Fachbeiträge & Kommentare zu Pausen

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 7 Wegfall der durchgeschriebenen Fassungen des TVöD

Am Ende des Einigungspapiers findet sich folgender Hinweis der Tarifvertragsparteien, der für die tägliche Arbeit in der Personalverwaltung erhebliche Auswirkungen haben wird (Teil E Nr. 9a): Zitat Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass die durchgeschriebenen Fassungen zum 1. Januar 2026 außer Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt nur noch der Allgemeine Teil und die B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 6.2 Regelungen für Beschäftigte im Rettungsdienst

Zitat Teil B des Anhangs zu § 9 TVöD wurde wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "im Rettungsdienst und" gestrichen. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: (1a) Für Beschäftigte im Rettungsdienst, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende besondere Regelungen zu § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 3.1 Freiwillige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

Beschäftigte und Arbeitgeber können im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf eine "individuelle" Vollzeitarbeit von bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich vereinbaren. Die Regelung findet sich in einem in § 6 neu eingefügten Absatz 1a TVöD (§ 6 Abs. 1a TVöD). Zitat Beschäftigte und Arbeitgeber können – frühestens nach Ablauf der Prob...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 1.1 Der Werdegang der Tarifverhandlungen

In der vierten Verhandlungsrunde am 6.4.2025 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt. Die Gewerkschaften hatten mit Schreiben vom 26.9.2024 zahlreiche Tarifregelungen des TVöD zum 31....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.1.4 Hitzezulage

Eine Hitzezulage ist keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Sie wird vielmehr als zusätzliche Vergütung für extreme Hitze am Arbeitsplatz i. d. R. auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelvertrags gezahlt. Diese Zulage gehört zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Laut Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitgeber jedoch die Pflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schichtarbeit / 5 Beteiligung des Betriebsrats

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich Pausen, sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schul-, Fachschul-, Hochsch... / 6 Zeiten zwischen mehreren Ausbildungen

Zeiten zwischen mehreren Ausbildungen können ebenfalls Anrechnungszeiten (Übergangszeit-Anrechnungszeit) sein. Voraussetzung ist, dass diese Zeiten generell unvermeidbar, durch die Organisation des Unterrichtswesens bedingt typisch sind und dementsprechend häufig vorkommen. Dies bedeutet, dass die vorhergehende Ausbildung Anrechnungszeit ist. Auf die Anerkennung der folgenden ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.10 Arbeitszeitgesetz

Wesentliche Inhalte Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung des ArbZG (zum Schutz des Arbeitnehmers nach § 1 ArbZG) verantwortlich. Er hat daher durch geeignete Maßnahmen für ein dem ArbZG entsprechendes Verhalten seiner Beschäftigten zu sorgen. Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz. Verstöße werden vom Gewerbeaufsichtsamt (...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.3 Betriebsinterne Maßnahmen

Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.1 Besuch der Berufsschule

§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet den Ausbilder, den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht (und an den Prüfungen) freizustellen. Die Freistellung umfasst neben den eigentlichen Unterrichtsterminen, einschließlich der Pausen (sachnotwendig), auch die Wegezeiten zwischen betrieblicher Ausbildungsstätte und Berufsschule. Die Freistellung hat in glei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.2 Freistellung Auszubildender zur Teilnahme an Prüfungen

Allgemein für alle in einem Berufsausbildungsverhältnis Beschäftigten begründet § 15 BBiG die Pflicht des Ausbilders zur Freistellung der Auszubildenden für die Prüfung. Der Freistellungsanspruch besteht für die Zeit der Prüfung einschließlich notwendiger Wegezeiten sowie gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 BBiG seit dem 1.1.2020 auch für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussp...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale ASA-Sitzung / 3.2 Psychisch-physische Beanspruchung

Teilnehmende berichten häufig, dass sie digitale Sitzungen als anstrengender erleben als das in Präsenz der Fall ist. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Veränderte Wahrnehmungsanforderungen Besonders wenn das Format noch neu ist, sind Teilnehmende u. U. durch die sehr vielfältigen optischen und akustischen Signale intensiv gefordert und müssen sich deutlich mehr k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungsversteigerung / 5.1 Grundsatz

"Pause" im Verfahren Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Versteigerungsverfahren einstweilen eingestellt werden. Eine solche Einstellung unterbricht das Verfahren für die Dauer von in der Regel höchstens 6 Monaten; alsdann wird das Verfahren auf Antrag fortgesetzt oder aber aufgehoben.[1] Wird die Teilungsversteigerung von mehreren Antragstellern betrieben, betreffen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 2 Vergütungspflicht bei Dienstreisen

Ohne abweichende arbeitsvertragliche Regelung sind Dienstreisezeiten als gewöhnliche Arbeitszeit zu vergüten.[1] Dies gilt ohne Weiteres in Arbeitsverhältnissen, in denen die Reisetätigkeit zur geschuldeten Hauptleistung gehört[2] oder der Arbeitnehmer während der Reise angeordnete Arbeitsleistungen (z. B. Aktenbearbeitung, E-Mail-Bearbeitung, Telefonate) erbringt. Daran änd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.1 Mankofälle

Haben Arbeitnehmer mit der Verwaltung und Aufbewahrung von Geld zu tun, tritt häufig die Frage der Haftung für fehlende Beträge auf. Praxis-Beispiel Ein Zugrestaurantleiter lässt die Tageseinnahme unbeaufsichtigt in einem unverschlossenen Schrank zurück. Diese ist nach seiner Rückkehr verschwunden. Ein Busfahrer lässt das eingenommene Fahrgeld in seiner Pause ohne weitere Sich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.1 "Zwischen"-Übergangsgeld (ohne andere "Zwischen"-Entgeltersatzleistungen; Abs. 1 und 2)

Rz. 5 Nach § 71 Abs. 1 erhält der Rehabilitand weiterhin Übergangsgeld, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§ 42) einschließlich onkologischer Nachsorgeleistungen i. S.d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden (vgl. Rz. 7 ff.) und di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 8 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i.Z.m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiter...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
TV-L – Arbeitszeit in Werkstatt für behinderte Menschen

Leitsatz Die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b Doppelbuchst. dd TV-L erfasst auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen i.S.v. § 219 SGB IX. Sachverhalt Im vorliegenden Verfahren stritten die Parteien über den Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Klägerin. Diese ist seit dem Jahr 2001 als Arbeitsgruppenleiterin im handwerklichen Erziehungsdienst in einer von der Beklagten betriebenen Werkstatt für behinderte Menschen in Berlin beschäftigt. Grundlage des Arbei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Mögliche Regelungen durch Beschluss

Rz. 55 Diese können den gesamten Ablauf der Versammlung, etwa die Festlegung von Pausen oder Redezeiten sowie die äußeren Umstände ihrer Abhaltung wie z.B. ein Rauchverbot, betreffen. Auch eine Änderung der Tagesordnung kann beschlossen werden, allerdings nicht die Neuaufnahme von Beschlussfassungen, da es dann an der erforderlichen Ankündigung nach § 23 Abs. 2 WEG fehlt. De...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Geschäftsordnungsbeschlüsse

Rz. 96 Beschlüsse zur Geschäftsordnung regeln nur den Ablauf der Eigentümerversammlung, etwa durch Festsetzung von Pausen, Begrenzung von Redezeiten etc. Deswegen ist bei ihnen eine Ausnahme von der Anfechtbarkeit anerkannt, da sie typischerweise mit Beendigung der Versammlung gegenstandslos werden. Deswegen fehlt ihrer Anfechtung grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis.[248...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 9a Die Durchset... / 1. Geborene Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft

Rz. 37 Für die Geltendmachung und Durchsetzung der einheitlich durchzusetzenden (§ 9a Abs. 2 Fall 2) Rechte auf Minderung und auf kleinen Schadensersatz wegen Mängeln bei der Herstellung der zu errichtenden Wohnung aus einem Bauträgervertrag besteht – anders als bei korrespondierenden Ansprüchen aus dem Kaufvertrag über eine gebrauchte Wohnung[93] – eine ausschließliche Ausü...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Anwendungsbereich

Rz. 4 Nach dem Wortlaut des § 46 wird nicht zwischen einer Teilungserklärung gemäß § 8 und einem Teilungsvertrag unter Miteigentümern gemäß § 3 unterschieden. Der Normzweck lässt jedoch eine Heilung nur dann gerechtfertigt erscheinen, wenn die erstmalige Veräußerung eines Wohnungseigentums im Wege der sog. Vorratsteilung gemäß § 8 – vielfach durch einen Bauträger – erfolgt i...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / F. Leistungsverweigerungsrecht

Rz. 59 Der Erwerber einer Eigentumswohnung kann gemäß § 320 BGB die Zahlung des Erwerbspreises wegen Baumängeln am Sondereigentum in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwand verweigern.[140] Auch wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum hat der Erwerber ein Leistungsverweigerungsrecht. Es kann jedoch grundsätzlich nicht jeder einzelne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 9a Die Durchset... / VI. Beschlüsse

Rz. 55 Soweit für die Durchsetzung der Rechte Beschlüsse der Wohnungseigentümer erforderlich sind, stellt sich die Frage, wer zur Beschlussfassung berufen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Erwerber die Ansprüche aus den Erwerbsverträgen bereits geltend machen können, bevor sie als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind.[130] Zu diesem Zeitpunkt ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 9a Die Durchset... / 2. Ausübungsbefugnis der GdWE

Rz. 32 Die GdWE kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer nach § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 2 durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen.[72] Die Wohnungseigentümer können z.B. be...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Gemeinschaftsbezogene Pflichten (Abs. 2 Fall 3)

Rz. 28 Die Pflichten der Wohnungseigentümer, die einheitlich wahrgenommen werden müssen, nimmt gemäß Absatz 2 Fall 3 die GdWE als rechtsfähiger Verband wahr. Hieraus folgt eine gesetzliche passive Prozessführungsbefugnis der GdWE.[104] Die gesetzliche Wahrnehmungsbefugnis der Gemeinschaft verdrängt aber nicht die Rechtszuständigkeit der Wohnungseigentümer und eine etwaige ge...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Beitrag aus der verein wissen
Podcast – preiswert und bel... / 8 Achtung, Aufnahme!

Mit der Aufnahme kommt die ausschlaggebende Phase, in der sich entscheidet, ob Ihr Podcast ein Erfolg wird. Jetzt kommt es darauf an, dass Ihre Podcast-Hörer von Anfang an von Ihnen "gefangen" werden und Ihnen bis zum Ende Ihres Beitrags zuhören. Mit Inhalt und Aufbau Ihrer Beiträge haben wir uns bereits befasst. Auch einige Tipps zum lebendigen Sprechen haben wir Ihnen gegeb...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.3 Hinweise zum Einnahmenbereich

Es ist immer noch zulässig, bei Festen und Veranstaltungen mit Bewirtung und/oder Verkauf von Gegenständen, dies über eine oder mehrere Barkassen laufen zu lassen. Eine generelle Pflicht zur Nutzung von elektronischen Registrierkassen oder sonstigen elektronischen Geräten zur Erfassung der Verkäufe besteht noch nicht. Soweit Barkassen eingesetzt werden, muss darauf geachtet ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 2 Mehrarbeit

Sachverhalt In einem Unternehmen wird regelmäßig 7 Stunden arbeitstäglich gearbeitet. Die Arbeitszeit ist unterbrochen durch eine oder mehrere Pausen von insgesamt einer Stunde, die Mitarbeiter sind also 8 Stunden täglich im Betrieb anwesend. Nächste Woche sollen alle Beschäftigten täglich eine Stunde länger arbeiten, damit dringende Aufträge zeitgerecht erledigt werden könne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.3 Gleichartigkeit weiterer Vertragspflichtverletzungen

Rz. 428 Mit Ausspruch der Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber regelmäßig konkludent auf ein Kündigungsrecht wegen der Gründe, die Gegenstand der Abmahnung waren.[1] Nach Erteilung der Abmahnung ist daher eine weitere Vertragspflichtverletzung erforderlich, die ihrerseits Grund für die ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung ist. Der Arbeitgeber gibt durch eine Abmahnung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 351 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 352 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 2.4 Datenanalyse (HR Analytics)

Vor allem große Unternehmen und Verwaltungen verfügen oft über enorme Datenmengen mit großem Potential für den wirtschaftlichen Nutzen. Zwar bieten die verarbeitenden Systeme i. d. R. schon umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten. Diese sind jedoch meist sehr spezifisch vorprogrammiert. Eine KI-basierte Big-Data-Analyse hingegen ist in der Lage, für Menschen schwer erkennbare ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Stillende Heimarbeiterinnen

Rz. 4 Die früher in § 8 Abs. 5 Satz 1 MuSchG a.F. enthaltene Beschränkung von Heimarbeit für stillende Frauen ist nun in § 8 Abs. 2 geregelt. Der Gesetzgeber reduzierte dabei die zulässige Tagesarbeitszeit von 7¼ auf 7 Stunden, um hierdurch eine Regelungskohärenz mit § 7 MuSchG herzustellen. Dadurch wird ein bisher bestehendes gesetzgeberisches Redaktionsversehen beseitigt.[...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Auslage-/Aushangpflicht (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Entsprechend der Regelung des § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. besteht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Kopie dieses Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Rz. 11 Da § 26 Abs. 1 nur von einer Kopie "dieses Gesetzes" spricht, bezieht sich die Aushangpflicht auch nur auf das MuSchG selbst, nicht dagegen auf die son...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Schwangere Heimarbeiterinnen

Rz. 3 Nach § 8 Abs. 1 darf der Auftraggeber oder Zwischenmeister Heimarbeit an eine schwangere in Heimarbeit beschäftigte Frau oder an eine ihr Gleichgestellte nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgeben, dass die Arbeit werktags während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit ausgeführt werden kann. Zu welchen Zeiten die schwangere Heimarbeiterin mit welchen ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Bekanntgabe in einem elektronischen Verzeichnis (§ 26 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Im Rahmen der Neuregelung des Mutterschutzgesetzes wurde das Verfahren für die Bekanntgabe des MuSchG durch den Arbeitgeber für diesen vereinfacht und das Gesetz der betrieblichen Realität angepasst. Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 ist der Arbeitgeber von der Verpflichtung zum Aushang/zu Auslage einer Kopie des Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht entbunden, wenn er das ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Einschränkungen bei der Ausgabe von Heimarbeit

Rz. 2 Heimarbeiterinnen üben ihre Tätigkeit weitestgehend selbstständig aus. Sie selbst bestimmen, wann sie wo welche Arbeitsmengen verrichten. Sie disponieren frei über ihre Arbeitszeit, sodass sie deren Beginn, Ende und Lage selbst festlegen. Um den Schutz der schwangeren und stillenden Heimarbeiterinnen und denen ihnen Gleichgestellten sicherzustellen, muss der Gesetzgebe...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rauchen / 4 Wie wirkt sich das Rauchverhalten der Mitarbeiter aus?

Die Gesamtkosten des Rauchens für die Gesellschaft sind schwer zu beziffern und nur beschränkt aussagefähig, weil Kosten und Einnahmen an unterschiedlichen Stellen im System anfallen. Erkennbar ist, dass die durch Rauchen verursachten Krankheitskosten (inklusive Arbeitsausfall, Frühverrentung usw.) deutlich über den Einnahmen durch die Tabaksteuer liegen. Schwer bezifferbar ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an einen Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[16] Dazu kann das Ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Widerspruchsbegründung zu Fall a)

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Widerspruchseinlegung Versorgungsamt Bonn Az.: _________________________ Hiermit zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen meines Mandanten Y vertrete. Mir liegt Ihr Bescheid vom _________________________ vor. Namens und in Vollmacht meines Mandanten lege ich hiermit gegen Ihren Bescheid W i d e r s p r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / c) Beispiele für Tatmehrheit i.S.d. § 20 OWiG

Rz. 51 Mehrere Geschwindigkeitsverstöße in einem zeitlichen Abstand von mindestens 20 Minuten.[99] Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem ersten Geschwindigkeitsverstoß sowie Anordnung einer erneuten Geschwindigkeitsbegrenzung mit erneutem Geschwindigkeitsverstoß.[100] Im Rahmen der Beurteilung, ob zwischen den Verkehrsverstößen ein räumlich und zeitlich enger Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rauchen / 3.2 Einrichtung von Raucherzonen

Wenn, wie in der Praxis üblich, im Freien oder im Gebäude Raucherbereiche eingerichtet werden, ist genau darauf zu achten, dass dadurch benachbarte Bereiche nicht beeinträchtigt werden (z.B. weil Rauch auf Flure oder von außen durch geöffnete Fenster eindringt). Das ist auch die (schwer einzuhaltende) Bedingung dafür, dass es toleriert wird, wenn in Arbeitsräumen geraucht wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / 3. Bedeutung der Grundlagenurkunde

Rz. 15 In § 1 Abs. 3 des Mustervertrags wird unterstellt, dass eine Bezugsurkunde vorliegt, die auch alle Lage- und Baupläne sowie die Baubeschreibung mit umfasst, sodass der Kaufgegenstand mit Hilfe dieses Schriftstücks, das oft auch Grundlagenurkunde genannt wird, ausreichend definiert ist. Nach überwiegender Ansicht stellen die Angaben in Baubeschreibungen Beschaffenheits...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.1 Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation

Rz. 13 Das Umgestaltungsgebot erfasst auch die Arbeitsorganisation. Zur Arbeitsorganisation gehört die konkrete betriebliche Gestaltung des Arbeitsablaufes wie konkrete Arbeitsabläufe und einzelne Arbeitsschritte, Produktionsanweisungen oder Bearbeitungsvorgaben, Arbeitszeit (Beginn und Ende der täglichen Anwesenheit), Pausen und Erholungszeiten oder das Arbeitstempo (wie etwa Ak...mehr