Tz. 2
Stand: EL 123 – ET: 09/2021
Für die Inanspruchnahme der AfA sind die abnutzbaren Wirtschaftsgüter (WG) des Anlagevermögens zu unterscheiden in:
abnutzbare bewegliche WG | abnutzbare immaterielle WG | abnutzbare unbewegliche WG |
---|---|---|
wie
|
wie
|
wie
|
Tz. 3
Stand: EL 123 – ET: 09/2021
Bewegliche Wirtschaftsgüter können sein
Immaterielle Wirtschaftsgüter (wie z. B. ein Patent) gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Reuber, Die Besteuerung der Vereine 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen