Rz. 1

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) mit Sitz in Hamburg errichtet wurde. Seine 21 Richter werden von den Vertragsparteien gewählt. Der ISGH entscheidet in Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Seerechtsübereinkommens. Er kann nicht nur von den Vertragsstaaten oder internationalen Organisationen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch von natürlichen und juristischen Personen angerufen werden. Zu Einzelheiten vgl das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 (BGBl 1994 II, 1799), das Gesetz vom 02.09.1994 (BGBl 1994 II, 1798); VO vom 10.10.1996 (BGBl 1996 II, 2517) über die Vorrechte und Immunitäten des ISGH (Hamburg).

 

Rz. 2

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Für die im > Inland ansässigen ArbN bleiben Gehälter und Bezüge aus der aktiven Tätigkeit beim ISGH in Deutschland steuerfrei gemäß dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21.11.1947 (BGBl 1954 II, 640). Die Versorgungs- und Hinterbliebenenbezüge unterliegen der nationalen Besteuerung (OFD Münster vom 14.10.2005 – S 2255 – 10-St 45–31, EStG-K NW "Internationale Organisationen und zwischenstaatliche Vereinbarungen" 4.800). Zu den Einzelheiten der Besteuerung der im Inland ansässigen ArbN > Internationale Organisationen, > Vereinte Nationen.

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