Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsfonds

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.6 Umsetzungsbeispiele

Rz. 84 Zur Verdeutlichung der konkreten Umsetzung von Kapitalflussrechnungen in deutschen Konzernen folgen 2 exemplarische Beispiele. Die Darstellung der Kapitalflussrechnung der Brilliant AG im Konzernabschluss 2023[1] folgt dem DRS 21:mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.1.3 Berücksichtigung nur von Zahlungen an begünstigte Empfänger

Darüber hinaus können nur Beiträge abgezogen werden, die an bestimmte Empfänger geleistet werden. Hierzu gehören: Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in der EU oder einem EWR-Staat haben und die das Versicherungsgeschäft in Deutschland betreiben dürfen, Versicherungsunternehmen, denen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde, be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 1.4.5 Basisrente-Alter: Steuerliche Behandlung

Steuerliche Behandlung von Vertragskombinationen Im Zusammenhang mit Verträgen der Basisrente-Alter werden von einigen Anbietern an diesen Vertrag anknüpfende Risikolebensversicherungen angeboten. Diese sehen dabei vor, dass im Todesfall eine Leistung gezahlt wird, die den vom verstorbenen Versicherten zugunsten des Basisrentenvertrags geleisteten Beiträgen entspricht (sog. B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV)

Rz. 97 Die Zahlungen eines Arbeitgebers an die in § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG genannten Stellen, betreffen als Arbeitslohn stpfl. Leistungen des Arbeitgebers zugunsten seines Arbeitnehmers für dessen Zukunftsicherung. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV gehören zum Arbeitslohn Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.8 Sonderzahlungen für umlagefinanzierte Versorgungssysteme (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 111b § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG stellt klar, dass freiwillige Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung Arbeitslohn sind. Das sagt jedoch noch nichts über ihre Steuerpflicht aus. § 3 Nr. 63 und Nr. 66 EStG sehen Steuerfreistellungen für freiwillige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.5 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 130 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn ist dafür maßgeblich, wann die LSt entsteht und einzubehalten ist. Die LSt entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (R 38.2 LStR 2023). Dann entsteht die LSt als Vorauszahlungsschuld. Hiervon zu unterscheiden ist die Entstehung der Jahreseinkommensteuerschuld des...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Betriebliche Altersvorsorge (baV)

Die betriebliche Altersvorsorge stellt die 2. Säule der Altersvorsorge dar. Es gibt 5 Durchführungswege, die sich hinsichtlich der Einzahlungs- als auch der späteren Auszahlungsphase unterscheiden: Direktzusage Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionsfond Pensionskasse Die Direktzusage und die Unterstützungskasse stellen die sog. nicht versicherungsförmigen Durchführungsweg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG

Rz. 152 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nr. 55c EStG sind Übertragungen von Altersvorsorgevermögen auf einen anderen auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b AltZertG) steuerfrei, soweit die Leistungen zu steuerpflichtigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG führen würden. Rz. 153 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / d) Mittelbar zulageberechtigte Personen

Rz. 27 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei Ehegatten/Lebenspartnern, von denen nur ein Ehegatte/Lebenspartner unmittelbar zulageberechtigt ist, ist auch der andere Ehegatte/Lebenspartner (mittelbar) zulageberechtigt, wenn die Ehegatten/Lebenspartner nicht dauernd getrennt gelebt haben (§ 26 Abs. 1 EStG), beide Ehegatten/Lebenspartner jeweils einen auf ihren Namen lautenden, nach § ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase werden die Leistu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 VVaG sind Vereine, deren Mitglieder sich in nicht geschlossener Zahl zu einer vom Vorstand des Vereins geleiteten, auf die Dauer berechneten Gegenseitigkeitsversicherung derart verbinden, dass die dem einzelnen Mitglied aus einem bestimmten Ereignis erwachsenden Schäden in Höhe einer festgesetzten Summe aus den Mitteln ersetzt werden, die vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.22.1 Anwendungsregelungen zu § 21 KStG (§ 34 Abs 8 S 1 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften)

Tz. 73 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften wurde der bisherige Abs 8 idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö zu Abs 8 S 1. § 34 Abs 8 S 1 KStG enthält eine befristete Ges-Änderung des § 21 Abs 2 S 2 Nr 1 KStG. Nach der urspr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Besteuerung bei der ausgleichsberechtigten Person

Rz. 339 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Besteuerung bei der ausgleichsberechtigten Person ist unerheblich, zu welchen Einkünften die Leistungen aus dem übertragenen Anrecht bei der ausgleichspflichtigen Person geführt hätten, da mit der externen Teilung ein neues Anrecht begründet wird. Bei der ausgleichsberechtigten Person unterliegen Leistungen aus Altersvorsorgeverträg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Leistungen, die zum Teil auf geförderten, zum Teil auf nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen (§ 22 Nr. 5 Satz 1 und 2 EStG)

Rz. 141 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Hat der Steuerpflichtige in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge zugunsten des Vertrags geleistet, sind die Leistungen in der Auszahlungsphase aufzuteilen. Rz. 142 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Soweit Beiträge in der Ansparphase gefördert oder steuerfrei gestellt (z. B. Rn. 152 ff.) worden sind, sind die Leistung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / IV. Steuerunschädliche Übertragung im Sinne des § 93 Abs. 1a EStG

Rz. 344 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine steuerunschädliche Übertragung im Sinne des § 93 Abs. 1a Satz 1 EStG liegt vor, wenn aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichts im Wege der internen Teilung nach § 10 VersAusglG oder externen Teilung nach § 14 VersAusglG während der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) gebildetes gefördertes Altersvorsorgevermögen auf einen zertifizie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern

Rz. 84 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gehören beide Ehegatten/Lebenspartner zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner anhand seiner jeweiligen maßgebenden Einnahmen (Rn. 69 bis 83) ein eigener Mindesteigenbeitrag nach Maßgabe der Rn. 63 und 65 zu berechnen. Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Grundsätze zur Zuordnung der Kinderzulage (Rn....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Hintergrund und Vorgeschichte/EuGH-Rechtsprechung/gesetzliche Regelung

Tz. 49 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Abs 5 wurde aufgr folgender Vorgeschichte ins Ges eingefügt (ausführlich s auch Anissimov/Stöber DStZ 2013, 379ff; Endert in F/D, KStG § 32 Rn 49ff): Soweit nicht bereits die Anwendung der MT-RiLi eine Belastung mit KapSt verhindert (s § 2 KStG Tz 149 ff), wurde schon lange bezweifelt, ob die Abgeltungswirkung der KapSt mit EU-Recht vereinba...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.1 Zusammenballung in einem Kalenderjahr

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung führt.[1] Außerordentliche Einkünfte liegen nicht allein deshalb vor, weil die Höhe der Einkünfte im betroffenen Veranlagungszeitraum im Vergleich zu einem anderen Veranlagungszeitraum höher oder besonders hoch ist; eine E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.2.3 Arbeitgeber bei Arbeitnehmerentsendung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 40 § 38 Abs. 1 S. 2 EStG enthält eine besondere Regelung für die Arbeitgebereigenschaft in den Fällen der Arbeitnehmerentsendung. Die Vorschrift knüpft an den – abkommensrechtlichen – wirtschaftlichen Arbeitnehmerbegriff an; die bis zur Neuregelung geltende Rspr. des BFH[1], nach der bei Arbeitnehmerüberlassungen nur derjenige als Arbeitgeber anzusehen ist, der dem Arbei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2.1 Zuwendungen

Rz. 11 Nach § 37b Abs. 2 EStG sind die Grundsätze des Abs. 1 auch für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen des Stpfl. an eigene Arbeitnehmer anzuwenden (zum Arbeitnehmerbegriff § 19 EStG Rz. 19a ff.). Die Pauschalierungsvorschrift ist anwendbar, soweit die Zuwendung des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer zu steuerbarem Arbeitslohn führt, nicht in Geld besteht und zusätzlich z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 2.6 Pensionsfonds

Nach § 112 Abs. 1 VAG ist ein Pensionsfonds eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Altersvorsorgeleistungen zugunsten von Arbeitnehmern erbringt, auf die den Arbeitnehmern ein eigener Anspruch gegen den Pensionsfonds eingeräumt wird. Die vertragliche Gestaltung ist der Versorgung mittels einer Pensionskasse ähnlich. Der Pensionsfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 2.1 Durchführungswege und Vorsorgeformen

Die betriebliche Altersversorgung stellt für viele Arbeitnehmer neben der privaten Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Dem Arbeitgeber stehen für die betriebliche Altersversorgung prinzipiell 5 (davon 2 interne und 3 externe) Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage (interner Durchführungsweg)[1] Unterstützungskasse (interner Durchfüh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Pensionsfonds und Pensionskassen

Beitragszahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.[1] Dabei ist zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Pensionskassen zu unterscheiden. Das System der nachgelagerten Besteuerung wurde auch auf laufende Arbeitgeberleistungen in eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse ausgedehnt.[2] Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.4.2 Betriebliche Altersversorgung

Rz. 192 Mitbestimmungspflichtig ist nach den vorgenannten Grundsätzen auch die betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber kann zwar über das "Ob", den damit verbundenen Zweck und den begünstigten Personenkreis mitbestimmungsfrei entscheiden.[1] Sind diese Entscheidungen einschließlich des Dotierungsrahmens getroffen worden, hat der Betriebsrat bei der Ausgestaltung der b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einführung

Rn. 3 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurde der EK-Ausweis neu geregelt. Erstmals wurden die einzelnen Teile des EK (Stammkap., Rücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag) grds. zu einer Abschlussgruppe zusammengefasst, wie es in Art. 9 der 4. EG-R ((78/660/EWG)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IV. Versicherungsunternehmen

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als PIE gelten weiterhin Versicherungs-UN i. S. d. Art. 2 Abs. 1 der R 91/674/EWG (ABl. EG, L 374/7ff. vom 31.12.1991; ABl. EU, L 178/16ff. vom 17.07.2003; ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006). Hierunter fallen Lebensversicherungen inkl. Zusatzversicherungen zu Lebensversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeit) und Rentenversicherungen sowie Schad...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausnahmetatbestände (Abs. 3)

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben KapG können auch PersG i. S. d. § 264a Kleinst-UN darstellen. Überdies dürfen seit BilRUG auch eG ggf. die für Kleinst-KapG gewährten Erleichterungen in Anspruch nehmen (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 3). Allerdings können insbesondere kap.-marktorientierte – und damit automatisch als "groß" geltende – UN (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2), Kredit-, Finan...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Festlegung der Managementpuffer

Rz. 233 Da ein Institut auch bei Eintreten eines extremen Verlustes überlebensfähig bleiben soll, wird die Geschäftsleitung regelmäßig nicht das gesamte Risikodeckungspotenzial zur Abdeckung der Risiken verwenden. Insbesondere in der ökonomischen Perspektive schwanken das ökonomische Risikodeckungspotenzial und seine Auslastung durch die Risiken aufgrund der wertorientierten...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Institutseigene Ursachen

Rz. 39 Ein institutsspezifisches Stressszenario (idiosynkratischer Stress) ist typischerweise durch einen Vertrauensverlust des Marktes in eine einzelne Bank oder Bankengruppe gekennzeichnet, der einer Ratingherabstufung um mehrere "Notches" entspricht ("Multi-Notch-Downgrade"). Es ist davon auszugehen, dass davon alle Refinanzierungsquellen des Institutes bzw. der Gruppe be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.4.3 Organisation und Commitment

Rz. 188 PRIs Mission ist die Schaffung eines wirtschaftlich effizienten, nachhaltigen globalen Finanzsystems zur langfristigen Wertschöpfung. Dieses Ziel soll durch die Förderung sowie die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der 6 Prinzipien (Rz 193) erreicht werden. Gute Unternehmensführung, Integrität und die Übernahme von Verantwortung sowie die Beseitigung von Hindernissen ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verpflichtungsübernahmen, S... / 1.1 Auswirkungen für den Übertragenden

Nach § 4f Abs. 1 Satz 1 EStG wird die lineare Aufwandsverteilung über 15 Jahre bei der Übertragung einer Verpflichtung, welche beim ursprünglich Verpflichteten einer steuerlichen Ansatz- oder Bewertungseinschränkung unterliegt, bestimmt. Die Hauptanwendungsfälle waren hierbei Drohverluste aus schwebenden Geschäften,[1] Verpflichtungen für Jubiläumszuwendungen[2] oder auch Pe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

a) Allgemeine Vorschriften Rz. 212 [Autor/Zitation] Auch bei Versicherungsunternehmen finden die europäischen Bilanzrichtlinien 2006/46/EG, 2013/34/EU und die Änderungsrichtlinie 2014/95/EU im Rahmen des BilMoG, BilRUG und der CSR-Richtlinie Anwendung, werden jedoch durch die branchenspezifischen Regelungen der EG-Richtlinie über den Jahresabschluss und den konsolidierten Absc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für die Inanspruchnahme einer größenabhängigen Befreiung nach § 293 Abs. 1 ist das Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte – Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl – Voraussetzung. § 293 sieht hierbei ein Wahlrecht zwischen zwei Ermittlungsmethoden vor: (1.) Bruttomethode und (2.) Nettomethode. Während bei der Bruttomethode nach § 293 Abs. 1 Sa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendung von Formblättern

Rz. 216 [Autor/Zitation] Für den Ansatz und die Gliederung der Posten des Einzel- und des Konzernabschlusses von Versicherungsunternehmen sind die durch Rechtsverordnung erlassenen Formblätter und anderen Vorschriften maßgeblich (§ 341a Abs. 2 Satz 2 iVm. § 2 RechVersV bzw. § 341j Abs. 1 Satz 1 iVm. § 341a Abs. 2 Satz 2 und § 58 Abs. 1 RechVersV; WP Handbuch Versicherungsunte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Der Geltungsbereich des § 314 deckt sich weitestgehend mit dem des § 313, weshalb auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird (vgl. § 313 Rz. 37 ff.). Rz. 5 [Autor/Zitation] Für Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute bestehen teilweise Ausnahmevorschriften (vgl. § 340i Abs. 2 Satz 2, § 341j Abs. 1 Satz 2), welche entsprechende Unternehmen von einze...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Abweichende Angaben im Anhang

Rz. 223 [Autor/Zitation] Für Versicherungsunternehmen bestehen nach §§ 341a ff. HGB sowie § 59 RechVersV besondere Angabepflichten im Einzelabschluss sowie im Konzernabschluss (vgl. WP Handbuch Versicherungsunternehmen, Kap. J Rz. 122). In Verbindung mit § 298 stellt sich die Frage, ob diese spezifischen Vorschriften auch auf den Abschluss eines Industriekonzerns anzuwenden s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 52 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind die den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des MU – jeweils zusammengefasst für jede Personengruppe – für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in MU und TU im GJ gewährten Gesamtbezüge anzugeben. In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht ausbezahlt, s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] Im Rahmen des Bilanzrichtline-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) v. 17.7.2015 wurde die Vorschrift des § 298 in zweierlei Hinsicht angepasst. Rz. 18 [Autor/Zitation] Zum einem hat die Vorschrift durch die Aufhebung des § 298 Abs. 2 aF eine unmittelbare Änderung erfahren. Die Änderung war erforderlich, da die RL 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) eine Zusammenfassung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Angaben zu eigenen Anteilen am Mutterunternehmen (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind gem. § 314 Abs. 1 Nr. 7 Angaben zum Bestand an Anteilen am MU zu machen, die (a) vom MU selbst, (b) von einem TU oder (c) von einem anderen für Rechnung eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens erworben oder als Pfand genommen wurden. Dabei ist Zahl, Nennbetrag oder rechnerischer Wert dieser Anteile sowie ihr Anteil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Angaben zu ausgegebenen Rechten auf Gewinnbezug des Mutterunternehmens (Abs. 1 Nr. 7b)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind gem. § 314 Abs. 1 Nr. 7b Angaben zu Zahl und verbrieften Rechten von ausgegebenen Genussscheinen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten zu machen, aus denen das MU verpflichtet ist. Rz. 76 [Autor/Zitation] Es kann grds. auf die Kommentierung des § 285 Nr. 15a verwiesen w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIV. Angaben zu mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten (Abs. 1 Nr. 12)

Rz. 108 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind gem. § 314 Abs. 1 Nr. 12 Angaben für mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente zu machen. Anzugeben sind (a) die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurde, sowie (b) Umfang und Art jeder Kategorie derivativer Fin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XII. Angaben zu nicht außerplanmäßig abgeschriebenen Finanzanlagen (Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 98 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind gem. § 314 Abs. 1 Nr. 10 Angaben über zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende Finanzinstrumenten zu machen, soweit für diese auf eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund nur vorübergehender Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 verzichtet wurde. Anzugeben sind (a) Buchwert und beizulegender Zeitwert der einzelnen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Vorschriften

Rz. 212 [Autor/Zitation] Auch bei Versicherungsunternehmen finden die europäischen Bilanzrichtlinien 2006/46/EG, 2013/34/EU und die Änderungsrichtlinie 2014/95/EU im Rahmen des BilMoG, BilRUG und der CSR-Richtlinie Anwendung, werden jedoch durch die branchenspezifischen Regelungen der EG-Richtlinie über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einschränkung des Gebots der konzerneinheitlichen Bilanzierung und Bewertung

Rz. 217 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen unterliegen besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 341b–341h; vgl. WP Handbuch Versicherungsunternehmen, Kap. A Rz. 22 ff.). Rz. 218 [Autor/Zitation] Danach sind immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wie bei Kapitalgesellschaften zu bewerten (§ 341b Abs. 1 Satz 1 und 3). Kapitalanlagen sind grds. ebenfalls nach den fü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Angaben zu den nicht in der Konzernbilanz enthaltenen Geschäften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind gem. § 314 Abs. 1 Nr. 2 Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Konzernbilanz enthaltenen Geschäften anzugeben, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und deren Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Konzerns erforderlich ist. Dem Wortlaut nach sind Geschäfte des MU ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Fristen und Zwischenabschlüsse

Rz. 224 [Autor/Zitation] § 341a räumt Versicherungsunternehmen für die Aufstellung des Einzelabschlusses und ihres Lageberichts eine branchenspezifische Fristverlängerung von einem Monat (Abs. 1 Satz 1) und Rückversicherungsunternehmen zusätzlich eine Fristverlängerung von weiteren sechs Monaten (Abs. 5 Satz 1) ein; die dreimonatige Frist des § 264 Abs. 1 Satz 3 gilt ausdrück...mehr