Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.6 Verschmelzungsbeschluss

Rz. 19 Der Verschmelzungsvertrag bedarf zum Wirksamwerden gem. § 13 Abs. 1 UmwG eines Verschmelzungsbeschlusses, der von einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden muss. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger bedarf es dabei sowohl seitens der übertragenden als auch der übernehmenden Rechtsträger entweder der einstimmigen Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Identity / 2.2 Schritt 2: Leitbild erarbeiten

Zielgruppen bestimmen Im nächsten Schritt wird ein Leitbild erarbeitet. Dazu ist es zunächst erforderlich, die Zielgruppen zu bestimmen, also jene Personen, Personengruppen, Organisationen und Institutionen, die ein Interesse am Unternehmen und seinem Leistungsangebot haben. Dies sind neben den Mitarbeitern insbesondere Kunden, Lieferanten, Eigentümer, Kreditinstitute, Medien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsregister / 3.2 Weitere Register

Neben dem Handelsregister gibt es für eingetragene Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Vereine eigene Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister, die dem Handelsregister ähnlich sind, jedoch gesondert geführt werden. Neben das Handelsregister ist seit dem 1.1.2007 das Unternehmensregister nach § 8b HGB getreten.[18] Diese ist aber "ledi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.1 Allgemeines

Rz. 85 Zu den wesentlichen Merkmalen freiberuflicher Tätigkeit gehört die persönliche Berufsausübung (Rz. 4). Der Stpfl. muss die Berufsqualifikation in Person erfüllen und Inhaber einer etwa notwendigen Berufszulassung sein. Problematisch ist deshalb, in welchem Umfang der Berufsträger Mitarbeiter einsetzen kann, ohne dass der Charakter der persönlichen Berufsausübung verlo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Ref. iur. Janik Wehmeier, LL.B.[*] Aufgrund der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste gem. § 16 GmbHG gilt im Grundsatz: Nur wer in der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste als Gesellschafter angeführt ist, darf von der Gesellschaft, den übrigen Gesellschaftern und Dritten als Gesellschafter behandelt w...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS: Begriffsbestimmungen / Biodiversitäts-Schwerpunktgebiet (Key Biodiversity Area, KBA)

Gebiet, das erheblich zur weltweiten Persistenz der biologischen Vielfalt in Land-, Süßwasser- und Meeresökosystemen beiträgt. Gebiete gelten als globale Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete, wenn sie eines oder mehrere von elf Kriterien erfüllen, die in fünf Kategorien unterteilt sind: bedrohte biologische Vielfalt, geografisch begrenzte biologische Vielfalt, ökologische Integ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.4.1 Strukturiertes Vorgehen

Die Beratung des Kunden für den Aufbau nachhaltiger Geschäftsmodelle setzt nicht bei Marketing- oder Vertriebskonzepten an, sondern beginnt mit einer Analyse der Potenziale für die nachhaltigere Gestaltung des bzw. der Geschäftsmodelle des Kundenunternehmens. Wo können Ressourcen eingespart werden, wie lässt sich ein Teil der Wertschöpfung mit regionalen Partnern umsetzen, w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.3 Gesetzliche Vermutung nach Abs. 3a

Rz. 269 Genügen die Feststellungen insgesamt nicht, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft festzustellen, darf das Jobcenter eine solche vermuten, wenn mindestens ein Kriterium nach Abs. 3a vorliegt. Die Aufzählung ist dennoch nicht abschließend, auch die Kriterien sind nicht zwingend abschließend definiert. Rz. 270 Abs. 3a nennt 4 Kriterien, die dafür ausreichen, au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.2 Regelung des Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 259 Durch das SGB II-Fortentwicklungsgesetz ist allgemein für jegliche Einstehensgemeinschaft die Partnerschaft nach Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c normiert worden. Der Gesetzgeber darf mit einem Zusammenleben von Personen bei Vorliegen der besonderen tatbestandlichen Voraussetzungen der verschiedenen Formen von Bedarfsgemeinschaften auch jenseits von gesetzlichen Unterhaltspfli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.1 Grundsatz

Rz. 251 Partner ist nach Abs. 3 Nr. 3c auch, wer mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem wechselseitigen Willen lebt, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Das sind typischerweise auch Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft oder nicht eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft leben. Mit ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.2 Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Rz. 244 Abs. 3 Nr. 3 definiert den berechtigten Kreis der Partner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in der Bedarfsgemeinschaft. Partner kann der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte nach rechtswirksamer Eheschließung (Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a), die nicht mit einem Partner unter 16 Jahren möglich ist (§ 1303 Satz 1 BGB), der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner (Nr. 3 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Eltern und deren Partner (Abs. 3 Nr. 1 und 2)

Rz. 239 Zu jeder Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II gehört mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 1 (Abs. 3 Nr. 1). Von diesem wird vermutet, dass er die Bedarfsgemeinschaft vertritt (vgl. § 38). Wäre das nicht der Fall, gäbe es keinen (erwerbsfähigen) hilfebedürftigen Arbeitsuchenden in der Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wäre das SGB II ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.5 Beispiele für Bedarfsgemeinschaften

Rz. 307 Die nachfolgenden Beispiele sollen die verschiedenen Bedarfsgemeinschaften einerseits und die fehlende Identität der Bedarfsgemeinschaft mit der Haushaltsgemeinschaft veranschaulichen. Einer Haushaltsgemeinschaft können durchaus mehrere Bedarfsgemeinschaften zugeordnet werden. Durch die Rechtsprechung ist nicht entschieden, auf welche Bedarfsgemeinschaft insbesondere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Keine Rückforde... / Leitsatz

1. Ein nachträglicher korrigierender Eingriff in eine im Rahmen einer Partnerschaft gemachte Zuwendung, die aus einem Gewinn des leistenden Partners gemacht wurde, lässt sich nach der Trennung der Partner mit Unbilligkeit nicht begründen. 2. Dass der Gewinn des leistenden Partners, der dessen Lebenssituation ausschließlich verbessert hat, dessen Lebenssituation noch mehr verb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 3. Ausschluss alltäglicher Beiträge von der Auseinandersetzung

Rz. 40 Voraussetzung für Ausgleichsansprüche ist nach der neuen Rechtsprechung, dass ihnen Leistungen zugrunde liegen, "die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht".[138] Damit sind insbesondere finanzielle Beiträge für die Lebensgemeinschaft von einem Ausgleich ausgeschlossen, die der Deckung von Grundbedürfnissen des Alltags dienen, z.B. Lebens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Autonome Anknüpfung nach Art. 14 EGBGB

Rz. 192 Das auf die allgemeinen Wirkungen einer Ehe anzuwendende Recht bestimmt sich außerhalb der EuGüVO (relevant für sog. "Altehen") nach der sog. Kegelschen Leiter des Art. 14 Abs. 1 EGBGB . Sie besteht aus fünf verschiedenen Stufen, wobei die nächste Stufe immer nur dann geprüft werden darf, wenn auf der vorherigen kein Ergebnis erreicht wurde. Anzuwenden ist danach:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Keine Rückforde... / 1 Tatbestand:

[1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten Rückzahlungsansprüche nach dem Ende ihrer nichtehelichen Partnerschaft geltend. [2] Die Klägerin und der Beklagte waren partnerschaftlich verbunden und erfuhren im Jahr 2018, dass sie Eltern würden. Im Oktober 2018 zogen sie deswegen in eine andere Wohnung, die sie für einen monatlichen Mietzins von 565,00 EUR mieteten. Hierfür liehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / D. Erwerb in "starrer" Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 10 Wünschen die Beteiligten, dass (auch) im Falle ihrer Trennung kein Vermögensausgleich stattfindet, so dass etwaige Überleistungen eines Partners zu einer endgültigen Vermögensmehrung beim anderen Teil führen sollen, so ist eine entsprechende umfassende Ausschlussklausel erforderlich. Sie könnte etwa folgendermaßen lauten:[8] Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Ausschlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / E. Verfügung zugunsten des "Lebensgefährten" und Trennung

Rz. 24 Mitunter fehlt, insbesondere in privatschriftlichen Verfügungen, eine ausdrückliche Regelung über die Rechtsfolgen der Trennung, weil sich die Beteiligten bei der Abfassung keine Gedanken über die Trennung gemacht haben. Das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung deutet weder bei privatschriftlichen noch bei notariellen Verfügungen zwingend darauf hin, dass die Erbeinse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Einführung in die Entg... / 2.2 Versorgungsfall "Tod"

Eine Hinterbliebenenversorgung im steuerlichen Sinne wird nur anerkannt, wenn im Todesfall ausschließlich Leistungen an die Witwe/den Witwer des Arbeitnehmers, die Kinder[1], den früheren Ehepartner oder den Lebensgefährten fließen. Begünstigt ist auch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Sofern es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft [2] handelt, ist die H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Keine Rückforde... / 2 Gründe:

[17] Die zulässige Klage ist unbegründet. [18] Die Klägerin hat gegen den Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Zahlungsansprüche aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts. 1. [19] Ein Anspruch der Klägerin ergibt sich nicht als Rückzahlungsanspruch auf eine überlassene Darlehensvaluta aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB . Die aus ihrem Gewinn bei "Wer wird Millionär" an den Bek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / II. Tod des Zuwendungsempfängers

Rz. 61 Den Tod des Zuwendungsempfängers wird man hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung anders behandeln müssen als den Tod des spendablen Partners.[209] Hier dürften Ausgleichsansprüche nach den Grundsätzen der Trennung der Partner gelten.[210] Rz. 62 Die Konstellation, dass die Partnerschaft durch den Tod des Zuwendungsempfängers endet, war, soweit ersichtlich, schon ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 2.2 Lebenspartner

Versichert ist der Lebenspartner von Mitgliedern.[1] 2 Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen, begründen eine Lebenspartnerschaft.[2] Die Familienversicherung beginnt mit dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung

Rz. 1 Angesichts einer stetig weiter ansteigenden Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland ist zu erwarten, dass ihre Bedeutung in der juristischen Praxis noch zunehmen wird. Dies gilt umso mehr, als es im bürgerlichen Recht an einschlägigen gesetzlichen Regelungen fehlt. Es handelt sich um eine Materie, in der dem Notar ein breiter Gestaltungsspielraum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mietwohnung / C. Gewaltschutzgesetz

Rz. 7 § 2 des Gewaltschutzgesetzes soll u.a. Misshandlungen in der Partnerschaft verhindern. Hat der eine Lebensgefährte den anderen vorsätzlich am Körper, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich verletzt, kann das Opfer verlangen, dass ihm die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung überlassen wird (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 GewSchG)....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 3. Vorrang vertraglicher Regelungen

Rz. 54 Stets sind vertragliche Vereinbarungen vorrangig. Hat z.B. der Erblasser seiner Partnerin ein Hausgrundstück übertragen und sich dabei höchstpersönliche Rechte vorbehaltenen – Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht sowie Rückübereignungsansprüche –, die ihm nur zu seinen Lebzeiten zustehen sollten, sind diesbezügliche Ausgleichsansprüche seiner Erben im Ergebnis regelmäßig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testament für Patchwork... / A. Gestaltungsprobleme und Gestaltungsziele

Rz. 1 Die meisten Geschiedenen werden zu "Wiederholungstätern" und heiraten erneut. Auch eine große Anzahl von Witwern und Witwen gehen nochmals den Bund fürs Leben ein. In aller Regel werden von einem Ehegatten oder gar von beiden Ehegatten Kinder aus früheren Beziehungen in die Ehe mitgebracht. Es entstehen sog. Stiefkinderverhältnisse. Werden dann noch gemeinsame Kinder g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 4 Besonderheiten bei unter 25-jährigen Leistungsberechtigten

Für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren gelten beim Bürgergeld Besonderheiten. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden nach einem Umzug – z. B. aus der elterlichen Wohnung heraus – nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrags über die Unterkunft zugesichert hat. Eine Verpflichtung zur Zusicherung besteht, wenn die unter 25-jährige Person aus sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / C. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen

Rz. 9 Soweit ersichtlich noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Behandlung von Wohnrechtszuwendungen und schuldrechtlichen Wohnungsüberlassungen an den Partner unter Lebenden. Jüngst hat der BFH den Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht für einen schenkungsteuerbaren Tatbestand (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) gehalten.[30] Das Gericht stellt auf die mit dem dinglichen Wohnre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / II. Abfindungsansprüche aus Innengesellschaft

Rz. 14 Eine vermögensmäßige Gesamtauseinandersetzung nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die alle während ihres Bestehens erbrachten Leistungen oder Zuwendungen der Partner untereinander berücksichtigt (Gesamtsaldierung aller Ausgaben der Partner), fand nach ständiger Rechtsprechung nicht statt, wenn es die Partner nicht ausdrücklich anders vereinbart hat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2 Wichtige Gründe für eine Arbeitsaufgabe

Wann ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe vorliegt, ist im Gesetz nicht bestimmt. Der unbestimmte Rechtsbegriff "wichtiger Grund" ermöglicht es, einer Vielzahl von Sachverhalten, die die Beendigung einer Beschäftigung rechtfertigen können, Rechnung zu tragen. Die Entscheidungspraxis der Arbeitsverwaltung ist dabei maßgeblich durch die sozialgerichtliche Rechtsprechung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / A. Ausgangslage

Rz. 1 Auch wenn einschlägige statistische Erhebungen fehlen, wird man davon ausgehen müssen, dass die Trennungsrate bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften diejenige bei Eheleuten noch übersteigt und diese Verbindungen instabil sein können. Das Trennungsszenario muss daher stets bedacht werden. Da nur solche Partner zum Kautelarjuristen kommen, die sich auch finanziell eng v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / III. Eigenleistungen und Mitarbeit dritter Personen

Rz. 32 Eigenleistungen der Partner beim Bau des Grundstücks können im Trennungsfall zu Streit führen. Paradefall ist das Urteil des BGH vom 9.7.2008.[54] Dort erwarben die Lebensgefährten im Jahr 1995 in Bruchteilsgemeinschaft zu je ½ ein Baugrundstück. Die Frau trug in weit höherem Umfang als der Mann zur Bebauung bei, indem sie, von Beruf Architektin, umfangreiche Bauplanu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland bzw. in der S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / 1. Rechtslage ab 1.1.2024 durch das MoPeG: Voreintragung im Gesellschaftsregister

Rz. 17 Das MoPeG[11] bringt mit Wirkung ab 1.1.2024 bedeutende Änderungen. Bevor eine GbR als Rechtsinhaberin im Grundbuch eingetragen werden kann, muss sie in das ebenfalls durch das MoPeG eingeführte Gesellschaftsregister (§§ 707 ff. BGB n.F.) eingetragen sein; sie muss den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "eGbR" zu führen (§ 707a Abs. 2 S....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Objektive Anknüpfung Art. 25 Abs. 1 bzw. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB

Rz. 423 Für das internationale Erbrecht legte sich Art. 25 Abs. 1 EGBGB hinsichtlich sog. "Altfälle" vor dem 17.8.2015 auf das Staatsangehörigkeitsprinzip fest, indem er als objektives Erbstatut das Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte, berief. Daneben trat Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB. Nach dieser Vorschrift unterlagen diejenigen Gültigkeits...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1

§ 32 [Registerbescheinigung] (seit 1.1.2024 geltende Fassung) (1) Die im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Vertretungsberechtigungen, Sitzverlegungen, Firmen oder Namensänderungen sowie das Bestehen juristischer Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften können durch eine Bescheinigung nach § 21 Absatz 1 der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Erfasste Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 43 Das Gesellschaftsstatut erfasst neben den Personengesellschaften die juristischen Personen. Seine Grundsätze treffen damit auch auf Vereine und Stiftungen zu.[168] Der Geltungsanspruch des Gesellschaftsstatuts erstreckt sich auch auf handelsrechtliche Gesellschaften ohne Rechtsfähigkeit sowie allgemein auf Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit eigener Organisat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1

§ 15 [Bezeichnung von Berechtigten] (seit 1.1.2024 geltende Fassung) (1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 6. Bereicherungsrecht (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB)

Rz. 60 Aus demselben Grund scheiden bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche der Erben gegen die überlebende Partnerin aus. Seit den Grundsatzurteilen vom 9.7.2008[206] steht der BGH einer Anwendung des § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB auf gescheiterte Partnerschaften zwar aufgeschlossen gegenüber. Entscheidend ist, welcher Erfolg genau mit der Leistung "nach dem Inhalt d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Vertretungsberechtigungen, Sitzverlegungen, Firmen oder Namensänderungen sowie das Bestehen juristischer Personen und Gesellschaften können durch eine Bescheinigung nach § 21 Absatz 1 der Bundesnotarordnung nachgewiesen werden. Dasselbe gilt für sonstige rechtserhebliche Umstände, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / C. Letztwillige Zuwendung unter auflösender Bedingung fortbestehender Lebensgemeinschaft

Rz. 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaften enden erfahrungsgemäß öfter durch Trennung als durch Tod. In letztwilligen Verfügungen, durch die der Lebensgefährte bedacht wird, sollte daher stets der Trennungsfall berücksichtigt werden. Hier empfiehlt sich regelmäßig die Aufnahme einer auflösenden Bedingung des Inhalts, dass alle zugunsten des Partners getroffenen Verfügungen ih...mehr