Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsfonds

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.21 DRS 21 – Kapitalflussrechnung

Rz. 57 DRS 21 wurde vom BMJV am 8.4.2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ersetzt DRS 2. Wichtige Änderungen betreffen: die konkrete Zuordnung von erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie Dividenden zu den Tätigkeitsbereichen und die Definition des Finanzmittelfonds. Weiterhin werden parallel die direkte und die indirekte Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätig...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 5 Pensionsfonds

Zuwendungen an einen Pensionsfonds sind – auch wenn sie aus einer Entgeltumwandlung stammen – über § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV i. V. m. § 3 Nr. 63 EStG kein Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, soweit sie insgesamt im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich; 2025: ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1 Direktversicherungen, Pensionsfonds, Pensionskassen (externe Durchführungswege)

1.1 Steuerliche Förderung im Überblick Zuwendungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gehören im Zeitpunkt der Zahlung zum steuerbaren Arbeitslohn [1] des Arbeitnehmers.[2] Hierfür ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer mit der Leistung der Beiträge durch den Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen bzw. die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruc...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.2 Pauschalierung

Für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen besteht die Möglichkeit, die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % für Beiträge bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG a. F.[1] durchzuführen. Dies setzt voraus, dass bei dem jeweiligen Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag zutreffend nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert wurde, was nur auf Ver...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.1 Steuerliche Förderung im Überblick

Zuwendungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gehören im Zeitpunkt der Zahlung zum steuerbaren Arbeitslohn [1] des Arbeitnehmers.[2] Hierfür ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer mit der Leistung der Beiträge durch den Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen bzw. die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistung...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung

Der Arbeitgeber erhält einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die monatlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität oder bei Tod in Form ei...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.4 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Leistungen der externen betrieblichen Versorgungseinrichtungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität) oder ggf. bei einer Abfindung der Versorgungsanwartschaft zur Auszahlung kommen, werden als sonstige Einkünfte [1] im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des ehemaligen Arbeitnehmers versteuert. Der Umfang der Besteuerung in der Leistungsphase ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 9 Mehrere Durchführungswege

Wird die betriebliche Altersversorgung gleichzeitig über mehrere Durchführungswege nebeneinander praktiziert (z. B. Direktzusage bzw. Unterstützungskassenversorgung neben Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), gelten für jeden Durchführungsweg die im EStG, SGB IV oder in der Sozialversicherungsentgeltverordnung genannten Grenzen. Werden jedoch mehrere in den m...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.3 Riester-Förderung

Steuerpflichtige Beiträge und Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und für Direktversicherungen, die vom Arbeitgeber nicht pauschal, sondern nach den ELStAM des Arbeitnehmers versteuert werden, können bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Vorgaben durch die Gewährung der Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] im Rahmen ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.3 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer umlagefinanzierten Pensionskasse werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als sonstige Einkünfte [1] versteuert. Soweit die Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig.[2] Wurden die Beiträge pauschal oder nach den ELStAM vom Arbeitgeber versteuert, sind Rentenzahlungen nur in Höhe de...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2 Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung

1.2.1 Steuerbefreiung Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2026 beträgt 8.112 EUR (2025: 7.728 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft dara...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.2 Gewährung des BAV-Förderbetrags

Gefördert werden nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] geleistete Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 EUR bis maximal 960 EUR im ersten Dienstverhältnis. Barlohnumwandlungen sind nicht begünstigt. Der BAV-Förderbetrag wird als Zuschuss für den Arbeitgeber mit 30 % der Beiträge und Zuwendungen berechnet und beträgt daher zwischen 72 EUR und 288 EUR. Im Erg...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.1 Steuerbefreiung

Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2026 beträgt 8.112 EUR (2025: 7.728 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft daran, dass die Versorgun...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1 Laufende Zuwendungen

1.3.1.1 Steuerbefreiung Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2026 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, also bis zu 4.056 EUR steuerfrei (2025: 3.864 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invalidit...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.2 Pauschalierung

Die Steuerbefreiung ist für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen verpflichtend vorrangig anzuwenden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich Beiträge, die das steuerfreie Volumen von 4.056 EUR übersteigen, können durch den Arbeitgeber bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG in der geltenden Fassung mit 20 % pauschal versteuert werden.[1] Anders als bei der Pau...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.4 Steuerfreiheit der Beiträge und nachgelagerte Besteuerung

Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 EUR und 960 EUR, für die dem Arbeitgeber der BAV-Förderbetrag gewährt wird, gehören auf der Ebene des Arbeitnehmers zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Hinweis Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz Durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz werden die Betragsgrenzen für den BAV-Förderbetrag ab dem 1.1.2027 ausgeweitet. Dement...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 10 Vorzeitige Beendigung des Versorgungsvertrags (Rückabwicklung)

In Fällen, in denen der Vertrag über die betriebliche Altersversorgung vorzeitig beendet und ein Anspruch auf Auszahlung des bisher angesparten Guthabens geltend gemacht wird, ergeben sich beitragsrechtliche Konsequenzen (sog. Rückabwicklung). Abfindungen von Versorgungsanwartschaften, die in den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfo...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 7 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die Beiträge zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung stellen im Kalenderjahr 2026 bis zur Höhe von 338 EUR monatlich bzw. 4.056 EUR jährlich kein Arbeitsentgelt dar. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Durch diese Beitragsfreiheit entfallen auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.3 Keine Riester-Förderung

Zuwendungen an umlagefinanzierte Versorgungssysteme sind auch bei individueller Lohnversteuerung nach den ELStAM von der Gewährung der Altersvorsorgezulage bzw. des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs[1] ausgeschlossen. Die sog. "Riester-Förderung" begünstigt ausschließlich kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte.mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.5 Rückzahlung des BAV-Förderbetrags

Für die Inanspruchnahme des Förderbetrags sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beitragsleistung maßgebend. Spätere Änderungen in den Verhältnissen sind unbeachtlich und führen nicht dazu, dass ein bereits gewährter BAV-Förderbetrag vom Arbeitgeber zurückgezahlt werden muss.[1] Eine Rückzahlung muss aber erfolgen, wenn eine Anwartschaft des Arbeitnehmers auf betriebliche Al...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 6 Förderbetrag für Geringverdiener

Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbetrag. Der BAV-Förderbetrag wird max. für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 960 EUR im Kalenderjahr gezahlt und beträgt...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3 Umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgung

Nicht alle Pensionskassen wirtschaften im Kapitaldeckungsverfahren. Zu den umlagefinanzierten Pensionskassen gehören im Wesentlichen die Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst, die z. B. für Angestellte des Bundes, der Länder oder Gemeinden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen.[1] Für die steuerliche Beurteilung von Zuwendungen an umlagefinanzierte...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5 BAV-Förderbetrag

1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung Der Arbeitgeber erhält einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die monatlichen...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 6 Entgeltumwandlung

Bei der sog. Entgeltumwandlung wird vorab ein bestimmter Teil des Entgeltbruttos des Arbeitnehmers als Beitrag für die Versorgungszusage abgeführt. Sie ist für den Arbeitgeber daher zumindest aufkommensneutral und kann faktisch sogar zu Einsparungen aufgrund niedrigerer Sozialversicherungsabgaben führen. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversiche...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.3 Förderung nur bei Geringverdienern mit erstem Dienstverhältnis

Der Arbeitgeber erhält die staatliche Förderung nur, wenn er betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (= "Geringverdiener" in diesem Sinne) aufbaut, die bei ihm im ersten Dienstverhältnis stehen. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn in dem Lohnzahlungszeitraum, in dem die Beitragsleistung erfolgt. Ein Arbeitnehmer gilt als geringverdien...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3 Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation")

Betriebliche Altersversorgung kann in allen 5 Durchführungswegen auch durch Umwandlung des Bruttoarbeitslohns des Arbeitnehmers finanziert werden.[1] In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds fließt der Arbeitslohn, auf den zugunsten der betrieblichen Altersversorgung verzichtet wird, gleichwohl zu. Allerdings kann steuerpflichtiger Arbeit...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 4 Die reine Beitragszusage

Die Zusage des Arbeitgebers ist herkömmlich auf die Erbringung einer bestimmten Leistung im Versorgungsfall gerichtet (sog. "leistungsorientierte Zusage"). Kommt es dabei zu Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lücke zu schließen.[1] Seit dem 1.1.2018 genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen bestimmten Beitrag...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 15 Insolvenzsicherung

Versorgungsansprüche und -anwartschaften sind unter den Voraussetzungen von § 7 BetrAVG durch den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert, wenn über das Vermögen ihres Arbeitgebers[1] das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Zusage ihres Arbeitgebers, gegen eine Direktversicherung aufgrund ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 12 Portabilität

Versorgungsanwartschaften und Versorgungsverpflichtungen können nicht uneingeschränkt auf einen anderen Versorgungsschuldner übertragen werden. § 4 BetrAVG schränkt solche Übertragungen durch ein ausdrückliches Übertragungsverbot zwingend ein.[1] Ausnahmen sind nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2–4 BetrAVG möglich. Gemäß § 4 Abs. 2 BetrAVG ist eine Übertragung aufgru...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.1 Steuerbefreiung

Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2026 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, also bis zu 4.056 EUR steuerfrei (2025: 3.864 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterblieben...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.2 Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen sind vom Arbeitgeber verpflichtend mit 15 %[1] zu pauschalieren. Die Durchführung des individuellen Lohnsteuerabzugs ist nicht zulässig.[2] Sonderzahlungen werden anstelle der bei regulärem Verlauf zu entrichtenden Zuwendungen oder neben laufenden Beiträgen (auch Einmalbezügen) zur Finanzierung des umlagefinanzierten Versor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Warum Nachhaltigkeit im Unt... / 8 Vorteil 8: Voraussetzung für den Zugang zum Kapitalmarkt

Ende 2019 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zu Nachhaltigkeitsrisiken. Das Merkblatt richtet sich an alle von der BaFin beaufsichtigten Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute. Der CFO der BaFin fordert darin: "Wir erwarten, dass die b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 5 Mitteilungspflichten im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge

Der Arbeitgeber muss der Versorgungseinrichtung spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder Beendigung des Dienstverhältnisses die steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds[1] mitteilen.[2] Der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung wird dadurch ermöglicht, ihren Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Besche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Pauschalierung nach § 40b EStG unterliegen nur die Zukunftssicherungsleistungen des ArbG, die zu steuerbarem und stpfl Arbeitslohn führen. Die Pauschalversteuerung scheidet somit aus, sofern die Beiträge des ArbG steuerfreien Arbeitslohn darstellen. § 40b EStG tangiert insoweit insb die folgenden Steuerbefreiungsvorschriften: § 3 Nr 56 ESt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der Offenlegung zu anderen Formen der Publizität

Rn. 171 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 5 stellt klar, dass die Offenlegungsverpflichtung nach § 325 andere Publizitätspflichten nicht etwa ersetzt, sondern zusätzlich zu diesen zu erfüllen ist. Im Gegenzug können aber auch andere Publizitätsformen bzw. -pflichten die Erfüllung der Regelungen des § 325 nicht ersetzen. Rn. 172 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Dies gilt für Publi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Offenlegungspflichtige Kapitalgesellschaften

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach dem Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 sind allein KapG zur Offenlegung (vgl. zum Verfahren der Offenlegung HdR-E, HGB § 325, Rn. 13ff.) verpflichtet. Gleichzeitig wird – im Gegensatz zur AP – grds. keine größenabhängige Befreiung ausgesprochen, weshalb alle AG, KGaA, SE und GmbH unabhängig davon, ob sie nach § 267 als klein, mittelgroß ode...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Anders als die handelsrechtlichen Vorschriften des HGB sind die §§ 331–335c Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeiten- sowie des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Aus ihrer Einfügung in das HGB kann nicht auf eine Zugehörigkeit zum Handels- und damit zum Privatrecht geschlossen werden. Sie sind Vorschriften des Straf- und Verwaltungsstrafre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesonderter nichtfinanzieller Bericht und Konzernbericht

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Vorlagepflicht erstreckt sich gemäß § 170 Abs. 1 Satz 3 AktG auch auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht (vgl. § 289b) ebenso wie Konzernbericht (vgl. § 315b). Nach § 289b Abs. 1 Satz 1 haben große kap.-marktorientierte KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a sowie denen gleichgestellte UN (Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Zeitpunkt der Offenlegung

Rn. 153 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hinsichtlich des Offenlegungszeitpunkts gelten die Regelungen für den JA entsprechend für den KA (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.). Rn. 154–155 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 vorläufig frei Rn. 156 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Grds. gilt die Zwölf- bzw. Viermonatsfrist gemäß § 325 Abs. 1a bzw. 4 auch dann, wenn ein deutsches MU den von einem ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Mittelpunkt des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB stehen die Vorschriften zur handelsrechtlichen Offenlegung von JA und Lageberichten, EA gemäß § 325 Abs. 2a, KA und Konzernlageberichten sowie sonstigen Unterlagen. Hierbei werden primär die offenlegungspflichtigen UN, der verantwortliche Personenkreis,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungspflichtige Personenhandelsgesellschaften (i. S. d. § 264a Abs. 1)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Auch bestimmte PersG sind nach HGB offenlegungspflichtig. § 264a Abs. 1 bestimmt eine Anwendung des Vierten Unterabschnitts – und damit zugleich des § 325 – auch auf solche OHG und KG, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist und bei denen sich – im Fall eines mehrstufigen Gesellschaftsverhältnisses – in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Sondervorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleister sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften (§ 258 Abs. 1a AktG)

Rn. 75 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Sonderregelung in § 258 Abs. 1a AktG für Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute sowie Kap.-Verwaltungsgesellschaften wurde – zunächst im Geltungsbereich beschränkt auf Kreditinstitute – durch das BankBiRiLiG in § 258 AktG eingefügt (vgl. zur Vorläuferregelung nach § 26b KWG ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 94). Im Zuge der Umsetzung der E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Befreiende Offenlegung

Rn. 114 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 325 Abs. 2b spricht von einer "befreienden Wirkung" der Offenlegung eines IFRS-EA. Da § 325 Abs. 2b Nr. 3 indes als zentrale Voraussetzung der Befreiung die Hinterlegung des handelsrechtlichen JA (mitsamt BV bzw. Vermerks über dessen Versagung) fordert, kann i. d. S. nur von einer begrenzt befreienden Wirkung die Rede sein (vgl. Beck Bil-K...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Versorgungsausgleich / 8.3 Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen

Der ausgleichspflichtige Partner versteuert Versorgungsleistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. Soweit die berechtigte Person Anspruch auf einen Ausgleich hat, kann die verpflichtete Person den Sonderausgabenabzug in der Höhe erhalten, wie die entsprechende Leistung anteilig bei ihr zu steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.5 Kürzungsverbote

Rz. 124 Die Kürzung nach § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG ist nach S. 2 nicht anzuwenden, soweit im Gewinnanteil Einkünfte i. S. d. § 7 S. 7, 8 GewStG enthalten sind. Hinzurechnungsbeträge i. S. d. § 10 Abs. 1 AStG sind nach § 7 S. 7 GewStG Einkünfte, die in einer inl. Betriebsstätte anfallen.[1] Nach § 7 S. 8 GewStG gelten Einkünfte, die in einer ausl. Betriebsstätte anfallen und nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.1 Allgemeines

Rz. 110 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG zu kürzen um die Anteile am Gewinn einer inl. oder ausl. OHG, KG oder anderen Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebs anzusehen sind, wenn die Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt worden sind. Ke...mehr