Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Eingesetzte Vermögenswerte

... hierzu Vermögenswerte einsetzt und ... Rz. 2710 [Autor/Stand] Eingesetzte Vermögenswerte. § 1 Abs. 3c Satz 4 nennt ferner den Einsatz von Vermögenswerten als Tatbestandsvoraussetzung. Dies können grundsätzlich immaterielle und materielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungsmittel usw. sein. Die VWG VP 2023 sowie die Gesetzesbegründung stellen einschränkend auf " werthaltige imm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (b) Methoden der Gewinnaufteilung

Rz. 2666 [Autor/Stand] Pauschale Gewinnaufteilungsmaßstäbe – Knoppe-Formel. Das Hauptproblem bei Anwendung der PSM liegt in der Ermittlung eines möglichst objektivierten Gewinnaufteilungsmaßstabs. Die wohl bekannteste Methode zur Gewinnaufteilung bildet die sog. Knoppe-Formel.[2] Wenngleich sie konzeptionell angreifbar ist[3], insbesondere weil es sich um eine pauschale Auft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Verlagerung auf einen Lohnfertiger

Rz. 1214 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Die Verlagerung von Produktionsfunktionen auf einen Lohnfertiger wird anhand des folgenden Sachverhalts dargestellt: Praxis-Beispiel Beispiel: Die A-GmbH mit Sitz in Bonn ist in den Bereichen der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Kühlschränken tätig. Die Kühlaggregate, die im Rahmen der Produktion der Kühlschränke be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Art 8 bezieht sich auf Rechte des geistigen Eigentums. Das können nach Erw 26 zB Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, das Schutzrecht sui generis für Datenbanken sowie gewerbliche Schutzrechte sein (ausf Sack WRP 08, 1405, 1406 f; Grünberger ZVglRWiss 09, 134, 140 ff). Unerheblich ist die Entstehung des Schutzes (durch staatlichen Hoheitsakt oder formlos, zB durch Erf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Regelbeispiele (Satz 2)

2 Zu den Vermögenswerten gehören insbesondere 1. materielle Wirtschaftsgüter , 2. immaterielle Werte einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter , 3. Beteiligungen und 4. Finanzanlagen. Rz. 2955 [Autor/Stand] Konkretisierung des Vermögenswertbegriffs. Die Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV konkretisiert den Begriff der Vermögenswerte anhand einer beispielhaften Aufz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Ermittlung eines sachgerechten Kapitalisierungszeitraums

Rz. 1277 [Autor/Stand] Unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum nicht fremdvergleichskonform. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs ist zu klären, über welchen Zeitraum die aus dem Transferpaket zu erwartenden Gewinne bzw. finanziellen Überschüsse zu prognostizieren sind. Nach § 6 FVerlV 2008 bzw. § 5 FVerlV 2022 ist bei der Ermittlung der auf das Transferpaket entfallenden Gewi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Der 10. Titel enthält Regelungen zum Maklervertrag. Dabei lassen sich die Regelungen in den §§ 652–654 als allg Grundsätze verstehen, welche durch die Sonderregelung für den Nachweis der Gelegenheit sowie die Vermittlung zum Abschluss von Dienstverträgen (§ 655) ergänzt werden. Besondere Vorschriften gelten für die Darlehensvermittlung zwischen einem Unternehmer und ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verschaffung.

Rn 5 Entspr § 433 I 1 hat der Verkäufer dem Käufer die Inhaberschaft in der für das jeweilige Recht maßgeblichen Form so zu verschaffen, dass seine eigene Berechtigung endet und der Käufer das Recht ausüben kann (vgl Staud/Bach Rz 20–29). Je nach Art des Rechts sind die Formen divers: Abzutreten sind Forderungen (§ 398), mangels abw Regelung sonstige Rechte (§ 413) und Paten...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Lizenzierung von Vorrats- oder Sperrpatenten

Rz. 2634 [Autor/Stand] Vorrats- oder Sperrpatente. In der Unternehmenspraxis ist häufig der Fall anzutreffen, dass Erfindungen als Patente geschützt werden, die gleichwohl nicht selbst unternehmerisch verwendet werden. Es ist dann zu klären, ob auch für solche Patente eine Vergütung zwischen nahestehenden Unternehmen verrechnet werden kann. Die VWG 1983 sehen in Tz. 5.1.1 au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl. C 241 vom 28.9.04, S. 1), gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags, aufgrund ...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 1.2 Rechtliche Grundlagen

Vielfalt zu fördern, heißt unmittelbar Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Diversity ist Ausdruck des Minderheitenschutzes und national verankert in den Grundrechten im Grundgesetz (GG). Neben beispielsweise der Menschenwürde[1] als Ausgangsnorm aller Schutzrechte, dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht[2], der Religionsfreiheit[3], dem Recht auf Arbeit[4], gewährleis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Störung der Vertragsgrundlage.

Rn 13 Diese besteht bei I in einer ›schwerwiegenden Veränderung‹ nach Vertragsschluss und bei II darin, dass sich ›wesentliche Vorstellungen‹ als falsch herausstellen. Die Zusätze ›schwerwiegend‹ und ›wesentlich‹ bedeuten, dass nicht jede Veränderung genügt. Vielmehr muss sie dazu führen, dass der benachteiligten Partei ›das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemute...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sonstige Rechte.

Rn 11 Oberbegriff für Rechte wie Patente (zur aF BGH NJW 79, 713 f mwN), Markenrechte, Urheberrechte, Unterlassungsansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht (zur aF BGHZ 110, 196, 199 f ›Aufbügelmotive Boris Becker‹) (ebenso MüKo/Westermann Rz 4, 8; Pahlow JuS 06, 289, 290; aA: Bartsch CR 05, 1f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 10 DIRL. Sie stellt klar, dass Nutzungseinschränkungen iRd von § 327e II, III statuierten subjektiven und objektiven Anforderungen auch dann zur Vertragswidrigkeit führen, wenn sie sich aus der Verletzung von Rechten Dritter ergeben. Aus Art 10 DIRL ergibt sich, dass hier insb Rechte des geistigen Eigentums gemeint sind. Fragen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfrüchte.

Rn 5 Unmittelbare Rechtsfrüchte sind die bestimmungsgemäßen Erträge eines Rechts. Diese bestehen selbstständig und als eigener Leistungsgegenstand neben dem Stammrecht. Hierunter fallen zB die Nutzungen des Pächters, des Nießbrauchers (KG NJW 64, 1808), des Reallastberechtigten und des Inhabers einer Grunddienstbarkeit oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Rechtsfrücht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilung in Natur.

Rn 2 Der gemeinschaftliche Gegenstand ist teilbar, wenn er in Teile zerlegt werden kann, deren Wertverhältnis den Anteilen der Teilhaber entspricht und die Zerlegung keine Wertminderung zur Folge hat (RG JW 35, 781; MüKo/Schmidt § 752 Rz 8; Staud/Eickelberg § 752 Rz 9, 11). Neben der rechtlichen ist damit auch eine wirtschaftliche Unteilbarkeit möglich. Die Kosten der Teilun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruch in Ansehung der Sache.

Rn 5 Der Anspruch muss in Ansehung der Sache bestehen (Alt 1). Er besteht also nicht nur, wenn sich der Anspruch des Gläubigers auf die Sache erstreckt, sondern auch dann, wenn zwischen dem Anspruch und der Sache eine sonstige rechtliche Beziehung besteht (BGHZ 93, 191, 198 f mwN). Der Anspruch braucht auch nicht die Sache selbst zum Gegenstand haben. Es kann sich auch um ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Lizenzierung des Firmennamens und Markenüberlassung

Rz. 2628 [Autor/Stand] Recht auf Führen des Firmennamens. Die Finanzverwaltung lehnt die Zahlung eines Entgelts für das Recht, einen Firmennamen zu führen, ab. So heißt es in Tz. 3.55 der VWG VP 2023: "Die bloße Nutzung eines Unternehmenskennzeichens innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe ohne die Überlassung von Markenrechten oder anderen immateriellen Werten is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einwirkung auf fremde Güter.

Rn 10 IRe GoA können Einwirkungen auf fremde Sachen und Rechte erfolgen. Typische Einwirkungen sind Nutzungen, bei Sachen auch die Veräußerung und Verwendungen. Ziel der Anknüpfung muss es sein, für die unterschiedlichen gesetzlichen Ansprüche zu einem einheitlichen Statut zu gelangen. Der Vornahmeort entspricht insoweit regelmäßig dem Einwirkungsort, was zum Gleichklang mit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Verlagerungsbegriff nach der FVerlV 2008

Rz. 1147 [Autor/Stand] Definition der "Verlagerung" gem. § 1 Abs. 2 FVerlV 2008. Für Verlagerungsvorgänge, die vor Geltung der novellierten FVerlV 2022 (VZ, die nach dem 31.12.2021 beginnen) realisiert wurden, ist weiter der Verlagerungsbegriff maßgebend, wie er in der FVerlV 2008 niedergelegt war. Danach liegt eine Funktionsverlagerung vor, wenn "ein Unternehmen (verlagernd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwilligungsfreie Rechtsgeschäfte.

Rn 14 Lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsfrei ist der Erwerb von Rechten durch Aneignung (§ 958) oder Übereignung einer Sache oder Abtretung einer Forderung an den Minderjährigen (BFH NJW 89, 1632 [BFH 10.08.1988 - IX R 220/84]), die Patent- und Markenanmeldung, die Schenkungsannahme mit den in Rn 11, Rn 12 genannten Einschränkungen und die Vermächtnisann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Nutzung und Gebrauchsvorteile.

Rn 17 Für die rechtsgrundlose Nutzung einer fremden Sache ist grds der Verkehrswert des Gebrauchs zu ersetzen (AnwK/Linke § 818 Rz 33; Grüneberg/Sprau § 818 Rz 23 mw Bsp aus der Rspr), der bspw bei einem vertragslosen Miet- oder Pachtgebrauch regelmäßig dem ortsüblichen, hilfsweise dem angemessenen Miet- bzw Pachtzins entspricht (BGH NJW 08, 1266 Rz 50 – ortsübliche Geschäft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Voraussetzungen

Rz. 213 [Autor/Stand] Steuerliche Anerkennung. Rechtsprechung[2] wie Finanzverwaltung erkennen den Vorteilsausgleich grundsätzlich an. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung[3] setzt die steuerliche Anerkennung eines Vorteilsausgleichs jedoch voraus, dassmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unmöglichkeit (Fall 2).

Rn 7 Unmöglichkeit der Zweckerreichung meint, dass die Zweckverfolgung nachträglich unmöglich wurde (vgl auch § 275 I). Die Störung oder Behinderung der Zweckverfolgung reicht dafür nicht. An die Unmöglichkeit (II Fall 2) sind hohe Anforderungen zu stellen (Köln BB 02, 1167). Notwendig ist, dass die Zweckverfolgung dauernd und offenbar unmöglich wird (BGH NJW 57, 1279 [BGH 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 18 Dem Berechtigten sind alle Informationen zu verschaffen, die er bei verständiger Würdigung benötigt, seinen Pflichtteilsanspruch zu berechnen, also die dazu erforderlichen Unterlagen (Staud/Herzog Rz 117) wie Kaufvertragsurkunden bei zeitnaher Veräußerung von Nachlassgegenständen (Rn 13). Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass der Nachlassgegenstand nach dem Erbfall v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Neben- und Hilfsrechte.

Rn 6 Akzessorische Ansprüche u bloße Hilfsrechte zur Durchsetzung einer Forderung können nicht selbstständig abgetreten werden, sie gehen gem § 401 mit dem Hauptanspruch über. Dies betrifft die Ansprüche aus Bürgschaft (BGHZ 115, 177, 180 f; ZIP 02, 886, 888) – anders, wenn die Hauptschuldnerin (GmbH) infolge Vermögenslosigkeit untergeht (BGHZ 82, 323, 326 ff), Hypothek (§ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 36. Immaterialgüterrechte (Abs 1, 2, 4).

Rn 35 Das Immaterialgüterrecht, also das Urheber-, Patent-, Erfindungs- und Markenrecht ist weitgehend durch internationales Einheitsrecht geregelt (dazu Staud/Magnus Art 4 Rz 531; MAHIntWirtR/Brödermann Rz 588–597). Für die zu schützenden Rechte gilt grds das Recht des Schutzlandes (vgl BGHZ 126, 252; 136, 380). Für Fragen des Urhebervertragsrechts gilt stattdessen das Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Immaterialgüterrechte.

Rn 26 Patent- (§ 15 PatG; RGZ 75, 225, 227; 126, 280, 284), Gebrauchs- (§ 22 GebrMG) u Geschmacksmusterrechte (§ 30 GeschmMG) u Markenrechte (§§ 27, 29 I Nr 1 MarkenG) können durch formlosen Vertrag verpfändet werden (Lwowski/Hoes WM 99, 771, 773; Klawitter/Hombrecher WM 04, 1213; dies WM 05, 1689; Fammler WRP 06, 534; Orthmann/Weber BB 12, 1039f). Verlegerrechte sind ebenfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Eingriff (›in sonstiger Weise‹).

Rn 58 Der Bereicherungsanspruch aus § 812 I 1 Alt 2 setzt einen Eingriff in die Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers voraus. Was genau darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 812 I 1 Alt 2 nicht. Für eine tatbestandskonforme Definition des Begriffs ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Eingriffsakt, seiner Qualifizierung als unbefugt und seinem Objekt. Rn 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sicherungsmittel.

Rn 10 Sicherungsmittel können abtretbare gegenwärtige, künftige, bedingte, befristete u ungewisse Forderungen (§ 398 Rn 13–16), auch auf Rückgewähr einer Grundschuld (BGH ZIP 11, 2364 Rz 8), aber auch sonstige übertragbare Rechte (§ 413 Rn 2–8) sein, wie zB Grundschulden (BGH NJW 74, 185), Patente (Klawitter/Hombrecher WM 04, 1213, 1216), Markenrechte (Lwowski/Hoes WM 99, 77...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sach- und Produktmängel.

Rn 8 S ausf Zimmermann AcP 13, 652 ff. Den Grundsätzen des § 434 I, II, III sind alle Mängel eines Rechts zu unterstellen, die nicht aus Rechten eines Dritten, sondern aus seinem abw Inhalt resultieren (Rn 3; HP/Faust Rz 10; MüKo/Westermann Rz 14; Eidenmüller ZGS 02, 290, 291; aA Erman/Grunewald Rz 7: Veritätshaftung; Grigoleit/Herresthal JZ 03, 118, 124f). Bsp: nicht vertra...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Lizenzierung bei gleichzeitiger Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 2636 [Autor/Stand] Gemischte Verträge. Von den vorstehend beschriebenen Globallizenzen sind die sog. "gemischten Verträge" zu unterscheiden, bei denen neben der Überlassung von immateriellen Werten (z.B. Patent, Marke) auch die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. technische Unterstützung oder Schulung von Mitarbeitern) vereinbart wird.[2] In solchen Fällen kann es erfo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Eingesetzte Vermögenswerte

... und welche Vermögenswerte hierfür eingesetzt werden (Funktions- und Risikoanalyse). Rz. 660 [Autor/Stand] Neben den ausgeübten Funktionen und den getragenen Risiken der an dem Geschäftsvorfall beteiligten Nahestehenden sind im Rahmen der Funktions- und Risikoanalyse die eingesetzten Vermögenswerte zu identifizieren. Dazu gehören die folgenden Wirtschaftsgüter[2]: Sachmitte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Einzelschritte der DEMPE-Analyse

... sind diese Funktionen vom Eigentümer oder Inhaber der nahestehenden Person angemessen zu vergüten. Rz. 2713 [Autor/Stand] Einzelschritte zur Durchführung der DEMPE-Analyse. Konkrete Hinweise zur Durchführung der DEMPE-Analyse enthalten weder § 1 Abs. 3c noch die VWG VP 2023. Die OECD-Leitlinien sehen zur wertschöpfungsorientierten Einkünftezuordnung einen mehrstufigen Ana...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dienstleistungsvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 11 Maßgebend bei Dienstleistungsverträgen ist der gewöhnliche Aufenthalt (Art 19) des Dienstleisters (eingehend Staud/Magnus Art 4 Rz 40f). Soweit Individualarbeitsverträge betroffen sind, kommt Art 8 zur Anwendung. Für Verträge mit Vertretern freier Berufe und Gewerbetreibenden ist nach Art 4 I lit b grds das Recht ihrer Niederlassung bzw ihres gewöhnlichen Aufenthalts m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Totalersatz.

Rn 5 Nach dem zweiten in § 249 I verkörperten Grundprinzip umfasst der zu leistende Natural- oder Geldersatz allen Schaden, der auf den zum Ersatz verpflichtenden Umstand zurückgeht. Daher gehören zum Schaden bei dem Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs auch nicht nur die reinen Abschleppkosten, sondern auch die Kosten, die im Zusammenha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgeschäftliches Handeln zu einem privaten Zweck.

Rn 9 Ein privater Zweck rechtsgeschäftlichen Handelns ist nach der Negativdefinition der Norm gegeben, wenn mit dem Abschluss des Rechtsgeschäfts weder gewerbliche noch selbstständige berufliche Zwecke verfolgt werden. Nunmehr stellt der Gesetzestext klar, dass es bei den durch ein Rechtsgeschäft verfolgten Zwecken ausreicht, wenn diese überwiegend im privaten Bereich liegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtverletzung.

Rn 10 Pflichtverletzung ist die unberechtigte Abweichung einer Partei vom Vertragsprogramm respective Programm des Schuldverhältnisses. Sie ist Voraussetzung für sämtliche Rechtsbehelfe. Erforderlich ist daher zunächst die Feststellung des Vertragsprogramms mit den einzelnen Pflichten der Parteien, worin eine Hauptaufgabe bei der Anwendung der Vorschrift liegt (s den notwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 259 findet unabhängig davon Anwendung, ob der Anspruch auf Rechenschaftslegung auf Vertrag, Gesetz oder allg Rechtsgrundsätzen (§ 242) beruht. Eine gesetzliche Rechenschaftspflicht sehen zB die §§ 27 III, 556 III, 666, 675 I, 681 S 2, 687 II 1, 1214 I, 1698 II, 1807, 1872 I, 2130 II, 2218 sowie § 28 IV WEG vor. Auch für die Pflicht zur Rechenschaftslegung ggü dem Vorm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nicht körperliche Gegenstände.

Rn 3 Nicht erfasst werden Energien wie Elektrizität, Wärme. Hieran ist Eigentum oder Besitz nicht begründbar. Die durch technische Anlagen gewonnene Wind- oder Sonnenenergie kann aber als sonstiger Gegenstand iSv § 453 I 1 Alt 2 Gegenstand von Rechtsgeschäften sein (BGH NJW-RR 93, 1160 [BGH 30.06.1993 - XII ZR 161/91]). Nicht unter den Sachbegriff fallen weiter Immaterialgüt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Produkteigenschaften von Waren und Dienstleistungen

Rz. 565 [Autor/Stand] Art, Menge, Qualität. Es handelt sich um eine Selbstverständlichkeit und bedarf daher auch keiner näheren Erläuterung, wenn festgestellt wird, dass Art, Menge und Qualität einer Lieferung oder Leistung letztlich den zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbarten Preis bestimmen.[2] Daher ist ein zwischen fremden Dritten vereinbarter Preis nur dann als F...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Identifikation von betrieblichen Funktionen

Rz. 612 [Autor/Stand] Funktionsbegriff. Der Begriff der "Funktion" ist in jüngerer Vergangenheit insbesondere durch die Diskussion über die sog. Funktionsverlagerungsbesteuerung nach § 1 Abs. 3b n.F. (Rz. 1109 ff.) in den Betrachtungsfokus gerückt. Allgemein wird unter einer Funktion ein bestimmter betrieblicher Tätigkeitsbereich verstanden, der organisatorisch abgrenzbar un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Lizenzierung bei gleichzeitigem Leistungsaustausch

Rz. 2633 [Autor/Stand] Lizenzierung bei gleichzeitigem Leistungsaustausch. Gemäß Tz 3.50 VWG VP 2023 ist die Verrechnung von gesonderten Nutzungsentgelten steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Nutzungsüberlassung im Zusammenhang mit Lieferungen oder Leistungen steht und Fremde nur ein Gesamtentgelt gezahlt hätten.[2] Zweck dieser Regelung, die korrespondierend zu derjenige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 1287 regelt in Ergänzung der §§ 1281, 1282 u 1284 (Ludwig DNotZ 92, 339, 348) die Wirkung der Leistung auf die wirksam verpfändete Forderung. Da diese erlischt (§ 362 I), fällt das Verpfändungsobjekt weg. An seine Stelle tritt grds der geleistete Gegenstand, an dem sich das Pfandrecht im Wege dinglicher Surrogation fortsetzt (1) bzw an dem der Pfandgläubiger eine Hypo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Lizenzierung von Leistungsbündeln

Rz. 2635 [Autor/Stand] Globallizenz vs. Einzellizenz. Im internationalen Lizenzgeschäft kommt es vor, dass ein Lizenzvertrag mehrere immaterielle Werte zusammenfasst, weil oft ganze Leistungsbündel in Anspruch genommen werden, die sich nicht ohne Weiteres voneinander trennen lassen. Sofern für diese zusammengefassten Leistungen eine einheitliche Lizenzgebühr vereinbart wird,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Bestimmung der Grenzen des Einigungsbereichs

Rz. 1283 [Autor/Stand] Grundsätze zur Bestimmung des Einigungsbereichs in Gewinnfällen. Die nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelten Gewinnpotentiale/finanziellen Überschüsse der verlagerten Funktion bilden die Grundlage für die Ermittlung des Einigungsbereichs i.S.d. § 1 Abs. 3a Satz 5. Dieser wird durch den Mindestpreis des übertragenden Unternehmens und den Höchstpre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (Abs. 2)

(2) 1 Die Hilfs- und Nebenrechnung beinhaltet alle Bestandteile, die der Betriebsstätte auf Grund ihrer Personalfunktionen (§ 4) zuzuordnen sind. 2 Dazu gehören 1. die Vermögenswerte (§§ 5 bis 8), wenn sie von einem selbständigen Unternehmen in der steuerlichen Gewinnermittlung erfasst werden müssten, 2. das Dotationskapital (§§ 12 und 13), 3. die übrigen Passivposte...mehr