Rz. 72

Der Konzernlagebericht soll auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Konzerns eingehen. Hier sind Angaben zu den wesentlichen Aktivitäten und zur Intensität notwendig, da sie Auskunft über die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns geben. Nach DRS 20.48 ist auch der F&E-Bericht Teil der Darstellung der Grundlagen des Konzerns.[1] Werden oder wurden F&E-Leistungen ausgelagert, sind auch die ausgelagerten Aktivitäten im Konzernlagebericht in dem Umfang und in der Art zu berücksichtigen, wie sie für die konzerninternen Aktivitäten erfolgen (DRS 20.48). Eine separate Angabe ist nicht erforderlich.

 

Rz. 73

Eine Aufgliederung der Angaben in Grundlagenforschung, angewandte Forschung sowie Entwicklungstätigkeiten mit separaten Erläuterungen wird empfohlen.[2] Da für KonzernUnt, die keine Aktivierung von Entwicklungskosten vornehmen, die Angabe im Konzernanhang bzgl. F&E-Kosten entfällt, kommt dieser Lageberichtsbenennungspflicht hohe Bedeutung zu. Die Angabe ist unabhängig von der Aktivierung von Entwicklungskosten vorzunehmen.

 

Rz. 74

Die Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beziehen sich auf die Aktivitäten für eigene Zwecke. Hierzu gehören sowohl die eigenen Aktivitäten als auch die an Dritte vergebenen F&E-Aktivitäten. Die verbalen Ausführungen zu den Aktivitäten sind mit quantitativen Angaben zu untersetzen.

 
Praxis-Beispiel

Beispiele zu quantitativen Aussagen

DRS 20.50 listet eine Vielzahl von quantitativen Angaben zu F&E-Aktivitäten auf:

  • Aufwendungen für F&E-Aktivitäten (absolut oder in Prozent),
  • Investitionsvolumen in F&E,
  • Anzahl Mitarbeiter,
  • Anzahl von Patenten, Lizenzen und Produktentwicklungen.

Wesentliche Veränderungen der F&E-Aktivitäten ggü. dem Vj sind anzugeben. Gründe für wesentliche Veränderungen können in geänderten Konzernstrukturen und -strategien, veränderten Forschungsschwerpunkten, neuen Produktportfolios oder Technologiegründen gegeben sein.

 

Rz. 75

Über F&E-Aktivitäten für fremde Zwecke als Dienstleistung braucht hingegen nicht berichtet zu werden.

[1] Vgl. ausführlich Ergün/Müller, in Müller/Stute/Withus, Handbuch Lagebericht, 2013, Teil B1, Rz. 69 ff.
[2] Vgl. Müller, in Kußmaul/Müller, HdB, Konzernlagebericht: Inhalt und Ausgestaltung Rz 55, Stand: 14.8.2019.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge