Nach R 6.3 Abs. 3 EStR fließen auch folgende Aufwendungen in die Herstellungskosten ein:

  • Kosten für die allgemeine Verwaltung wie etwa Kosten für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Ausbildungs- und Nachrichtenwesen sowie Rechnungswesen;
  • Kosten für Werkschutz, Feuerwehr, allgemeine Fürsorge und Betriebskrankenkasse;
  • Kosten für soziale Einrichtungen wie z. B. Aufwendungen für Kantine, Essenszuschüsse und Betriebskindergarten;
  • Kosten für freiwillige soziale Leistungen wie etwa Jubiläumszuwendungen und Weihnachtsgratifikationen.

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