Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

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§ 22 Internationales Privat... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (Kollisionsrecht) beantwortet die Frage, welches (staatliche) Recht in einem Fall mit Auslandsberührung anzuwenden ist. Die nachfolgend dargestellten Formularmuster für Verträge und für den Prozess beziehen sich deshalb (nur) auf die damit zusammenhängenden Fragen. Nicht behandelt werden hier:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / V. Muster: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht

Rz. 49 Hinweis: Die Justizministerien der Länder stellen im Internet Formulare und Merkblätter zur Verfügung, die die Antragstellung erleichtern können. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Fragebogen IN/IK Anlage zum Antrag vom _________________________ Geschäftszeichen _____...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Softwareentwicklungsvertrag bei klassischem Vorgehensmodell

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.1: Softwareentwicklungsvertrag Softwareentwicklungsvertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind die Planung der in Anlage 1 näher spezifizierten Software ("Softwa...mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Gewährleistung bei Vertriebslizenzverträgen

Rz. 25 Der Lizenzgeber muss dem Lizenznehmer nicht nur für den Bestand der Vertriebsrechte, sondern grundsätzlich auch in bestimmtem Umfang für sog. Beschaffenheitsmängel[55] des Immaterialgutes einstehen. Dies ist bei der Vertragsgestaltung und auch bei der Bewertung der Risikostruktur von Vertriebslizenzverträgen zu berücksichtigen. Beschaffenheitsmängel stellen dabei solch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer

Kommentierung Literatur: Altmeppen Ungültige Vereinbarungen zur Haftung von GmbH-Pflichten. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 15.11.1999 (GmbHR 2000, 187), DB 2000, 261; ders. Zur Disponibilität der Geschäftsführerhaftung in der GmbH. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 31.1.2000, DB 2000, 657; ders. Organhaftung wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen der Kapitalgesells...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Dauer der Gesellschaft

Rz. 62 Es gibt insofern zwei Möglichkeiten: Entweder die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; dann kann nur ein Beschluss der Gesellschafter (i.d.R. mit Dreiviertel-Mehrheit) zur Auflösung der Gesellschaft führen (§ 60 Abs. 1 Ziff. 2). Oder es ist eine zeitliche Beschränkung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen (zwei Jahre, Tod eines Gesellschafters, zeitliche ...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / C. Patente

I. Basics Rz. 3 Hier ein allgemeiner Text über Patente, den wir dazu nutzen wollen, gleichbedeutende Wörter zusammenzutragen. Weisen Sie den fett gedruckten Begriffen ihre Synonyme zu (manche können mehrfach verwendet werden): approval | breach | giving | help | rights | sole | speeding up | usingmehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / VI. Korrespondenz

Rz. 20 Hier noch ein paar nach Anlässen geordnete Kurzmitteilungen:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / B. Übersicht Schutzrechte

Rz. 2 Hierzu ein kurzer Text mit einigen wichtigen Begriffen:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / d) Einspruch

Rz. 13 Die "three possible outcomes" eines Einspruchverfahrens: So wird eine Einspruchseinlegung mitgeteilt:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / II. DPMA

Rz. 4 Die nachfolgende Grafik erklärt das Erteilungsverfahren und enthält alle wesentlichen Begriffe. Hierzu ein kurzer Lückentext. Welches Wort passt wohin? To obtain patent protection, an __ must be filed with the German Patent and Trade Mark Office (DPMA). It must contain a comprehensive __ of the inventio...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / 1. Erteilungsverfahren

Rz. 8 Beim Europäischen Patent können wir den (dreisprachigen) Anmeldeformularen sehr viele Begrifflichkeiten entnehmen. Auf einen Abdruck wird hier verzichtet. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den Ablauf des Erteilungsverfahrens. Zusätzlich gibt es seit einigen Jahren das Einheitspatent (Unitary Patent), oder – genauer gesagt – das Europäische Patent mit einheitlicher Wi...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / e) Patenterteilung

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§ 11 Schutzrechtserlangung / I. Basics

Rz. 3 Hier ein allgemeiner Text über Patente, den wir dazu nutzen wollen, gleichbedeutende Wörter zusammenzutragen. Weisen Sie den fett gedruckten Begriffen ihre Synonyme zu (manche können mehrfach verwendet werden): approval | breach | giving | help | rights | sole | speeding up | usingmehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / h) Einheitspatent

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / I. Gerichtsbarkeiten

Rz. 13 Neben der nationalen Gerichtsbarkeit gibt es im Hinblick auf Europäische Patente das Einheitliche Patentgericht – EPG – (Unified Patent Court -UPC-), das sich anhand des folgenden Schaubilds darstellen lässt. Das EPG entscheidet sowohl über Verletzungs- als auch Nichtigkeitsklagen (infringement/revocation action). Das deutsche Patentstreitsystem hingegen ist zweigeteil...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / V. Exkurs: USPTO

Rz. 19 Nationale Anmeldungen außerhalb Deutschlands erledigt ein Vertreter vor Ort. Allerdings kann es nicht schaden, einige Begriffe des Verfahrens zu kennen. Der Ablauf einer US-Patentanmeldung ist wie folgt: Patente werden als utility patents, Designs als design patents erteilt. Daneben gibt es noch plant pa...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / III. EPA

Rz. 7 Um sich die Voraussetzungen der Patentierbarkeit zu verdeutlichen, kann man sich einfach Art. 52 EPÜ auf Deutsch und Englisch nebeneinander legen:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / f) Zurückweisung

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§ 11 Schutzrechtserlangung / c) Rechtsverlust

Rz. 12 Stellt das EPA fest, dass ein Rechtsverlust eingetreten ist, ohne dass eine Entscheidung über die Zurückweisung der Anmeldung, die Erteilung, den Widerruf oder die Aufrechterhaltung oder über die Beweisaufnahme ergangen ist, so teilt es dies dem betroffenen Beteiligten mit.mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / IV. WIPO (PCT)

Rz. 18 Zu guter Letzt sehen wir uns die internationale Route in Gestalt des PCT an. Hierzu ein kurzer Informationstext:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / 2. Amtskorrespondenz

Rz. 9 Vom EPA kommt reichlich Amtskorrespondenz ("Communications"), so dass wir uns die eine oder andere Formulierung mal genauer ansehen wollen. Schließlich müssen wir sie richtig verstehen. a) Mängelrügen Rz. 10 Besonders häufig flattern Beanstandungen ins Haus, in denen es um deficiencies geht. Hier einige Beispiele mit Erläuterungen:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / A. Prosecution

Rz. 1 Intellectual Property (IP) ist jeher sehr international aufgestellt. Mandanten kommen aus der ganzen Welt und wollen ihr geistiges Eigentum bei uns schützen. Umgekehrt wollen deutsche Mandanten in vielen Ländern rund um den Erdball Schutz erlangen. Wir müssen also viel auf Englisch erledigen: mit unseren Mandanten, ausländischen Patentanwälten und Ämtern. In diesem Kap...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / g) Rücknahme

Rz. 16 Der Empfang der Rüchnahmeerklärung (declaration of withdrawa...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / A. Enforcement

Rz. 1 Die Ansprüche, die man im Zusammenhang mit Verletzungen geltend machen kann, sind vielfältig. Während Schadensersatz zu erlangen ein Ziel ist, gehören Auskunfts-, Vernichtungs-, Rückruf-, Rechnungslegungs- und Unterlassungsansprüche dazu. Prozessführungstechnisch werden Verletzungsklagen häufig von Nichtigkeitsklagen flankiert. Wir werden also Informationen für unsere ...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / b) Vollmacht

Rz. 11 Der Vertreter wird als representative, die Vollmacht als authorisation bezeichnet (andere Ämter verwenden mitunter "power of attorney"). Es gibt auch eine allgemeine Vollmacht (general authorisation), die registriert (registered) wird. Mit dem folgenden Schreiben weist das EPA auf eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Vollmacht hin.mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / a) Mängelrügen

Rz. 10 Besonders häufig flattern Beanstandungen ins Haus, in denen es um deficiencies geht. Hier einige Beispiele mit Erläuterungen:mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / I. Abmahnung

Rz. 5 Sehen wir uns ein Beispiel einer markenrechtlichen Abmahnung an:mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.7.3 Vorteile eines Insolvenzplans

In der Praxis ist der Insolvenzplan eine Alternative zur sogenannten übertragenden Sanierung (Asset Deal), bei der das Unternehmen oder fortführungsfähige Unternehmensteile schuldenfrei auf einen Investor übertragen werden. Diese Form führt häufig zu einem Betriebsübergang[1] und zur Liquidation des bisherigen Unternehmensträgers. Im Gegensatz dazu bleibt das schuldnerische U...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierte Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vorb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erfinderclubs

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Es gibt bundesweit eine Vielzahl von Erfinderclubs. Zweck dieser Vereine ist regelmäßig die Förderung des Wissens- und des Erfahrungsaustausches zwischen den Erfindern sowie die Information der Erfinder über den Zusammenhang zwischen Erfindungen, Schutzrechten und Innovationen. Erfinderclubs verfolgen in der Regel die Förderung von Bildung nach § 52...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Herstellung

Rz. 167 [Autor/Stand] Herstellungsbegriff. Unter dem Begriff "Herstellung von Sachen" ist der Vorgang zu verstehen, durch den eine vorher nicht vorhandene Sache entsteht.[2] Auf die Art und Weise, wie die Sache hergestellt wird, kommt es nicht an. Damit fällt unter den Begriff der gesamte Bereich der Urproduktion (Selbsterzeugung) sowohl im industriellen als auch im handwerk...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Unterscheidung der Wirtschaftsgüter

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Für die Inanspruchnahme der AfA sind die abnutzbaren Wirtschaftsgüter (WG) des Anlagevermögens zu unterscheiden in: Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bewegliche Wirtschaftsgüter können se...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.1 Aktive Vermögenswerte

Rz. 22 Beim erbrechtlichen Vermögensübergang aktiver Vermögenswerte ist zu beachten: Aktive Werte sind sämtliche vermögensrechtlichen Güter (in der Sprache des BGB: Sachen, Rechte, Anwartschaften, Forderungen etc.). Ebenso sind die (in der Sprache des Steuerrechts) immateriellen Wirtschaftsgüter wie der Geschäfts- und Firmenwert oder ein immaterielles Einzel-Wirtschaftsgut vo...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topografien (§ 121 Nr. 5)

Rz. 51 Erfindungen/Patente (§ 1 PatG), Gebrauchsmuster (§ 1 Abs. 1 GebrMG) sowie Topografien (= dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, vgl. § 1 Abs. 1 HalblSchG vom 22.10.1987, BGBl I 1987, 2294) einer beschränkt steuerpflichtigen Person fallen unter den Katalog des Inlandsvermögens, sofern sie zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllen. Rz....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Abschnitt 76 der Körperschaftsteuerrichtlinien (Auszug) — früher: Schreiben des BdF v. 20.2.1975 — IV C - 6 - S 2811 - 2/75, BStBl. I 1975, 262

Rz. 4 [Autor/Stand] Bruttoerträge (Absatz 8 — früher: Tz. 2.5.2.2) Unter Bruttoerträgen sind die Solleinnahmen ohne durchlaufende Posten und ohne eine evtl. gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer zu verstehen. Sie sind aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Tochtergesellschaft abzuleiten. Ermittelt die Tochtergesellschaft ihren Gewinn durch Einnahme-Überschußrechnung entspreche...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Bestimmungsmacht

Tz. 15 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bestimmungsmacht als erstes Abgrenzungskriterium für ein Beherrschungsverhältnis liegt vor, wenn ein Investor aufgrund bestehender substanzieller Rechte (keine Schutzrechte) gegenwärtig die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten eines Beteiligungsunternehmens zu bestimmen. Als maßgebliche Tätigkeiten sind dabei die Tätigkeiten anzusehe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Veräußerung- und Übertragungsgewinne sowie Entstrickung

Rz. 51 [Autor/Stand] Veräußerungsgewinne. Mit dem ATAD-UmsG wurde ausdrücklich geregelt, dass zu den Einkünften der in § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 genannten Tätigkeiten auch Veräußerungsgewinne ("einschließlich Veräußerungsgewinne") gehören.[2] Es handelt sich um eine deklaratorische Ergänzung.[3] Eine ausländische Gesellschaft kann Veräußerungsgewinne in verschiedenen Formen erziele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahmeregelung nur zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 222 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Wegen der Nachweispflicht des Stpfl. wird auf Anm. 137 verwiesen. Die in der Ausnahmeregelung angesprochene ausländische Gesellschaft muss eine solche i.S. des § 7 Abs. 1 sein (vgl. § 7 AStG Anm. 10). Der Begriff der Mitwirkung entspricht dem des § 8 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5, weshalb auf Anm. 143 ff. verwiesen wird. Bisher wurden Muster...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Das Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 5 Auch für den Umfang des freiberuflichen BV gelten die ertragsteuerrechtlichen Kriterien. Das gilt sowohl hinsichtlich des notwendigen Betriebsvermögens als auch hinsichtlich des gewillkürten Betriebsvermögens (s. R B 95 Abs. 3 ErbStR; Eisele in R/T, § 96 Rz. 2). Zum freiberuflichen BV gehören damit grds. alle Wirtschaftsgüter und Schulden, die auch bei der ertragsteuer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.4.2 Ansatz der Wirtschaftsgüter

Rz. 56 Die FinVerw hat in R B 11.5 ErbStR Grundsätze aufgestellt, die bei der Berechnung des Mindestwerts Beachtung finden sollen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Regierungsbegründung

Rz. 6 [Autor/Stand] Zu § 8: Einkünfte von Zwischengesellschaftenmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs. 2 Nr. 1 aF forderte weiter, dass die 1. Untergesellschaft ihrerseits ihre Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten iS von § 8 Abs. 1 N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 BStBl. I 1995, Sondernummer 1(Anwendungsschreiben zum AStG — Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 11 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 AStG oder aus der Tätigkeit einer Landes- oder Funktionsholding im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG stammen und d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.1 Aktivierungsvoraussetzungen immateriellen Anlagevermögens

Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (intangible assets) ist geregelt: für das immaterielle Anlagevermögen allgemein in IAS 38, für den goodwill in IAS 38 und IFRS 3, für immaterielles Umlaufvermögen in IAS 2. IAS 38 konzentriert sich zunächst darauf, die allgemeinen Kriterien eines Vermögenswerts für den speziellen Fall immateriellen Vermögens zu konkretisieren. Hierbe...mehr