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Geschäftsraummiete / 4 Mietvertrag: Langfristiger Bestandsschutz für den Mieter

Michele Schwirkslies, Jean Bramburger-Schwirkslies
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In erster Linie legt der Mieter von Geschäftsräumen Wert auf einen langfristigen Mietvertrag. Für ihn ist dieser langfristige Bestandsschutz deshalb so wichtig, da er bei Beendung des Mietverhältnisses Gefahr läuft, sein Geschäft und damit seine wirtschaftliche Existenz zu verlieren.

Dieser längerfristige Bestandsschutz ist für ihn deshalb so wichtig, weil die gesetzlichen Schutzrechte des Mieters von Geschäftsräumen gegenüber den Schutzrechten des Wohnungsmieters stark eingeschränkt sind. So kommen bspw. weder die für die Wohnraummiete geltenden Kündigungsschutzvorschriften noch die Vorschriften zur Regelung der Miethöhe zur Anwendung. Daher ist vor Abschluss eines gewerblichen Mietvertrags besonderes Augenmerk auf dessen inhaltliche Gestaltung zu legen.

4.1 Welche Räume als Geschäftsräume gelten

Was unter Geschäftsräumen zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht definiert. I. d. R. versteht man unter Geschäftsräumen alle Räumlichkeiten, die zu Erwerbszwecken angemietet werden, also für gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten.

Geschäftsräume sind z. B.

  • Läden,
  • Geschäfte,
  • Lagerräume,
  • Praxisräume,
  • Kioske,
  • Gaststätten,
  • Werkstätten,
  • Garagen usw.

Weiterhin zählen zu den Geschäftsräumen Außenflächen wie Wand- und Dachflächen, die zur Anbringung von Schaukästen oder Reklame benutzt werden.

4.2 Wie Miete und Pacht abgegrenzt werden

Abgrenzungsprobleme wird man vornehmlich bei Gaststätten oder auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft antreffen. Für die Annahme eines Pachtvertrags spricht, wenn nicht nur Räume an sich, sondern Räume mit Einrichtung oder ein komplett betriebenes Objekt zur Verfügung gestellt werden, z. B. eine Gaststätte samt Einrichtung, ein landwirtschaftlicher Hof nebst umfangreichen Grundbesitz zur Bewirtschaftung.

Diese Differenzierung ist aus folgenden Gründen wichtig:

  • Zwar beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragsarten 6 Monate.[1] Aller...

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