Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.5 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 362 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kann nur gebildet werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine Inanspruchnahme erfolgt und ein vorsichtiger Kaufmann dafür Vorsorge treffen wird.[1] Durch das Erfordernis der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme unterscheidet sich die Passivierung einer Rückstellung von der einer Verbin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.3 Abschlag wegen des "Gesetzes der großen Zahl"

Rz. 387 Liegen der Rückstellung eine größere Zahl von Fällen zugrunde, stellt sich die Frage, ob die Rückstellung allein deshalb zu vermindern ist, weil nach der statistischen Wahrscheinlichkeit sich das durch die Rückstellung berücksichtigte Risiko nicht in allen Fällen verwirklichen wird (Abschlag wegen des "Gesetzes der großen Zahl").[1] Die Rspr. hat in Einzelfällen Absch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 338 Zu den Wesensmerkmalen der ungewissen Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden dürfen, gehört es, dass die Verbindlichkeiten Schuldcharakter aufweisen. Es muss sich also um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handeln; Verpflichtungen des Kaufmanns "gegen sich selbst" (etwa sein Privatvermögen) genügen nicht, da insoweit rechtliche Personeniden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 5.3 Ausweis

Rz. 155 Internetauftritte sind – sofern ansatzfähig – in der Bilanz eines Unternehmens gewöhnlich im Anlagevermögen unter folgenden Positionen auszuweisen:[1] "Selbst geschaffene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" gem. § 266 Abs. 2 A. I. 1. HGB, soweit diese selbst geschaffen wurden und handelsrechtlich das Aktivierungswahlrecht entsprechend...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.2 Ausweis

Rz. 75 Software muss in der Bilanz eines Unternehmens in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung ausgewiesen werden[1] im Anlagevermögen, wenn sie zum dauernden Einsatz im Unternehmen bestimmt ist, unter "selbst geschaffene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" gem. § 266 Abs. 2 A. I. 1. HGB, soweit handelsrechtlich das Aktivierungswahlrecht entspr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 Satz 2

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Neben dem Verbot des Ansatzes von Aufwendungen für die Gründung des UN, für den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Beschaffung des EK gemäß § 248 Abs. 1 enthält § 248 Abs. 2 Satz 2 ein weiteres für alle Kaufleute geltendes Ansatzverbot hinsichtlich selbst geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Inhalt des Begriffs "VG" ist seit langem Gegenstand bilanzrechtlicher Erörterungen, ohne dass bisher eine abschließende und allg. Zustimmung findende Definition entwickelt werden konnte (vgl. Kessler, BB 1994, Beilage Nr. 12 zu Heft 19, S. 1 (3); HdR-E, Kap. 4, Rn. 92ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.). Es haben sich aber unter Berücks...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktivierungszeitpunkt

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der RegB zum BilMoG hat eine Aktivierung bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts – entgegen der hier vertretenen Auffassung – bereits ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein immaterieller VG des AV entsteht (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 60f.; PwC-BilMoG (2009), Abschn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Forschungs- und Entwicklungsbericht: Angaben zum Bereich Forschung und Entwicklung (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn. 152 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist im Lagebericht auf den Bereich "FuE" einzugehen (sog. FuE-Bericht). Angaben hierzu sind für die Beurteilung der Lage und der Zukunftsaussichten des UN von großer Bedeutung (vgl. bereits Brockhoff, WPg 1982, S. 237ff.; Dellmann, WPg 1982, S. 557ff., 587ff.). Sie zeigen den Adressaten des Lageberichts, welche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gegen die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sprechende tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten

Rn. 49 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 ist bei der Bewertung nur insofern von einer Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen, als dem "nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen." Zur Durchführung der Bewertung und zu deren Prüfung ist daher zunächst zu klären, ob und ggf. inwieweit rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten eher gegen d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Gesellschaftsebene

Rn. 370 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Handelsrechtlich sind die der PersG wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva nach den allg. Vorschriften des HGB zu bilanzieren. Steuerlich setzt sich die relevante Betrachtungsebene aus der Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz(en) sowie Sonderbilanz(en) zusammen (vgl. Schmidt: EStG (2024), § 15, Rn. 401): Die Gesamthandsbilanz weis...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Ansprüche wegen Rechtsmängeln

Rz. 137 Nach Ziff. 6.2.2 sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen, die mit einem Rechtsmangel behaftet sind, wie etwa Schäden aus der Verletzung von Patenten, gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder auch Verstößen in Wettbewerb und Werbung. Zu verweisen ist – ggf. auch für eine deckungsrechtliche Auslegung – insoweit auf die haftungsrechtliche ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Vorsätzliche unerlaubte Handlung

Rz. 34 Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Vertrauenspersonen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichten. Der Begriff der unerlaubten Handlung umfasst nicht nur die Vorschriften innerhalb des 27. Titels des BGB (z.B. §§ 823, 824, 826, 831 BGB), der die Überschrift "unerlaubte Handlungen" trägt,...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Geistiges Eigentum, Abs. 2 d bzw. Nr. 3.2.6 ARB 2012

Rz. 204 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum (§ 3 Abs. 2 d ARB) ist vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Dieser Risikoausschluss bereitet in der Praxis keine Probleme. Zu bemerken ist lediglich, dass Streitigkeiten wegen Arb...mehr

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A / 20 Absprachen/Verständigung, Beteiligte [Rdn 219]

Rdn 220 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Absprachen/Verständigung, Allgemeines, Teil A Rdn 198. Rdn 221 1. Die Verständigung ist mit den "Verfahrensbeteiligten" zu treffen. Rdn 222 2. Wer "Verfahrensbeteiligter" ist, ist in §§ 202a, 212, 257b, 257c nicht im Einzelnen geregelt. Die Gesetzesbegründung verweist (nur) allgemein darauf, dass Verfahrensbeteiligte grds. die Pers...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Unerlaubte Handlung

Rz. 35 Eine unerlaubte Handlung liegt nach § 823 Abs. 1 BGB vor, wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht widerrechtlich verletzt worden sind. Als sonstige Rechte sind für den Schutzbereich der VSV Marken-, Patent- und weitere Unternehmenspersönlichkeitsrechte ebenso wie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbe...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Rz. 18 Die Mehrdimensionalität des Sachschadens kommt insbesondere durch das Leistungsversprechen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung zum Ausdruck. Der Gegenstand des Versicherungsschutzes wird in § 1 Nr. 1 FBUB 2010 wie folgt beschrieben: Zitat Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag unterbrochen oder beeinträchtigt, ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / VIII. Diverse Ausschlüsse

Rz. 147 Im Übrigen sei auf die sonstigen Deckungsausschlüsse nur der Vollständigkeit halber hingewiesen: Rz. 148 Ausgeschlossen sind auch Ansprüche wegen Rückzahlung von Tantiemen, Bezügen oder sonstigen Vorteilen, welche die versicherten Personen aus der versicherten Tätigkeit erhalten haben (Ziff. A-7.2 AVB-D&O), oder auch aus Pflichtverletzungen bei einer anderen als der v...mehr

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FoVo 11/2024, Elektronische... / 2 II. Die Entscheidung

BGH differenziert zwischen Verhaftungsantrag und Haftbefehl In der Sache bleibt die Rechtsbeschwerde ohne Erfolg. Zwar genügt der Verhaftungsantrag der Gläubigerin für sich genommen den im elektronischen Rechtsverkehr geltenden Formanforderungen. Dem GV muss der Haftbefehl bei dessen Ausführung jedoch als Ausfertigung oder als gerichtliches elektronisches Dokument vorliegen, ...mehr

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E / 19 Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 1889]

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.1.1.4.1 Gewerbliche Schutzrechte

Rz. 422 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gewerbliche Schutzrechte sind Immaterialgüterrechte wie Patente, Marken oder Gebrauchs- bzw. Geschmacksmusterrechte. Ähnliche Rechte und Werte sind ähnliche Positionen wie Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte, die Ausschließlichkeitscharakter haben und gewerblich verwertet werden.[1] Beispiele sind Urheber- und Verlagsrechte, ungeschütz...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.2.1 Substanzielle Rechte versus Schutzrechte

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den Bestimmungen des IFRS 10 ist bei der Beurteilung bzgl. einer gegebenen Beherrschungsmöglichkeit ausdrücklich auf substanzielle Stimmrechte bzw. Stimmrechtsmehrheiten abzustellen. Sofern für relevante Entscheidungen die Zustimmung durch Dritte notwendig ist, liegt keine substanzielle Stimmrechtsmehrheit vor (IFRS 10.B36 i. V. m. IFRS ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.4.1 Erstbewertung

Rz. 798 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 5.1(a) i. V. m. IFRS 5.15 verlangt bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen eine Niederstwertbewertung mit dem niedrigeren (lower) Wert aus Buchwert (carrying amount) und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell). In diesem Zusammenhang ist in der logisch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.4.2.1 Erfassung von Wertminderungen und Wertaufholungen

Rz. 798h Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch bei der Folgebewertung zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte wird eine Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten vorgenommen. IFRS 5.20 regelt in diesem Kontext, dass eine Wertminderung eines Vermögenswerts auf den beizulegenden Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.2 IFRS

Rz. 506 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Ausweis von immateriellen Vermögenswerten enthält IAS 38 keine gesonderten Vorschriften. Die Anforderungen zur Darstellung des Abschlusses sind in IAS 1 geregelt. Demnach sind immaterielle Vermögenswerte separat von anderen Posten in der Bilanz (IAS 1.54) auszuweisen. Das Mindestgliederungsschema der Bilanz gemäß IAS 1 ist allerdings nic...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2 § 266 HGB

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Gliederung der Bilanz (1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 327 HGB wurde durch das BiRiLiG neu eingeführt. Durch das BilMoG 2013 wurde in Nr. 1 Satz 2 ein neuer Gliederungspunkt "A I 1 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" eingefügt. Dadurch soll die Transparenz der Bilanzgliederung bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften erhöht werden.[1] Im Zuge des EStOffRLUG ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1 § 327 HGB

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 327 Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung Auf mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs 1die Bilanz nur in der für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 vorgeschriebenen...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.1.2 Anwendungsbereich

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 16 umfasst grundsätzlich alle Verträge von Leasingnehmern und Leasinggebern, die ein Leasingverhältnis begründen oder enthalten. Konkretisiert wird der Anwendungsbereich durch die Definitionskriterien für das Vorliegen eines Leasingverhältnisses (IFRS 16.9 i. V. m. IFRS 16.B9-B31). Zu beachten ist jedoch, dass nachfolgende Sachverhalte a...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.3.1 Grundlagen

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 basiert auf dem 5-Stufen-Konzept (vgl. Tz. 133). Die 1. Stufe (Identifikation von Kundenverträgen) wurde bereits weitgehend erläutert. Eine umfassende Erläuterung der 3. Stufe (Bestimmung des Transaktionspreises) ist erfolgt. Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine noch erläuterungsbedürftige Voraussetzung z...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.2 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 246 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Vermögenseinlage in dessen Kapital.[1] Anders als bei partiarischen Darlehen gibt es einen gemeinsamen Zweck.[2] Gehen die Befugnisse des stillen Gesellschafters über die in §§ 230ff. HGB normierten Befugnisse hinaus, d. h. hat er über § 233 HGB hinausgehend...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.23 Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (Nr. 22)

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nimmt eine KapGes das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB in Anspruch, ist sie gem. § 285 Nr. 22 HGB verpflichtet, im Anhang den Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie den davon auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallenden Betrag anzugeben. ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.1.2.1 Gegenstände der Redepflicht

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 3 enthält zudem eine Berichtspflicht über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Tatsachen, die den Bestand der geprüften Kapitalgesellschaft oder des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, und Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbe...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.2.1 Verkürzter Umfang der Bilanz

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB können sich für die Offenlegung der Bilanz in dem Umfang entscheiden, der für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen ist. In diesem Falle müssen auch mittelgroße Gesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die Gliederungstiefe de...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.2.1.3 Kriterium der Kontrolle am identifizierten Vermögenswert

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Um gemäß IFRS 16 Kontrolle über einen identifizierbaren Vermögenswert ausüben zu können, muss der Leasingnehmer das Recht haben, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substaintially all of the economic benefits) aus der Verwendung des Vermögenswerts zu ziehen (IFRS 16.B9(a) i.Vm. IFRS 16.B21–B23) und das Recht haben die...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.3.1 HGB

Rz. 995 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vorräte sind Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder zur Weiterveräußerung angeschafft worden sind.[1] Dabei muss es sich um Elemente des betrieblichen Leistungsprozesses handeln.[2] Die gesetzlich vorgegebene Untergliederung bereitet Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmen Produkte verschiedener Fertigungsstufen veräuße...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.3 Folgebewertung

Rz. 483 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesondert angeschaffte und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer sind nach dem Anschaffungskostenmodell oder dem Neubewertungsmodell in der Folge zu bewerten. Die gewählte Abschreibungsmethode ist für alle Vermögenswerte einer Gruppe ähnlicher Art und Verwendungszweck anzuwenden (IAS 38.72 f.). Immaterie...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1 HGB

Rz. 501 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögensgegenstände werden im Gesetz nirgends definiert; auch § 248 Abs. 2 HGB setzt diese voraus.[1] § 266 HGB umschreibt lediglich den Kreis derartiger Vermögensgegenstände, obwohl sie gänzlich unterschiedlicher Natur sind. Daher sind beide Vorschriften nicht deckungsgleich – vielmehr trifft § 248 Abs. 2 HGB nur eine Regelung...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.3.2 Auflösung des passiven Unterschiedsbetrags mit Fremdkapitalcharakter

Rz. 630 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Normalfall wird der Kaufpreis nicht unter dem Wert des erworbenen Nettovermögens liegen, d. h., ein rationaler Verkäufer würde sich nur im Notfall mit weniger begnügen als ihm zusteht. Eine regelkonforme Überbewertung kann allerdings bei nicht bilanziell berücksichtigungsfähigen Risiken in den Vermögensgegenständen und Schulden entstehen....mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 133 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Literatur wird IFRS 2 ganz überwiegend im Kontext der Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften diskutiert, die ihrem Führungspersonal als Anreiz für unternehmenswertorientiertes Handeln Aktien, Aktienoptionen oder andere am Aktienkurs orientierte variable Vergütungen gewähren. Auch die Formulierung des Standards se...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.1.2 Anwendungsbereich und Definition

Rz. 432 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 38 schließt nachfolgende (immaterielle) Vermögenswerte aufgrund von Branchenspezifika oder Bilanzierungsvorgaben in anderen Standards aus (IAS 38.2 f.): Finanzielle Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 32 unter Bezugnahme der Ansatz- und Bewertungskriterien in IFRS 10, IAS 27 und IAS 28 Vermögenswerte aus E...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.4.3 Umsatzrealisierung aus Lizenzen

Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 15 enthält detaillierte Vorgaben für die Erfassung von Entgelten aus Lizenzen für die Überlassung geistigen Eigentums. Hierunter fallen Lizenzen für Software, Technologien, Filme, Musik und sonstiges Entertainment, Franchising sowie Patente, Marken, Verlags- und sonstige Urheberrechte (IFRS 15.B52). Zunächst ist hierbei zu unterscheiden,...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.2 Erstbewertung

Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung zu Anschaffungskosten bei entgeltlichem Erwerb ist durch Rechnungsstellung und regelmäßige Begleichung in Zahlungsmitteln oder anderen monetären Vermögenswerten unproblematisch (IAS 38.26). Ausgangsbasis ist der Erwerbspreis abzüglich etwaiger Rabatte, Boni und Skonti zuzüglich Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzst...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 16 Aktuelle Fristen

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.2 Einteilung der selbstständig erfassbaren immateriellen Güter

Rz. 10 Bei dieser Einteilung werden die immateriellen Güter aufgezeigt, die grundsätzlich bilanzierungsfähig sind, sodass wirtschaftliche Güter, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsgutes nicht erfüllen, nicht aufgeführt werden. Deshalb werden z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Werbe- und Organisationsaufwend...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.3.1.1 Vertikale Gliederung und bestandsmäßige Erfassung

Rz. 67 Soweit eine Bestandsaufnahme (Anlagenverzeichnis) immaterieller Güter erforderlich ist, muss eine Aufnahme anhand von Merkmalen und dokumentierenden Belegen vorgenommen werden, sodass sich der Nachweis immaterieller Anlagewerte nicht von dem der Sachanlagen unterscheidet.[1] In der Bilanzgliederung sind die selbst erstellten immateriellen Anlagewerte dem Posten A.I.1....mehr