Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsfonds

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Subsidiäre Verpflichtung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht nach § 11 PublG ist subsidiär gegenüber anderen gesetzlichen Verpflichtungen zur Konzernrechnungslegung (Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 47). Entsprechend der Aufzählung des Gesetzes ist § 11 und damit der zweite Abschnitt des PublG für folgende Mutterunternehmen nicht anzuwenden: Aktiengesellschaften (AG), Kommand...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 341n Abs. 1 Satz 1 definiert den Katalog der Ordnungswidrigkeiten, der sich an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, des AR bzw. des Hauptbevollmächtigten richtet. Dabei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Aufstellung oder Feststellung des JA, der Aufstellung des Konzernabschlusses, der Aufstellun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich der Norm betrifft auf der persönlichen Ebene den Abschlussprüfer und deren Gehilfen. Sachlich umfasst der Anwendungsbereich die im Rahmen der Prüfung von JA, Einzelabschlüssen oder KA bekannt gewordenen Geheimnisse der geprüften KapGes. und deren TU, gemeinsam geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen. Rz. 8 [Autor/Zitation...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan

Leitsatz Zahlungen aus einem pension plan nach Section 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Codes sind, soweit sie vor dem 1.1.2025 erfolgt sind, aufgrund der Anerkennung der strukturellen Vergleichbarkeit durch die Bundesrepublik Deutschland mit den in § 1 Abs. 1, § 1b Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung genannten Durchführungswegen nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b EStG zu versteuern. Hintergrund: Zahlungen aus einem US-amerikanischen Altersvors...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte (Versicherun... / 2 Inhalt

Auf Versicherungsbetriebsstätten finden die allgemeinen Regelungen der BsGaV (§§ 1–17) Anwendung, soweit die speziellen Vorschriften für Versicherungsbetriebsstätten in den §§ 23–29 BsGaV keine abweichende Regelung enthalten. §§ 23–29 BsGaV enthalten Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen. Diese gelten für Betriebsstätten, die Teil eines Versicherungsunternehmens i....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abfindungen (Arbeitnehmer) ... / 3 Praxisfragen

Für die Zuordnung der Besteuerungsrechte bei Abfindungen aus Anlass der Auflösung eines Dienstverhältnisses ist bedeutsam, ob es sich um Zahlungen mit Versorgungscharakter handelt oder nicht. Bei Abfindungen mit Versorgungscharakter richtet sich das Besteuerungsrecht nach Art. 18 OECD-MA und damit nach der Ansässigkeit des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der Zahlung, und zwar una...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Übertragung einer Versorgungsverpflichtung auf einen Pensionsfonds, § 22 Nr 5 S 11 EStG

Rn. 710 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 11 EStG sieht für den Fall der Übertragung einer Versorgungsverpflichtung iSd § 3 Nr 66 EStG (Leistungen an einen Pensionsfonds zur Übernahme bestehender Anwartschaften, s § 3 Rn 2700 f (Stickan)), auf einen Pensionsfonds vor, dass auf die Leistungen aus dem Pensionsfonds die Beträge nach § 9a S 1 Nr 1 EStG und § 19 Abs 2 EStG e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, § 22 Nr 5 S 1 EStG

Rn. 655 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 1 EStG ordnet Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen den sonstigen Bezügen zu. Diese Leistungen sind der 2. Schicht des 3-Schichten-Modells zur Altersvorsorge (s Rn 93) zuzuordnen und sollen eine Zusatzversorgung zur sog Basisversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistungen aus Versicherungsverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen iSd § 22 Nr 5 S 2 Buchst b EStG (Kapitalrückzahlung)

Rn. 667 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wird Kapital aus einem zertifizierten Versicherungsvertrag ausgezahlt, so werden die Leistungen entsprechend § 20 Abs 1 Nr 6 EStG besteuert (§ 22 Nr 5 S 2 Buchst b EStG). Gleiches gilt für Kapitalauszahlungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Damit unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leistungen aufgrund von nicht begünstigten Beiträgen, § 22 Nr 5 S 2 EStG

Rn. 660 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 2 EStG regelt eine wichtige Ausnahme zur vollen nachgelagerten Besteuerung gem § 22 Nr 5 S 1 EStG. Soweit nämlich die Leistungen auf Beitragsleistungen beruhen, die nicht steuerlich gefördert wurden, wäre eine volle nachgelagerte Besteuerung aufgrund der bestehenden Vorbelastung der Beiträge nicht gerechtfertigt. Daher sind Leis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 113 [Autor/Zitation] Die Bestimmung in Nr. 4 zur Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten ergibt sich aus Art. 18 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 2 Nr. 5 Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 65; ehemals Art. 43 Abs. 1 Nr. 8 der 4. EG-RL). Durch das BilRUG wurde der Wortlaut näher an § 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 651 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 22 Nr 5 S 1 EStG unterliegen folgende Leistungen der Besteuerung als sonstige Bezüge:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 139 [Autor/Zitation] Stellt die Gesellschaft entsprechend dem in § 275 Abs. 1 Satz 1 eingeräumten Wahlrecht die GuV nach dem Umsatzkostenverfahren auf (§ 275 Abs. 3), geht aus ihr der Material- und Personalaufwand nicht hervor. Diese sind dann im Anhang anzugeben. Während sich die Regelung des Personalaufwands aus Art. 17 Abs. 1 Buchst. e Bilanz-RL (2013/34/EU) (ehemals A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Abs. 1 findet auf alle Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a) Anwendung sowie für Unternehmen, die nach § 5 Abs. 2, 2a PublG zur Aufstellung eines Anhangs verpflichtet sind (§ 5 Abs. 2 Satz 2 PublG). Größenabhängige Differenzierungen bestehen für die Ausnahme von der Berichterstattung nicht. § 286 gilt auc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.10 Betriebliche Altersversorgung

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers als sonstige Einkünfte versteuert.[1] Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 unterliegen auch die Versorgungsleistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung vollumfänglich der nachgelagerten Besteuerung, we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 In § 22 EStG sind die sonstigen Einkünfte geregelt. Neben den sechs anderen Einkunftsarten (vgl § 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG) handelt es sich insoweit um die siebte und damit letzte Einkunftsart (vgl § 2 Abs 1 Nr 7 EStG). Sie ergänzt die anderen Einkunftsarten. Fallen Einkünfte unter keine der genannten sieben Einkunftsarten, sind sie nicht steuerba...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeit

Rz. 73 [Autor/Zitation] Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die gegen § 266 verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit (§ 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c), die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 334 Abs. 3). Ist die KapGes. kapitalmarktorientiert iSd. § 264d, kann die Geldbuße bis zu 2 Mio. EUR oder das Zweifache des aus der Or...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 277 gelten für alle Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a). Dies ergibt sich aus der Einordnung des § 277 in die ergänzenden Vorschriften für KapGes. Genossenschaften brauchen Abs. 3 Satz 1 nicht anzuwenden (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2). Gesellschaften, die unter das PublG fallen, h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 10 [Autor/Zitation] Für die kleine KapGes. (und die ihr gleichgestellte, zur Erstellung eines Anhangs verpflichtete Kleinstkapitalgesellschaft iSv. § 267a) verbleibt es bei den Pflichtangaben und den Ausweiswahlrechten aus den übrigen gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend (vgl. Rz. 11 ff.) Ausnahmen von Aufstellungs-, Angabe- und Offenlegungspflichten darges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Anwendung von § 276 ist auf kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften iSv. § 267 Abs. 1 und 2 beschränkt. Sofern kleine oder mittelgroße KapGes. kapitalmarktorientiert iSv. § 264d sind, gelten sie als groß und können daher die Erleichterungen des § 276 nicht für sich nutzen. Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) eröffnet bereits § 275 Abs. 5...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 650 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Gesetzgeber sieht sich angesichts des demographischen Wandels mit dem Problem konfrontiert, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nur finanzierbar bleibt, wenn entweder das Rentenniveau abgesenkt, die Beiträge oder steuerfinanzierten Zuschüsse erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben wird. Einerseits ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG)

Rn. 730 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Als Rechtsformen für Versicherungsunternehmen kommen AG, SE, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) in Betracht (§ 8 Abs 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), BGBl I 2015, 434). Ein VVaG ist ein Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelkommentierung

Rn. 653 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Sämtliche Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Direktversicherungen oder Pensionskassen werden erst in der Auszahlungsphase nach § 22 Nr 5 EStG besteuert, in der Ansparphase unterliegen Erträge und Wertsteigerungen (noch) nicht der Besteuerung. Vorstehender Grundsatz gilt unabhängig davon, ob und in welchem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Betriebsrenten

Rn. 180 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Betriebsrenten unterliegen ebenfalls der Ertragsanteilsbesteuerung gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG , falls die Beiträge aus versteuertem Einkommen aufgebracht wurden, zB weil die Einzahlungen den Höchstbetrag gem § 3 Nr 63 EStG überschritten (Horlemann, FR 2004, 1050; BFH BStBl II 2007, 402: "Einsatz eigenen Vermögens"). Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Nachgelagerte Besteuerung für Leistungen aus ausländischen Versorgungseinrichtungen, § 22 Nr 5 S 14 EStG bis VZ 2024

Rn. 740 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bis zur Streichung des bisherigen § 22 Nr 5 S 14 EStG durch das JStG 2024 (s Rn 26, 651) sah die Regelung ursprünglich vor, dass das Besteuerungsrecht Deutschlands gem § 22 Nr 5 S 2 EStG voraussetzte, dass die Beiträge zu den Versorgungseinrichtungen nach einer der genannten deutschen Steuerbefreiungsvorschriften steuerfrei gestellt waren. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 439 [Autor/Zitation] Nr. 31 verpflichtet zur Angabe von Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Berichtspflicht wurde durch das BilRUG neu eingefügt und dient der Umsetzung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. f Bilanz-RL (2013/34/EU) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendungsbereich

Rz. 83 [Autor/Zitation] Aufgrund der Verordnungsermächtigung für Formblätter und anderer Vorschriften des § 330 wurden Formblätter für folgende Unternehmen erlassen (vgl. Kirsch in Kirsch, Rechnungslegung, § 265 HGB Rz. 102 [10/2023]): Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, Pensionsfonds, Verkehrsunterne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nr. 3 wurde durch das BilMoG neu gefasst und diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7a der 4. EG-RL idF der RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Absch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 431 [Autor/Zitation] Nr. 30a verpflichtet zur Angabe des tatsächlichen Steueraufwands oder -ertrags, der sich nach dem nationalen Mindeststeuergesetz und ausländischen Mindeststeuergesetzen gem. § 274 Abs. 3 Nr. 2 für das GJ ergibt. Wenn diese Gesetze noch nicht in Kraft getreten sind, ist stattdessen eine Erläuterung, welche Auswirkungen auf die KapGes. bei der Anwendung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erleichterungen bei der Erstellung und Offenlegung des Anhangs

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Vorschriften über die Erstellung des Anhangs sind von großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) in vollem Umfang zu erfüllen. Für kleine (§ 267 Abs. 1) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2) KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a gelten die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 bzw. Abs. 2 (vgl. § 288 Rz. 9 ff., 17 ff.; zu Erle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 sind die im Anhang regelmäßig nur in einer Gesamtsumme ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten iSv. §§ 251, 268 Abs. 7 im Einzelnen aufzuschlüsseln (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 74 f.). Ziel ist es, so die Transparenz des JA zu erhöhen, indem gezeigt wird, welche Risiken den Eventualverbindlichkeiten im Einzelnen immanent si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Ausnahmeregelungen gelten für Kapitalgesellschaften jeder Rechtsform. Bei Aktiengesellschaften kann, wenn die Gesellschaft von § 288 Gebrauch macht, jeder Aktionär in der HV über den JA verlangen, dass ihm der JA in der Form vorgelegt wird, die er ohne die in Anspruch genommenen Erleichterungen hätte (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Für die Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Branchenspezifische Besonderheiten

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Definition der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 gilt branchenübergreifend und unabhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens. Gleichwohl gibt es in Abhängigkeit von Branche und Geschäftsmodell häufig spezifische Fragen zur Abgrenzung der Umsatzerlöse. Rz. 23 [Autor/Zitation] Industrieunternehmen erzielen Umsätze vor allem durch den Verkauf der von ihn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 150 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 ist im Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens nach der direkten Bruttomethode (vgl. Rz. 152) darzustellen (Anlagespiegel, -gitter). Dadurch sollen das insgesamt im Anlagevermögen gebundene Kapital, die Altersstruktur der Anlagen und die Entwicklung im abgelaufenen GJ dargestellt werden. Rz. 151 [Autor/Zitation] Abs. 3 wurde eingefügt dur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Zusätzliche Angaben im Anhang von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen

Rz. 62 [Autor/Zitation] Kreditinstitute haben im Anhang zusätzlich folgende Angaben zu machen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 652 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift wurde mit dem AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 20.12.2001 (StÄndG 2001, BGBl I 2001, 3794) sowie durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) geändert. § 22 Nr 5 EStG regelt die nachgelagerte Besteuerung für Versorgungsleistungen aus kapitalg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 26 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung wiederkehrender Bezüge und "sonstiger Leistungsgewinne" sahen bereits §§ 40–41 EStG 1925 vor. Das EStG 1934 fasste diese Vorschriften als wiederkehrende Bezüge zusammen, wobei Einkünfte aus Leistungen und Spekulationsgeschäften unterschieden wurden. Das Gesetz zur Neuordnung der Steuern 1954 (StNOG, BGBl I 1954, 373) hat vor a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Pflichtangaben nach § 285 sind grds. in jedem von einer großen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 Satz 1) aufzustellenden Anhang (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1) zu machen. Rz. 7 [Autor/Zitation] Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Sonstige Besonderheiten

Rn. 5 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 14 OWiG gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht – im Gegensatz zum Strafrecht – die sog. Einheitstäterlösung. Jeder Tatbeteiligte ist danach Täter einer Ordnungswidrigkeit. Eine Unterscheidung zwischen Tätern und Teilnehmern (Anstiftern und Gehilfen), wie sie im Strafrecht vorzunehmen ist, findet nicht statt. Dieser Beteiligtenbegriff beinha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland (§ 342b)

Rn. 34 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 342b beinhaltet die weiteren Voraussetzungen zur Feststellung einer Berichtspflicht für unverbundene UN mit Sitz im Inland. Der Paragraf bildet somit die Anschlussnorm zu § 342 Abs. 1 Nr. 1. Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Während § 342 Abs. 1 Nr. 1 bereits auf das Kriterium "multinational" eingeht, erfolgt in § 342b auch eine Spezifizierun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.6 Entsprechende Anwendung bei Pensionsfonds (§ 8b Abs 8 S 5 KStG)

Tz. 396 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der S 5 der § 8b Abs 8 KStG erklärt die S 1–4 bei Pensionsfonds für entspr anwendbar.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse

Tz. 254 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird weder ein Verzicht noch eine Abfindung des Anspruchs in Erwägung gezogen (oder sind die stlichen Nachteile zu groß), ist auch eine Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Versorger denkbar. Hierfür kommt zB ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Betracht. Dies stellt uE ungeachtet der BFH-Rspr zur Abfindung eines Pension...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Erstmalige Anwendung des § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG idF des JStG 2024 (§ 34 Abs 6g S 2 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gem § 34 Abs 6g S 2 KStG idF des JStG 2024 ist § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG idF des JStG 2024 auf alle offenen Fälle anzuwenden. Lt der Ges-Begr (BT-Drs 20/13419, S 239–240) werde durch die Ergänzung des Verweises auf § 20 Abs 1 S 5 InvStG klargestellt, dass die in § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG geregelte Ausnahme von der Bruttomethode auch dann gilt, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.5 Übertragung auf eine Unterstützungskasse

Tz. 258 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch wenn es sich bei einer Versorgung über eine UK – anders als bei Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung – um einen internen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung handelt, ist die Pensionsrückstellung aufzulösen. Insoweit entsteht ein stpfl Ertrag. Hinsichtlich des Aufwands aus der Beitragszahlung ist allerding...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 286 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Liegt ein sog Streubesitzanteil vor, sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG in voller Höhe stpfl. GlA s Joisten/Vossel (FR 2014, 794) und s Weber-Grellet (DStR 2013, 1412, 1416). Eine außerbilanzielle Korrektur unterbleibt. Wegen der Frage, welche Bezüge von § 8b Abs 1 S 1 KStG erfasst werden, s Tz 32ff. Dies gilt uE entspr für die Bezüge ...mehr