, wenn sie dem individuellen Lohnsteuerabzug des Arbeitnehmers nach den ELStAM unterworfen wurden und für sie weder die Altersvorsorgezulage noch der zusätzliche Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung") gewährt wu...mehr