Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsfonds

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / jj) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 421 Sofern im Unternehmen ein System betrieblicher Altersversorgung vorhanden ist oder eine einzelvertragliche Pensionszusage erteilt worden ist, kann es sinnvoll sein, diesbezügliche Regelungen in den Aufhebungsvertrag mit aufzunehmen. Hierbei ist die jeweilige Eigenart des Altersversorgungssystems zu beachten. Als Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 661 Betriebliche Altersversorgung sind Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz – BetrAVG). Für sie gilt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), bei dem es sich um ein sog. "Arbeitnehmerschutzgesetz" handelt, so dass dess...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.1 Grundproblem

Tz. 741 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für Pensionszusagen haben BFH und Fin-Verw zahlreiche Anerkennungsvoraussetzungen aufgestellt (Ernsthaftigkeit, Finanzierbarkeit, Probezeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit usw; s Tz 550ff). Die damit verbundenen Rechtsfragen sind zwar nicht vollständig, aber doch in weiten Teilen geklärt. Demggü bestanden für die übrigen Formen der betrieblic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.3 Ernsthaftigkeit/Altersgrenze

Tz. 743 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine vertragliche Altersgrenze von weniger als 62 Jahren wird bei einer Pensionszusage dem Grunde nach nicht als ernsthaft angesehen (dazu s Tz 610ff; zur Erhöhung auf 62 Jahre mit Übergangsregelung für Altfälle s Schr des BMF v 09.12.2016, BStBl I 2016, 1427). Bei Fremdarbeitnehmern sind betr Altersversorgungen mit Auszahlungen ab einem End...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2.1 75 %-Grenze

Tz. 581 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen kann regelmäßig angenommen werden, soweit die insgesamt zusagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zusammen mit einer zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung höher sind als 75 % der Bezüge d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.2 Probezeit

Tz. 742 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Mit der Probezeit soll bei Pensionszusagen gesichert sein (dazu s Tz 616ff), dass Beide Aspekte tragen b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.7 Rechtsfolgen

Tz. 747 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat im entschiedenen Fall (s Urt des BFH v 20.07.2016, BStBl II 2017, 66) im Ergebnis offen gelassen, ob er die Nichtabzugsfähigkeit der UK-Beiträge auf § 4d EStG oder auf vGA-Grundsätze begründen will, da beide Begr auf Ebene der Kö zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung führen. Wichtig wird diese Frage aber dann, wenn es zur spät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.6 Überversorgung, Angemessenheit, Nur-Pension usw

Tz. 746 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Überversorgungsgrenze von 75 % bei Pensionszusagen hat ihre Rechtsgrundlage in § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 4 EStG und soll die unzulässige Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen verhindern (s Schr des BMF v 03.12.2004, BStBl I 2004, 1045; dazu auch s Tz 575ff). Auf andere Formen der betrieblichen Altersversorgung ist dies nicht ohne wei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.5 Erdienbarkeit

Tz. 745 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat die Erdienbarkeitsvoraussetzungen – entgegen der hier in Vorauflagen vertretenen Rechtsauff – auch auf eine mittelbare Versorgungszusage über eine UK übertragen; s Urt des BFH v 20.07.2016 (BStBl II 2017, 66); grds dazu s Tz 741; so zuvor auch schon Gosch (in KStG, 3. Aufl, § 8 Rn 996). Der BFH leitet dies aus dem Wortlaut des § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Allgemeine Grundsätze

Tz. 550 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Stliche Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Pensionszusagen an den Ges-GF einer GmbH haben in der Praxis eine erhebliche Bedeutung. Zum einen besteht für beherrschende Ges-GF angesichts einer fehlenden ges Altersversorgung ein erhebliches Interesse an einer renditeorientierten Altersabsicherung; zum andern bietet die bivalente, z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen

Rn. 84 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die KapErtr müssen inländische BE des Gläubigers der KapErtr sein. Rn. 85 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Ferner muss die KapSt aufgrund der Art der Geschäfte auf Dauer höher als die festzusetzende ESt oder KSt sein. Dieser KapSt-Überhang muss der ausgeübten Geschäftstätigkeit derart immanent sein, dass ein anderes Ergebnis nahezu zwangsläufig aus...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / IX. Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung

Rz. 53 Wird zugunsten des Arbeitnehmers eine Direktversicherung abgeschlossen, die der Arbeitgeber monatlich bedient, indem er Abzüge vom Arbeitsentgelt vornimmt, und sehen die Bedingungen des Vertrages es vor, dass die Auszahlung der Versicherungssumme an die Ehefrau oder die Erben direkt nach dem Tod zu erfolgen hat, so stehen jene Ansprüche auch direkt dem Erben oder der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersversorgung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Unterhaltsleistungen

[Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5]Einzutragen sind erhaltene Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, soweit der Zahlungspflichtige (geschiedener Ehegatte/Lebenspartner) die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs mit Zustimmung als Sonderausgaben abzieht. S. auch BMF, Schreiben v. 21.3.2023, IV...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 1 Allgemeines

Wichtig Anlage AV bei Riester-Versicherung Die Anlage AV benötigen Sie, um für Altersvorsorgebeiträge (= Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen) einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen. Zusammen veranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage AV ab, wenn jeder Ehegatte einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Wenn Sie für keinen Ihrer Altersvorsorgeverträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

[Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und ausländischen)...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 5 Zusammenfassende Übersicht über die Besteuerung der wichtigsten Rentenarten

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 11 [Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten→ Zeilen 37–41]

Überblick Name und steuerliche Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person sind zu benennen. Nur bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs muss eine von beiden Ehegatten unterschriebene Anlage U mit der Steuererklärung eingereicht werden. Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.4 [Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b) EStG (Rürup-Rente oder Basisrente-Alter und betriebliche Altersversorgung) → eZeile 8]

In eZeile 8 gehören Versicherungsbeiträge für eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, sog. Rürup-Verträge. Einzutragen sind die saldierten Beträge, d. h. Beiträge abzüglich erhaltener steuerfreier Zuschüsse/Erstattungen. Derartige Verträge werden nur anerkannt, wenn sie staatlich genehmigt (zertifiziert) sind. Eigene Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.3 Ausnahme nach § 16 Abs. 2 InvStG

Rz. 161q Nach § 16 Abs. 2 S. 2 InvStG sind die Vorabpauschalen nicht anzusetzen, wenn die Investmentanteile unter den folgenden Voraussetzungen gehalten werden: im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz , hierunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge[1], von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.2 Steuerliche Nichtberücksichtigung der (angeschafften) Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 7 EStG)

Rz. 447 Steuerlich dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 5 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden, nicht gebildet werden. Diese Vorschrift wurde durch G. v. 29.10.1997 eingeführt.[1] Rz. 448 Die steuerliche Nichtberücksichtigung der Drohverlustrückstellung bedeutet eine Abweichung von der Handelsbilanz und dami...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 318

Rn. 163a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das HGB enthält keine Sanktionen, die bei einer Verletzung des § 318 greifen. Mit dem Inkrafttreten des EHUG im Jahr 2007 wurde ein zuvor mögliches (registergerichtliches) Zwangsgeldverfahren aufgrund fehlender praktischer Relevanz ersatzlos gestrichen (vgl. HdR-E, HGB § 318, Rn. 54, 124). Die in § 318 verankerten Zuständigkeits- und Verfah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Informationspflichten bei PRIIPs

Rz. 85 Für so genannte "Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (PRIIPs)" (Verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) gelten seit dem 1.1.2018 besondere Informationspflichten. Diese sind in der "Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte"[71] (PRIIP-Ver...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1.2.4 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 3–5 enthalten die Verordnungsermächtigung für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Auf dieser Grundlage erging die Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV).[1] Bislang wurde von der Ermächtigung noch kein Gebrauch gemacht.mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.2 Verhältnis zu rechtsform- und branchenspezifischen Gliederungsvorschriften

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB schreibt § 265 HGB vorgehende allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses vor, die §§ 266–274a HGB Inhalt und Gliederung der Bilanz, die §§ 275–278 HGB Inhalt und Gliederung der Gewinn- und Verlust­rechnung, die §§ 284–288 HGB den I...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.2 Einstufung der Pensionszusage – Differenzierung nach Versorgungswegen

Rz. 322 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Direktzusage Erfolgt die Zusage ohne Umwege über den externen Versorgungsträgers, fungiert der Zusagengeber selbst als Versorgungsträger und haftet damit für die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Eine Direktzusage stellt eine Leistungszusage dar, auch wenn die Direktzusage kongruent rückgedeckt wird. Die Finan...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.2 Unmittelbare und mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen, Durchführungswege

Rz. 272 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen sind von unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen abzugrenzen, weil das Passivierungswahlrecht des Art. 28 EGHGB (vgl. Tz. 279) dahingehend differenziert.[1] Eine unmittelbare Verpflichtung (Direktzusage) zeichnet sich dadurch aus, dass der Bilanzierende infolge der Altersversorgungszusage ve...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.5 Leistungskürzungen

Rz. 304 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB für mittelbare Zusagen läuft dann und insoweit ins Leere, wenn trotz Durchführung der Altersversorgung über einen externen Versorgungsträger eine direkte, unmittelbare Verpflichtung des Bilanzierenden besteht, die qualitativ über die Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG h...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 169 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 StGB gilt unmittelbar für KapGes, siehe insoweit die Ausführungen zu § 331 HGB (vgl. Tz. 22 ff.). Bestimmte KapCo-Gesellschaften, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konstruktionen, werden über § 335b HGB (vgl. Tz. 28 f.) in den Anwendungsbereich einbezogen. Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 334 Abs. 5 HGB ist die Vors...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.2.1.2.6 Versorgungskassen

Rz. 133 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IAS 24.9(b)(v) können auch Versorgungskassen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer eines berichterstattenden Unternehmens – in Deutschland etwa Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder Pensionstreuhand (Contractual Trust Arrangements) – als diesem nahestehend qualifiziert werd...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.3.1.3 Geltungsbereich

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Strafvorschrift des § 332 HGB gilt wie § 331 HGB grundsätzlich nur für Prüfungen bei KapGes (vgl. Tz. 22). Bestimmte KapCo-Gesellschaften, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konstruktionen, werden aber auch hier über § 335b HGB (vgl. Tz. 235 f.) in den Anwendungsbereich einbezogen. Jeweils unabhängig von der jeweiligen Rechtsf...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.1.1.2 Geltungsbereich

Rz. 134 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des § 320 HGB erstreckt sich auf gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen gem. § 316 HGB. Ein Anwendungsgebot besteht entsprechend auch für Nachtragsprüfungen gem. § 316 Abs. 3 HGB. Durch Verweisungen in anderen Gesetzen ist § 320 HGB auch anzuwenden für Abschluss­prüfungen gemäß §§ 6 Abs. 1 und 14 Abs. 1 PublG,...mehr

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Nutzungshinweise

Wichtige und mehrfach zitierte Literatur, die in der Kommentierung nur abgekürzt zitiert wird, findet sich mit vollständigen bibliografischen Angaben im Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur. Gegenüberstellungen der Grundsätze und Regelungen nach HGB und nach IFRS sind in Gestalt von Synopsen in einer Reihe von Kapiteln enthalten. Das Bilanzrecht der eingetragenen Geno...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsbereich des § 301 HGB fallen Unternehmenserwerbe auf Konzernabschlussebene, bei denen konsolidierungspflichtige Anteile an einem Tochterunternehmen vorliegen (sog. share deal). Auf den Erwerb eines Unternehmens durch Übernahme der Vermögensgegenstände und Schulden (sog. asset deal) oder auf vermögensübertragende Umwandlungsv...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.1.3.1 Allgemein

Rz. 22 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Strafvorschrift § 331 HGB gilt grundsätzlich nur für KapGes, namentlich für die AG, die KGaA, die GmbH und über § 53 Abs. 1 SEAG auch für die SE. Bestimmte KapCo-Gesellschaften, d. h. PersGes, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konst...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.1.3 Geltungsbereich

Rz. 126 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Strafvorschrift des § 333 HGB gilt wie § 331 HGB grundsätzlich nur für Prüfungen bei KapGes und mit ihr verbundener Unternehmen (vgl. Tz. 22). Bestimmte KapCo-Gesellschaften, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konstruktionen, werden aber auch hier über § 335b HGB (vgl. Tz. 235 f.) in den Schutzbereich einbezogen. Jeweils unab...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.1.2 Versicherungsunternehmen

Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds gelten neben den handelsrechtlichen Vorschriften nach dem VAG einige ergänzende Rechnungslegungsvorschriften. Zunächst enthält § 216 VAG eine Vorschrift zur Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde. Sodann finden sich spezielle Vorschriften zu Rechnungslegung und Prüfung (vgl. z. B. §§ 35ff...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 217 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB gilt unmittelbar für KapGes mit Sitz in Deutschland; insoweit gelten die Ausführungen zu § 331 HGB (vgl. Tz. 22) entsprechend. Bestimmte KapCo-Gesellschaften, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konstruktionen, werden aber über § 335b HGB (vgl. Tz. 235 f.) in den Anwendungsbereich einbezogen. § 335 Ab...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.5 Normhierarchie im deutschen Handelsbilanzrecht

Rz. 89 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus dem zuvor dargelegten Regelungssystem und dem Gedanken des Vorrangs spezieller vor allgemeinen Bestimmungen ergibt sich eine Normhierarchie, die im konkreten Fall folgende Vorgehensweise nahelegt: Soweit das bilanzierende Unternehmen einer bestimmten Branche angehört (Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute; Versicherungen und Pensions...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Juni 2023 hat das DRSC den Änderungsstandard DRÄS 13 verabschiedet, der Änderungen an DRS 21 vorsieht. Die Änderungen umfassen u. a. eine Ausweitung des Geltungsbereichs der branchenspezifischen Anlagen des DRS 21 auf Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie auf Pensionsfonds. Ferner sind Zahlungen aus Zuwendungen u...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.1 Arten der Zusage

Rz. 316 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer hat in den Abschlüssen vieler Unternehmen besondere Relevanz, da sie zumeist den betragsmäßig bedeutendsten Posten der Passivseite darstellt. Es ergeben sich wesentliche bilanzielle und bilanzpolitische Effekte aus der Wahl der Art des Versorgungsplans bzw. der Art der Leistungsverpflichtung ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.8.5 Verschärfung der Anforderungen und wachsende Ausdifferenzierung

Rz. 56 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einher geht diese Internationalisierung mit einer ganz generellen Verschärfung der Anforderungen an die Bilanzierung. Der Aufwand für die Unternehmen wächst stetig. Das hat seine Ursache vor allem darin, dass die IFRS ebenso wie die europäische Harmonisierung zum Gegenstand oder doch Ausgangspunkt ihrer Überlegungen regelmäßig die börsennotie...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.1 HGB-Rechnungslegungsrecht

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die gesetzlichen Regelungen zur kaufmännischen Rechnungslegung finden sich im Dritten Buch des HGB . Das ist konsequent, denn Rechnungslegung und Bilanzierung sind kein Spezifikum der unternehmenstragenden Gesellschaft, sondern eine allgemeine Anforderung an die Handelsbücher und – darauf aufbauend – die Rechnungslegung des Kaufmanns, sei er E...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.2.2.5 Mögliche Fallgruppen

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Entherrschungsverträge können je nach Ausgestaltung ein Anwendungsfall des Abs. 1 Nr. 1 sein.[1] Nach anderer Auffassung (vgl. Tz. 19) stehen sie einer Konsolidierung nach § 290 HGB a priori entgegen. Beispiel: Bei einer AG als Tochterunternehmen verpflichtet sich der Mehrheitsaktionär (Mutterunternehmen) gegenüber dem Tochterunternehmen, se...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.5.2 Voraussetzungen

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Täter kommen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. Tz. 30) der geprüften Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens in Betracht, nicht jedoch die Mitglieder des Aufsichtsrats. Zum Problem des faktischen Organs vgl. Tz. 13 f., zur Möglichkeit der Teilnahme durch Angestellte, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte vgl. ...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1 § 334 HGB

Rz. 163 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Bußgeldvorschriften (1) 1Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaftmehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.1.2 Tauglicher Täter

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Taugliche Täter sind bei der AG die Mitglieder des Vorstands einschließlich der Stellvertreter (§§ 76, 94 AktG) und die des Aufsichtsrats (§ 95 AktG) ohne die noch nicht tätigen Ersatzmitglieder (§ 101 Abs. 3 AktG), bei der KGaA die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 283 AktG) und der Aufsichtsrat, bei der SE gem. § 53 Abs. 1 SEAG die Mit...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pflicht, eine Eröffnungsbilanz und jährliche Bilanzen über das Verhältnis des Vermögens und der Schulden aufzustellen, regelten unter dem Begriff des Abschlusses bereits § 39 HGB 1897 und Art. 29 ADHGB 1869 und, begrenzt auf die gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilungsfunktion, das Preußische Allgemeine Landrecht 1794 in II 8 § 642.[1] Di...mehr