Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / f) Schenkungen unter Lebenden

Rz. 23 Nach § 7 Abs. 1 ErbStG gelten als Schenkungen unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Schenkung durch freigiebige Zuwendung ist in R 7.1 ErbStR 2019 definiert. Demnach ist zwischen dem schenkungsteuerlichen und dem zivilrechtlichen Schenkungsbegriff zu unterscheiden. Während...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Bestandsverzeichnis (§ 2121 BGB)

Rz. 37 Der Nacherbe hat einen Anspruch auf ein (Bestands-)Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände (§ 2121 Abs. 1 S. 1 BGB),[59] der während der gesamten Dauer der Vorerbschaft gegenüber dem verpflichteten Vorerben zum Zwecke der Beweiserleichterung zum Zeitpunkt der Herausgabe geltend gemacht werden kann. Der Anspruch erlischt mit dem Eintritt des Nacherbfalls (...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. Vorbereitung der Due Diligence

Rz. 75 Für sämtliche DD-Bereiche haben sich mittlerweile Standards herauskristallisiert, welche Informationen und Unterlagen zur Durchführung einer den Regeln der Kunst entsprechenden Due Diligence in die Prüfung mit einbezogen werden müssen. Für den Bereich der Legal Due Diligence ergibt sich hieraus die nachfolgende, nicht abschließende und im Einzelfall anzupassende Check...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Nachfolgeplanung

Rz. 41 Zur Vervollständigung einer privaten Finanzplanung gehört ebenso der Blick auf die Nachfolgeplanung. Hierbei sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden und bewertet werden:mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / h) Testamentsvollstreckung

Rz. 112 Die Regelungen über die Testamentsvollstreckung finden sich in den §§ 2197 bis 2228 BGB. Ein Testamentsvollstrecker hat für die Umsetzung der Anordnungen des Erblassers zu sorgen und sofern der Erblasser dies angeordnet hat, den Nachlass zu verwalten. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist je nach Tätigkeitsfeld der eingesetzten Person in unterschiedlicher Aus...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / II. Erbrechtlich-gesellschaftsrechtliche Lösung

Rz. 51 Besser ist es bei freiberuflichen Praxen und Kanzleien, in den Gesellschaftsvertrag eine sogenannte qualifizierte Nachfolgeklausel einzubauen. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung besitzen, der Eintritt nach dem Tode des bisherigen Gesellschafters ermöglicht wird.[150] Auch der Erbe/Vermächtn...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 2. Bemessung des Kaufpreises

Rz. 25 Die Ermittlung des tatsächlichen Praxiswertes ist sowohl für den Erwerber als auch für den Veräußerer von elementarer Bedeutung. Während der Erwerber nicht zu viel bezahlen möchte, möchte der ausscheidende Verkäufer einen Großteil seiner Altersversorgung über den Kaufpreis gesichert wissen. Bedauerlicherweise existieren nicht selten große Diskrepanzen in den Vorstellu...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge bildet eine äußerst vielschichtige Aufgabe, die sich nicht allein auf rechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte reduzieren lässt. Betriebswirtschaftliche Aspekte sowie die familiäre Situation und das persönliche Verhältnis der Beteiligten sind für das Gelingen der Nachfolge von entscheidender Bedeutung. An einer...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 2. Unternehmen

Rz. 66 Bei der Herausnahme eines bestimmten Sachinbegriffes aus dem Nachlass im Zusammenhang mit der Berechnung späterer Pflichtteilsansprüche spielen oft auch Unternehmensgegenstände eine wichtige Rolle. Gerade im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist es von entscheidender Bedeutung, dass die weichenden Geschwister auf diesen Vermögensgegenstand auch späterhin keinen Zugriff...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Vermögensplanung für den Ruhestand

Rz. 5 Ein aktiv tätiger Unternehmer wird sich mit mehreren Vertrauenspersonen umgeben, die ihn in Fragen bzgl. Unternehmen und Privatvermögen unterstützend begleiten werden. Hierzu zählen u.a. der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Banker, Makler, Freunde und Bekannte, Mitunternehmer aus Verbänden, Personen aus Organisation (Rotary, Lions) etc. Können d...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Anzeigepflichten

Rz. 54 Damit das zuständige Finanzamt von Erbfällen und Schenkungen Kenntnis erlangt, sind im ErbStG Anzeigepflichten für den Erwerber (§ 30 ErbStG), Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter, Versicherungsunternehmen (§ 33 ErbStG) sowie für Gerichte, Behörden, Beamte und Notare (§ 34 ErbStG) normiert. Diese Anzeigepflichten werden durch die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordn...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 6. Vorrang der Nachlasseinheit

Rz. 45 Grundsätzlich verweist Art. 21 EuErbVO auf ein einheitliches Erbstatut. Das einheitliche Erbstatut gilt an sich auch uneingeschränkt für Nachlassgegenstände, die sich in einem dritten Staat befinden, welche die EuErbVO nicht ratifiziert hat. Daraus ergeben sich für die Fälle, auf die die EuErbVO keine praktische Auswirkung hat, da der Drittstaat diese nicht beachtet, ...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / a) Erfasste Betriebe

Rz. 9 Voraussetzung für die Betriebsfortführung und die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven ist zunächst, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebs an einen Dritten verpachtet werden. Betrieb in diesem Sinne ist ein Gewerbebetrieb nach Maßgabe des § 15 EStG. Des Weiteren fallen land- und forstwirtschaftliche Betriebe in den Anwendungsbereich des Wahlrec...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Grundlage der Zusammenarbeit: Informationsaustausch

Rz. 24 Sollen mehrere Berater gemeinsam bzw. Hand in Hand an ein und demselben Projekt arbeiten, setzt dies voraus, dass jeder vom anderen und von seiner Einbindung in das Projekt weiß und dass darüber hinaus auch die Arbeitsergebnisse des jeweils anderen für den einzelnen Berater zugänglich sind, damit er auf deren Grundlage weiterarbeiten kann. Dieser Art des ungehinderten...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 78 Die Übertragung bzw. Abtretung von Personengesellschaftsanteilen ist formfrei möglich. Ein Verstoß gegen das schenkungsrechtliche Beurkundungserfordernis kann durch Vollzug der Schenkung ohne Weiteres geheilt werden (§ 518 Abs. 3 BGB). Dasselbe gilt auch für die Übertragung von Aktien, wenngleich die Rechtsform der AG bei kleinen und mittleren Unternehmen eher selten ...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / E. Vergütung

Rz. 31 Bei dem abzuschließenden Beratungsvertrag wird es sich – je nach Lage des Einzelfalles – um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB), einen Werkvertrag [33] (§ 631 BGB) oder einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) handeln.[34] Auch wenn insbesondere für Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater die Vergütungsansprüche in entsprechenden Gebührenordnungen geregelt sind, ist dr...mehr

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§ 16 Vollmachten / I. Prüfung bestehender Vollmachten

Rz. 2 Das Überprüfen bestehender Vollmachten ist nach dem Erbfall oft mit Schwierigkeiten verbunden. Eine vollständige Erfassung bereits erteilter Vollmachten hat in den allermeisten Fällen nicht stattgefunden. Kommen Personen zur Erbfolge, die dem Erblasser vielleicht nicht unmittelbar nahegestanden haben oder Erbengemeinschaften, die sich oft zufällig zusammensetzen, ist d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 30 Sowohl die Ermittlung des Fehlbetrags im Entstehungsjahr als auch die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags im Abzugsjahr erfolgen nach den allgemeinen Vorschriften. Es gelten §§ 7 bis 10 GewStG. Nicht maßgeblich ist die Art der Gewinnermittlung. Vortragsfähig ist nach § 10a S. 7 GewStG nur ein für vorangegangene Erhebungszeiträume ermittelter Fehlbetrag. Rz. 31 De...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Einzelfälle für Erfüllungsgehilfen

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Sondergesetzliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 931 Die Staatshaftung nach Art. 34 GG kann nur durch ein formelles Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die autonome Satzungsgewalt der Gemeinden umfasst diese Befugnis nicht.[2882] Sind Haftungsbeschränkungen unzulässig, erstreckt sich das auf die unberührt bleibende persönliche Haftung des Beamten im Sinne des § 839 Abs....mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Der Begriff des Beamten

Rz. 847 Das Recht der Amtshaftung unterscheidet zwischen dem Beamten im haftungsrechtlichen und dem Beamten im statusrechtlichen Sinne.[2596] Die Unterscheidung dieser Begrifflichkeiten beruht auf der zivilrechtlichen Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Anspruchsgrundlage des § 839 Abs. 1 S. 1 BGB und der Zuweisung der Haftung an den Staat über die Norm des Art. 34 S. 1 GG...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Als Steuervertreter können handeln: Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare, Spediteure, die Mitglieder des Fachverbands der Wirtschaftskammer Österreichs sind. Unternehmer, die einen Wohn- oder Firmensitz in Österreich haben, können eine Erlaubnis zur Tätigkeit als Fiskalvertreter beantragen, wenn sie den steuerrechtlichen Verpflichtungen des vertretenen Unternehmers na...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.2.2 Objektbezogene Kosten

Objektbezogene Kosten sind solche, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Übernahme bestimmter Wirtschaftsgüter stehen. Dazu gehört vor allem die im Rahmen einer Einbringung von Grundbesitz anfallende Grunderwerbsteuer[1], soweit nicht ein Formwechsel vorliegt oder die Regelung des § 6a GrEStG Anwendung findet, soweit nicht ein Formwechsel vorliegt oder die Regelung...mehr

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Einräumung von Ankaufsrecht... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Aufnahme von An- und Vorkaufsrechten zählt neben Vinkulierungsklauseln zum "Standardrepertoire" der Satzung, um die Gesellschafter vor einem "Eindringen" Dritter zu schützen. Der Beitrag fasst die wesentlichen Punkte der Gestaltung solcher Rechte zusammen und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / I. Einleitung

Die im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts üblichen und bekannten Gestaltungen, um Vermögen unter Ausnutzung steuerlicher Rahmenbedingungen zu übertragen, können anzeigepflichtig sein. Für den Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar ist entscheidend, welche konkreten Gestaltungen unter die Anzeigepflicht des Gesetzes fallen, da sie trotz gesetzlicher Verschwiegen...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2. ist infolge der mit weiterem Beschluss des Nachlassgerichts vom 9.7.2020 erklärten Nichtabhilfe dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. FamFG. Es ist als befristete Beschwerde statthaft und insgesamt zulässig, §§ 58 Abs. 1 i.V.m. 352e Abs. 1 S. 2, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 u...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / e) Formulierungsvorschlag:

Hinweis "Der Erschienene handelt in dieser Niederschrift nicht im eigenen Namen, sondern aufgrund der dem Notar in Ausfertigung vorgelegten Vollmacht vom … .., welche in beglaubigter Ablichtung dieser Niederschrift beigefügt ist, in seiner Eigenschaft als Vertreter des bzw. der Erben des verstorbenen und im Grundbuch noch eingetragenen Herrn/Frau […]" Nur für den Fall, dass d...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 4

Auf einen Blick In der Praxis wird die Frage, ob die Vorsorgevollmacht oder aber der Erbschein das jeweils geeignete Legitimationspapier ist, so lange von Bedeutung sein, solange eine höchstrichterliche Klärung aussteht. Die Rechtsprechung hat sich in mehreren Anläufen bemüht, das Legitimationsmittel der transmortalen Vollmacht zu stärken und wurde für ihre Versuche nicht nu...mehr

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ZErb 07/2021, Rechtsprechung / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten zu 1) und zu 2) begehren einen gemeinschaftlichen Erbschein nach der Erblasserin … , verstorben am 18.2.2018, der sie als Erben zu je ½ ausweist. Die Beteiligten zu 39 und zu 4) begehren ebenfalls die Erteilung eines Erbscheins nach der Erblasserin, der sie als Erben zu je ½ ausweist. Die Erblasserin, deren Ehemann bereits 2007bverstarb, hinterlässt drei letz...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / b) Rechtsfolgen und Kritik

Handelt der Bevollmächtigte demnach nicht nur in seiner Eigenschaft als Vertreter desoder der Erben des im Grundbuch noch eingetragenen Erblassers, sondern zugleich auch in seiner Eigenschaft als Alleinerbe, so wird die Legitimationswirkung der transmortalen Vollmacht mit der Folge zerstört, dass es zum Nachweis der Verfügungsbefugnis der Vorlage eines Erbennachweis im Sinne...mehr

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ZErb 07/2021, Ausschluss de... / 2 Gründe

II. Mit seiner Klage hat der Kläger eine Pflichtteilszahlung von weiteren 41.666,66 EUR verlangt. 1. Das Landgericht hat ihm unter Abweisung der Klage im Übrigen 31.666,66 EUR nebst Zinsen zugesprochen. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten zurückgewiesen. 2. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, auf den Pflichtteilsanspruch des Klägers, der ein ...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / d) Konsequenzen für die Praxis

Zu dieser kontroversen Problematik liegt bislang noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor. Der Praktiker sollte daher den sichersten Lösungsweg wählen. In der Literatur wird als Lösungsansatz vorgeschlagen, dass der Urkundenbeteiligte sowohl in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter für den/die Erben des Vollmachtgebers als auch in seiner Eigenschaft als (potentieller...mehr

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AGS 07/2021, Höver, Gebührentabellen mit Erläuterungen

Begründet von Albert Höver; fortgeführt von Henning Oberlack. 38. Aufl., 2021. Verlag C.F. Müller. 418 S., 34,00 EUR Die von Albert Höver begründeten Gebührentabellen enthalten alle für die anwaltliche und gerichtliche Praxis wichtigen Tabellen und maßgeblichen Gebühren- bzw. Vergütungsvorschriften. Für das VV RVG sind insgesamt drei Gebührentabellen abgedruckt. Dabei gehen d...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 3. Voreintragungsgrundsatz bei Finanzierungsgrundpfandrechten?

Der vorherige Abschnitt hat dargelegt, welche Wege bei der transmortalen Vollmacht eingeschlagen werden können, um die Beantragung und Vorlage eines Erbscheins zu verhindern. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass noch nicht abschließend geklärt ist, ob aufgrund der Vorlage einer transmortalen Vollmacht auch eine Finanzierungsgrundschuld vom Bevollmächtigten bestellt w...mehr

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das notarielle Testament vom 4.5.2005 ist unwirksam, und zwar sowohl wegen Testierunfähigkeit des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung (2. b), als auch wegen der Sittenwidrigkeit des notariellen Testaments (2. c). 1. Soweit die Klage auf der Auskunftsstufe mit dem Teilurteil des Landgerichts teilweise abgewiesen...mehr

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / 1 Tatbestand

2012 verstarb der 1929 geborene V. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Abkömmlinge. Er war im Dezember 2004 aufgrund einer neu aufgetretenen Gangunsicherheit stationär aufgenommen worden. Aufgrund zunehmender Verwirrtheit wurde der Erblasser im Dezember 2004 in die Psychiatrie der M. verlegt, wo mittels erneuter Computertomografie des Kopfes ein frischer Hirni...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.2 Grenzüberschreitende Verschmelzung

Kapitalgesellschaften aus EU- und EWR-Mitgliedstaaten können auf Grundlage der europäischen Verschmelzungsrichtlinie (RL 2005/56/EG, zwischenzeitlich ersetzt durch die Gesellschaftsrichtlinie (RL (EU) 2017/1132) und der nationalen Umsetzungsgesetze grenzüberschreitend verschmolzen werden. In Deutschland erfolgte die Umsetzung mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlun...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.4.2 Besondere Vorschriften

Zusätzlich gelten trotz der umfassenden Änderung durch das sogenannte Mehrwertsteuerpaket der EU zum 01.01.2010 noch eine Reihe besondere Vorschriften für den umsatzsteuerlichen Leistungsort einzelner Dienstleistungen. Diese sind in Deutschland in den §§ 3a bis 3f UStG geregelt und basieren mit Ausnahme des § 3f UStG (vgl. dazu Weimann, in Weimann/Lang, Umsatzsteuer national...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Spaltung ist ein Rechtsinstitut aus dem Bereich der Umstrukturierung korporativer Verbände (Personengesellschaften und Körperschaften). Wirtschaftlich stellt die Spaltung das Gegenstück zur Verschmelzung dar.[1] Während bei der Verschmelzung zwei oder mehr Rechtsträger zu einem einzigen Rechtsträger zusammengefasst werden, wird bei der Spaltung ein einheitlicher Re...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.11 Geldwäschegesetz und Transparenzregister

Das Geldwäschegesetz ist zuletzt geändert worden durch Gesetz v. 3.6.2021, BGBl I 2021 S. 1534. [1] § 11 GwG regelt ausdrücklich die Angaben, die zur Feststellung der Identität des Mandanten (§ 10 GwG) erhoben werden müssen, und legt in § 12 GwG die Dokumente fest, anhand derer die Angaben zur Identität zu überprüfen sind. Erfasst werden müssen auch Angaben und die zur deren ...mehr

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Geldwäscheprävention: Maßna... / 3 Einzelheiten zu Sachverhalten, Identifizierung, Dokumentation und Aufbewahrung

Barzahlungsgeschäft für Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter ab 10.000 EUR, im Edelmetallhandel ab 2.000 EUR = Bargeld annehmen oder ausbezahlen (tätigen) Wird die Bargeldannahme gestückelt, sind die einzelnen Zahlungen zusammenzurechnen (Smurfing). Smurfing liegt auch bei mehreren Transaktionen mit Barzahlung in enger, zeitlicher Verbindung vor. Eine Zahlung mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.1 Prüfung des Vorliegens eines wirksamen Vollstreckungstitels und der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4.2 Die Vollstreckungsklausel

Rz. 38 Die Vollstreckungsklausel ist der amtliche Vermerk: "Vorstehende Ausfertigung wird dem (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt", § 725 ZPO. Rz. 39 Sie ist vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Da sich die Urschrift des Titels zumeist entweder bei den Gerichtsakten oder bei dem Notar b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.3 Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Neben der Erfassung der Bezüge i. S. des § 7 UmwStG ist nach § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust für die Anteile zu ermitteln, die am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören bzw. als dort eingelegt zu behandeln sind. Dabei werden vom Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter des übertragenden R...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 3 Anschaffungskosten

Der Begriff der Anschaffungskosten ist ebenfalls in § 255 Abs. 3 HGB definiert. Danach sind Anschaffungskosten Aufwendungen, die geleistet werden, um Erwerb eines Gebäudes und Versetzen in einen betriebsbereiten Zustand ein Gebäude zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderw...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / Zusammenfassung

Überblick Privates Veräußerungsgeschäft Der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien ist, sofern er außerhalb eines Gewerbebetriebs erzielt wird und die verkauften Immobilien auch nicht zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehören, grundsätzlich nur zu versteuern, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren gekauft und wieder verkauft wird und sie nicht ausschließlich eigenen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Treuhandauftrag an Notar

Rz. 484 Erteilt der Rechtsanwalt des Gläubigers dem mit der Beurkundung und der Abwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages befassten Notar den Treuhandauftrag, die überreichte Löschungsbewilligung des Gläubigers zur Löschung der Sicherungshypothek nur zu verwenden, wenn sichergestellt ist, dass die der Hypothek zugrunde liegende Forderung aus dem Erlös befriedigt wird...mehr