Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1.2 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Der nächste Schritt der echten Betriebsaufspaltung besteht darin, dass das bisherige Personenunternehmen, sog. Besitzunternehmen, wesentliche Teile seines Anlagevermögens, wie z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente usw., an die Betriebskapitalgesellschaft verpachtet und das Umlaufvermögen, das keine stillen Reserven enthält, auf die Betriebsgesellschaft überträgt.[1]...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 5.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Eine Betriebsaufspaltung setzt voraus, dass Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen sachlich und personell miteinander verflochten sind.[1] Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt. Als funktional wesentlich sind alle Wirtschaftsgüter anzusehen, die für de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 4.1 Zivilrechtliche Haftungsbeschränkung

Die Betriebsaufspaltung wird als Rechtsform – neben der GmbH und der GmbH & Co. KG – u. a. gewählt, weil sich hierdurch die Haftung der Betriebsinhaber beschränken lässt. Die Betriebsaufspaltung ist häufig haftungsrechtlich motiviert.[1] Bei der Aufspaltung eines Unternehmens in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen verbleibt das wertvolle Anlagevermögen (Grundstücke, Gebä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 5.4 Begriff der sonstigen Leistung

Eine sonstige Leistung[1] ist eine Leistung, die keine Lieferung ist.[2] Als sonstige Leistung (= Dienstleistung) kommen z. B. in Betracht: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen (z. B. Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs); Vermittlungsleistungen; Eintragung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und äh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine Ausnahmeregelung fällt. Anbei eine Auswahl von Ausnahmeregelungen: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.2 Bilanzansätze dem Grunde nach

Rz. 37 Zum Ansatz dem Grunde nach in der Bilanz ist abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Voraussetzung: Die handelsrechtlichen Kriterien sind Vermögensgegenstand , Eigenkapital , Schulden [1] , Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 38 Bilanzierungshilfen und Sonderposten sind inzwischen wesentlich eingeschränkt worden. Allenfalls lassen sich no...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.2.7 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 206 Nach § 285 Nr. 22 HGB sind nur im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 HGB im Anhang der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres sowie der davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag anzugeben. Rz. 207 Der Gesetzgeber begründet die Angabe der gesamten Forschungs- und Entwicklun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 Wesentliche Betriebsgrundlagen können auch immaterielle Wirtschaftsgüter sein (Patente, Geschäfts- und Firmenwert, Kundenstamm).[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.1 Patente, Urheberrechte, Markenrechte (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 345 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG sind die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 59 Buchst. a MwStSystRL (Rz. 340). In diesen Fällen richtet sich der Leistungsort nach dem Ort, wo der Empfänger der Leistung seinen Wohnsitz oder Sitz hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.1 Ermittlung des Abwicklungs-Endvermögens

Rz. 70 Das Abwicklungs-Endvermögen ist nach § 11 Abs. 3 KStG das zur Verteilung kommende Vermögen, d. h. das Vermögen, das verbleibt, nachdem die Einziehung der Forderungen, die Versilberung des übrigen Vermögens und die Befriedigung der Gläubiger abgeschlossen sind. Soweit das Vermögen in Bargeld bzw. einem Bankguthaben jeweils in EUR besteht, ergeben sich hinsichtlich der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Neben den spezifischen Regelungen für Praktikantenverhältnisse muss auch das sonstige Arbeitsrecht berücksichtigt werden, dazu zählen das Kündigungsschutzgesetz, das Urlaubsrecht, das Arbeitsschutzrecht oder das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und andere relevante Bestimmungen.[1] Allerdings ist § 78a des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der besondere Schutzrechte fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / II. § 823 Abs. 1 BGB (Haftung aus der [kleinen] Generalklausel)

§ 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / XIII. Ausschluss Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz (A-7.9 AVB D&O)

Rz. 126 Dieser Ausschluss, der Haftungsansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs oder Wettbewerbsbeschränkungen, also dem Kartellrecht, sowie aus der Verletzung von Berufsgeheimnissen, Urheber-, Patent-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- und dem vergleichbaren Immaterialgüterrechten betrifft, schafft erhebliche Deckungslücken. Der Geschäftsführer könnte bei Verletzung gewerblich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1]. Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z. B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / A-7 Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche A-7.1 wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Den versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnet, die von anderen Organmitgliedern beg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Recht auf Bestimmung der Nutzung

Tz. 28 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Während das erste Kontrollkriterium (obtain substantially all of the economic benefits) danach fragt, ob dem potenziellen Leasingnehmer die wirtschaftliche Nutzenziehung aus dem Leasingobjekt zusteht (benefit element der Kontrolle), widmet sich das zweite Kriterium ( right to direct the use ) der Frage, wer die konkrete Nutzung des Leasingobjek...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Regelungen des IFRS 16 sind sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber grundsätzlich für alle Verträge einschlägig, die ein Leasingverhältnis begründen oder enthalten, einschließlich solcher, bei denen ein Nutzungsrecht im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses (sublease) weitervermietet wird (IFRS 16.3; zu subleases vgl. T...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 4.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 33 Nach § 232 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BewG gehören des Weiteren immaterielle Wirtschaftsgüter zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Im Gegensatz zu den materiellen Wirtschaftsgütern sind immaterielle Wirtschaftsgüter körperlich nicht fassbar. Sie stellen aber einen wirtschaftlichen Wert dar, der selbständig bewertbar ist. Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.1 Nichtabziehbare Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j Abs. 3 EStG

Zeilen 41-45 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 46 In Zeile 46 sind die Aufwendungen hinzuzurechnen, die für eine Überlassung von Rechten gezahlt werden, aber gem. § 4j Abs. 3 EStG nicht abzugsfähig sind. Erfasst werden Aufwendungen für Rechteüberlassung, wenn diese an eine nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG gezahlt werden; dies gilt auch, wenn eine Unterlizensierung (gg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage WA / 10 Vergütungen i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Steuerpflichtige

Vor Zeilen 30–37 Die Angaben in den Zeilen 30–37 dienen der Überwachung des Steuerabzugs bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige. Anzugeben sind Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nrn. 1–3 EStG an beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere Vergütungen für die Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist, Bildberichterstatter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Einlage: Auswirku... / 2 Gegenstand einer Einlage

Gegenstand einer verdeckten Einlage kann nur ein aus Sicht der Gesellschaft bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil sein (einlagefähiger Vermögensvorteil). Dies bedeutet, dass diese in der steuerlichen Gewinnermittlung der Gesellschaft entweder zum Ansatz bzw. Erhöhung eines Aktivpostens oder zum Wegfall bzw. zur Minderung eines Passivpostens führen muss.[1] Es muss sich dabei nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.3 Ausländische Einkünfte

Rz. 64 Für die Anrechnung ausl. Steuer müssen ausl. Einkünfte vorliegen, die aus demselben Staat stammen, in dem die Steuer erhoben wurde. Die Regelung stellt eine sog. "per-country-limitation" dar, da Anrechnungspotenzial zwischen verschiedenen ausl. Staaten nicht übertragen werden kann. Insoweit wird auch von der Steuerobjektidentität gesprochen. Stammen die ausl. Einkünft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 134 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG ist i. d. R. nur bei der Hinausverschmelzung relevant. Da dort an die Stelle der unbeschränkten KSt-Pflicht der inl. übertragenden Körperschaft die (nur noch) beschränkte KSt-Pflicht der ausl. übernehmenden Körperschaft (lediglich mit dem übergegangenen inl. Vermögen i. S. d. § 49 EStG) tritt, kann allein durch den verschmelzungsbedingte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Computer / 3.4.1 Abgrenzung zwischen materiellem und immateriellem Wirtschaftsgut

Bei der Software muss unterschieden werden, ob es sich um ein materielles oder immaterielles Wirtschaftsgut handelt. Diese Abgrenzung hat z. B. Bedeutung für die Frage, ob es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG handelt. Des Weiteren ist zwischen Anschaffung und Herstellung zu differenzieren, da im Falle einer Herstellung das Aktivierungsv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3 Mängelrechte

§ 633 Abs. 1 BGB verpflichtet den Unternehmer, dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Sachmangel Nach § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, ist das Werk nach § 633 Abs. 2 Satz 2 BGB frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.6.2 Anwendungsbereich und Bereichsausnahmen

Eine Reihe von Vorschriften zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nicht anwendbar. Weiteres bestimmt insoweit § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB. Verbraucherverträge Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbrauch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.14 Sonstige Rechte (Zeile 79)

In der Zeile 79 sind sonstige Rechte, wie z. B. Urheberechte, Erfindungen, Patente o. Ä., anzugeben. Gehören Erfindungen und Urheberrechte nicht zu einem Betriebsvermögen, sind diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Sind diese in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Ausnutzung überlassen, wird der gemeine Wert – soweit keine anderen geeigne...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.9 Sonstige Rechte (Zeile 88)

Wurden sonstige Rechte, wie z. B. Urheberrechte, Erfindungen, Patente oder Ähnliches, zugewendet, sind diese in der Zeile 88 zu erfassen. Zur Bewertung von Erfindungen oder Urheberrechten ist die OFD Frankfurt vom 9.1.2024 [1] zu beachten. Hiernach kann für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2017 kann auf den Basiszins abgestellt werden, den das Bundesministerium der Finanzen nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Korrektur des Schätzungsrahmens

... Zinsen und Nutzungsentgelte, ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriffliches. Mit § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ist eine Korrektur des Schätzungsrahmens gewollt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Anteilseigner nicht nur den anteiligen Gewinn der ausländischen Gesellschaft, sondern ebenso die von dieser Gesellschaft an den Anteilseigner gezahlten Entgelte als Rendite empfinde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 5 Bilanzgliederung

Die Gliederung einer Bilanz gibt § 266 Abs. 2 HGB vor. Zwar gilt diese Vorschrift nur für Kapitalgesellschaften; es spricht jedoch nichts dagegen, dass auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf dieses Gliederungsschema zurückgreifen. Bei diesen Unternehmen muss die Gliederung der Bilanz einer kleinen GmbH nur hinsichtlich der Eigenkapitalpositionen korrigiert wer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Abschreibungsart wählen

Abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Gebäude, Maschinen, Pkw usw.) muss entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten "AfA-Tabellen" (AfA steht für "Absetzung für Abnutzung") wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für viele Wirtschaftsgüter festgelegt. An diese Vorgaben sind Unternehmer grundsätzlich gebunden....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Erträge aus aktivierten Eigenleistungen

Rz. 60c Obwohl nicht explizit erwähnt, sollten die Erträge aus aktivierten Eigenleistungen – analog zu den Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen – ebenso grundsätzlich separat als Abschlussposten dargestellt werden; dies gilt jedoch nur dann, wenn der gesonderte Ausweis zu einer nützlichen Zusammenfassung der Erträge in der GuV führt.[1] Entscheidend dür...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Patente

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Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Erfindungen/Patente/Know-how

Erfindungen gehören zu den abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgütern. Ihr betrieblicher Nutzen ist aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig zeitlich begrenzt. Das gilt auch, wenn für sie ein Patent erteilt wird.[1] Patentierte Erfindungen verschaffen dem Patentinhaber ein absolutes, gegen jedermann wirkendes immaterielles Recht. Die Aufwendungen für die Patententwicklung im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Rezeptur eines Pflanzenschutzmittels

Bei der Rezeptur eines neu entwickelten Pflanzenschutzmittels nach dem Pflanzenschutzgesetz handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut. Die Aufwendungen für seine Zulassung gehören zu den Herstellungskosten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob an der Rezeptur ein Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte bestehen.[1]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Lizenzen

Der Inhaber einer Lizenz hat das Recht, bestimmte Dinge zu tun, die er ohne die Lizenz nicht dürfte, wie z. B. die Nutzung einer bestimmten Software. Die Vergabe einer Lizenz erfolgt regelmäßig im Vertragswege. Der Erwerber erhält die Lizenz z. B. an Nutzungs- oder Schutzrechten, an Patenten oder Gebrauchsmustern. Auch die Spielerlaubnis im Sport oder in der Kunst (Musik) ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.3 Selbstständige Arbeit, Nr. 3

Rz. 220 § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG betrifft die Einbeziehung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit in die beschr. Steuerpflicht. Zum Begriff der selbstständigen Arbeit § 18 EStG; zu künstlerischer Tätigkeit Rz. 124ff. Rz. 221 Der Inlandsbezug bei selbstständiger Arbeit bestand ursprünglich nur darin, dass die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dies ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / ZDF-Auftragsproduktionen

Solche Produktionen gehören als Schutzrechte zum Vorratsvermögen und sind damit Umlaufvermögen. Sie sind als unfertige Leistungen mit ihren bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten zu aktivieren. Das Aktivierungsverbot gilt insoweit nicht, da es sich um Umlauf- und nicht um Anlagevermögen handelt.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Produktionsverfahren

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Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Rezepte

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Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Leistungsschutzrechte

Die Leistungsschutzrechte eines Filmherstellers sind regelmäßig immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, insbesondere dann, wenn Filme zur lizenzmäßig zeitlich und örtlich begrenzten Überlassung bestimmt sind. Anders bei einer echten Auftragsproduktion, bei der die Rechte aus § 94 UrhG zwar wie bei der unechten Auftragsproduktion in der Person des Produzenten entst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.5.4 Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Know-how

Rz. 414 Durch Nr. 9 werden die Überlassung zur Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von "gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten", also der Bereich des Know-how erfasst. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine tatsächliche, rechtlich nicht durch Eigentumsrechte geschützte Position handelt, die somit ...mehr