Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsfonds

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.1 Freiwillige Zahlung bei verfallbarer Anwartschaft ist Arbeitslohn

Ein Arbeitnehmer mit verfallbarer Anwartschaft, der aus dem Dienstverhältnis ausscheidet und von seinem Arbeitgeber eine freiwillige Ersatzleistung für den Verlust seiner Anwartschaft erhält, erzielt insoweit steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es liegen keine sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG vor.mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Keine Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Als steuerlich nicht gefördert gelten Zuwendungen an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung, wenn sie dem individuellen Lohnsteuerabzug des Arbeitnehmers nach den ELStAM (oder in vergleichbarer Weise im Ausland) unterworfen wurden und für sie weder die Altersvorsorgezulage noch der zusätzliche Sonderausg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Übertragung einer vom Arbeitgeber erteilten Versorgungszusage an einen Pensionsfond

Überträgt der ArbG eine von ihm erteilte Pensionszusage auf einen Pensionsfond, führt dies beim ArbN zum Zufluss von Arbeitslohn in Höhe der zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung erforderlichen und getätigten Leistungen, BFH v 19.04.2021, VI R 45/18, BStBl II 2021, 775; s § 11 Rn 25 (Pust).mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung

Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbeitsrechtlich zulässiger Abfindung...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.2 Kapitalzahlungen und andere Leistungen

Bei anderen Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen (Kapitalzahlungen, Teilraten aus Auszahlungsplänen, Abfindungen laufender Ansprüche, Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung) richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (= Besteuerung von Versicherungserträgen) in der jeweils für den Vertrag geltenden Fassung.[1...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3 § 40b EStG a. F.: Übergangsregelung

6.3.1 Weitergeltung der Pauschalierung mit 20 % Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG a. F. gilt im Wege einer zeitlich unbefristeten Übergangsregelung auch weiterhin.[1] Wichtig Fassung des EStG zum 31.12.2004 Für die Durchführung der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG a. F. gilt die Fassung des EStG zum 31.12.2004. Sie ist ausschlie...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.1.2 Rechtslage 2005 bis 2017

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.1 Kapitalgedeckte bAV

10.1.1 Rechtslage seit 2018 10.1.2 Rechtslage 2005 bis 2017mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.2 Umlagefinanzierte Pensionskassen

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Versicherungspflichtige Rentenbezieher in der GKV

2.1 Beitragsbemessungsgrundlagen Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, ist grundsätzlich als Rentner in der GKV pflichtversichert, sofern er die dafür erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt. Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zahlbetrag, der der R...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Kapitalgedeckte bAV

2.1 Höhe des SV-Freibetrags Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 Sätze 1 und 2 EStG sind im Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 338 EUR monatlich, 4.056 EUR jährlich; 2025: 322 EUR monatlich, 3.864 EUR jährlich) nicht dem sozialversic...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Steuerbefreiung für kapitalgedeckte bAV

3.1 Steuerfreier Höchstbetrag Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei.[1] In 2026 sind daher Zuwendungen an die begünstigten Versorgungseinrichtungen unabhängig vom tatsächlichen Arbeitse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Versicherungspflicht in der GKV aufgrund eines anderen Tatbestandes als den Rentenbezug

3.1 Mögliche Tatbestände Häufig kommt es vor, dass ein Versorgungsbezug bereits vor dem Rentenbeginn ausgezahlt wird. In diesen Sachverhalten kann noch keine Versicherungspflicht als Rentenbezieher bestehen. Oft sind die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt noch als Arbeitnehmer pflichtversichert. Möglich ist auch eine Versicherung als Empfänger von Arbeitslosengeld, der bereits e...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1 Voraussetzungen

6.4.1.1 Erstes Dienstverhältnis Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt – ebenso wie die Anwendung der Steuerbefreiungen für die kapitalgedeckte und die umlagefinanzierte bAV – voraus, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis [1] steht. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI ist die Pauschalierung also ausgeschlossen. Praxis-Tipp Pauschalierung bei A...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5 Übersicht

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.3 Übersicht

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.1.1 Rechtslage seit 2018

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10 Zusammenfassung: Rechtsentwicklung im Überblick

10.1 Kapitalgedeckte bAV 10.1.1 Rechtslage seit 2018 10.1.2 Rechtslage 2005 bis 2017 10.2 Umlagefinanzierte Pensionskassenmehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Externe Durchführungswege im Überblick

1.1 Direktversicherung Eine Direktversicherung[1] ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person). Der Arbeitgeber schließt sie bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen als Einzel- oder Gruppenvertrag ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Nachgelagerte Besteuerung

2.1 Förderung der Beiträge in der Ansparphase Beruhen die Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung auf steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nrn. 63, 63a bzw. Nr. 56 EStG oder § 100 EStG oder auf Kapital, das durch Altersvorsorgezulage bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung")[1] gefördert wurde, unterliegen sämtli...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5 Steuerbefreiung für umlagefinanzierte Pensionskasse

5.1 Laufende Umlagezahlungen und Sonderzahlungen Für laufende Zahlungen des Arbeitgebers an umlagefinanzierte Pensionskassen gilt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 56 EStG. Sie ist im Wesentlichen im öffentlichen Dienst von Bedeutung, da die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kommunale und kirchliche Zu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Rentenbezugsmitteilungsverfahren, Bescheinigungs- und Mitteilungspflichten

3.1 Rentenbezugsmitteilungsverfahren Die betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind in das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren[1] eingebunden. Ihre Aufgabe ist es, als mitteilungspflichtige Stelle Angaben zu den ausgezahlten Renten und anderen Leistungen sowie zum Empfänger bis Ende Februar des Folgejahres der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) elektronisc...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6 Pauschalierung für Direktversicherungen und Pensionskassen

6.1 Alte und geltende Fassung des § 40b EStG Beiträge zu einer Direktversicherung gehörten bis 2004 stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV[1] war nicht anwendbar. Der Arbeitgeber konnte jedoch Beiträge bis zu 1.752 EUR im Kalenderjahr nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % versteuern. Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensio...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.3 Arbeitgeberwechsel, Vertragsänderung, Neuabschluss, Änderung der Versorgungszusage

Wurde für einen Arbeitnehmer vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag zutreffend nach § 40b EStG in einer vor dem 1.1.2005 geltenden Fassung pauschaliert, liegen bei diesem Arbeitnehmer die persönlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierung für Zuwendungen an Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen ein Leben lang vor. Ohne Bedeutung sind Vertrag...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.3 Steuerliche Vervielfältigungsregelung

Aus Anlass der Beendigung einer Beschäftigung können zusätzlich Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten bAV an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung steuerfrei nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG gezahlt werden (2026: max. 40.560 EUR; 2025: max. 38.640 EUR). Außerdem besteht die Möglichkeit, zusätzlich Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten betrieb...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.7 Verzicht auf Steuerbefreiung zugunsten der Riester-Förderung

Für Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder eine Direktversicherung kommt grundsätzlich auch die Förderung durch Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] in Betracht (Riester-Förderung).[3] Ein rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass auf die Steuer...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Höhe des SV-Freibetrags

Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 Sätze 1 und 2 EStG sind im Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 338 EUR monatlich, 4.056 EUR jährlich; 2025: 322 EUR monatlich, 3.864 EUR jährlich) nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 7 Altersvorsorgezulage/Sonderausgabenabzug

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung werden als Altersvorsorgebeiträge[1] auch durch die Gewährung der progressionsunabhängigen Altersvorsorgezulage[2] und den zusätzlichen Sonderausgabenabzug steuerlich begünstigt (sog. "Riester-Förderung").[3] Im Unterschied zu privaten Altersvorsorgeverträgen ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.3 Durchschnittsberechnung und 2.148-EUR-Grenze

Für die Feststellung der Pauschalierungsgrenze von 1.752 EUR ist eine Durchschnittsberechnung zulässig, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Direktversicherungsvertrag oder in einer Pensionskasse versichert sind. In diesem Fall sind die Leistungen für alle Arbeitnehmer zusammenzurechnen und durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer zu teilen. Die Durchschnittsbere...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1.1 Jahresfreibetrag

Das steuerfreie Volumen von 8.112 EUR ist ein Jahresfreibetrag, der auch dann in vollem Umfang beansprucht werden kann, wenn das Dienstverhältnis nicht während des ganzen Kalenderjahres besteht oder Beiträge nur während eines Teils des Kalenderjahres geleistet werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der steuerfreie Höchstbetrag im selben Jahr erneut in Anspruch genommen we...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.2 Mindestens ein pauschalierter Beitrag vor dem 1.1.2018

Die Pauschalierung von Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung hängt davon ab, dass für den jeweiligen Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag rechtmäßig nach § 40b EStG in einer vor dem 1.1.2005 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde. Dies setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 Zuk...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.3 BAV-Förderbetrag

Seit dem 1.1.2018 sieht das Betriebsrentenstärkungsgesetz einen Förderbetrag zur bAV vor. Den BAV-Förderbetrag erhalten Arbeitgeber, die für Arbeitnehmer mit unterdurchschnittlichem Arbeitslohn Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten. Der für die Erlangung des BAV-Fö...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 4 Steuerbefreiung für kapitalgedeckte bAV bei Geringverdienern

Der Arbeitgeber erhält einen staatlichen Zuschuss (sog. "BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen zusätzliche Beiträge[1] an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung leistet. Voraussetzung ist, dass die Beiträge nicht durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Als Geringverdiener gelten Arbeitnehmer m...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.5 Begünstigter Personenkreis

Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne. Ohne Bedeutung ist, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Begünstigt sind daher auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – sofern keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt – sowie versicherungsfrei geringfügig beschäftigte Arbei...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.6 Rückzahlung pauschal besteuerter Zuwendungen

Arbeitslohnrückzahlungen mindern die im selben Kalenderjahr anfallenden pauschalbesteuerungsfähigen Zuwendungen und damit die pauschale Steuerschuld des Arbeitgebers. Übersteigen in einem Kalenderjahr die Arbeitslohnrückzahlungen betragsmäßig die Zuwendungen des Arbeitgebers, ist eine Minderung von Beiträgen im selben Kalenderjahr nur bis auf null möglich.[1] Eine Minderung ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.3 Zahlungsweise der Altersversorgungsleistungen

Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass dem Arbeitnehmer eine monatliche und lebenslange Versorgung zugesichert wird. Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen müssen daher in Form einer lebenslangen Leibrente oder als Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.3 Außerordentlichkeit der Einkünfte

Außerordentlich sind Einkünfte nur dann, wenn sie auf für die Einkunftsart ungewöhnlichen Umständen beruhen und es deshalb zu einer atypischen Zusammenballung von Einkünften kommt. Die Zusammenballung der Einkünfte darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entsprechen.[1] Teil- oder Einmalkapitalzahlungen der bAV sind nach Auffassu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.3 Mitteilungspflichten

Die Versorgungseinrichtungen können ihre Verpflichtungen im Rentenbezugsmitteilungsverfahren nur erfüllen, wenn die Arbeitgeber am Verfahren mitwirken. Die Arbeitgeber müssen spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres – bzw. nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres – der betrieblichen Versorgungseinrichtung (Pensionsfonds, Pensionskasse, Le...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Bescheinigungspflichten

Die Versorgungseinrichtungen sind verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer nach amtlich vorgeschriebenem Muster Mitteilungen über den Betrag der jährlich zufließenden Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung auszustellen. Mit Einverständnis des Steuerbürgers kann die Mitteilung auch elektronisch bereitgestellt werden. Die Erteilung einer Bescheinigung ist erforderl...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2 § 40b EStG (geltende Fassung): Anwendung nur bei umlagefinanzierten Pensionskassen

6.2.1 Pauschalierung mit 20 % für laufende Zuwendungen Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG in der geltenden Fassung gilt ausschließlich für laufende Zuwendungen[1] an umlagefinanzierte Pensionskassen. Sie ist für den Bereich der kapitalgedeckten bAV ausgeschlossen. Die Vorschrift hat danach insbesondere Bedeutung für Umlagezahlungen an die Zusatzversorgungskasse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Kapitaldeckungsverfahren

Durch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG sind nur Beiträge für die bAV begünstigt, die im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden. Für vom Arbeitgeber geleistete Umlagen scheidet die Steuerbefreiung aus.[1] Bei der Durchführung von bAV im Kapitaldeckungsverfahren werden die vom Arbeitgeber in der Ansparphase geleisteten Beiträge für den jeweiligen Arbeitnehmer Ertrag br...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 Direktversicherung

Eine Direktversicherung[1] ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person). Der Arbeitgeber schließt sie bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen als Einzel- oder Gruppenvertrag ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Auch ein...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Lohnsteuer

1 Leistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind sonstige Einkünfte 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge,...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.2 Zusammengeballter Zufluss der Einnahmen

Grundvoraussetzung für die Annahme außerordentlicher Einkünfte ist ein zusammengeballter Zufluss von Einnahmen in einem Kalenderjahr, der sich normalerweise auf mehrere Jahre verteilt hätte. Unerheblich ist, wenn die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Anwendung der Fünftelregelung gleicht den steuerlichen Progressionsnach...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.1 Laufende Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung

Bei laufenden Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge entweder direkt von der Zahlstelle[1] der Versorgungsleistung (z. B. dem auszahlenden Versicherungsunternehmen) oder vom Bezieher der Versorgungsleistung an die Krankenkasse gezahlt.mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.3 Beitragsbemessungsgrenze

Wie bei allen gesetzlich krankenversicherten Personen sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten (2026: 5.812,50 EUR; 2025: 5.512,50 EUR monatlich). Erreicht der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Beitragsbemessungsgrenze, werden nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Beitragsrechtliche Regelungen

Unabhängig von dem Tatbestand der Versicherungspflicht, sind die Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Es gelten alle Regelungen wie bei der Versicherungspflicht aufgrund des Rentenbezugs.[1] Aufgrund des Bezugs von Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann jedoch bereits die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erreicht we...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Sozialversicherung

1 Art der Krankenversicherung Ob und in welcher Höhe die Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sind, ist von der Art der Krankenversicherung des Versorgungsempfängers abhängig. Dabei sind folgende Fallkonstellationen zu unterscheiden: Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die bAV in Form der reinen Beitragszusage[1] soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt.[2] Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlich abzusichern, dass die Ver...mehr