Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 138e Kennzeichen grenzüberschreiten ... / 3.4.3 Schwer zu bewertende immaterielle Werte
Rz. 162 Nr. 4 Buchst. b) erfasst die Übertragung von immateriellen Werten oder Rechten, die schwer zu bewerten sind. Als Werte oder Rechte werden Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) erfasst, wie Patente, Warenzeichen und der Firmenwert, aber auch bloße vermögenswerte Positionen, wie Know-How. Es muss sich um eine Übertragung der immateriellen Werte oder Rechte handeln, a...mehr