Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsfonds

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeit

Rz. 73 [Autor/Zitation] Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die gegen § 266 verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit (§ 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c), die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 334 Abs. 3). Ist die KapGes. kapitalmarktorientiert iSd. § 264d, kann die Geldbuße bis zu 2 Mio. EUR oder das Zweifache des aus der Or...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 277 gelten für alle Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a). Dies ergibt sich aus der Einordnung des § 277 in die ergänzenden Vorschriften für KapGes. Genossenschaften brauchen Abs. 3 Satz 1 nicht anzuwenden (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2). Gesellschaften, die unter das PublG fallen, h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 10 [Autor/Zitation] Für die kleine KapGes. (und die ihr gleichgestellte, zur Erstellung eines Anhangs verpflichtete Kleinstkapitalgesellschaft iSv. § 267a) verbleibt es bei den Pflichtangaben und den Ausweiswahlrechten aus den übrigen gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend (vgl. Rz. 11 ff.) Ausnahmen von Aufstellungs-, Angabe- und Offenlegungspflichten darges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Anwendung von § 276 ist auf kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften iSv. § 267 Abs. 1 und 2 beschränkt. Sofern kleine oder mittelgroße KapGes. kapitalmarktorientiert iSv. § 264d sind, gelten sie als groß und können daher die Erleichterungen des § 276 nicht für sich nutzen. Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) eröffnet bereits § 275 Abs. 5...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 650 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Gesetzgeber sieht sich angesichts des demographischen Wandels mit dem Problem konfrontiert, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nur finanzierbar bleibt, wenn entweder das Rentenniveau abgesenkt, die Beiträge oder steuerfinanzierten Zuschüsse erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben wird. Einerseits ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG)

Rn. 730 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Als Rechtsformen für Versicherungsunternehmen kommen AG, SE, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) in Betracht (§ 8 Abs 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), BGBl I 2015, 434). Ein VVaG ist ein Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelkommentierung

Rn. 653 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Sämtliche Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Direktversicherungen oder Pensionskassen werden erst in der Auszahlungsphase nach § 22 Nr 5 EStG besteuert, in der Ansparphase unterliegen Erträge und Wertsteigerungen (noch) nicht der Besteuerung. Vorstehender Grundsatz gilt unabhängig davon, ob und in welchem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Betriebsrenten

Rn. 180 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Betriebsrenten unterliegen ebenfalls der Ertragsanteilsbesteuerung gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG , falls die Beiträge aus versteuertem Einkommen aufgebracht wurden, zB weil die Einzahlungen den Höchstbetrag gem § 3 Nr 63 EStG überschritten (Horlemann, FR 2004, 1050; BFH BStBl II 2007, 402: "Einsatz eigenen Vermögens"). Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Nachgelagerte Besteuerung für Leistungen aus ausländischen Versorgungseinrichtungen, § 22 Nr 5 S 14 EStG bis VZ 2024

Rn. 740 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bis zur Streichung des bisherigen § 22 Nr 5 S 14 EStG durch das JStG 2024 (s Rn 26, 651) sah die Regelung ursprünglich vor, dass das Besteuerungsrecht Deutschlands gem § 22 Nr 5 S 2 EStG voraussetzte, dass die Beiträge zu den Versorgungseinrichtungen nach einer der genannten deutschen Steuerbefreiungsvorschriften steuerfrei gestellt waren. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 439 [Autor/Zitation] Nr. 31 verpflichtet zur Angabe von Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Berichtspflicht wurde durch das BilRUG neu eingefügt und dient der Umsetzung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. f Bilanz-RL (2013/34/EU) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendungsbereich

Rz. 83 [Autor/Zitation] Aufgrund der Verordnungsermächtigung für Formblätter und anderer Vorschriften des § 330 wurden Formblätter für folgende Unternehmen erlassen (vgl. Kirsch in Kirsch, Rechnungslegung, § 265 HGB Rz. 102 [10/2023]): Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, Pensionsfonds, Verkehrsunterne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nr. 3 wurde durch das BilMoG neu gefasst und diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7a der 4. EG-RL idF der RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Absch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 431 [Autor/Zitation] Nr. 30a verpflichtet zur Angabe des tatsächlichen Steueraufwands oder -ertrags, der sich nach dem nationalen Mindeststeuergesetz und ausländischen Mindeststeuergesetzen gem. § 274 Abs. 3 Nr. 2 für das GJ ergibt. Wenn diese Gesetze noch nicht in Kraft getreten sind, ist stattdessen eine Erläuterung, welche Auswirkungen auf die KapGes. bei der Anwendung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erleichterungen bei der Erstellung und Offenlegung des Anhangs

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Vorschriften über die Erstellung des Anhangs sind von großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) in vollem Umfang zu erfüllen. Für kleine (§ 267 Abs. 1) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2) KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a gelten die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 bzw. Abs. 2 (vgl. § 288 Rz. 9 ff., 17 ff.; zu Erle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 sind die im Anhang regelmäßig nur in einer Gesamtsumme ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten iSv. §§ 251, 268 Abs. 7 im Einzelnen aufzuschlüsseln (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 74 f.). Ziel ist es, so die Transparenz des JA zu erhöhen, indem gezeigt wird, welche Risiken den Eventualverbindlichkeiten im Einzelnen immanent si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 26 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung wiederkehrender Bezüge und "sonstiger Leistungsgewinne" sahen bereits §§ 40–41 EStG 1925 vor. Das EStG 1934 fasste diese Vorschriften als wiederkehrende Bezüge zusammen, wobei Einkünfte aus Leistungen und Spekulationsgeschäften unterschieden wurden. Das Gesetz zur Neuordnung der Steuern 1954 (StNOG, BGBl I 1954, 373) hat vor a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Ausnahmeregelungen gelten für Kapitalgesellschaften jeder Rechtsform. Bei Aktiengesellschaften kann, wenn die Gesellschaft von § 288 Gebrauch macht, jeder Aktionär in der HV über den JA verlangen, dass ihm der JA in der Form vorgelegt wird, die er ohne die in Anspruch genommenen Erleichterungen hätte (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Für die Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Branchenspezifische Besonderheiten

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Definition der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 gilt branchenübergreifend und unabhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens. Gleichwohl gibt es in Abhängigkeit von Branche und Geschäftsmodell häufig spezifische Fragen zur Abgrenzung der Umsatzerlöse. Rz. 23 [Autor/Zitation] Industrieunternehmen erzielen Umsätze vor allem durch den Verkauf der von ihn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 150 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 ist im Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens nach der direkten Bruttomethode (vgl. Rz. 152) darzustellen (Anlagespiegel, -gitter). Dadurch sollen das insgesamt im Anlagevermögen gebundene Kapital, die Altersstruktur der Anlagen und die Entwicklung im abgelaufenen GJ dargestellt werden. Rz. 151 [Autor/Zitation] Abs. 3 wurde eingefügt dur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Zusätzliche Angaben im Anhang von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen

Rz. 62 [Autor/Zitation] Kreditinstitute haben im Anhang zusätzlich folgende Angaben zu machen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 652 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift wurde mit dem AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 20.12.2001 (StÄndG 2001, BGBl I 2001, 3794) sowie durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) geändert. § 22 Nr 5 EStG regelt die nachgelagerte Besteuerung für Versorgungsleistungen aus kapitalg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Pflichtangaben nach § 285 sind grds. in jedem von einer großen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 Satz 1) aufzustellenden Anhang (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1) zu machen. Rz. 7 [Autor/Zitation] Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Sonstige Besonderheiten

Rn. 5 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 14 OWiG gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht – im Gegensatz zum Strafrecht – die sog. Einheitstäterlösung. Jeder Tatbeteiligte ist danach Täter einer Ordnungswidrigkeit. Eine Unterscheidung zwischen Tätern und Teilnehmern (Anstiftern und Gehilfen), wie sie im Strafrecht vorzunehmen ist, findet nicht statt. Dieser Beteiligtenbegriff beinha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland (§ 342b)

Rn. 34 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 342b beinhaltet die weiteren Voraussetzungen zur Feststellung einer Berichtspflicht für unverbundene UN mit Sitz im Inland. Der Paragraf bildet somit die Anschlussnorm zu § 342 Abs. 1 Nr. 1. Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Während § 342 Abs. 1 Nr. 1 bereits auf das Kriterium "multinational" eingeht, erfolgt in § 342b auch eine Spezifizierun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse

Tz. 254 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird weder ein Verzicht noch eine Abfindung des Anspruchs in Erwägung gezogen (oder sind die stlichen Nachteile zu groß), ist auch eine Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Versorger denkbar. Hierfür kommt zB ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Betracht. Dies stellt uE ungeachtet der BFH-Rspr zur Abfindung eines Pension...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.6 Entsprechende Anwendung bei Pensionsfonds (§ 8b Abs 8 S 5 KStG)

Tz. 396 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der S 5 der § 8b Abs 8 KStG erklärt die S 1–4 bei Pensionsfonds für entspr anwendbar.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Erstmalige Anwendung des § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG idF des JStG 2024 (§ 34 Abs 6g S 2 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gem § 34 Abs 6g S 2 KStG idF des JStG 2024 ist § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG idF des JStG 2024 auf alle offenen Fälle anzuwenden. Lt der Ges-Begr (BT-Drs 20/13419, S 239–240) werde durch die Ergänzung des Verweises auf § 20 Abs 1 S 5 InvStG klargestellt, dass die in § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG geregelte Ausnahme von der Bruttomethode auch dann gilt, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.5 Übertragung auf eine Unterstützungskasse

Tz. 258 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch wenn es sich bei einer Versorgung über eine UK – anders als bei Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung – um einen internen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung handelt, ist die Pensionsrückstellung aufzulösen. Insoweit entsteht ein stpfl Ertrag. Hinsichtlich des Aufwands aus der Beitragszahlung ist allerding...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 286 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Liegt ein sog Streubesitzanteil vor, sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG in voller Höhe stpfl. GlA s Joisten/Vossel (FR 2014, 794) und s Weber-Grellet (DStR 2013, 1412, 1416). Eine außerbilanzielle Korrektur unterbleibt. Wegen der Frage, welche Bezüge von § 8b Abs 1 S 1 KStG erfasst werden, s Tz 32ff. Dies gilt uE entspr für die Bezüge ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.2 Vorliegen eines Dienstverhältnisses

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.[1] Dabei sind Arbeitnehmer Personen, die in öffentlic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Was gehört zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören auch[3] Einnahmen im Hinblick auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übertragung einer Pensionszusage zugunsten des beherrschenden Gesellschafters einer KapG auf einen Pensionsfonds

Allein die Übertragung der Pensionsverpflichtung zugunsten eines (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft (KapG) auf einen Pensionsfonds kann nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, wenn die Bildung der Rückstellung rechtmäßig und eine außerbilanzielle Korrektur nicht geboten war. Geht die Übertragung der Pensionsverpflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.1 § 22 Nr. 5 S. 1 EStG

Rz. 195 Nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG werden Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen vollen Umfangs der Besteuerung unterworfen, auch wenn sie aus inländischen oder ausl. Investmentgesellschaften erbracht werden. Steuerfreie Veräußerungsgewinne des Investmentfonds sind im Rahmen des § 22 Nr. 5 EStG angesichts des Vorrangs de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.4 § 22 Nr. 5 S. 7–15 EStG

Rz. 203 Der Anbieter (§ 80 EStG) ist nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG verpflichtet, im Fall des erstmaligen Bezugs von Leistungen, im Fall der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs. 1 EStG sowie im Fall der Änderung der Leistungen dem Stpfl. nach Ablauf des Kj. nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kj. zugeflossenen Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 5 S. 1 b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.2 § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 196 S. 2 ist durch das JStG 2007 neu gefasst worden (Rz. 193). Nach der bisherigen Regelung des § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wurden Leistungen, die aus nicht durch Sonderausgabenabzug oder Zulagen steuerlich gefördertem Kapital erbracht werden, nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a besteuert, sofern es sich um Leibrenten handelt. Diese Leistungen stammen insow...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 3 § 22 Nr. 1 EStG regelt Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen und Rentenbezüge verschiedener Art, insbesondere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Rz. 40ff.) sowie aus privaten Leibrenten (Rz. 20ff.), soweit sie im Fall ihrer freiwilligen Gewährung beim Empfänger stpfl. sind (Rz. 122ff.), ferner die Ermittlung des zu versteuernden Rentenertrags (Rz. 130ff., ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.2 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 18 Wiederkehrende Bezüge sind nur dann steuerbar, wenn sie auch bei einmaliger Zahlung unter eine Einkunftsart fallen würden. Die Tatsache, dass Zahlungen nicht in einem Betrag, sondern in Form wiederkehrender Bezüge geleistet werden, vermag die Stpfl. nicht zu begründen, da das ESt-Recht keine Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit "um der äußeren Form wegen" kennt.[1] Etwas ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2b Die Vorschrift ist mit dem Begriff der "sonstigen Einkünfte" durch das EStG 1934 neu eingefügt und in der Folgezeit mehrfach geändert worden. Angesichts des Zeitablaufs werden nur die Änderungen ab 2000 dargestellt. Durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] sind Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG an die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt Stpfl., bei Unterhaltszahlungen (Nr. 1a) aber nur, wenn auch der Verpflichtete unbeschränkt stpfl. ist. Die Steuerpflicht entfällt, wenn die Unterhaltsleistungen von einem beschr. Stpfl. an seinen dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten erbracht werden.[1] Für beschr. Stpfl. ist nach dem Besteuerungstatbestand zu diffe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Renten und Ruhegehälter – A... / 2 Inhalt

Für grenzüberschreitend gezahlte Ruhegehälter gelten innerstaatlich keine besonderen Regelungen. Sie hängen ursächlich mit der aktiven Tätigkeit zusammen und werden nachträglich für diese Tätigkeit gezahlt. Ruhegehälter fallen daher unter § 34d Nr. 5 EStG und sind ausl. Einkünfte, wenn und soweit die aktive Tätigkeit in einem ausl. Staat ausgeübt worden ist. Von im Ausland a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 5.1 Aufstellungspflichten, Erleichterungen und Befreiungen

Rz. 84 Kapitalgesellschaften und haftungsbegrenzte Personengesellschaften gem. § 264a HGB müssen grundsätzlich einen – zum Jahresabschluss gehörenden – Anhang aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Aufstellungspflicht betrifft grundsätzlich auch Genossenschaften.[1] Ausnahmen bestehen unter Umständen für bestimmte Konzerntochterunternehmen. [2] Für kleine und mittelgroße Kapitalge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen / 3.1 Ermittlung der Herstellungskosten der Erzeugnisse

Sowohl im Handelsrecht[1] wie auch im Steuerrecht[2] zählen folgende Kosten zwingend zu den Herstellungskosten: Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Wertverzehr des der Fertigung dienenden Anlagevermögens Für folgende Kosten gilt im Handelsrecht ein Aktivierungswahlrecht und im Steuerrecht ebenfalls...mehr