Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von unentgeltlichen Erwerben in Polen – Teil ... / 2. Erbschaft, gewöhnliches Vermächtnis, Untervermächtnis, Vindikationsvermächtnis und Auflage im Testament
Es scheint zunächst, dass die genannten Tatbestände auf einen Erwerb des Eigentums an Sachen und Vermögensrechten im Wege der Erbschaft, d.h. infolge des Todes des Erblassers, hinweisen. Dies ist nur bei der Erbschaft, dem gewöhnlichen Vermächtnis, dem Untervermächtnis und bei der Auflage im Testament der Fall, weil der Erbschaftserwerb mit der Eröffnung der Erbschaft erfolg...mehr