Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

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§ 22 Internationales Privat... / 1. EU-Verordnungen

Rz. 19 Mehrere EU-Verordnungen ersetzen im Umfang ihres Anwendungsbereiches das deutsche Kollisionsrecht (EGBGB) vollständig (Auflistung in Art. 3 Nr. 1 lit. a–g EGBGB):mehr

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§ 16 Franchiserecht / II. Rechtsnatur des Franchising

Rz. 4 Bevor man sich den Detailfragen des Franchising zuwenden kann, gilt es zunächst einen näheren Blick auf die Rechtsnatur und die vertragliche Ausgestaltung von Franchiseverhältnissen zu werfen. Rz. 5 Ausgangspunkt hierfür ist das Konzept des Franchising an sich. Wenngleich sich in Rechtsprechung und Literatur bislang eine einheitliche Definition nicht durchgesetzt hat, g...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Sacheinlage

Rz. 72 Statt einer Bareinlage (vgl. Rdn 15 f.) kann jeder übertragbare vermögenswerte Gegenstand (d.h. Sachen, Forderungen, Sachgesamtheiten, aber auch Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Geschmacksmuster- und Verlagsrechte und andere gewerbliche Schutzrechte[241]) als Sacheinlage gem. § 5 Abs. 4 GmbHG eingebracht werden. Nach § 19 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 251) können auc...mehr

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§ 47 Urheberrecht / f) Abtretung von Nebenrechten; Verwertungsgesellschaften

Rz. 39 Einer Regelung über die Abtretung von Nebenrechten bedarf es nur im Falle einer umfassenden Rechtseinräumung, da anderenfalls wegen der zeitlichen und gegenständlichen Begrenzung diese Verwertungsmöglichkeiten ohnehin durch den Urheber selbst wahrgenommen werden. Nach § 27 Abs. 3 UrhG können Vergütungsansprüche aus Vermietung und Verleihung nur durch eine Verwertungsge...mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung

Rz. 131 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte den Deliktstatbestand verwirklicht[573] und die Gesellschaft gem. § 31 BGB haftet. Er haftet gem. § 823 Abs. 1 BGB, wenn er persönlich einen Schaden durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat (z.B. bei Verletzung von Vorbehaltseigentum von Lieferanten d...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (Kollisionsrecht) beantwortet die Frage, welches (staatliche) Recht in einem Fall mit Auslandsberührung anzuwenden ist. Die nachfolgend dargestellten Formularmuster für Verträge und für den Prozess beziehen sich deshalb (nur) auf die damit zusammenhängenden Fragen. Nicht behandelt werden hier:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / V. Muster: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht

Rz. 49 Hinweis: Die Justizministerien der Länder stellen im Internet Formulare und Merkblätter zur Verfügung, die die Antragstellung erleichtern können. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Fragebogen IN/IK Anlage zum Antrag vom _________________________ Geschäftszeichen _____...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Softwareentwicklungsvertrag bei klassischem Vorgehensmodell

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.1: Softwareentwicklungsvertrag Softwareentwicklungsvertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind die Planung der in Anlage 1 näher spezifizierten Software ("Softwa...mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Gewährleistung bei Vertriebslizenzverträgen

Rz. 25 Der Lizenzgeber muss dem Lizenznehmer nicht nur für den Bestand der Vertriebsrechte, sondern grundsätzlich auch in bestimmtem Umfang für sog. Beschaffenheitsmängel[55] des Immaterialgutes einstehen. Dies ist bei der Vertragsgestaltung und auch bei der Bewertung der Risikostruktur von Vertriebslizenzverträgen zu berücksichtigen. Beschaffenheitsmängel stellen dabei solch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer

Kommentierung Literatur: Altmeppen Ungültige Vereinbarungen zur Haftung von GmbH-Pflichten. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 15.11.1999 (GmbHR 2000, 187), DB 2000, 261; ders. Zur Disponibilität der Geschäftsführerhaftung in der GmbH. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 31.1.2000, DB 2000, 657; ders. Organhaftung wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen der Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Dauer der Gesellschaft

Rz. 62 Es gibt insofern zwei Möglichkeiten: Entweder die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; dann kann nur ein Beschluss der Gesellschafter (i.d.R. mit Dreiviertel-Mehrheit) zur Auflösung der Gesellschaft führen (§ 60 Abs. 1 Ziff. 2). Oder es ist eine zeitliche Beschränkung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen (zwei Jahre, Tod eines Gesellschafters, zeitliche ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.2 Vorzeitige Kündigung durch den Ersteher bei der Zwangsversteigerung

Der Ersteher des Grundstücks tritt in das bestehende Mietverhältnis ein (§ 57 ZVG) und ist berechtigt, dieses unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen (§ 57a ZVG). Ist strittig, ob überhaupt ein Mietverhältnis besteht, trägt der Mieter hierfür die Beweislast.[1] Zur Annahme eines fingierten Mietvertrags (Scheinmietvertrag i. S. d. § 117 BGB), der nur zu dem Zweck g...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.30 § 18 EStG (Selbständige Arbeit)

• 2020 Aufnahme von Partnern durch Freiberufler/Mitunternehmereigenschaft/§ 18 EStG Nimmt ein Freiberufler Partner zur Begründung einer freiberuflichen Gemeinschaftspraxis auf, führt nicht jede gesellschaftsrechtlich zulässige Gestaltung zur Begründung einer Mitunternehmerschaft. Die Mitunternehmerstellung setzt Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko voraus. Mitunt...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / C. Patente

I. Basics Rz. 3 Hier ein allgemeiner Text über Patente, den wir dazu nutzen wollen, gleichbedeutende Wörter zusammenzutragen. Weisen Sie den fett gedruckten Begriffen ihre Synonyme zu (manche können mehrfach verwendet werden): approval | breach | giving | help | rights | sole | speeding up | usingmehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / VI. Korrespondenz

Rz. 20 Hier noch ein paar nach Anlässen geordnete Kurzmitteilungen:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / B. Übersicht Schutzrechte

Rz. 2 Hierzu ein kurzer Text mit einigen wichtigen Begriffen:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / d) Einspruch

Rz. 13 Die "three possible outcomes" eines Einspruchverfahrens: So wird eine Einspruchseinlegung mitgeteilt:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / II. DPMA

Rz. 4 Die nachfolgende Grafik erklärt das Erteilungsverfahren und enthält alle wesentlichen Begriffe. Hierzu ein kurzer Lückentext. Welches Wort passt wohin? To obtain patent protection, an __ must be filed with the German Patent and Trade Mark Office (DPMA). It must contain a comprehensive __ of the inventio...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / 1. Erteilungsverfahren

Rz. 8 Beim Europäischen Patent können wir den (dreisprachigen) Anmeldeformularen sehr viele Begrifflichkeiten entnehmen. Auf einen Abdruck wird hier verzichtet. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den Ablauf des Erteilungsverfahrens. Zusätzlich gibt es seit einigen Jahren das Einheitspatent (Unitary Patent), oder – genauer gesagt – das Europäische Patent mit einheitlicher Wi...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / e) Patenterteilung

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§ 11 Schutzrechtserlangung / h) Einheitspatent

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / I. Gerichtsbarkeiten

Rz. 13 Neben der nationalen Gerichtsbarkeit gibt es im Hinblick auf Europäische Patente das Einheitliche Patentgericht – EPG – (Unified Patent Court -UPC-), das sich anhand des folgenden Schaubilds darstellen lässt. Das EPG entscheidet sowohl über Verletzungs- als auch Nichtigkeitsklagen (infringement/revocation action). Das deutsche Patentstreitsystem hingegen ist zweigeteil...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / I. Basics

Rz. 3 Hier ein allgemeiner Text über Patente, den wir dazu nutzen wollen, gleichbedeutende Wörter zusammenzutragen. Weisen Sie den fett gedruckten Begriffen ihre Synonyme zu (manche können mehrfach verwendet werden): approval | breach | giving | help | rights | sole | speeding up | usingmehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / V. Exkurs: USPTO

Rz. 19 Nationale Anmeldungen außerhalb Deutschlands erledigt ein Vertreter vor Ort. Allerdings kann es nicht schaden, einige Begriffe des Verfahrens zu kennen. Der Ablauf einer US-Patentanmeldung ist wie folgt: Patente werden als utility patents, Designs als design patents erteilt. Daneben gibt es noch plant pa...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / III. EPA

Rz. 7 Um sich die Voraussetzungen der Patentierbarkeit zu verdeutlichen, kann man sich einfach Art. 52 EPÜ auf Deutsch und Englisch nebeneinander legen:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / f) Zurückweisung

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§ 11 Schutzrechtserlangung / c) Rechtsverlust

Rz. 12 Stellt das EPA fest, dass ein Rechtsverlust eingetreten ist, ohne dass eine Entscheidung über die Zurückweisung der Anmeldung, die Erteilung, den Widerruf oder die Aufrechterhaltung oder über die Beweisaufnahme ergangen ist, so teilt es dies dem betroffenen Beteiligten mit.mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / IV. WIPO (PCT)

Rz. 18 Zu guter Letzt sehen wir uns die internationale Route in Gestalt des PCT an. Hierzu ein kurzer Informationstext:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / A. Prosecution

Rz. 1 Intellectual Property (IP) ist jeher sehr international aufgestellt. Mandanten kommen aus der ganzen Welt und wollen ihr geistiges Eigentum bei uns schützen. Umgekehrt wollen deutsche Mandanten in vielen Ländern rund um den Erdball Schutz erlangen. Wir müssen also viel auf Englisch erledigen: mit unseren Mandanten, ausländischen Patentanwälten und Ämtern. In diesem Kap...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / g) Rücknahme

Rz. 16 Der Empfang der Rüchnahmeerklärung (declaration of withdrawa...mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / 2. Amtskorrespondenz

Rz. 9 Vom EPA kommt reichlich Amtskorrespondenz ("Communications"), so dass wir uns die eine oder andere Formulierung mal genauer ansehen wollen. Schließlich müssen wir sie richtig verstehen. a) Mängelrügen Rz. 10 Besonders häufig flattern Beanstandungen ins Haus, in denen es um deficiencies geht. Hier einige Beispiele mit Erläuterungen:mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / A. Enforcement

Rz. 1 Die Ansprüche, die man im Zusammenhang mit Verletzungen geltend machen kann, sind vielfältig. Während Schadensersatz zu erlangen ein Ziel ist, gehören Auskunfts-, Vernichtungs-, Rückruf-, Rechnungslegungs- und Unterlassungsansprüche dazu. Prozessführungstechnisch werden Verletzungsklagen häufig von Nichtigkeitsklagen flankiert. Wir werden also Informationen für unsere ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Schutzrechtserlangung / a) Mängelrügen

Rz. 10 Besonders häufig flattern Beanstandungen ins Haus, in denen es um deficiencies geht. Hier einige Beispiele mit Erläuterungen:mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / b) Vollmacht

Rz. 11 Der Vertreter wird als representative, die Vollmacht als authorisation bezeichnet (andere Ämter verwenden mitunter "power of attorney"). Es gibt auch eine allgemeine Vollmacht (general authorisation), die registriert (registered) wird. Mit dem folgenden Schreiben weist das EPA auf eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Vollmacht hin.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / I. Abmahnung

Rz. 5 Sehen wir uns ein Beispiel einer markenrechtlichen Abmahnung an:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / 2.7.3 Vorteile eines Insolvenzplans

In der Praxis ist der Insolvenzplan eine Alternative zur sogenannten übertragenden Sanierung (Asset Deal), bei der das Unternehmen oder fortführungsfähige Unternehmensteile schuldenfrei auf einen Investor übertragen werden. Diese Form führt häufig zu einem Betriebsübergang[1] und zur Liquidation des bisherigen Unternehmensträgers. Im Gegensatz dazu bleibt das schuldnerische U...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierte Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vorb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erfinderclubs

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Es gibt bundesweit eine Vielzahl von Erfinderclubs. Zweck dieser Vereine ist regelmäßig die Förderung des Wissens- und des Erfahrungsaustausches zwischen den Erfindern sowie die Information der Erfinder über den Zusammenhang zwischen Erfindungen, Schutzrechten und Innovationen. Erfinderclubs verfolgen in der Regel die Förderung von Bildung nach § 52...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Herstellung

Rz. 167 [Autor/Stand] Herstellungsbegriff. Unter dem Begriff "Herstellung von Sachen" ist der Vorgang zu verstehen, durch den eine vorher nicht vorhandene Sache entsteht.[2] Auf die Art und Weise, wie die Sache hergestellt wird, kommt es nicht an. Damit fällt unter den Begriff der gesamte Bereich der Urproduktion (Selbsterzeugung) sowohl im industriellen als auch im handwerk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besitz-Einzelunternehmen

Rn. 362 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei einem Besitz-Einzelunternehmen handelt es sich auch hinsichtlich der Überlassung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen stets um notwendiges BV, wenn dieses den Betrieb der Betriebsgesellschaft zumindest fördert (so auch BFH v 20.04.2005, BFH/NV 2005, 1774). Gegenstand des Urt v 20.04.2005, aaO, war eine Einzel-Besitzunternehmerin, die n...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Unterscheidung der Wirtschaftsgüter

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Für die Inanspruchnahme der AfA sind die abnutzbaren Wirtschaftsgüter (WG) des Anlagevermögens zu unterscheiden in: Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bewegliche Wirtschaftsgüter können se...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945; Boorberg, Wann ist eine Marke eine wesentliche Betriebsgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Abschnitt 76 der Körperschaftsteuerrichtlinien (Auszug) — früher: Schreiben des BdF v. 20.2.1975 — IV C - 6 - S 2811 - 2/75, BStBl. I 1975, 262

Rz. 4 [Autor/Stand] Bruttoerträge (Absatz 8 — früher: Tz. 2.5.2.2) Unter Bruttoerträgen sind die Solleinnahmen ohne durchlaufende Posten und ohne eine evtl. gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer zu verstehen. Sie sind aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Tochtergesellschaft abzuleiten. Ermittelt die Tochtergesellschaft ihren Gewinn durch Einnahme-Überschußrechnung entspreche...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Bestimmungsmacht

Tz. 15 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bestimmungsmacht als erstes Abgrenzungskriterium für ein Beherrschungsverhältnis liegt vor, wenn ein Investor aufgrund bestehender substanzieller Rechte (keine Schutzrechte) gegenwärtig die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten eines Beteiligungsunternehmens zu bestimmen. Als maßgebliche Tätigkeiten sind dabei die Tätigkeiten anzusehe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahmeregelung nur zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 222 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Wegen der Nachweispflicht des Stpfl. wird auf Anm. 137 verwiesen. Die in der Ausnahmeregelung angesprochene ausländische Gesellschaft muss eine solche i.S. des § 7 Abs. 1 sein (vgl. § 7 AStG Anm. 10). Der Begriff der Mitwirkung entspricht dem des § 8 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5, weshalb auf Anm. 143 ff. verwiesen wird. Bisher wurden Muster...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pollmann, Die wesentliche Betriebsgrundlage iRd Betriebsaufspaltung, DB 1988, 723; Jestädt, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 223; Söffing, Die sachliche Verflechtung iRd Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 503; Pollmann, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, NWB 1991, F 3 7935; Binz/Sorg, Die "wesentliche Betriebsgrundlage" im Ertragsteuerrecht, D...mehr