Eine bezahlte Freistellung, auch bekannt als bezahlter Urlaub oder bezahlte Abwesenheit, bezieht sich auf eine Situation, in der ein Mitarbeiter von seiner regulären Arbeit freigestellt wird und dennoch sein volles Gehalt oder einen Teil davon erhält. Diese Art der Freistellung kann verschiedene Gründe haben und wird normalerweise von Arbeitgebern als Vergünstigung oder Vorteil für ihre Mitarbeiter angeboten.
Es gibt verschiedene Arten von bezahlten Freistellungen, die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können:
Mehr-Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen pro Jahr, für die er weiterhin seinen Lohn erhält. Die Anzahl der Urlaubstage kann je nach Arbeitsvertrag und Unternehmen variieren. Möglich ist es, auch "mehr" Urlaub oder mehr freie Tage zu gewähren als die oftmals üblichen 30 Urlaubstage im Jahr.
Die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes sind Mindestbedingungen und bezogen auf die Anzahl der Urlaubstage ist es "nach oben hin" offen. Zusätzliche freie Tage können ohne besonderen Grund auch nur für ein Kalenderjahr einzelvertraglich vereinbart werden. Entsprechende Vereinbarungen erfolgen auf freiwilliger Basis seitens des Arbeitgebers. Entsprechend können vertragliche Regelungen hierzu als dauerhafte Einrichtung oder eben nur temporär vereinbart werden.
Soweit sich ein Unternehmen entscheidet, die Anzahl der Urlaubstage mit Mitarbeitern unterschiedlich zu vereinbaren, obwohl diese eine gleiche oder vergleichbare Tätigkeit ausüben, so ist zu bedenken, dass derjenige mit "mehr" Urlaubstagen mehr Gehalt für das bekommt, was er als reine Arbeitszeit leistet. Damit kann er mehr Gehalt bekommen als das, was seine Kollegen für die gleiche Tätigkeit verdienen. Für Arbeitgeber ist hier zu berücksichtigen, dass damit dann gegebenenfalls ein ...