Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene BGB-Gesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 3.2 Haushaltsangehörige

§ 563 Abs. 2 Satz 4 BGB erweitert den Kreis der anderen Familienangehörigen um "Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen". Damit ist in erster Linie der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft angesprochen. Für die Praxis ist dabei insbesondere von Bedeutung, wie die eheähnliche Gemeinschaft von anderen Partnerschaften abzugrenzen i...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Fördermittel von der EU / 2.3 Aktionsbereich "Bürgerbeteiligung und Teilhabe"

Hier geht es um Projekte und Initiativen, an denen sich EU-Bürgerinnen und -Bürger aktiv beteiligen. Hierzu wird der Aktionsbereich in drei Unterbereiche aufgeteilt: Geschichtsbewusstsein: Projekte, die an die jüngere europäische Geschichte erinnern (z. B. Machtübernahme autoritärer und totalitärer Regime, deren Ursachen und Folgen). Projekte, mit denen die Unionsbürger für i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Erwerb im Rahmen einer Öffentlichen Privaten Partnerschaft (Nr. 9 a. F. bzw. Nr. 5 n. F.)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. wurde angefügt durch Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften v. 1.9.2005 (BGBl I 2005, 2676) und gilt ab 8.9.2005. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) – auch Public Private Partner...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Etwas mehr Klarheit zum Beg... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Alena Kirchinger[*] Der Beschluss XI R 37/21 des BFH trifft eine lang ersehnte Aussage zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 29 UStG. Auch wenn der Beschluss noch zum alten Recht – d.h. vor Geltung von § 4 Nr. 29 UStG – ergangen ist, sind die Aussagen zum Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit in diesem Beschluss nahtlos auf § 4 Nr. 29 UStG übertragbar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grüner Mietvertrag (Green L... / 18 Ausblick

Green Leases sind ein anerkanntes Mittel, um die operative Nachhaltigkeitsstrategie in einem Gebäude zwischen Vermietenden und Mietenden umzusetzen und die nachhaltige Partnerschaft zwischen beiden Vertragsparteien zu stärken. Sie stellen sicher, dass die Nachhaltigkeitsambitionen eingehalten werden und verpflichten beide Vertragsparteien zu gegenseitigen Zielsetzungen. Bei e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.2 Regulatorik

Aufgrund der gestiegenen Bedeutung des Erreichens der Klimaziele ist die Anzahl der relevanten Gesetze in den letzten Jahren immens gestiegen. Die Europäische Union hat, mit Stand Januar 2023, 51 Kernregularien für die Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor verabschiedet. Deutschland hat hingegen 60 energierelevante Gebäuderegularien beschlossen, gefolgt von Portugal (47...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 2.1 Erforderliche Angaben

Die Bestimmungen des § 5 DDG fordern die im Folgenden beschriebenen Angaben im Rahmen eines Internetauftritts. Name des Unternehmens mit Angabe der Rechtsform (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG) Ist die Maklerfirma im Handelsregister eingetragen, so ist der Firmenname anzugeben. Handelt es sich beim Inhaber um einen eingetragenen Kaufmann, muss ebenfalls der im Handelsregister eingetragene...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1.7 Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Kinder (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 40 In den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes werden durch Abs. 1 Nr. 6 auch Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder desjenigen Ausländers einbezogen, der unter die in Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Personenkreise fällt. Die Einbeziehung von Lebenspartnern erfolgte durch Art. 20 Nr. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozial...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Meilicke/Graf v. Westphalen/Hoffmann/Lenz/Wolff, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - Kommentar zum Gesetz über Partnerschaften Angehöriger Freier Berufe

Von Dr. Wienand Meilicke, Prof. Dr. Friedrich Graf v. Westphalen, Dr. Jürgen Hoffmann, Prof. Dr. Tobias Lenz und Dr. Reinmar Wolff. 4. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XX, 402 S., 109,00 EUR Der Kurzkommentar zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz liegt zwischenzeitlich in 4. Aufl. vor. Das Gesetz zur Modernisierung der Personengesellschaften (MoPeG) hat mit Wirkung zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 3.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind u. a. in folgenden Fällen zu bilden: für vorab gezahlte Provisionen[1] und Pachten,[2] für öffentliche Aufwands- und Ertragszuschüsse,[3] etwa Zinszuschüsse zu Darlehen[4] und Zuschüsse für das Leasen emissionsarmer Nutzfahrzeuge,[5] für Instandhaltungsverpflichtungen bei Öffentlichen Privaten Partnerschaften,[6] für Entschädigungen für di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 18 Die Verfassungsmäßigkeit des Splittingverfahrens wird vor allem unter zwei Aspekten diskutiert: Bevorzugung in intakter Ehe lebender Ehegatten gegenüber getrennt lebenden Eheleuten sowie Benachteiligung lediger Stpfl. bzw. in eheähnlicher oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebender Stpfl. gegenüber zusammen veranlagten Ehegatten. Dabei stehen sich die Grundsätz...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Personenkreis

Rz. 6 Der Personenkreis, dessen Härtegründe zu berücksichtigen sind, umfasst nicht nur die Familie des Mieters, sondern die "Angehörigen des Haushalts". Darunter fallen einmal diejenigen Haushaltsangehörigen, die mit dem Mieter zwar nicht rechtlich, aber tatsächlich durch eine Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wirtschaftsführung in der Wohnung verbunden sind (Schmidt-Futter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Lara Weigand, wissenschaftliche Mitarbeiterin[*] Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten auch im Gesellschaftsrecht, wirft jedoch zugleich grundlegende rechtliche Fragen auf. Können KI-Avatare eines verstorbenen Gesellschafters Stimmrechte ausüben oder als Beirats- oder Schiedsinstanz fungie...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodelle / 4.2 Ökosystem-Effekte

Business-Ökosysteme basieren oft auf Plattformmodellen und profitieren von enger Zusammenarbeit und integrierten Angeboten, die stark auf Kundenbedürfnisse ausgerichtet sind. Die Akteure in diesen Ökosystemen kooperieren und konkurrieren zugleich, was zu dynamischer Entwicklung führt. Der resultierende Gesamtnutzen des Ökosystems übertrifft die Leistungen der einzelnen betei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Transformation / 6.3.1 Was ist ein Sustainable Lean Start-up

Eric Ries prägte 2009 den Ansatz des "Lean Startup", der auf ähnlichen Prinzipien wie das Lean Manufacturing beruht. Der Ausdruck "lean" steht hierbei für "schlank" und zielt im Innovationskontext darauf ab, auf schnelle und kosteneffiziente Weise zu evaluieren, ob ein neues Produkt am Markt Bestand haben kann. Im Kern ist Sustainable Lean Startup eine Methodik zur Entwicklun...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodelle / 3.3 Ziele und Sollzustand definieren

Gemeinsam mit den wichtigsten Stakeholdern werden die Ziele an das neue Geschäftsmodell und die Kriterien festgelegt, welche zur Beurteilung der Lösungen (Geschäftsmodel-Varianten) benutzt werden sollten. Idealerweise können spezifische, messbare Nachhaltigkeitsziele (z. B. CO2-Reduktion, Abfallreduktion) abgeleitet werden. Die Anforderungen aus der Regulatorik (z. B. Taxonom...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / VIII. Einfluss des Vermögens- bzw. Güterrechts bei der eingetragenen Partnerschaft

Rz. 178 Das am 1.1.2007 in Kraft getretene Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare[320] ist bloß noch übergangsrechtlich von Bedeutung, denn seit dem Inkrafttreten der "Ehe für alle" am 1.7.2022 können keine neuen eingetragenen Partnerschaften begründet werden.[321] Das Vermögensrecht der eingetragenen Partnerschaft sieht keine Gleichbeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 3. Ehegatte bzw. eingetragener Partner

Rz. 81 Der überlebende Ehegatte und der überlebende eingetragene Partner[128] stehen als nicht verwandte Angehörige des Erblassers außerhalb des Parentelensystems. Sie sind neben den Parentelen und damit zusätzlich erbberechtigt (Art. 462 ZGB). Der Erbanteil des überlebenden Ehegatten bzw. des überlebenden eingetragenen Partners ist davon abhängig, welche Parentel konkurrier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 3. Die Stellung des Ehegatten und des Partners

Rz. 39 Der Ehegatte wird nach finnischem Recht nicht Erbe, sofern Leibeserben vorhanden sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er ohne Rechte wäre. So steht ihm grundsätzlich das Recht zu, den ungeteilten Nachlass bis zu seinem Tode zu behalten. Die Erben und testamentarisch Bedachten sollen nach Vorstellung des Gesetzgebers ihr Recht erst nach dem Tod des überlebenden Ehega...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / f) Anwendbares Güterrecht (Güterrechtsstatut)

Rz. 33 Die für die erbrechtliche Auseinandersetzung zuständigen Schweizer Gerichte und Behörden[77] befassen sich im Falle des Todes eines verheirateten Erblassers grundsätzlich auch mit der güterrechtlichen Auseinandersetzung (Art. 51 Abs. 1 lit. a nIPRG i.V.m. Art. 65a ff. IPRG).[78],[79] Aus Schweizer Sicht ist die güterrechtliche Auseinandersetzung der erbrechtlichen Aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2014 ist in Tschechien nach langjährigen fachlichen und politischen Diskussionen ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB) [1] in Kraft getreten, das das mehrfach geänderte sozialistische Recht aus dem Jahr 1964 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes war es, alle privatrechtlichen Rechtsverhältnisse in einem Gesetzbuch zu regeln. Das neue Zivilgesetzbuch sollte den g...mehr

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Niederlande / 1. Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge

Rz. 69 Im niederländischen gesetzlichen Erbrecht ist geregelt, was mit den Gütern und Schulden einer Person geschieht, wenn diese Person verstirbt. Dieses Recht gilt, wenn der Erblasser ohne Testament verstirbt. Es wird dann von der "gesetzlichen Erbfolge" gesprochen. Das gesetzliche Erbrecht ist in Buch 4 BW geregelt. Es basiert auf den durch das Gesetz anerkannten familien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / e) Gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 59 Personen gleichen Geschlechts können seit dem 1.5.2009 die Ehe miteinander eingehen. Bereits seit 1995 konnten Personen gleichen Geschlechts in Schweden ihre Partnerschaft gemäß dem Gesetz (1994:1117) über die eingetragene Partnerschaft registrieren lassen, was für das Erbrecht bedeutete, dass diese sich so beerbten, als ob sie verheiratet gewesen wären (Kap. 3 § 1 Ge...mehr

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Tschechien / 1. Erste Gruppe

Rz. 19 Innerhalb der ersten Gruppe erben Kinder des Erblassers und dessen Ehegatte zu gleichen Teilen (§ 1635 Abs. 1 ZGB). An die Stelle eines Kindes treten ersatzweise dessen Kinder zu gleichen Teilen (§ 1635 Abs. 2 Hs. 1 ZGB). Entsprechendes gilt für die weiteren Abkömmlinge des weggefallenen Kindes (§ 1635 Abs. 2 Hs. 2 ZGB). Im Gegensatz zu § 473 ZGB a.F. wird der eingetr...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 4. Das gesetzliche Erbrecht des Lebenspartners

Rz. 25 Durch Gesetz 18/2001[40] ("BLPG") hat der balearische Gesetzgeber gesetzliche Regelungen über das Erbrecht von gefestigten Lebenspartnerschaften eingeführt.[41] Diese Lebenspartnerschaft kann sowohl durch verschieden- als auch gleichgeschlechtliche Paare eingegangen werden.[42] Rz. 26 Die insoweit relevante erbrechtliche Regelung des Art. 13 BLPG lautet: Artikel 13 BLP...mehr

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Österreich / 3. Ehepartner und eingetragener Partner

Rz. 20 Erbrechte des Ehepartners oder eingetragenen Partners bestehen nur während aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft. Ist die Ehe oder eingetragene Partnerschaft im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen rechtskräftig aufgelöst, hat der frühere Ehegatte oder eingetragene Partner kein Erbrecht. Zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts im Auflösungsverfahren kommt es ...mehr

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Österreich / 2. Erbvertrag

Rz. 88 Ein Erbvertrag kann nur zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern oder Personen, die sich verlobt oder die Partnerschaft versprochen haben – unter der Bedingung der nachfolgenden Eheschließung oder Partnerschaft – abgeschlossen werden. Selbstverständlich können die Vertragspartner unter Lebenden über ihr Vermögen frei verfügen. Der Erbvertragserbe erhält nur da...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 1. Tatsächliche Ausgangslage: Familialer Wandel

Dass die in Deutschland gelebten Familienformen vielfältiger werden, ist allgemein bekannt (sog. familialer Wandel).[4] Neben den "Normalitätsentwurf" der Kernfamilie verheirateter Eltern mit genetisch eigenen Kindern sind viele alternative Familienformen getreten.[5] Wir verzeichnen heute eine steigende Zahl von gleichgeschlechtlichen Familien, von Stief- und Reproduktionsf...mehr

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Liechtenstein / I. Allgemeines

Rz. 9 Das materielle Erbrecht ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch vom 1.6.1811 (ABGB)[10] enthalten, welches ursprünglich in Teilen aus Österreich rezipiert wurde; mit Fürstlicher Verordnung vom 18.2.1812 wurden Teile davon in Liechtenstein eingeführt. Die Übernahme der erbrechtlichen Normen erfolgte erst 1846. Mit der Erbrechtsreform[11] im Jahr 2012 hat der liechten...mehr

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Bosnien und Herzegowina / f) Kreis der erbberechtigten Personen

Rz. 31 In der Republik Srpska gehören zum Kreis der gesetzlichen Erben nur Blutsverwandte, Adoptivkinder und -eltern und, soweit vorhanden, der Ehegatte des Erblassers. Andere Verbindungen zwischen dem Erblasser und bestimmten Personen, wie z.B. zwischen nichtehelichen Partnern, Pflegeeltern oder -kindern, Stiefeltern und -kindern, reichen nicht aus, um diese Personen in den...mehr

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Frankreich / a) Der überlebende Ehegatte

Rz. 120 Der überlebende Ehegatte hat nach Art. 914–1 C.C. ein Noterbrecht in Höhe von einem Viertel des Nachlasses, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Pflichtteilsberechtigt ist ferner nur der nicht rechtskräftig geschiedene Ehegatte. Eine Trennung von Tisch und Bett oder die bloße Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens beseitigen das Noterbrecht des Ehegatten noch ...mehr

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Autorenverzeichnis

Rechtsanwalt Serge Bekgulyan, LL.M. (Berkeley) Mag. iur. (Köln), Dipl.-Jur. (Moskau), WEISSRUSSLAND Vandeadvokaat (estn. Rechtsanwältin) Aet Bergmann Advokaadibüroo Supremia – bnt attorneys in CEE, Telliskivi 60/1, EST-10412 Tallinn, Tel.: +372/6008555, aet.bergmann@bnt.eu, ESTLAND Notar Dr. Christoph Döbereiner Pfisterer und Döbereiner Notare, Marstallstr. 11, 80539 München, Tel...mehr

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Großbritannien: England und... / 4. Steuervergünstigungen

Rz. 148 Sowohl bei der Schenkungsteuer als auch bei der Nachlassbesteuerung gelten jedoch folgende allgemeine Steuervergünstigungen: [171]mehr

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Frankreich / III. System der Erbschaftsteuer

Rz. 231 Besteuert wird der Reinnachlass, bei der Ermittlung des Nachlasses sind daher – wie seit 1.1.2005 im Rahmen und unter den Voraussetzungen von Art. 776bis C.G.I. auch bei lebzeitigen Schenkungen – Verbindlichkeiten im Rahmen der Art. 767 ff. C.G.I. abzuziehen, bei beschränkter Steuerpflicht allerdings nur die auf den in Frankreich belegenen Gegenständen ruhenden Verbi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 1. Ehegatte und Partner eines PACS

Rz. 234 Ehegatten (auch gleichgeschlechtliche) und Partner eines PACS sind nach Art. 796–0bis C.G.I. von der Erbschaftsteuer befreit. Bei der Schenkungsteuer beträgt bei Ehegatten und Partnern eines PACS der Steuersatz zwischen 5 % und 45 %, der Höchststeuersatz wird bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 1.805.677 EUR erreicht. Der Ehegatte bzw. Partner eines PACS hat nach ...mehr

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Großbritannien: Schottland / 2. Versorgung nichtehelicher Lebenspartner

Rz. 32 Ansprüche auf family provisions, wie diese in England der Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 gewährt, kennt man in Schottland nicht. Weitergehende zwingende Ansprüche als die legal rights des Ehegatten und der leiblichen bzw. adoptierten Kinder können damit grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Rz. 33 Mit dem Family Law (Scotland) Act 2006...mehr

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Norwegen [1] / a) Umfang des Erbrechts

Rz. 20 Die Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten beruht vor allem auf den gesetzlichen Regelungen des ADL über das gesetzliche Erbrecht, das Mindesterbe des Ehegatten, das Recht, den Nachlass ungeteilt zu übernehmen (uskifte) – womit weder eine güter-, noch eine erbrechtliche Auseinandersetzung stattfindet – sowie das testamentarische Erbrecht. Weiterhin hat der eheliche...mehr

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Frankreich / a) Allgemeines

Rz. 78 Das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist in Art. 756 ff. C.C. geregelt. Erbberechtigt ist nach Art. 732 C.C. der nicht rechtskräftig geschiedene[74] Ehegatte. Mit Gesetz Nr. 2013–404 vom 17.5.2013, das am 18.5.2013 in Kraft getreten ist, wurde in Frankreich die (echte) gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt, gleichgeschlechtlichen Ehepaaren werden dabei a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Das materielle Erbrecht ist in dem am 3.4.2003 in Kraft getretenen Erbgesetz[10] enthalten, welches das noch aus dem Jahr 1955 stammende alte jugoslawische Bundesgesetz über das Erbrecht abgelöst hat.[11] Da die jugoslawische Teilrepublik Kroatien während der Dauer der Zugehörigkeit zur SFR Jugoslawien von ihrer Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts keine...mehr

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Luxemburg / 1. Rechtsgrundlage und Steuertatbestand

Rz. 171 Die Rechtsgrundlage des luxemburgischen Erbschaftsteuerrechts bildet noch immer das Gesetz vom 27.12.1817[83] über die Erhebung einer Erbschaftsteuer. Das Gesetz wurde durch eine Fülle von Gesetzen geändert und ergänzt.[84] Die derzeit letzte wesentliche Änderung erfolgte durch Gesetz vom 13.6.1984.[85] Dieses wurde wiederum jüngst durch das Gesetz vom 9.7.2004 über ...mehr

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Italien / (b) Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1070 (l. div.)

Rz. 145 Zur selben Lösung kommt man in Bezug auf den Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1970 (l. div.)). Hier ist allerdings festzuhalten, dass nach italienischem Recht dieser Anspruch des geschiedenen Ehegatten als Scheidungsfolge geregelt ist (also nicht im Erbrecht) und im Scheidungsgesetz nicht als mantenimento def...mehr

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Niederlande / b) Misch-/Patchworkfamilien

Rz. 93 Die sog. Mischfamilien oder Patchworkfamilien formen eine immer größere Gruppe in den Niederlanden. Dabei handelt es sich um Familien, in denen bspw. eine zweite Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht und (einer) der Partner bereits Kinder aus einer oder mehreren früheren Beziehungen hat. Manchmal haben die neuen Partner auch gemeinsame Kinder. In Patchworkfamili...mehr

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Italien / 1. Allgemeines

Rz. 72 Als gesetzliche Erben sind in Art. 565 c.c. der Ehegatte, die Abkömmlinge, die Aszendenten, die Geschwister, die übrigen Verwandten bis zum sechsten Grad und der Staat genannt. Grundsätzlich schließt der nähere den entfernteren Verwandtschaftsgrad aus. Rz. 73 Durch die Kindschaftsrechtsreform 2014[118] sind in Italien eheliche und nichteheliche Abkömmlinge vollkommen g...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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Großbritannien: England und... / 1. Rechte des Ehegatten und registrierten Lebenspartners

Rz. 41 Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell von einer sehr starken Stellung des länger lebenden Ehegatten geprägt, wobei dieser in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden wird, durch das Güterrecht aber keinen zusätzlichen Ausgleich erhält.[50] Voraussetzung für das Entstehen der Rechte des Ehegatten ist, dass er den Erblasser um mindestens 28 Tage überlebt.[51] ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / a) Zuständigkeit

Rz. 29 Die sachliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers für die Abnahme der Vermögensauskunft mit den zwei Akten der Vorlage des Vermögensverzeichnisses und der Versicherung an Eides statt, dass dieses soweit als möglich vollständig und richtig ist, ergibt sich unmittelbar aus §§ 753 Abs. 1, 802a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ZPO. Sie betrifft die Abnahme der originären Vermögensausk...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / c) Statut der Lebensgemeinschaften

Rz. 46 Fragen des Personenstands sind gem. Art. 1 Abs. 2 lit. a) EuErbVO vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeklammert, sie sind gesondert anzuknüpfen.[82] Im spanischen IPR ist das Statut der (nichtehelichen) Lebensgemeinschaft – anders als in Art. 17b EGBGB – nicht geregelt.[83] Grund hierfür ist das Fehlen einer einheitlichen Regelung des Rechts der Lebensgemeinschaften...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Kollisionsrechtliche Behandlung des Erbrechts in einer gleichgeschlechtlichen Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 30 Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner fand in Europa Anfang des Jahrhunderts Verbreitung, als es darum ging, gleichgeschlechtlichen Ehepaaren ein Institut für ein eheliches Zusammenleben zu verschaffen, ohne diese den Ehegatten gleichzustellen (z.B. in Deutschland, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Finnland, Irland, Kroatien, ...mehr