Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsfonds

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Rn. 87 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt größenunabhängig für alle KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Haftungsverhältnisse gemäß den §§ 251, 268 Abs. 7 (§ 285 Nr. 27)

Rn. 770 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme" anzugeben. § 285 Nr. 27 setzt Art. 16 Abs. 1 lit. d) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 770a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 )

Rn. 105 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Anhang müssen [...] Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; deren Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen" (§ 284 Abs. 2 Nr. 2). Ziel dieser Vorschrift ist es, eine Vergleichbarkeit des JA mit dem JA des VJ herzustellen (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 28...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 4)

Rn. 136 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 dürfen Zinsen für FK, das zur Finanzierung der Herstellung eines VG verwendet wird, als Teil der HK dieses VG angesetzt werden. "Im Anhang müssen [...] Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten gemacht werden" (§ 284 Abs. 2 Nr. 4). Sofern FK-Zinsen nicht aktiviert wurden, br...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 11 muss das bilanzierende UN im Anhang bestimmte Angaben zu seinem Beteiligungsbesitz machen. Angabepflichtig sind "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteili...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XX. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 17 ist im Anhang das „von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, aufgeschlüsselt in das Honorar für die Abschlussprüferleistungen, andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen sonstige Leistungen [anzugeben, d.Verf.], soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersversorgung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 1 Allgemeines

Wichtig Anlage AV bei Riester-Versicherung Die Anlage AV benötigen Sie, um für Altersvorsorgebeiträge (= Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen) einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen. Zusammen veranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage AV ab, wenn jeder Ehegatte einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Wenn Sie für keinen Ihrer Altersvorsorgeverträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 7 Werbungskosten zu Zeilen 4-10 → Zeile 11

Sofern keine höheren Werbungskosten zu den erklärten Einnahmen in den Zeilen 4 bis 10 geltend gemacht werden, berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 102 EUR. Dieser wird allerdings nur einmal für alle Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten und sonstige Bezüge), Unterhalts-, Versorgungsleistungen, Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs, Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.4 Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b) EStG (Rürup-Rente oder Basisrente-Alter und betriebliche Altersversorgung) → eZeile 8

In eZeile 8 gehören Versicherungsbeiträge für eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, sog. Rürup-Verträge. Einzutragen sind die saldierten Beträge, d. h. Beiträge abzüglich erhaltener steuerfreier Zuschüsse/Erstattungen. Derartige Verträge werden nur anerkannt, wenn sie staatlich genehmigt (zertifiziert) sind. Eigene Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 11 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten→ Zeilen 37–41

Überblick Name und steuerliche Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person sind zu benennen. Nur bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs muss eine von beiden Ehegatten unterschriebene Anlage U mit der Steuererklärung eingereicht werden. Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 5 Zusammenfassende Übersicht über die Besteuerung der wichtigsten Rentenarten

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17 Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und ausländischen) A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.5 Kapitalflussrechnung

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.7 Konzernlagebericht

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.2.2 Allgemeine Verwaltungskosten und Aufwendungen für Sozialleistungen

Zu den allgemeinen Verwaltungskosten [1] gehören u. a. Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen, z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, Feuerwehr, Werkschutz, allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse. Zu den Aufwendungen für soziale Einrichtungen [2] gehören z. B. Kan...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Die betriebliche Altersversorgung ist für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers verpflichtend nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zu schützen. Träger der Insolvenzsicherung, der bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers für dessen Verpflichtung einsteht, ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Insolvenzschutz / 3 Leistungen aus der Insolvenzsicherung

Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung – bei Rückversicherung des Lebensversicherungsunternehmens[1] – und des Dritten, über den die privatrechtliche Insolvenzsicherung abgewickelt wird, gehören im Insolvenzfall zu den Einkünften, zu denen die Versorgungsleistungen gehören würden, wenn der Sicherungsfall nicht eingetreten wäre. Durch die Insolvenzsicherung der betrieb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Pensionskassen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Eine Pensionskasse iSv § 1b Abs 3 BetrAVG kann ihren Sitz auch im > Ausland haben (> R 40b.1 Abs 4 Satz 2 LStR). Zu weiteren Einzelheiten > Pensionskassen. Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zur Mitnahme der Ansprüche gegen eine Pensionskasse beim Wechsel des ArbG vgl § 3 Nr 55 EStG; > Portabilität, > Betriebliche Altersversorgung Rz 166 ff. Zur...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Direktversicherung

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Direktversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der > Arbeitgeber als VN auf das Leben eines > Arbeitnehmer eine Lebensversicherung abschließt, deren Bezugsberechtigte der ArbN oder dessen Hinterbliebene sind. Zu Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 71 ff sowie > Alterseinkünfte, > Ausländische Versicherungsunternehmen, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Versicherungsunternehmen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für einen Abzug als > Sonderausgaben in Betracht kommende Prämien an Versicherungsunternehmen sind ua nur dann abziehbar, wenn das Versicherungsunternehmen den Sitz oder die Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der > Europäische Union oder einem anderen Vertragsstaat des > Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) hat und das Versicherungsgeschäf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandspensionen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Auslandspensionen ist zwischen Betriebsrenten und Pensionen aus öffentlichen Kassen zu unterscheiden: Die DBA weisen das Besteuerungsrecht für Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen grundsätzlich dem Quellenstaat zu (Art 19 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz 241). Bei Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse unterliegt die ausgeza...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.5 Nichtanwendung der Sätze 1 bis 4, wenn die Organgesellschaft ein Unternehmen oder ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG ist (§ 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG)

Tz. 66h Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gem § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG gelten die S 1–4 nicht, soweit es sich bei der OG um ein Unternehmen oder um ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG handelt. Nach § 20 Abs 1 S 4 bzw nach § 30 Abs 3 InvStG greift die in § 20 Abs 1 S 2, 3 InvStG geregelte Teilfreistellung von Fondserträgen aus Aktien nicht, wenn die OG ein Lebens- od...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.1 Einkünfte mit unbeschränkter Befugnis

Einkünfte, bei denen eine unbeschränkte Beratungsbefugnis besteht, sind lt. § 4 Nr. 11 Satz 1 Buchst. a StBerG Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit [1] sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen [2] Einkünfte aus Unterhaltsleistungen [3] und Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG, im Wesentlichen Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sowie aus Direktversicherungen,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 37 Hauptbetroffene sind inländische Versicherungsunternehmen (schwierige Abgrenzungsfragen ergeben sich bei grenzüberschreitenden Online-Versicherungen), die ihr Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis ausüben und daher der Bundesaufsicht für das Versicherungswesen unterliegen. § 3 Abs. 1 ErbStDV benennt den ebenfalls von der Anzeigepflicht betroffenen P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung im Allgemeinen

Rz. 3 Die Bewertungsregeln sind grds. in § 11 BewG enthalten, der aber nicht abschließend ist, da Wertpapiere als Kapitalforderungen mit dem Nennwert nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BewG bewertet werden müssen. Rz. 4 Bei Anteilen an KapG ist zu beachten, dass sie mit dem gemeinen Wert angesetzt werden. Dabei ist vorrangig zu prüfen, ob ein Kurswert existiert (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V....mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3e Türkei / 2 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rz. 9 Der unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht unterliegen grds. türkische Staatsangehörige als Übertragende bzw. Schenker. Dies gilt nicht, wenn auf ausländische Staatsbürger Vermögen übergeht, das nicht in der Türkei belegen ist. Ebenfalls unter die unbeschränkte Steuerpflicht fallen türkische Staatsangehörige, die Vermögen erwerben. In der Türkei belegenes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Managementvergütungen

Tz. 64 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Unternehmen sind verpflichtet, die Vergütung der Mitglieder ihres Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert für die nachfolgend genannten Vergütungskategorien anzugeben (IAS 24.17):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Versorgungskassen

Tz. 29 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24.9 (b)(v) definiert unter bestimmten Voraussetzungen auch Versorgungskassen für Leistungen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer (des berichtenden Unternehmens) als nahestehende Unternehmen. So ist eine derartige Versorgungskasse dann als nahestehendes Unternehmen zu klassifizieren, wenn entweder das Träg...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Sondervorschriften für Pensionsfonds (Abs. 5)

Rz. 23 § 330 Abs. 5 HGB sieht die analoge Anwendung der Regelungen für VersicherungsUnt des § 330 Abs. 3 und 4 HGB (Rz 17–Rz 22) für Pensionsfonds vor, die unter den Anwendungsbereich des § 112 VAG fallen. Da sie nach dem Altersvermögensgesetz [1] überwiegend wie VersicherungsUnt behandelt werden und dem VAG unterliegen (§ 1 Abs. 1 VAG), war die Ausdehnung des § 330 Abs. 3 un...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Pensionskassen, Pensionsfonds, Zusatzversorgungskassen

Rz. 67 Pensionskassen sind rechtlich selbstständige LebensversicherungsUnt, deren Zweck die Absicherung wegfallender Erwerbseinkommen wegen Alters, Invalidität oder Tod ist (§ 118a VAG). Die Finanzierung erfolgt über Beiträge des Arbeitgebers und ggf. der Versorgungsberechtigten. Die Versorgungsberechtigten haben einen eigenen Anspruch gegen die Pensionskasse.[1] Rz. 68 Ein P...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Wechsel des Durchführungswegs

Rz. 73 Der Übergang von einer mittelbaren in eine unmittelbare Zusage ist als Neuzusage zu beurteilen. Wurden im Zusammenhang mit dem Übergang auf das TrägerUnt VG von der Versorgungseinrichtung (z. B. Unterstützungskasse) übertragen, liegt insoweit eine Kaufpreisverbindlichkeit vor. Unbeschadet des Passivierungswahlrechts für Altzusagen (Rz 77) besteht für die übernommenen ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Abs. 3 B. 1.)

Rz. 136 Bei Pensionsrückstellungen handelt es sich um der Höhe und Fälligkeit nach ungewisse Verbindlichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Pensionen umfassen Aufwendungen für laufende Pensionen, für Anwartschaften auf eine Pension oder vergleichbare Verpflichtungen im Versorgungsfall. Ähnliche Verpflichtungen sind sonstige ungewisse Verbindlichkeiten aus zugesagten L...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bestandteile des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 6 Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss besteht nach § 297 Abs. 1 HGB aus einer Konzernbilanz, einer Konzern-GuV, dem dazugehörigen Konzernanhang, einer Kapitalflussrechnung und einem Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme einer Segmentberichterstattung besteht nicht. Alle Bestandteil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§§ 336–341y (nicht kommentiert)

Diese ergänzenden Vorschriften zu den eingetragenen Genossenschaften, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten sowie Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds werden nicht kommentiert. Zu §§ 341q–341y sei verwiesen auf die Kommentierung in § 264 Rz 127 ff.mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz 69).[1] Unter unmittelb...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Anwendung der Verbrauchsfolgeverfahren i. S. d. § 256 Satz 1 HGB ist auf gleichartige VG des Vorratsvermögens, also gleichartige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB), unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren beschränkt; eine Anwendung auf geleistete Anzahlungen scheidet von der Natur der Sache her aus.[1] Die Anwendung auf bestimmte Kapitalanlagen (z. B. Akti...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2.3 Praxisfälle

Rz. 110 Zur Absicherung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von KapG oder KapCoGes sind in der Praxis Sicherstellungen der Begünstigten durch Verpfändungen von VG, bspw. Wertpapierdepots, anzutreffen. In den Fällen weniger oder relativ hoher Einzelzusagen werden auch Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung und zur Risikovorsorge zur Vermeidung unerwünsc...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.17 Angaben zu saldiertem Planvermögen (Abs. 1 Nr. 17)

Rz. 111 Durch das BilMoG wurde die Saldierungspflicht von zur Erfüllung von Altersvorsorgeverpflichtungen dienenden VG mit den korrespondierenden Schulden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eingeführt. War eine Saldierung davor nur bei unmittelbaren Zusagen gem. § 112 AVmG möglich, ist eine Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nun Pflicht. Die Saldierungspflicht gre...mehr