Tz. 2
Stand: EL 134 – ET: 11/2023
Für die Inanspruchnahme der AfA sind die abnutzbaren Wirtschaftsgüter (WG) des Anlagevermögens zu unterscheiden in:
abnutzbare bewegliche WG | abnutzbare immaterielle WG | abnutzbare unbewegliche WG |
---|---|---|
wie
|
wie
|
wie
|
Tz. 3
Stand: EL 134 – ET: 11/2023
Bewegliche Wirtschaftsgüter können sein
Immaterielle Wirtschaftsgüter (wie z. B. ein Patent) gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen