Fachbeiträge & Kommentare zu Oberfinanzdirektion

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.3 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Switch-over-Klausel

Alle Einzelmaßnahmen wie z. B. die Aktivitätsklausel können nicht verhindern, dass es in einzelnen nicht vorhersehbaren Fällen bei Anwendung der Freistellungsmethode zu nicht hinnehmbaren Steuervorteilen kommt. Z. B. kann sich das Steuerrecht im Ausland so ändern, dass dort künftig keine oder nur noch eine geringe Besteuerung bestimmter Einkünfte stattfindet. Praxis-Beispiel...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.2 Entrichtungszeitpunkt

Den Zahlungszeitpunkt regelt § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG. Grundsätzlich muss die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt entrichtet werden. Eine Ausnahme gilt bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG [1], d. h. insbesondere bei Gewinnausschüttungen nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften. Bei dies...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.10 Zeitwertkonten

Bei Arbeitnehmern, die Organ (Geschäftsführer) einer Körperschaft sind, soll bereits die Gutschrift eines zukünftig fällig werdenden Arbeitslohns auf einem Zeitwertkonto zum Lohnzufluss führen.[1] Das sieht das FG Münster anders, unabhängig davon, ob ein beherrschender oder nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer gegeben ist.[2] Im dagegen geführten und in zwei w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.3 Zurechnungsfälle

Rz. 15 Wird ein Stpfl. aufgrund nationaler oder internationaler Regelungen in einem Staat steuerlich schlechter behandelt als in einem anderen, wird er versuchen, seine Einkünfte in Letzteren zu verlagern. Bekannte Instrumentarien hierzu sind, insbesondere bei in Wertpapieren verbrieften Ansprüchen, Wertpapierleihen oder sog. Repo- bzw. Wertpapierpensionsgeschäfte (§ 340b HG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.3 Festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer

Rz. 54 Die ausl. Steuer ist nur anrechenbar, wenn sie die Leistungsfähigkeit des Stpfl. tatsächlich und nicht nur fiktiv gemindert hat. Vor diesem Hintergrund müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Steuer ist (gegen den Stpfl.) festgesetzt (Rz. 56), (von dem Stpfl.) gezahlt (Rz. 57f.) und um einen im Quellenstaat entstandenen Ermäßigungsanspruch zu kürzen (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.2 Bestimmung der ausländischen Einkünfte

Rz. 173 Es muss sich nach dem einschlägigen DBA um ausl. Einkünfte handeln. Wenn es hingegen infolge einer sog. Rückfallklausel ("subject-to-tax-Klausel"; z. B. Art. 23 Abs. 2 a. E. DBA USA bzw. § 50d Abs. 9 EStG) zu einer Besteuerung im Inland kommt, so handelt es sich um inl. und nicht um ausl. Einkünfte. Eine Rückfallklausel fingiert ein Besteuerungsrecht des Ansässigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2.5 Ermessensentscheidung

Rz. 146 Der Erlass oder die Pauschalierung steht im Ermessen (§ 5 AO) der Verwaltung; bei der Entscheidung ist der Zweck der Vorschrift zu berücksichtigen. Rz. 147 In die Ermessensabwägung sind lediglich außenwirtschaftlich schädliche Folgen einzubeziehen. Persönliche oder betriebliche Verhältnisse des Stpfl. dürfen demgegenüber keine Rolle spielen. Zulässige Ermessenserwägun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.2.2 Antragsvoraussetzungen

Rz. 153 Antragsvoraussetzungen sind in persönlicher Hinsicht die unbeschränkte Steuerpflicht und die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (bei Personengesellschaften muss der Antrag nicht einheitlich gestellt werden, im Fall einer Organschaft hat der Organträger den Antrag zu stellen);[1] in sachlicher Hinsicht ein Antrag, auf die Einkünfte aus mehreren Staaten, n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.2 Voraussetzungen für den Abzug

Rz. 122 Voraussetzung für den Abzug nach Abs. 3 ist, ebenso wie für die Anrechnung nach Abs. 1, dass der Stpfl. unbeschränkt stpfl. ist (Rz. 6ff.), eine Steuersubjektidentität besteht (Rz. 11ff.), die zu berücksichtigende ausl. Steuer festgesetzt und gezahlt wurde sowie keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegt (Rz. 54ff.). Rz. 123 Abgezogen werden kann allerdings immer nur die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.1.2 Ansatz sämtlicher Einkünfte eines Landes

Rz. 74 Schon aus dem Wortlaut des § 34c Abs. 1 S. 1 EStG ergibt sich, dass die ausl. Steuer aus einem Staat immer nur auf die deutsche Steuer, die auf die Einkünfte aus gerade diesem Staat entfällt, angerechnet werden kann ("per-country-limitation" im Gegensatz zur "overall-limitation"); kodifiziert hat der Gesetzgeber dies in § 34c Abs. 7 EStG i. V. m. § 68a EStDV. Hieraus ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2 Zeitliche Identität

Rz. 83 Nach § 34c Abs. 1 S. 5 EStG ist die ausl. Steuer nur insoweit anzurechnen, als sie auf die im Vz bezogenen Einkünfte entfällt. Diese Regelung bedeutet eine Begrenzung in zeitlicher Hinsicht. Danach kann in einem bestimmten Vz nur diejenige ausl. Steuer angerechnet werden, die im Ausland für das Jahr erhoben wird, das dem inländischen Vz entspricht. Es kommt also weder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.3 Entstehungsgeschichte

Rz. 5 Die Regelungen über die Anrechnung von ausl. Steuern sind vielfältig geändert worden: Gesetz v. 9.9.1998[1]: Streichung des § 34c Abs. 4 EStG. Gesetz v. 22.12.1999[2]: Ergänzung des § 34c Abs. 6 EStG um S. 4 für den Fall, dass ein DBA-Staat Einkünfte aus einem Drittstaat besteuert. Gesetz v. 23.10.2000[3]: Streichung des Verweises in § 34c Abs. 1 S. 2 EStG auf § 32c EStG ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Einkommensteuer

Rz. 66 Die einkommensteuerlichen Probleme, die bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auftreten können, sind vielfältig und es können sich teilweise regelrecht dramatische Auswirkungen ergeben, wenn bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft die steuerliche Seite nicht ständig "im Auge behalten" wird. Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH sind Erbfall ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Steuerliche Fragen

Rz. 33 Auch das Vorausvermächtnis stellt einen Erwerb von Todes wegen dar (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Die Teilungsanordnung ist in erbschaftsteuerlicher Hinsicht dagegen unbeachtlich. Sie wird in § 3 ErbStG erst gar nicht genannt. Zwar führt auch die Teilungsanordnung zu einer Vermögenszuwendung, diese erfolgt jedoch in einem zweiten, vom eigentlichen Anfall der Erbschaft zu ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Steuerrechtliche Fragen

Rz. 31 Fortbestand und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft werfen vielfältige steuerliche Probleme auf, die hier nicht einmal nur angerissen werden können (siehe im Übrigen aber auch die Kommentierung zu den jeweiligen Paragrafen).[68] Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5.7.1990 sind Erbfall und Erbauseinandersetzung als selbstständiger Rechtsvorgang zu ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Pflichtteilsgeltendmachung

Rz. 56 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt nur der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch der Erbschaftsteuer. Durch diese gesetzliche Regelung wird der Zeitpunkt der Steuerentstehung hinausgeschoben, was in erster Linie dem Schutz des Pflichtteilsberechtigten dient.[244] Er soll davor bewahrt werden, dass für ihn auch dann Erbschaftsteuer anfällt, wenn er seinen Anspruch...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 3.3.2 Verpflichtung des Verkäufers zur Durchführung der Erschließung

Hat der Verkäufer die Verpflichtung übernommen, das Grundstück im erschlossenen Zustand zu verschaffen, wird das Grundstück in diesem Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs, mit der Folge, dass der auf die Erschließung entfallende Teil des Kaufpreises Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks darstellt. Hat sich dagegen der Verkäufer durch eine weitere, rechtlich selbststä...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.5.4 Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Nach den bisherigen Verwaltungsregelungen[1] gehören selbständige Kleingärten zur gärtnerischen Nutzung und werden mit einem vereinfacht ermittelten Reinertrag für Gemüsebau bewertet. In § 240 Abs. 1 BewG wird die bisherige Rechtspraxis gesetzlich abgesichert. Die Vorschrift fingiert, dass Kleingärten und Dauerkleingartenland im Sinne des Bundeskleingartengesetzes als Betrieb...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 1.7.1 Erbbaurecht im Betriebsvermögen

In der Übernahme von Erschließungskosten bei bilanzierenden Erbbauberechtigten sieht die Rechtsprechung ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.2 Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerrecht

Rz. 12 § 9b Abs. 1 EStG verweist hinsichtlich des Vorsteuerbetrags auf § 15 UStG. Daraus folgt, dass für die Frage, ob die Vorsteuer von der USt abgezogen werden kann, ausschließlich das USt-Recht gilt.[1] Dabei ist zu beachten, dass das USt-Recht einer erheblichen Dynamik ausgesetzt ist, die von gesetzgeberischen Maßnahmen, aber zunehmend auch von zahlreichen Entscheidungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.2 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Rz. 36 § 15a UStG ist keine Verfahrensvorschrift, sondern eine materiell-rechtliche Berichtigungsvorschrift und ergänzt § 15 UStG, der einen Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistung und der Rechnungserteilung ermöglicht. Es wird davon ausgeg...mehr

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Nebentätigkeit / 1.2.2 Künstlerische Tätigkeit

Künstlerisch ist tätig, wer eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht.[1] Für die Steuervergünstigung für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten kommen z. B. in Betracht: Nebenberufliche...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 5.3 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von zum Privatvermögen gehörenden Anteilen an einer GmbH, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war.[1] Veräußerungsgewinn i. S. v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 9 Steuerabzug bei vororganschaftlich verursachten Mehrabführungen i. S. d. § 14 Abs. 3 KStG (Abs. 7)

Rz. 132 § 44 Abs. 7 EStG, der die Entstehung und Entrichtung der in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 EStG zu erhebenden KapESt regelt, wurde durch das G. v. 9.12.2004[1] an § 44 EStG angefügt. Nach § 44 Abs. 7 EStG ist in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG die im Zeitpunkt der Feststellung der Handelsbilanz der Organgesellschaft entstehende K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.5 Abführen der einbehaltenen KapESt (S. 5 und 6)

Rz. 49 Grundsätzlich ist die innerhalb eines Kalendermonats insgesamt einbehaltene KapESt von dem zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. vom Schuldner der Kapitalerträge, von der den Verkaufsauftrag ausführenden Stelle bzw. von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle) jeweils bis zum 10. des darauffolgenden Monats an das FA abzuführen, bei dem er (der zum Steuerabzug Verpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.2 Allgemeiner Zuflusszeitpunkt (Abs. 1 S. 2)

Rz. 61 Mit Ausnahme der Sonderregelungen in § 44 Abs. 2 und 3 EStG (Rz. 66ff. und 78ff.) gelten für den Steuerabzug vom Kapitalertrag (Rz. 14, 24 und 31) die allgemeinen Zuflussregeln des § 11 Abs. 1 EStG, d. h. die steuerabzugspflichtigen Erträge aus dem Kapitalvermögen fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge in dem Zeitpunkt zu, in dem er wirtschaftlich darüber verfügen k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.1 Allgemeines

Rz. 92 Der zum Steuerabzug Verpflichtete – d. h. der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 26), die den Verkaufsauftrag ausführenden Stellen (Rz. 27f.) bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle (Rz. 31ff.) – haftet für die KapESt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Haften i. S. d. Vorschrift bedeutet das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, die Steuerschuld des Gläu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1)

Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. des darauf folgenden Monats bei dem FA anzumeld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.3 Kapitalertragsteuerbescheinigung eines inländischen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts (Abs. 3)

Rz. 116 Werden die Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG für Rechnung des Schuldners durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gezahlt, so obliegt anstelle des Schuldners der Kapitalerträge dem Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut die Verpflichtung, dem Gläubiger der Kapitalerträge die Bescheinigung zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.2 Kapitalertragsteueranmeldung als Steuererklärung

Rz. 29 Die KapESt-Anmeldung ist eine Steuererklärung (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO), in der der zur Einbehaltung der KapESt Verpflichtete die Steuer selbst zu berechnen hat. Rz. 30 Falsche Angaben in der KapESt-Anmeldung können als – vollendete – Steuerhinterziehung strafbar sein (§ 370 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 AO) oder als leichtfertige Steuerverkürzung mit einem Bußgeld geahndet werden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betreuer

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Rechtsgrundlagen der Betreuung enthalten die §§ 1896ff BGB. Für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, kann das Amtsgericht einen Betreuer bestellen, der den Betreuten hinsichtlich seiner persönlich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbeschei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Unterstützungskasse

Rz. 55 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine U-Kasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung als > Juristische Person in Form der GmbH, eines eingetragenen Vereins oder als Stiftung; zu Besonderheiten im öffentlichen Dienst vgl § 18 BetrAVG. Der U-Kasse bedienen sich ein oder mehrere ArbG (Trägerunternehmen) zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Zu Hinweisen vgl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insolvenzverwalter

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der InsVerw erzielt idR Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 3 EStG. Seine vermögensverwaltende Tätigkeit ist ein eigenständiger Beruf; sie gehört weder zu den sog Katalogberufen noch übt er einen ähnlichen Beruf aus (BFH 157, 148 = BStBl 1989 II, 729; BFH 197, 442 = BStBl 2002 II, 202). Dies gilt auch dann, wenn er vorgebild...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internationale Organisationen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Zur Steuerfreiheit der Bezüge vgl die Zusammenstellung der Fundstellen aller zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen, die Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationalen Organisationen oder ausländischen Staaten Befreiungen von der deutschen ESt gewähren, im BMF-Schreiben vom 18.03.2013 (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Italien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Es gilt das Abkommen vom 18.10.1989 (BStBl 1990 I, 397) nebst Protokoll (Hinweis: das Protokoll zu diesem DBA ist sehr umfassend und sollte allein deshalb bei Befassung mit konkreten Fällen stets beachtet bzw geprüft werden); Zustimmungsgesetz vom 10.08.1990 (BGBl 1990 II, 742 = BStBl 1990 I, 396). Das Abkommen ist am 27.12.1992 in Kraft getr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Pensionskasse

Rz. 100 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine Pensionskasse ist gewissermaßen Lebensversicherer für einen bestimmten Personenkreis, idR die ArbN eines oder mehrerer Unternehmen; sie unterliegt der Versicherungsaufsicht (§ 1 Abs 1 VAG). Die Versorgung durch eine Pensionskasse ist eine Alternative zum Abschluss einer Direktversicherung oder der Direktzusage einer Pension. Pensionska...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ist Teil der Weltbank-Gruppe in Washington, D.C. in den USA. Sie ist eine Sonderorganisation der UNO. Für die im > Inland ansässigen ArbN bleiben Gehälter und Bezüge aus der aktiven Tätigkeit bei der Weltbank in Deutschland steuerfrei gemäß dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internationaler Seegerichtshof

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) mit Sitz in Hamburg errichtet wurde. Seine 21 Richter werden von den Vertragsparteien gewählt. Der ISGH entscheidet in Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Seerechtsü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Interviewer

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Interviewer in der Privatwirtschaft können selbständig oder als > Arbeitnehmer tätig sein. Die Abgrenzung ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Berücksichtigung der tatsächlichen Durchführung des konkreten Vertragsverhältnisses zu treffen (so zum Fall der > Telefoninterviewer in einem > Callcenter BFH 250, 132 = BStBl 2015 II, 903, d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Pensionszusage

Rz. 35 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 ArbG können ihren ArbN vertraglich eine Versorgung für Invalidität, Alter oder Tod versprechen, ohne dem ArbN schon in der Gegenwart > Arbeitslohn zuzuwenden. Erst wenn der Versorgungsfall eingetreten ist, wird der ArbG an seinen ArbN oder dessen Hinterbliebene leisten. Mit der Zusage einer Versorgung (vgl § 1 Abs 1 Satz 1 BetrAVG) versprich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Pensionszusage

Rz. 170 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Wird beim Wechsel des ArbG eine dem ArbN gegebene unmittelbare Versorgungszusage (> Rz 35 ff) vom neuen ArbG übernommen und erbringt der frühere ArbG an den neuen ArbG als Gegenleistung für die Übernahme der Verpflichtung zur Versorgung des ArbN eine Zahlung zB in Höhe des Gegenwerts der Rückstellung, so fließt dem ArbN dadurch kein > Arbei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rundfunk

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört der Programmdienst zum öffentlichen Dienst (BVerfG 31, 314 = BStBl 1971 II, 567). Aufwandsentschädigungen an die im normalen Programmdienst beschäftigten ArbN sind im Rahmen des § 3 Nr 12 Satz 2 EStG und der > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, 32). Das gil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Ein ArbN kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn der ArbG zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis schuldet (> Rz 3)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zinsen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Über Zinsen als Ausgaben (Sollzinsen) > Schuldzinsen. Bankzinsen zur Finanzierung privater Steuerzahlungen sind nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 EStG). Das Gleiche gilt für die auch nachfolgend in > Rz 5 angesprochenen Zinsen auf Steuernachforderungen (§ 233a AO), Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aussetzungszinsen (§ 237 AO) für nicht abziehbare ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16), Forderungen nachrangiger InsGläubiger (§ 39 InsO), zB ab Verfahrenseröffnung anfallende Säumniszuschläge oder Zinsen auf Insolvenzforderungen, und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; ...mehr