Altersversorgungsbeiträge eines Unternehmers für seine Arbeitnehmer sind betrieblich veranlasst und werden als Betriebsausgaben gewinnmindernd angesetzt. Unter die betriebliche Altersversorgung fallen die Zuführung zu Pensionsrückstellungen, Zuwendungen an Pensionskassen und Pensionsfonds sowie Beiträge zu Direktversicherungen.
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