Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besitz-PersGes (einschließlich GbR) bzw Besitz-Bruchteilsgemeinschaft

Rn. 363 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Eine Besitz-GbR (auch Bruchteilsgemeinschaft: s BFH BStBl II 1972, 796 letzter Abs), auch wenn an ihr ein Nur-Besitzgesellschafter neben den die Betriebs-KapGes beherrschenden Mitgesellschaftern beteiligt ist (zB bei Überlassung eines Betriebsgrundstücks), ist dennoch insgesamt (Abfärbung nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 15 Abs 3 Nr 1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945. Rn. 351 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Immaterielle WG (zB Pat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 300 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Betriebsaufspaltung hat ihren Ursprung in der zivilrechtlichen Überlegung (auch s Rn 310 ), wertvolles AV (Grundbesitz, Patente, wertvolle Maschinen) der operativ tätigen (Betriebs-)KapGes nicht als EK zuzuführen (im Insolvenzfall Teil der Masse), sondern nur pachtweise zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Pachtzahlungen verlagert sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besitz-Einzelunternehmen

Rn. 362 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Bei einem Besitz-Einzelunternehmen handelt es sich auch hinsichtlich der Überlassung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen stets um notwendiges BV, wenn dieses den Betrieb der Betriebsgesellschaft zumindest fördert (so auch BFH v 20.04.2005, BFH/NV 2005, 1774). Gegenstand des Urt v 20.04.2005, aaO, war eine Einzel-Besitzunternehmerin, die n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pollmann, Die wesentliche Betriebsgrundlage iRd Betriebsaufspaltung, DB 1988, 723; Jestädt, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 223; Söffing, Die sachliche Verflechtung iRd Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 503; Pollmann, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, NWB 1991, F 3 7935; Binz/Sorg, Die "wesentliche Betriebsgrundlage" im Ertragsteuerrecht, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt vom 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1997/98, 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmererfindungen / 1.2 Vergütungsanspruch

Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch genommen hat. Der Vergütungsanspruch besteht mit der Inanspruchnahme, nicht erst mit der Erteilung des Schutzrechts. Ggf. ist eine vorläufige Vergütung zu zahlen.[1] Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach der wirtschaftlichen Verwert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmererfindungen / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmererfindungen sind Erfindungen, für die ein gewerbliches Schutzrecht nach dem PatentG oder dem GebrauchsmusterG beansprucht werden kann und die von einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis gemacht worden sind, in der Regel in Ausübung seiner Tätigkeit. Andere schutzfähige Leistungen von Arbeitnehmern im Arbeitsverhältnis wie urheberrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmererfindungen / 3 Qualifizierte technische Verbesserungsvorschläge

Weiterhin hat der Arbeitnehmer nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen einen Anspruch auf angemessene Vergütung von technischen Verbesserungsvorschlägen, sofern sie zwar nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, aber dem Arbeitgeber eine ähnliche Vorzugsstellung gewähren wie ein solches gewerbliches Schutzrecht. Das ist dann der Fall, wenn sie durch Geheimhaltung od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmererfindungen / 1.1 Inanspruchnahme durch Arbeitgeber

Diensterfindungen können vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden.[1] Nimmt der Arbeitgeber eine Erfindung in Anspruch, so trifft ihn im Streitfall die Beweislast dafür, dass die Erfindung während der rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses zustande gekommen ist. Bei einer zeitlichen Nähe zum beendeten Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer allerdings zunächst einmal ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmererfindungen / 1 Diensterfindung, Meldepflicht

Ein erheblicher Teil aller gemachten Erfindungen werden von Arbeitnehmern in Arbeitsverhältnissen gemacht. Nach § 6 PatentG hätte der Arbeitnehmer als Erfinder das Recht auf das Patent, das ihm die alleinige Nutzung der Erfindung gestattet. Das ist aber nicht damit zu vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit in der Regel schon seine Arbeitsvergütung erhalten ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 69 Da eine tatsächliche Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsguts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag in aller Regel nicht stattgefunden hat, ist ein solcher Verkauf zur Ermittlung des gemeinen Werts zu fingieren.[1] Die in § 9 Abs. 2 und 3 BewG genannten Merkmale geben an, welche Kriterien in die Ermittlung des mutmaßlichen Preises in dem gedacht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.3 In die Ermittlung einzubeziehende aktive Wirtschaftsgüter

Rz. 302 In die Ermittlung des Substanzwerts sind auf der Aktivseite alle Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die nach §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören (vgl. dazu Rz. 252–257). Wirtschaftsgüter sind neben körperlichen Gegenständen und Forderungen auch immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Steuerbilanz macht § 5 Abs. 2 EStG den Ansatz immaterieller Wirtschaftsgüter des A...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten rich... / 6 Franchisegebühren: Welche Unterschiede es gibt

Für das Franchising zahlt der Franchisenehmer an den Franchisegeber i. d. R. verschiedene Gebühren. Das beginnt bei Einstiegsgebühren, geht weiter über Werbegebühren und endet bei der Zahlung laufender Gebühren. Die Einstiegsgebühr deckt das Unternehmenskonzept, Know-how, Schulungen, Einkauf usw. ab. Dafür ist dem Franchisenehmer die Mitbenutzung von Logos, Markenrechten, Pat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.4 Aufhebungsvertrag

Rz. 58 Arbeitgeber und Arbeitnehmerin können aufgrund des Prinzips der Vertragsfreiheit jederzeit einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (§ 623 BGB) schließen, auch § 17 steht dem nicht entgegen.[1] Die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin gewährt ihr kein Widerrufsrecht. Eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags kommt nach den allgemeinen Regeln in Betracht. Allerdings stellt die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarung als Führun... / 3 Unternehmensziele als Ausgangspunkt

Im Rahmen der Unternehmensführung werden auf allen Ebenen Ziele gebildet. Der Prozess der Zielfindung beginnt bei der Unternehmensleitung. Die Jahresziele des Unternehmens leiten sich z. B. ab aus der Dreijahresplanung, der Ist-Situation und den voraussichtlichen Markt- und Umfeldbedingungen im bevorstehenden Jahr. Unternehmensziele können sich auf folgende Bereiche beziehen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding: Erhöhung... / 2.3 Entwicklung der Employer Value Proposition (EVP)

Nach Abschluss von Bestandsaufnahme, Beschreibung von Stärken und Schwächen sowie der grundlegenden Zielformulierung geht es jetzt darum festzulegen, was den eigenen Betrieb als Arbeitgeber und Marke ausmacht und welcher konkrete Nutzen Mitarbeitern und Bewerbern sowie ggf. Dritten, wie Kunden und Lieferanten, geboten werden soll oder bereits geboten wird. Gleichzeitig muss ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechte in der Rechnun... / 2.2 Verwendungsmöglichkeiten von Genussrechten

Rz. 3 Aufgrund der weitgehenden Gestaltungsfreiheit eröffnen Genussrechte vielfältige Verwendungsmöglichkeiten. Zur Systematisierung dieser vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten werden Genussrechte im Schrifttum in Anlehnung an Bethmann[1] oftmals unter Rückgriff auf die mit der Gewährung von Genussrechten verfolgten Zwecke in die zwei Kategorien Kapitalbeschaffung und Kapit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Beitragsleistung und Nachschusspflicht

Um den Zweck der GbR erreichen zu können, müssen die Gesellschafter den Gesellschaftszweck fördern, durch die Leistung von Beiträgen in Form von Geld- oder Dienstleistungen. Die noch zu erbringenden Leistungen werden i. d. R. Beiträge genannt (§ 709 BGB). Sind die Leistungen schon erbracht worden, spricht man von Einlagen. Die Beiträge der Gesellschafter müssen im Gesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.1.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 221c Der erste Unterabschnitt enthält einige (Zwischen-)Ergebnisgrößen, die teilweise sowohl von den das Gesamtkosten- als auch das Umsatzkostenverfahren anwendenden Unternehmen zu beachten sind. Zu den zwingend zu befüllenden Ergebnispositionen in diesem (Unter-)Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 1662–1673) zählen:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
App Store / 1 So kontieren Sie richtig!

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Tz. 49 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Auch immaterielle WG können (funktional) wes Betriebsgrundlage des Betriebs sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese WG bilanziert werden oder wegen § 5 Abs 2 EStG nicht aktiviert werden dürfen (zB s Urt des BFH v 16.12.2008, BStBl II 2010, 808 unter Rn 14; s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 113). Erworbene oder selbst gesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5 Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 110 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die fremdübliche entgeltliche Überlassung von WG (zB Grundstücke, Patente) führt auf der Ebene der optierenden Gesellschaft zu BA und auf Ebene des Gesellschafters zu Eink iSd § 21 bzw § 22 EStG . Wegen der vorrangigen Zuordnung zu anderen Eink-Arten s Tz 112. Ggf muss geprüft werden, ob durch die Nutzungsüberlassung eine Betriebsaufspaltung (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeiner Wert (Regelbewertung und Bewertungsobergrenze)

Tz. 199 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Bewertungsrahmen ist hinsichtlich der Obergrenze (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG: "... höchstens jedoch mit dem Wert iSd S 1 ...") gegenüber der bisherigen Rechtslage geändert. Statt des Tw ist nunmehr der gW (im Wirtschaftsleben auch: Verkehrswert oder Marktwert) gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG als Höchstbewertung maßgebend (dazu s Vor §§ 20–23 UmwS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.11 Gemeinsam genutzte wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 110 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nicht selten werden WG – insbes Grundstücke, Maschinen oder Betriebsvorrichtungen – für mehrere Betriebsbereiche gemeinschaftlich genutzt (in Frage kommen aber auch immaterielle WG: zB Patente, Erfindungen, Marken, technische Entwicklungen, Produktionsverfahren). Dies resultiert häufig aus der historischen Entwicklung eines Unternehmens, das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zwischenwertansatz (teilweise Aufdeckung stiller Reserven)

Tz. 205 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Zwischenwertansatz weicht von der Regelbewertung des § 20 Abs 2 S 1 UmwStG ab und ist daher nur bei einem (wirksamen) Antrag auf Minderbewertung zulässig (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG). Bei einem Zwischenwertansatz werden die vorhandenen stillen Reserven des eingebrachten Vermögens nämlich tw aufgedeckt. Diese Bewertung liegt innerhalb einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.5 Lose Unternehmenszusammenschlüsse

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Lose Verbindungen zwischen vd Unternehmen sind zB Metaverbindungen, Konsortien, Interessengemeinschaften, Gewinngemeinschaften (Pools). Es sind weder Kö noch MU-Gemeinschaften. Ihre Gewinne werden unmittelbar bei den beteiligten Unternehmen erfasst. Tz. 26 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Metaverbindungen sind Gemeinschaften, bei denen ein Unterneh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilsgeneigtheit")

Tz. 153 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen; s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; s Urt des BFH v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; s Beschl des BFH v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496. Hierin soll der Ausschüttungscharakter der v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit Zement / 1 Zusammensetzung und Herstellung

Schon die Römer kannten Zement. Allerdings verwendeten Sie die Begriffe cementum, cimentum, cäment und cement für Zusatzstoffe, die gebranntem Kalk zugesetzt wurden, um ein Bindemittel herzustellen. Erst im 18. Jahrhundert änderte sich die Bedeutung von Zusatzstoff hin zum eigentlichen Bindemittel. Die erste Erwähnung des Namens Portlandzement in einem Patent erfolgte 1824. ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.1 Nichtabziehbare Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j Abs. 3 EStG

Zeilen 41-45 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 46 In Zeile 46 sind die Aufwendungen hinzuzurechnen, die für eine Überlassung von Rechten gezahlt werden, aber gem. § 4j Abs. 3 EStG nicht abzugsfähig sind. Erfasst werden Aufwendungen für Rechteüberlassung, wenn diese an eine nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG gezahlt werden; dies gilt auch, wenn eine Unterlizensierung (gg...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WA / 10 Vergütungen i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Steuerpflichtige

Vor Zeilen 30–37 Die Angaben in den Zeilen 30–37 dienen der Überwachung des Steuerabzugs bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige. Anzugeben sind Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nrn. 1–3 EStG an beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere Vergütungen für die Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist, Bildberichterstatter...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 9.1 Wesen beweglicher Pfandrechte

9.1 Wesen beweglicher Pfandrechte Das Pfandrecht stellt als sachenrechtliche Sicherheit ein dingliches Recht an beweglichen Sachen dar und ist in § 1204 BGB definiert. Es belastet eine bewegliche Sache, die zur Sicherung einer Forderung eingesetzt wird und ermöglicht es dem Gläubiger, diese Sache zur Befriedigung seiner Ansprüche zu nutzen. Der Gläubiger erhält durch das Pfan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenskrise: Begriff,... / 2.2 Leistungswirtschaftliche Sanierungsursachen

Potenzial-, Programm- und Prozessgestaltung Zu den leistungswirtschaftlichen Sanierungsursachen zählen alle Faktoren, die Kosten oder Leistungen und damit die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Prozesse ungünstig beeinflussen.[1] Die originären leistungswirtschaftlichen Sanierungsursachen können dabei zu finden sein im Bereich der Potenzialgestaltung, der Produktprogrammgesta...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 11.2 Arten von Sicherungsklauseln

Voraussetzung für die Wirksamkeit von Sicherungsklauseln ist die Offenlegung von Finanzinformationen durch den Kreditnehmer. Diese Informationen umfassen häufig neben typischen bilanziellen Größen auch interne Unternehmensdaten und ratingspezifische Informationen. Die Berichtspflichten des Kreditnehmers stellen das Grundgerüst zur Überprüfung der Einhaltung der vereinbarten ...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1.1 Notwenigkeit und Auswirkungen einer Differenzierung

Die steuerlichen Auswirkungen des Ansatzes eines Transferpaketes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen[1] setzen voraus, dass eine betriebliche Funktion verlagert wird und kein Ausnahmefall vorliegt. Beachte: Auch wenn die Tatbestände der Funktionsverlagerung nach § 1 Abs. 3 AStG nicht erfüllt sind, ist nachrangig zu prüfen, ob nicht eine Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 4 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.14 Sonstige Rechte (Zeile 79)

In der Zeile 79 sind sonstige Rechte, wie z. B. Urheberechte, Erfindungen, Patente o. Ä., anzugeben. Gehören Erfindungen und Urheberrechte nicht zu einem Betriebsvermögen, sind diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Sind diese in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Ausnutzung überlassen, wird der gemeine Wert – soweit keine anderen geeigne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.9 Sonstige Rechte (Zeile 88)

Wurden sonstige Rechte, wie z. B. Urheberrechte, Erfindungen, Patente oder Ähnliches, zugewendet, sind diese in der Zeile 88 zu erfassen. Zur Bewertung von Erfindungen oder Urheberrechten ist die OFD Frankfurt vom 9.1.2024 [1] zu beachten. Hiernach kann für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2017 kann auf den Basiszins abgestellt werden, den das Bundesministerium der Finanzen nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.1 Einlagefähigkeit bei Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 281 Im Handelsrecht ist nicht geregelt, welche Gegenstände für eine Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Lediglich für die AG bestimmt § 27 Abs. 2 AktG, dass Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht Gegenstand einer Sacheinlage auf das Nennkapital sein können. Ansprüche auf Dienstleistungen werden auch bei der GmbH in analoger Anwendung des § 27 Abs. 2 AktG als ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.3 Die 3. Escape-Möglichkeit – Offenlegung eines übertragenen wesentlichen immateriellen Wirtschaftsguts

Die 3. Alternative, die als begünstigende Regelung rückwirkend auf den 1.1.2008 durch das "EU-Umsetzungsgesetz" eingefügt wurde, sieht vor, dass ein Ansatz von Einzelverrechnungspreisen bei einer Funktionsverlagerung vorzunehmen ist, sofern zumindest ein wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut Gegenstand der Funktionsverlagerung ist und (dieses) von ihm genau bezeichnet wi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1 Überblick über die Bestimmung des Preises für Funktionsverlagerungen

§ 1 Abs. 3 AStG a. F./§ 1 Abs. 3b AStG 22 differenziert hinsichtlich der Festlegung des Fremdvergleichspreises zwischen dem Hauptanwendungsfall der Bestimmung für ein Transferpaket unter Anwendung betriebswirtschaftlicher Unternehmensbewertungsgrundsätze und der Einzelbewertung der Einzelfaktoren.[1] Aus den VWGFVerl[2] lässt sich folgender Überblick ableiten. [3] Wichtig Einze...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.1 Überblick

Die Behandlung dieser "Einzelabrechnungsfälle" ist ebenso wie in den Fällen untergeordneter Bedeutung[1] geprägt durch die Einzelbewertung jeder einzelnen Transaktion und/oder Dienstleistung. Insbesondere sind zu untersuchen: die Überführung oder Übertragung gebrauchter Maschinen (Ansatz des Teilwerts); die Übertragung oder Mitnutzung von immateriellen WG (sowohl bei Patenten ...mehr