Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

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Großbritannien: England und... / 3. Begründetheit der Klage

Rz. 71 Eine Klage auf family provisions ist begründet, wenn das Testament oder die gesetzliche Erbfolge zu keiner angemessenen finanziellen Versorgung des Antragstellers (reasonable financial provision) führt. Bei der Prüfung dieser Voraussetzung hat das Gericht alle Umstände des Einzelfalles einzubeziehen, wie z.B. die derzeitige und künftige finanzielle Situation des Kläge...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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Italien / a) Sondererbfolgen

Rz. 139 Weitere Pflichtteilsrechte oder Noterbrechte kennt das italienische System zunächst in Form von Sondererbfolgen, die den Grundsatz der Nachlasseinheit durchbrechen. Darunter zählen u.a. die Wohnrechte und Nutzungsrechte mit dinglicher Wirkung zugunsten des Ehegatten. Rz. 140 Weitere Sondererbfolgen – wie z.B.mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 5. Rechtliche Problemkonstellationen (Auswahl)

Das geltende Abstammungsrecht wird schon aufgrund seiner an der Genetik ausgerichteten Grundsystematik den gegenwärtigen Anforderungen nicht gerecht.[60] Dies soll anhand dreier ausgewählter Beispiele veranschaulicht werden, die sich freilich um viele weitere problematische Fallkonstellationen ergänzen ließen:[61] a) Deutlich wird die Unzulänglichkeit des geltenden Rechts bei...mehr

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Slowenien / K. Erbschaftssteuer

Rz. 105 Die Erbschaftssteuer samt verfahrensrechtlichen Vorschriften ist im Gesetz über die Steuer auf Erbschaften und Schenkungen[286] ( ErbStG) geregelt.[287] Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts,[288] die im Erbweg[289] Vermögen erlangen (Art. 3 Abs. 1 ErbStG), das kein Einkommen nach dem Einkommens- oder Körperschaftsteuergesetz ist (A...mehr

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Niederlande / XII. Vorfrage nach der Abstammung

Rz. 56 Die gesetzliche Erbfolge im niederländischen Erbrecht richtet sich in erster Linie nach der Abstammung. Abstammungsrecht und Erbrecht sind eng miteinander verknüpft. Wichtig ist demzufolge, wer als Kind des Erblassers zu behandeln ist. Im internationalen Erbfall ist denn auch immer das internationale Abstammungsrecht zu klären. Rz. 57 Am 11.5.2003 ist das Wet Conflicte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerpflichtiger

Rn. 5 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 StPfl iSd § 37 Abs 1 S 1 EStG ist materiellrechtlich und nicht iSd § 33 AO zu verstehen. Erfasst wird jede natürliche Person, die Schuldner der ESt sein kann, die Art der EStPfl spielt keine Rolle. ESt-Vorauszahlungen können bei unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1 EStG), erweitert unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 2 EStG), fiktiver unbeschränkt StPfl (§ 1...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Dänemark / 4. Erweitertes Testament von Zusammenlebenden

Rz. 95 Nach § 87 Abs. 1 ARL können zwei (nicht verheiratete) Personen durch Testament (sog. erweitertes Testament von Zusammenlebenden, udvidet samlevertestamente, das jedoch, um Gültigkeit zu erlangen, diese Bezeichnung nicht ausdrücklich beinhalten muss)[31] bestimmen, dass sie ganz oder teilweise einander in der Weise beerben und vererben wollen, als seien sie Ehegatten. ...mehr

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Österreich / 3. Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden

Rz. 56 Durch Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen wird verhindert, dass der Pflichtteilsanspruch aller oder bestimmter Personen vom Verstorbenen durch unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten geschmälert oder vereitelt wird. Auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten sind deshalb bestimmte Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen oder Dritte rechnerisch dem aktiven ...mehr

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Großbritannien: Schottland / 1. Prior Rights

Rz. 6 Zunächst erhält der überlebende Ehegatte (bzw. der längerlebende Civil Partner)[8] als sog. prior rights folgende Nachlassgegenstände:[9]mehr

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FF 01/2025, Gemeinsamer Appell: Verbände formulieren Ziele für die geplante Familienrechtsreform!

Pressemitteilung vom 24.10.2024 Im Vorfeld der für den 25.10.2024 einberufenen Besprechung des Justizministeriums mit den Landesjustizverwaltungen zum Familienrechtspaket von Bundesminister Dr. Marco Buschmann rufen 10 Verbände dazu auf, bei der geplanten Reform Änderungen vorzunehmen. Gemeinsam haben die Verbände Punkte identifiziert, die sie über ihre einzelverbandlichen Sch...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 3. Orientierungslinien eines modernen Elternschaftsrechts

Nun, da Aufgabe und Zwecksetzung des Abstammungsrechts sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben beleuchtet sind, soll nun zunächst stärker in den Blick genommen werden, anhand welcher Orientierungslinien die Gestaltung eines modernen Elternschaftsrechts vorgenommen werden sollte.[130] Eine umfassende Erläuterung der jeweiligen Orientierungslinien ist aus Platzgründen an die...mehr

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Italien / b) Abkömmlinge

Rz. 83 Sind Abkömmlinge vorhanden und hinterlässt der Erblasser keinen Ehegatten, so steht diesen kraft Gesetzes das gesamte Vermögen zu, mehreren zu unter sich gleichen Teilen. Kinder schließen Enkelkinder aus (sog. Linearsystem). Bei Vorversterben eines Abkömmlings treten an dessen Stelle seine Abkömmlinge. Rz. 84 In der Ehe geborene und außer der Ehe geborene Abkömmlinge[1...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2 Wichtige Gründe für eine Arbeitsaufgabe

Wann ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe vorliegt, ist im Gesetz nicht bestimmt. Der unbestimmte Rechtsbegriff "wichtiger Grund" ermöglicht es, einer Vielzahl von Sachverhalten, die die Beendigung einer Beschäftigung rechtfertigen können, Rechnung zu tragen. Die Entscheidungspraxis der Arbeitsverwaltung ist dabei maßgeblich durch die sozialgerichtliche Rechtsprechung...mehr

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Katalonien / Literaturtipps

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FF 01/2025, Elektronische A... / 1

Zitat "Im Kampf gegen häusliche Gewalt gilt es keine Zeit zu verlieren. Seit Jahren steigen die Zahlen häuslicher Gewalt in unserem Land an. Beinahe jeden zweiten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Das Ausmaß von Partnerschafts- und Familiengewalt ist regelrecht erschütternd. Unser Staat muss deshalb mehr dafür tun, um insbesondere Frauen vor häusli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorge für M... / 2 Ziel

Ziel ist es, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen. Es soll den spezifischen Gesundheitsrisiken und ggf. bestehenden Erkrankungen von Müttern und Vätern im Rahmen stationärer Vorsorgeleistungen durch eine ganzheitliche Therapie unter Einbeziehung psychologischer, psychosozialer und gesundheitsförder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Island / 2. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 10 Neben Abkömmlingen erbt der Ehegatte ein Drittel. Durch Änderung des Ehegesetzes wurde im Jahr 2010 die Ehe geschlechtsneutral ausgestaltet. Die Regelungen über die Ehe erstrecken sich seither auch auf alte registrierte Partnerschaften.[7] Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge, erhält der Ehegatte die gesamte Erbschaft (Art. 3 Abs. 1 ErbG). Rz. 11 Erbt der überle...mehr

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Vorwort

Nun haben Sie von diesem Führer durch das Europäische Erbrecht schon die fünfte Auflage vorliegen. Parallel zu dieser runden Auflage ist die Anzahl der Länderberichte auf fünfzig angewachsen. Die Europäische Integration und die Bedeutung der Europäischen Idee nehmen trotz Widerstands aus gewissen politischen Kreisen zu. Das zeigt sich auch im Erbrecht. Der Vergleich der Aufla...mehr

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Niederlande / 1. Rechtsquellen

Rz. 38 Das internationale Güterrecht ist deswegen so wichtig, weil das Güterstatut Umfang und Zusammenstellung des Nachlasses mitbestimmt. Das internationale Güterrecht in den Niederlanden kennt mittlerweile sechs Quellen, und zwar:mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / A. Die Entstehung der EuErbVO

Rz. 1 Der Vertrag von Maastricht vom 7.2.1992 schuf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen als dritte Säule der Union.[1] Nachdem hierauf erarbeitete Entwürfe scheiterten, überführte der Vertrag von Amsterdam vom 2.10.1997[2] die justizielle Zusammenarbeit in die "erste Säule". Dadurch wurde der Rat ausdrücklich ermächtigt, Maßnahmen zur Vereinbarung und Ve...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / I. Vorbemerkung

Rz. 60 Das internationale Güterrecht ist in 18 Staaten der Europäischen Union – darunter auch Deutschland und Österreich – mit Wirkung vom 29.1.2019 an durch die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO) [69] vereinheitlicht worden. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt eine parallele Verordnung ( EuPartVO) [70] vom selben Tage. Leider führen diese Verordnungen nicht zu ...mehr

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Schweden / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das schwedische Erbgesetz (Ärvdabalk 1958:637) stellt bereits einleitend im ersten Kapitel in der dritten Vorschrift dieses Gesetzes klar: Ein ausländischer Staatsangehöriger kann im Königreich Schweden ebenso wie ein schwedischer Staatsangehöriger erben (ÄB 1:3).[1] Rz. 2 Bis zum Inkrafttreten der EuErbVO bestimmte die Staatsangehörigkeit des Erblassers das in Schweden...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / V. Erbrecht aufgrund nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 53 In einer zunehmenden Anzahl von Staaten, z.B. Israel, Kroatien, Neuseeland, Australien und Slowenien, entsteht ein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht schon aufgrund einer formlos begründeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, soweit diese durch eine bestimmte Mindestdauer, die Geburt gemeinschaftlicher Kinder oder andere Faktoren eine bestimmte Stabilität erreicht ha...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 4. Inbesitznahme des Grundstücks

Rz. 71 Die Übergabe des Grundstücks an den Verwalter kann auf verschiedene Arten erfolgen: Die letztgenannte Alternative erfolgt in der Praxis regelmäßig. Hierzu erl...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Hinweise zu Modul M (Aufenthaltsermittlung)

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Vertretung

Rz. 299 Beim Auftreten eines Vertreters muss dessen Legitimation im Termin durch öffentlich beglaubigte Urkunde (§ 129 BGB) nachgewiesen werden,[305] ansonsten ist ein Gebot zurückzuweisen (§ 71 Abs. 2 ZVG). Damit erlischt das Gebot. Eine Ausnahme besteht bei Offenkundigkeit (§ 71 Abs. 2 ZVG). Dies hat das Gericht durch Ausweispapiere (Personalausweis) festzustellen. Bei juri...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / A. Einleitung

Rz. 1 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO und deren Verwertung nach §§ 814 f...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Unterschiedliche Informationsquellen nutzen

Rz. 30 Für ein aktives Informationsmanagement stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung: Zunächst muss das Unternehmen die eigenen Informationsquellen nutzen, was den Vorteil hat, dass diese Informationen nicht gesondert vergütet werden müssen, wie es bei Nutzung eines externen Dienstleisters, insbesondere Wirtschaftsauskunftsdiensten der Fall ist. Rz. 31 Hinweis G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung der Partnerschaftsgesellschafter

Nach dem Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften der Angehörigen Freier Berufe (PartGG) können sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zu einer Partnerschaft zusammenschließen. Angehörige können nur natürliche Personen sein. Eine nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannte Partnerschaftsgesellschaft ist jedoch zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.2 Unternehmensdatenbasisregister

Mit der Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes[1] werden die Auswirkungen des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) umgesetzt. Das neu eingeführte Gesellschaftsregister führt für das Basisregister für Unternehmen relevante Einheiten. Diese mussten im Unternehmensbasisdatenregistergesetz angepasst werden. Seit dem 1.1.2024 wird die Datenübermit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.4.7 Grundstückserwerb kraft gesellschaftsrechtlichen Anteilsübergangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG)

Rz. 29 Nach früherem Recht[1] hatte der Tod des Gesellschafters einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft die Auflösung der Gesellschaft zur Folge, es sei denn, dass im Gesellschaftsvertrag insoweit ausdrücklich etwas anderes bestimmt war. Etwas anderes galt nur für den Tod eines Kommanditisten; er führte – sofern im Gesellschaftsvertrag hierzu nichts Abweichendes ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Grundstückserwerb zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 3 Nr. 4 GrEStG sind Grundstückserwerbe zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer des Grundstücks im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (i. d. R. Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags) eine rechtsgültige, d. h. nach deutschem Recht wirksame – nicht notwendi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 GrEStG befreit in einem bestimmten Umfang die Überführung von Gesamthandseigentum in Bruchteilseigentum, Alleineigentum oder anderes Gesamt­handseigentum. Die Vorschrift stellt damit das grunderwerbsteuerrechtliche Pendant zu § 5 GrEStG dar und regelt spiegelbildlich den Umkehrfall dieser Vorschrift. Ihr Anwendungsbereich ist durch den neuen § 24 vorläufig bis Ende...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 3.7.2 Verträge mit Lieferanten

Die Bedeutung der Beschaffung für ein Unternehmen ist heute anders als früher. Aufgabe des Einkaufs war es ursprünglich "nur", Preisverhandlungen zu führen, Bestellungen zu tätigen und durchzuführen, Lieferungen und Eingangsrechnungen zu prüfen. Bei Vertragsverhandlungen mit Lieferanten war die Preisfrage vorrangig. Eine Lieferantenbeziehung sollte aber auf eine längerfristig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen.[1] Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO [2] und zählt abschließend die Fälle auf, in denen insbesondere Veräußerer und Erwerber anzeigepflichtig sind. Hierbei handelt es sich primär...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.3.4 Konkurrenz zu § 4 bei ÖPP

Rz. 34 In den Fällen des rückwirkenden Wegfalls der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 5 S. 1 GrEStG für Grundstückerwerbe und -übergänge im Rahmen von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) kann es zu einem Konkurrenzverhältnis zwischen § 4 Nr. 5 S. 2 GrEStG und § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG kommen. Nach § 4 Nr. 5 S. 2 GrEStG entfällt die Steuerbefreiung für die Übertragung des Grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frühe Hilfen / Zusammenfassung

Begriff Frühe Hilfen sind lokale und regionale Programme zur Unterstützung von Schwangeren sowie Müttern und Vätern von Säuglingen und Kleinkindern bis zu 3 Jahren. Sie bieten Eltern, ggf. in belasteten Lebenslagen, alltagstaugliche und niedrigschwellige Hilfen und stärken sie in ihrer Erziehungskompetenz. Unter Frühe Hilfen versteht man vielfältige Maßnahmen und Angebote, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autoren

1. Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Partnerin, Vahle Kühnel Becker Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB, Hamburg; Lehrbeauftragte an der Hamburg School of Business Administration, Hamburg 2. Prof. Dr. Marion Bernhardt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und S...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Besondere Nachfolgeklauseln für die Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 137 Wie bereits beschrieben, können gem. § 9 Abs. 4 S. 2 PartGG nur partnerschaftsfähige Erben gem. § 1 Abs. 1 PartGG Nachfolger in der Partnerschaftsgesellschaft werden. Es sind bei der Nachfolge jedoch auch berufsrechtliche Vorschriften zu beachten. Gemäß § 59a BRAO a.F. war Rechtsanwälten bis zum 31.7.2022 nur die Zusammenarbeit mit den dort genannten Berufsgruppen ges...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / b) Lebenspartnerschaft

Rz. 78 Die Vorfrage betreffend das Bestehen einer Lebenspartnerschaft wird selbstständig angeknüpft.[163] Die Auflösung der Partnerschaft wird unselbstständig aus dem Blickwinkel des jeweiligen Erbrechts angeknüpft.[164]mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / V. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 131 Obwohl die Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich nicht für den Zusammenschluss von Freiberuflern geeignet sind, stellt das Recht der OHG in weiten Bereichen ein auch für die Partnerschaft tragfähiges Regelungskonzept zur Verfügung,[214] sodass die Vorschriften der §§ 105 ff. HGB ausdrücklich für anwendbar erklärt werden, soweit sie im Einklang mit den Besonderh...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / h) Familienstand/Heiratsabsichten/Kinderwunsch

Rz. 87 Die Frage nach dem Familienstand ist nur zulässig, sofern hieran ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht. Das dürfte sich im Bewerbungsverfahren kaum begründen lassen, anders dagegen nach der Einstellung, da der Arbeitgeber diese Angabe jetzt für die Gehaltsabrechnung zwingend benötigt. Hinzu tritt, dass in diesem Zusammenhang auch das Benachteiligungsmerk...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 1028 Während bei Außendienstmitarbeitern die Nutzung eines Home-Office seit langer Zeit üblich ist, gewinnt die Vereinbarung über die Errichtung eines Home-Office beim Abschluss von Arbeitsverhältnissen auch mit anderen Arbeitnehmern, vor allem im Dienstleistungssektor, zunehmend an Bedeutung. Die Corona-Krise und die damit zusammenhängenden Einschränkungen in allen Lebe...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / c) Bewertung der Befunde: Urteilsbildung

Rz. 78 Inhaltlich geht es bei der Untersuchung nicht nur um die Vorgeschichtsdaten, sondern auch um die Selbstreflexion des Klienten, sodass neben der Sachebene (aktenkundige Daten) auch die Verarbeitungsebene des Klienten (Erklärung des Geschehenen) analysiert wird. Dabei steht die Entwicklung der problematischen Verhaltensweisen bis zum Delikt/zu den Delikten und danach bi...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorschrift geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts v. 21.3.2013 (BGBl. I 2013, S. 556). Im Übrigen erfolgte entgegen ursprünglichen Absichten keine Änderung von § 4 durch die Novelle 1980. Neuere Rechtsprechung: OLG Düsseldorf v. 15.8.2023 – 3 Wx 104/23 – keine Irreführung i.S.d. § 18 Abs. 2 HGB durch die Verwendung des Begriffs "Institut"; BGH v. ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / N. Republik Österreich

Rz. 83 Erbstatut: Österreich ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Insoweit wird auch in Österreich unterscheiden zwischen Erbfällen vor und nach dem 17.8.2015. Für Erbfälle ab Einführung der EuErbVO wird zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird zur Bestimmung de...mehr