Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Arbeitsstättenverordnung / 2.6.4 Arbeitsstätten
Zur Arbeitsstätte gehören gem. § 2 Abs. 2 ArbStättV insbesondere auch: Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie Einrichtungen, die dem B...mehr