Dipl.-Finw. (FH) Anna M. Nolte
Immaterielle Wirtschaftsgüter unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit"; es handelt sich zumeist um "geistige Werte", wie z. B. Ideen, und Rechte. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z. B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte, aber auch ungeschützte Erfindungen, Know-how, Software, Rechte aus vertraglichen Wettbewerbsverboten, Belieferungsrechte, Kauf- und Verkaufsoptionen sowie der Geschäftswert.
Daneben gibt es immaterielle Umlaufgüter, wie z. B. Leistungsschutzrechte eines Filmherstellers. Die Abnutzbarkeit eines immateriellen Wirtschaftsguts entscheidet sich danach, ob seine Nutzung unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist.