Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsfonds

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 3 Literatur

Rz. 9 Borrman, in: Hauck/Noftz SGB IV, Stand: Mai 2023, Werkstand: 1. EL 2025. Brosius-Gersdorf, Anlage der Mittel zur Finanzierung der Altersrückstellungen für Beschäftigte der Unfallversicherungsträger in Pensionsfonds, NZS 2018, 881. Hidien, in: Hidien/Jürgens, Die Besteuerung der öffentlichen Hand, 2. Aufl. 2023. Schmidt, Bildung von Deckungskapital zur Finanzierung der bet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.1.3 Mittel zur Sicherung der Altersversorgung (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 6 Zum Verwaltungsvermögen zählen ferner die Mittel, die für künftig zu zahlende Versorgungsbezüge und Beihilfen der Bediensteten und ihrer Hinterbliebenen bereitgehalten werden (Satz 2 Nr. 3). Bei diesen Mitteln handelt es sich um Rückstellungen für Altersversorgungszusagen in Höhe des versicherungsmathematischen Barwerts der Versorgungsleistungen unterschiedlichster Org...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Taxonomie

Bilanzierende Unternehmen sind nach § 5b EStG dazu verpflichtet, den Inhalt ihrer Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] In diesem Zusammenhang steht der Begriff "Taxonomie" für das von der Finanzverwaltung vorgegebene Datenschema, nach dem die Jahresabschlussdaten zu übermitt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Altersvorsorge

Begriff GmbH-Geschäftsführer erhalten im Regelfall keine bzw. nur geringe Versorgung aus der gesetzlichen Rente. Daher ist eine zusätzliche Altersvorsorge erforderlich. Die GmbH kann daher Versorgungsleistungen übernehmen und den Geschäftsführern diese im Anstellungsvertrag auch vertraglich zusichern. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die GmbH kann eine Pension zusage...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.6 Für Unternehmen mit bestimmten Unternehmensgegenständen

Rz. 14 Sondervorschriften für die GuV-Rechnung bestehen geschäftszweigspezifisch für Kreditinstitute (§§ 340–340o HGB), Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (§§ 341–341p HGB), und in den auf § 330 HGB basierenden Formblatt-Verordnungen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen und Wertpapierinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Pflegeeinrichtunge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 219a Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 ist weggefallen (vgl. Rz. 1). Rz. 4 In Abs. 2 wird allein für Neueinstellungen von Personen, die nach dem 31.12.2009 erfolgen, auf die auf Bundesebene bereits eingeführte Verfahrensweise nach der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes" verwiesen, da es sich hierbei um langsam anwachsende Versorgungsverpflichtungen hande...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit der Aufgliederung der Alterssicherungssysteme geht eine Fragmentierung der Vollstreckungsregeln einher. Rentenansprüche der Beschäftigten aus der gesetzlichen Sozialversicherung wegen Alters, §§ 35 ff SGB VI, wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, § 43 SGB VI, oder für Hinterbliebene, §§ 46 ff SGB VI, sind nach § 54 IV SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar. Aufgrund la...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bewertung der Sachbezüge gem § 8 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 330 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Klammerzusatz zu § 8 Abs 2 S 1 EStG bezeichnet die nicht in Geld bestehenden Einnahmen als Sachbezüge. Die Aufzählung im Klammerzusatz des § 8 Abs 2 S 1 ("Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge") ist nicht abschließend, jeder geldwerte Vorteil (ausführlich dazu s Rn 31 ff) kann Gegenstand eines Sachbezugs sein, E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs 2 S 11 EStG)

Rn. 535 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 11 Hs 1 EStG bleiben nach § 8 Abs 2 S 1 EStG zu bewertende in einem Kalendermonat zufließende Sachbezüge steuerfrei, wenn der sich – nach Anrechnung der vom StPfl gezahlten Entgelte – ergebende Vorteil insgesamt EUR 50 (bis VZ 2021 EUR 44) nicht übersteigt. Das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.7 Zusatzrente im Baugewerbe

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15.5.2001 in der Fassung vom 31.3.2005. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die Arbeitnehmer haben danach zur Finanzierung ihrer Altersversorgungsleistungen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 30,68 EUR für jeden Kalendermon...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Altersentlastungsbetrag: St... / 1.2 Positive Summe der anderen Einkünfte

Unter die positive Summe der anderen Einkünfte fallen alle nach § 2 Abs. 2 EStG ermittelten Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Hierzu rechnen auch außerordentliche Einkünfte.[1] Lediglich die als sonstige Einkünfte anzusetzenden Leibrenten bleiben außer Ansatz, da sie ohnehin nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Einzubeziehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Selbst erstellte Anlagen / 3.1 Herstellungskosten bei materiellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Eigenleistungen werden sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht mit den Herstellungskosten bewertet.[1] Zu den Herstellungskosten gehören die Material- und Fertigungseinzelkosten. Einzelkosten sind Aufwendungen, die sich exakt nach Menge und Zeit berechnen lassen. Die Materialkosten enthalten alle Aufwendungen für Rohstoffe und die von Dritten bezogenen Erzeugnisse. Neben de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.2 Bereits vorhandene Absicherungen (Abs. 2)

Rz. 14 Mit Abs. 2 wird die Berücksichtigung bereits bestehender Absicherungen geregelt. Soweit Krankenkassen bereits entsprechendes Deckungskapital angesammelt haben, wird dieses mit seinem Wert auf die Höhe des noch offenen Deckungskapitals angerechnet. Rz. 15 Die bereits erfolgte Bildung von Deckungskapital kann auf 3 Wegen erfolgt sein. Satz 1 berücksichtigt, dass Krankenk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.1.1 Einstandspflicht und Beihilfe (Satz 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals trifft Krankenkassen, die eine direkte Einstandspflicht als Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für Versorgungszusagen haben. Aufgrund der Beschäftigung von DO-Angestellten (vgl. Komm. zu § 169) betrifft die Vorschrift daher insbesondere Orts- und Innungskrankenkassen. Die Norm gilt nicht f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.1 Überblick

Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu einen Hinweis auf § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Danach gehören zur betrieblichen Altersversorgung Leistun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.5 Ausnahmen

Rz. 34 Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in Abs. 1 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.2018 der Halbsatz ergänzt worden "außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes". Mit dieser Änderung möchte der Gesetzgeber die mit der Beitragszahlung in der Kranken- und Pflegeversicherung in der Auszahlungsphase verbundenen F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Altersversorgung, betriebliche

Altersversorgungsbeiträge eines Unternehmers für seine Arbeitnehmer sind betrieblich veranlasst und werden als Betriebsausgaben gewinnmindernd angesetzt. Unter die betriebliche Altersversorgung fallen die Zuführung zu Pensionsrückstellungen, Zuwendungen an Pensionskassen Pensionsfonds und Unterstützungskasse sowie Beiträge zu Direktversicherungen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.1 Ausweis

Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Nach IFRS 18 ist lediglich die GuV-Darstellung künftig stärker reguliert.[1] Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzuste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2 Unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Direktzusage)

Rz. 18 Die arbeitsrechtliche Definition des Durchführungswegs der unmittelbaren Pensionszusage ergibt sich aus § 1b BetrAVG. Bei einer unmittelbaren Pensionsverpflichtung liegt ein direktes Versorgungsverhältnis zwischen Unternehmen und Begünstigten vor. D. h., das Unternehmen schaltet keinen externen Versorgungsträger ein, sondern zahlt die künftigen Versorgungszahlungen un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.1 Handelsrechtlicher Abschluss

Rz. 156 Seit der Einführung des BilMoG bieten sich im HGB 2 Gestaltungsformen zur Reduzierung der bilanziell ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen an. Denkbar ist einerseits die Nutzung des Saldierungsgebots gemäß § 246 Abs. 2 HGB durch die Generierung von Deckungsvermögen oder andererseits der Wechsel des Durchführungswegs, verbunden mit einem buchhalterischen Abgang der ko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 7 Das Betriebsrentengesetz unterscheidet 5 verschiedene Durchführungswege (§ 1b BetrAVG):[1] die unmittelbare Pensionszusage (auch Direktzusage genannt), die Direktversicherung, die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse. Bei der unmittelbaren Pensionszusage handelt es sich um einen internen Durchführungsweg, während die restlichen 4 Durchführungswege als ex...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als zweite von 3 Säulen der Altersversorgung in Deutschland wird sichtbar, wenn man die Erhebungen zum Volumen der Pensionsverpflichtungen betrachtet. So beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf rd. 705 Mio. EUR.[1] Hiervon entfallen gut 50 % auf die unmittelbare Pensions...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 4.2 Betriebsausgaben bei externen Durchführungswegen

Rz. 89 Direktversicherung Für Beiträge an Direktversicherungen gilt die allgemeine Vorschrift zu Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG. D. h. bei betrieblicher Veranlassung sind die Beiträge an eine Direktversicherung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Eine Aktivierung der Ansprüche aus der Direktversicherung scheidet gemäß § 4b EStG aus, wenn der Versorgungsberechtigt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.2 Steuerbilanz

Rz. 166 Die Rahmenbedingungen für eine Auflösung von Pensionsrückstellungen oder die Reduzierung der Bilanzberührung von Pensionsverbindlichkeiten unterscheiden sich im Handels- und Steuerrecht deutlich voneinander. Steuerlich führt der Wechsel des Durchführungswegs unabhängig von der Höhe der Dotierung des externen Trägers zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung. Rz. 16...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 87 Das Steuerrecht umfasst detaillierte Vorgaben zur Berücksichtigung und Bewertung betrieblicher Pensionsverpflichtungen eines Arbeitgebers, wobei nach Durchführungswegen differenziert wird. So ist der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für die einzelnen Durchführungswege in den §§ 4, 4c, 4d, 4e und 6a EStG geregelt. Die Steuergesetze (EStG, KStG) werden begleitet v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 5.2 Ansatz von Pensionsverpflichtungen

Rz. 113 Bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS wird zwischen Beitrags- (defined contribution) und Leistungszusagen (defined benefit) unterschieden. Gem. IAS 19.8 und 19.28 ist eine Beitragszusage dadurch gekennzeichnet, dass den Arbeitgeber über die Zahlung eines Beitrags an einen externen Versorgungsträger hinaus keine weiteren Nachschussverpflichtungen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.3 IFRS

Rz. 172 Die IFRS differenzieren Pensionsverpflichtungen – unabhängig vom Durchführungsweg – nach 2 Kategorien. Gem. IAS 19.8 handelt es sich um beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution), "… bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 5.3.3.1 Beschreibung und Definition

Rz. 127 In den IFRS wird Planvermögen (plan assets) in IAS 19.8 definiert. Darüber hinaus enthält eine Stellungnahme des IDW vom 14.10.2004[1] nähere Hinweise zu Bedingungen und Anforderungen an die Anerkennung von plan assets durch Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Rz. 128 Anforderungen Gem. IAS 19.8 handelt es sich bei plan assets um Vermögen, das langfristig aus dem Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 2.1 Arbeitsrechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 3 Arbeitsverhältnis als Grundlage Das Arbeitsrecht – und hier besonders das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – bildet die Grundlage für betriebliche Pensionsverpflichtungen, die auch als Bestandteile der Vergütung verstanden werden können.[1] Das prägende Merkmal aller Formen der bAV ist die Veranlassung der Versorgungszusage durch die Tätigkeit für ein Unternehmen, sodass ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Pensionsfonds (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich der versicherungsspezifischen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB wurde durch den im Zuge des Altersvermögensgesetzes (AVmG) v. 26.6.2001 eingefügten Abs. 4 auf Pensionsfonds erweitert (BGBl. I 2001, 1310). § 236 VAG definiert den Pensionsfonds als eine rechtsfähige Einrichtung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die besondere Definition des Begriffs der Umsatzerlöse nach § 342b Abs. 4 Nr. 2 bezieht sich auf Versicherungsunternehmen iSd. § 341 Abs. 1 und Pensionsfonds iSd. § 341 Abs. 4. Die Umsatzerlöse der betroffenen Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds entsprechen dem Betrag der gebuchten Bruttobeträge nach Maßgabe der jeweils anwendbaren handelsrechtl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

Rz. 81 [Autor/Zitation] Strafvorschriften, die Rechnungslegung und Abschlussprüfung betreffen, für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds finden sich in § 341m , der für diese Unternehmen, soweit sie nicht direkt von § 331 erfasst werden, auf § 331 verweist. Damit gilt § 331 für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds in jeglicher Rechtsform. § 341m Abs. 1 Satz 2 erweit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Bewertung von durch Pensionsfonds abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber Versorgungsberechtigten (Abs. 4)

Rz. 93 [Autor/Zitation] § 341b Abs. 4 regelt die Bewertung von Verträgen, die von Pensionsfonds bei LVU zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber Versorgungsberechtigten eingegangen werden. Diese sind laut der Vorschrift mit dem Zeitwert unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips zu bewerten. Die Vorschrift hat laut Gesetzesbegründung lediglich die auch vor dem BilMoG berei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 341p HGB Anwendung der Straf- und Bußgeld- sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf Pensionsfonds

A. Allgemeine Erläuterungen Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341p wurde 2001 durch das AVmG ins HGB aufgenommen und seitdem zweimal ergänzt bzw. geändert. Die Aufnahme erfolgte im Zusammenhang mit der Einführung von Pensionsfonds als zusätzlichem Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung. Die Regelung war nötig, da § 341 Abs. 4 Satz 1 hinsichtlich der entsprechenden Anwen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Sondervorschriften für Pensionsfonds

Rz. 33 [Autor/Zitation] § 330 Abs. 5 bestimmt, dass die Abs. 3 und 4 auf Pensionsfond iSv. § 236 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz entsprechend Anwendung finden. Diese Regelung wurde durch Gesetz v. 26.6.2001 (BGBl. I 2001, 1310) in das HGB eingefügt (KliemLawall in Beck BilKomm.14, § 330 HGB Rz. 58).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift regelt die Bilanzierung der Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen in der Lebensversicherung, Privaten Krankenversicherung sowie Schaden- und Unfallversicherung. Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Zuständige Verwaltungsbehörden (Abs. 4 und 5)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Als für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung sowie bei der Überwachung oder Auswahl des Abschlussprüfers zuständige Verwaltungsbehörde wird gem. § 341n Abs. 4 Satz 1 und 2 bei Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds die BaFin. bzw. bei Versicherungen und Pensionsfonds unter Landesaufsicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Lebensversicherung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Nach § 341f Abs. 1 Satz 1 ist die Deckungsrückstellung grds. nach der prospektiven Methode zu ermitteln. Die Deckungsrückstellung ergibt sich hierbei als versicherungsmathematischer Barwert der Leistungsverpflichtungen unter Abzug des versicherungsmathematischen Barwerts der künftigen Beiträge. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen zur Ermittlu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Das Ordnungsgeldverfahren ist rechtsformunabhängig auf Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds anzuwenden (vgl. BT-Drucks. 12/5587, 31). Rz. 4 [Autor/Zitation] Adressaten der Norm sind nach § 341o Satz 1 Nr. 1 und 2 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Versicherungsunternehmens oder Pensionsfonds sowie der Hauptbevollmächtigte von Zw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Limitation-of-Benefit-Klaus... / 2 Inhalt

Art. 28 Abs. 2 DBA USA nennt unter Buchst. a) bis f) Gruppen von Stpfl., denen die Abkommensvergünstigungen gewährt werden, weil bei ihnen typisierend unterstellt werden kann, dass kein Missbrauch vorliegt (berechtigte Personen). Die erste Gruppe bilden natürliche Personen[1], denen die Abkommensvergünstigungen ohne weitere Einschränkung zustehen. Art. 28 DBA USA richtet sich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Anzahl an abweichenden Regelungen die Bußgeldvorschriften des § 334 nicht für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds übernommen (vgl. BT-Drucks. 12/5587, 31). Insoweit sind Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds gem. § 334 Abs. 5 Nr. 5 und 6 auch explizit von der Anwendung der für KapGes. geltenden Bußgeld...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / A. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341p wurde 2001 durch das AVmG ins HGB aufgenommen und seitdem zweimal ergänzt bzw. geändert. Die Aufnahme erfolgte im Zusammenhang mit der Einführung von Pensionsfonds als zusätzlichem Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung. Die Regelung war nötig, da § 341 Abs. 4 Satz 1 hinsichtlich der entsprechenden Anwendbarkeit nur auf den ersten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Von der Vorschrift werden alle Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, also sowohl KapGes. als auch andere Rechtsformen, unabhängig von ihrer Größe erfasst. Rz. 4 [Autor/Zitation] Adressaten der Norm sind nach § 341n Abs. 1 die vertretungsberechtigten Organe sowie Aufsichtsorgane von inländischen Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds sowie die Ha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Regelungsgegenstand und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 341b ist die zentrale Bewertungsvorschrift für den Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen und regelt insb., welche Vermögensgegenstände nach den für das Anlagevermögen geltenden allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften und welche Vermögensgegenstände nach den Regelungen für das Umlaufvermögen zu bewerten sind (§ 341b Abs. 1 und Abs. 2). Darüb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Versicherungsunternehmen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Fallgruppe 3 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 3 Versicherungsunternehmen iSd. Art. 2 Abs. 1 VersBilRL (RL 91/674/EWG des Rates v. 19.12.1991 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen, ABl. EG 1991 Nr. L 374, 7, zuletzt geändert durch RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006, AB...mehr