Rz. 56
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Einher geht diese Internationalisierung mit einer ganz generellen Verschärfung der Anforderungen an die Bilanzierung. Der Aufwand für die Unternehmen wächst stetig. Das hat seine Ursache vor allem darin, dass die IFRS ebenso wie die europäische Harmonisierung zum Gegenstand oder doch Ausgangspunkt ihrer Überlegungen regelmäßig die börsennotierte Aktiengesellschaft machen (Schlagwort: "Think big first"), ein Befund, der gerade dem deutschen Bilanzrecht vor der Reform der achtziger Jahre keineswegs fremd ist. Das Bilanzrecht der börsennotierten Aktiengesellschaft ist besonders anspruchsvoll. Vieles, was im Bilanzrecht der börsennotierten Aktiengesellschaft dazu dient, die spezifischen Informationsbedürfnisse des Kapitalmarkts zu befriedigen, läuft bei anderen Gesellschaften ins Leere. Gleichzeitig ist deutlich geworden, dass kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), die nicht börsennotiert sind bzw. in einer anderen Unternehmensträgerform als der Aktiengesellschaft geführt werden (GmbH, Personenhandelsgesellschaften etc.), durch dieses Bilanzrecht regelmäßig überfordert werden. Die Einsicht in diesen Befund hat zu einem weiteren Charakteristikum der Bilanzrechtsentwicklung geführt: Der zunehmenden Differenzierung nach Organisationsgrad (Kaufleute, Kapitalgesellschaften, Konzerne), Größenklassen und Branchen (Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, rohstoff- und holzverarbeitende Industrie). Auch das IASB hat mit dem Projekt der IFRS for SME (small and medium size enterprises) Bemühungen in diese Richtung unternommen. Und ganz generell ist die EU-Kommission zunehmend darum bemüht, kleine und mittlere Unternehmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (proportionality) stärker in den ...