Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewerbesteuerpflicht

Rn. 406 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei Einzelunternehmen unterliegt nur der laufende Gewinn der GewSt, aufgrund des Objektcharakters der GewSt jedoch nicht der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn iSd § 16 Abs 2 u 3 EStG, unabhängig davon, ob der gesamte Betrieb oder nur ein Teilbetrieb veräußert bzw aufgegeben wird ( Schnitter in Frotscher, § 7 GewStG Rz 85 (Mai 2017); FG Bln v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ega) Echte Realteilung

Rn. 1604 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Im Falle der echten Realteilung wird den StPfl de facto ein Wahlrecht eingeräumt (Kulosa in H/H/R, § 16 EStG Rz 562 (November 2018)), das sie allerdings nicht erst im Rahmen der späteren Veräußerung/Entnahme ausüben, sondern bereits bei der Realteilung bedenken müssen, damit es von den FinBeh anerkannt wird. Danach ist der Gewinn im Fall e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Betrieb, Teilbetrieb

Rn. 1506 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach der grundlegenden Entscheidung BFH v 17.09.2015, III R 49/13, BStBl II 2017, 37 kann eine (später sogenannte unechte) Realteilung auch dann vorliegen, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese von den übrigen Mitunternehmern fortgesetzt wird. Rn. 1507 Stand: EL 148 – E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung

Rn. 1703 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Realteilung mit Spitzenausgleich liegt nur dann vor, wenn Mitunternehmer mit eigenen Mitteln einen Ausgleich an die anderen Mitunternehmer leisten (BFH v 11.04.2013, III R 32/12, BStBl II 2014, 242; Gossert/Liepert/Sahm, DStZ 2019, 201; BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 16). Er liegt hingegen nicht vor, wenn lediglich die positiven...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Umfang des Mitunternehmeranteils

Rn. 254 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Entspricht der Mitunternehmeranteil dem (dem jeweiligen Gesellschafter als Mitunternehmer) zuzurechnenden Anteil an den WG der Mitunternehmerschaft, so muss dies auch das jeweilige (diesem Mitunternehmer zuzuordnende) Sonder-BV umfassen (BFH v 17.12.2014, IV R 57/11, BStBl II 2015, 536; BFH v 02.10.1997, BStBl II 1998, 104; BFH v 12.04.2000...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der entgeltlichen Vorgänge

Rn. 68 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindungszahlung bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft Wird der Erblasser von mehreren Personen beerbt, fällt das Vermögen des Erblassers gem § 2032 Abs 1 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in das (gesamthänderisch gebundene) Vermögen der Miterben; diese bilden in ihrer Gesamtheit zunächst eine Erbengemeinschaft (im Einzelnen Bit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Schwesterpersonengesellschaft

Rn. 1520 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Wortlaut des § 16 Abs 3 S 2 EStG setzt für die Buchwertfortführung voraus, dass Gegenstände der Realteilung in "das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer" übertragen werden. Das schließt nach dem Wortlaut die Übertragung sowohl in ein Einzel-BV als auch in ein Sonder-BV bei einer anderen Mitunternehmerschaft ein (s Rn 1516), die Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veräußerung

Rn. 343 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Als Veräußerung gilt zunächst die entgeltliche Übertragung eines Teils eines Anteils iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 o 3 EStG. Demnach sind die Hauptfälle einer Teilanteilsveräußerung eines Mitunternehmeranteils nach § 16 Abs 1 S 2 EStG (s Patt in H/H/R, § 16 EStG Rz 390, März 2013): die entgeltliche Übertragung des Teils eines Gesellschaftsanteils ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Betriebliche Einkünfte in der Erbengemeinschaft

Rn. 2951 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung (§ 2042 BGB) steuerlich bei den Überschusseinkünften wie eine Bruchteilsgemeinschaft (§ 39 Abs 2 Nr 2 AO) und bei den Gewinneinkünften wie eine Mitunternehmerschaft behandelt (BMF vom 14.03.2006, IV B 2 – S 2242–7/06, BStBl I 2006, 253 Tz 1). Gehört ein gewerbliches, freiberufliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unechte Realteilung

Rn. 1408 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine unechte Realteilung liegt in Abgrenzung zur echten Realteilung vor, wenn ein oder mehrere Mitunternehmer ausscheiden, ohne dass die Mitunternehmerschaft, zB durch Anwachsung auf den letzten verbleibenden Mitunternehmer, aufgelöst wird (BFH v 16.03.2017, IV R 31/14, BStBl II 2019, 24; FG Nbg v 21.02.2018, 4 K 1425/15, EFG 2018, 1969; F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die früher vorherrschende Einheitstheorie

Rn. 2553 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die frühere Rspr basierte auf der sog Einheitstheorie, wonach im Grundsatz Erbfall und Erbauseinandersetzung eine rechtliche Einheit bildeten (BFH vom 07.10.1965, IV 346/61 U, BStBl III 1965, 666; BFH vom 29.05.1969, IV R 238/66, BStBl II 1969, 614; BFH vom 23.04.1971, IV 201/65, BStBl II 1971, 686; BFH vom 10.08.1972, VIII R 1/67, BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Zeitpunkt und Fristberechnung

Rn. 1597 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Maßgeblicher Zeitpunkt der Veräußerung, die die Rechtsfolgen des § 16 Abs 3 S 3 EStG auslöst, ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 24; Demuth, KÖSDI 2019, 21 402; nicht ganz eindeutig Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 411 (Juli 2019)). Dieser Übergang des wirtschaftlichen Eigentums muss i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Besteuerung des Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns war ursprünglich in §§ 30–32 EStG 1925 geregelt (vgl dazu BFH v 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897) und wurde sodann in § 16 EStG 1934 (RStBl 1934, 1261) übernommen. Durch Gesetze der Besatzungsmächte wurden § 16 Abs 4 und 5 EStG 1934 erst aufgehoben und sodann wieder eingeführt. Rn. 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1301 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das steuerliche Rechtsinstitut der Realteilung hat seit 1998 mehrere erhebliche Umgestaltungen erfahren, die zum Teil auf gesetzlichen Änderungen, in jüngster Zeit aber vor allem auf einer Fortentwicklung der Rspr beruhen. Rn. 1302 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bis einschließlich 1998 war die Realteilung gesetzlich nicht geregelt, sondern von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausscheiden aus zweigliedriger PersGes

Rn. 1413 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Umstritten ist, ob und unter welchen Voraussetzungen das Ausscheiden des vorletzten Mitunternehmers aus einer PersGes eine echte oder eine unechte Realteilung darstellt. Die FinVerw sieht hierin eine Betriebsaufgabe auf Ebene der Mitunternehmerschaft und damit einen Fall der echten Realteilung, auch dann, wenn der Betrieb von dem verbleibe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. §-4-Abs-3-Rechner

Rn. 711 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Wurde der Gewinn bislang als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt, muss der StPfl bei der Betriebsveräußerung oder -aufgabe zum BV-Vergleich übergehen (BFH v 13.12.1979, IV R 69/74, BStBl II 1980, 239; BFH v 16.03.1989, IV R 153/86, BStBl II 1989, 557; FG BdW v 18.06.1997, 6 K 170/95, EFG 1997, 1507; FG Thüringen v 18.11.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Umfang der Aufdeckung der stillen Reserven

Rn. 1805 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die gesetzliche Regelung geht zu weit, da sie, anders als § 6 Abs 5 S 5 EStG (vgl Hess, DStR 2006, 777; Rogall/Stangl, FR 2006, 345), nicht berücksichtigt, inwieweit Körperschaften im Sinne des § 1 KStG bereits an der realgeteilten Mitunternehmerschaft beteiligt sind. Zu Recht schränkt BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 11 die Aufdeckung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Anwendungsbereich

Rn. 1584 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter die Behaltefrist fallen nur einzelne, näher bestimmte Einzel-WG (s Rn 1588), die aus dem Gesamthandsvermögen der Realteilungsmitunternehmerschaft stammen. Soweit im Rahmen der Realteilung Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmer-(teil-)anteile übertragen werden, ist die Behaltefrist nicht anwendbar (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung von anderen Sachgesamtheiten

Rn. 281 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Mitunternehmeranteil verkörpert die durch Beteiligungsrechte repräsentierten ideellen Anteile an den WG einer Mitunternehmerschaft, so dass der Mitunternehmeranteil eine selbstständige Sachgesamtheit ist (BFH v 30.10.2002, BStBl II 2003, 272). Insofern kann der Mitunternehmeranteil auch kein Bestandteil eines gleichfalls veräußerten (Te...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistung durch Dritte

Rn. 476 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei Leistungen eines Dritten kommt es nicht darauf an, ob sie auf oder ohne Veranlassung des Erwerbers erfolgen (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 271 (38. Aufl); aA (nur soweit Erwerber dies nicht veranlasst hat): BFH v 17.09.2014, IV R 33/11, BStBl II 2015, 717), entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang (s Rn 505). Gestattet der Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gestaltungen

Rn. 1712 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zur Vermeidung stpfl Veräußerungsgewinne hat die Praxis die sog Einlagelösung entwickelt, die sich jedoch Bedenken ausgesetzt sieht. Sie sieht vor, dass der Mitunternehmerschaft vor der Realteilung zur Wertanpassung der einzelnen Teilbetriebe liquide Mittel von außen zugeführt werden. In der Entscheidung des BFH konnte das Gericht die Frag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Grunderwerbsteuergesetz

Rn. 25 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Gehört zu dem veräußerten BV unmittelbar Grundbesitz, löst die Veräußerung des BV iSd § 16 EStG GrESt gem § 1 Abs 1 GrEStG aus. Dies gilt auch dann, wenn unmittelbar oder unmittelbar mindestens 95 % der Anteile an einer Mitunternehmerschaft innerhalb von 5 Jahren veräußert werden (§ 1 Abs 2a GrEStG) oder 95 % der Anteile an einer KapGes auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbringungen nach § 24 UmwStG

Rn. 1461 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Keine Realteilung, sondern eine Einbringung liegt vor, wenn die Mitunternehmerschaft und auch die Mitunternehmerstellung der Beteiligten dem Grunde nach fortbesteht und betriebliche Sachgesamtheiten auf eine zweite (beteiligungsidentische) Mitunternehmerschaft übertragen werden, wie dies bei einer Abspaltung nach § 123 Abs 2 UmwG der Fall ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilbetrieb

Rn. 925 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Teilbetriebsaufgabe ist in § 16 Abs 3 EStG nicht ausdrücklich geregelt, wird aber von der ganz allgemeinen Meinung als möglich und von § 16 Abs 3 EStG geregelt erachtet (als unstreitig vorausgesetzt in BFH v 17.12.1975, I R 29/74, BStBl II 1976, 224; BFH v 16.09.1966, VI 118–119/65, BStBl III 1967, 70; FG D'dorf v 29.08.2013, 13 K 4451...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Schädliches Zielvermögen

Rn. 1803 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zur Aufdeckung des gemeinen Wertes kommt es, wenn das aufnehmende BV einem Körperschaftsteuersubjekt iSd § 1 Abs 1 KStG zuzuordnen ist, entweder weil die Einzel-WG in deren unmittelbares BV übertragen werden, oder weil diese in eine Mitunternehmerschaft übertragen werden, an der eine KapGes beteiligt ist (Wacker in Schmidt, § 16 EStG (39. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Unechte Realteilung

Rn. 1711 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Beispiel: Spitzenausgleich bei unechter Realteilung Wie oben (s Rn 1710), allerdings setzen Y und Z die Mitunternehmerschaft nach Ausscheiden des X, der Teilbetrieb 1 übernimmt, fort. Lösung: Auch hier muss X die Buchwerte auf 350 aufstocken, da er 2/7 des Teilbetriebs 1 entgeltlich übernimmt. Der in der Mitunternehmerschaft anfallende Gewin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mitunternehmeranteil

Rn. 928 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Aufgabe eines Mitunternehmeranteils wird erst seit der Änderung des § 16 Abs 3 EStG durch das StEntlG 1999 im Gesetzestext erwähnt. Jedoch war auch schon zuvor nahezu unstreitig, dass auch ein solcher Vorgang privilegiert erfolgen konnte (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 400 (39. Aufl)). Die Aufgabe eines Mitunternehmeranteils unterschei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Verteilung des Aufgabegewinns (§ 16 Abs 3 S 8 EStG)

Rn. 1227 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Gibt eine Mitunternehmerschaft ihren Betrieb auf, ist der hieraus resultierende Aufgabegewinn grds nach dem zwischen den Mitunternehmern vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen. Rn. 1228 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Hiervon macht § 16 Abs 3 S 8 EStG eine Ausnahme und ordnet den Gewinn, soweit er daraus resultiert, dass einzelne WG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Liquide Mittel, Geld

Rn. 1514 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer Mitunternehmerschaft in der Weise aus, dass sein Mitunternehmeranteil den verbleibenden Mitunternehmern oder dem letzten verbleibenden Mitunternehmer anwächst und er eine Abfindung in Geld erhält, liegt nach Auffassung der FinVerw kein Fall der Realteilung vor (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6). Das b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Aufgabegewinn und GewSt

Rn. 1223 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Gewinne, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe anfallen, gehören, da sie nicht dem laufenden Betrieb zuzurechnen sind, grundsätzlich nicht zum Gewerbeertrag nach § 7 S 1 GewStG. Soweit es sich um einen Aufgabegewinn einer Mitunternehmerschaft handelt, gilt dies ebenfalls, jedoch nur für die Gewinnanteile, die auf an der Mitunternehmerschaft ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hermstädt, Die Vergünstigung des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG bei Ablösung der Kaufpreisrente, FR 1976, 289; Tiedtke, Die Veräußerung eines Teilbetriebes iSd §§ 16 Abs 1 Nr 1 u 34 Abs 2 Nr 1 EStG, DStR 1979, 543; Tiedtke, Die Tankstelle als Teilbetrieb, FR 1981, 445; Bolk, Ertragsteuerliche Probleme bei Erbfolge u Erbauseinandersetzung, wenn zum Nachlass ein Mitunternehmeranteil gehört...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kapitalkontenanpassung

Rn. 1654 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Kommt es zur Buchwertfortführung, werden idR die Kapitalkonten der die WG übernehmenden Mitunternehmer nicht zu den Buchwerten passen. In der Praxis hat sich zur Lösung die sog Kapitalkontenanpassungsmethode durchgesetzt, bei der die Kapitalkonten der Mitunternehmer untereinander so angepasst werden, dass diese Konten den übernommenen Buch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausfall der Kaufpreisforderung

Rn. 560 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Ausfall der Kaufpreisforderung findet nicht (mehr) in der steuerlich irrelevanten Privatsphäre statt (so noch BFH v 24.09.1976, I R 41/75, BStBl II 1977, 127), auch wenn die Frage, ob die Kaufpreisforderung bei der Veräußerung eines gesamten Betriebs noch Rest-BV oder PV durch die Entscheidung des GrS (BFH v 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur und Rechtsentwicklung des § 16 Abs 3 EStG

Rn. 901 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der zum Teil etwas unübersichtliche § 16 Abs 3 EStG regelt zwei inhaltlich nahestehende, aber in der Sache unterschiedliche Sachverhalte, zum einen die Betriebsaufgabe (Satz 1), zum anderen die Realteilung einer Mitunternehmerschaft (Sätze 2–4). Die Realteilung wird in ihrer neueren Interpretation entweder als Betriebsaufgabe (echte Realteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Umfang der Aufdeckung

Rn. 2125 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 5 EStG verlangt dem Wortlaut nach, rückwirkend den gemeinen Wert anzusetzen. Die ua von Wacker und Graw (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 558 (39. Aufl); Graw in K/S/M, § 16 EStG Rz J21 (Dezember 2017)) vertretene Auffassung, die in den übertragenen Anteilen stillen Reserven seien nicht vollumfänglich aufzudecken, sondern nur in Hö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zivilrecht/Handelsrecht

Rn. 1414 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die steuerliche Realteilung kann sich zivil- bzw handelsrechtlich auf unterschiedlichen Wegen vollziehen. Denkbar ist Übertragung aller übergehenden WG im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Abtretung, Einigung und Übergabe oder Auflassung der jeweiligen WG. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Regeln über die Abspaltung nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behaltefrist ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlagung

Rn. 2053 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ob ein Veräußerungsgewinn oder Aufgabegewinn in bestimmter Höhe entstanden ist und wem dieser Gewinn bei einer Mitunternehmerschaft in welcher Höhe zuzurechnen ist, ist Gegenstand des Feststellungsverfahrens und damit für das ESt-Verfahren bindend. Das gilt nicht nur für die Frage, ob ein Veräußerungsgewinn bei einem bestimmten StPfl überh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Übernahme/Wegfall eines negativen Kapitalkontos

Rn. 491 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Auf dem Kapitalkonto des Einzelunternehmers/Mitunternehmers wird seine Einlage fortgeschrieben, die bei einer Mitunternehmerschaft handelsrechtlich (§ 120 HGB) als Kapitalanteil bezeichnet wird (Demuth, KÖSDI 2013, 18 381). Ein neben weiteren Leistungen vom Erwerber übernommenes negatives Kapitalkonto erhöht den Veräußerungsgewinn (BFH v 17...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Neugründung nach Betriebsaufgabe

Rn. 1080 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Erfolgt eine Neugründung nach Betriebsaufgabe, sind beide Vorgänge einkommensteuerlich auseinanderzuhalten. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der bisherige und der neue Betrieb nicht wirtschaftlich identisch sind (s Rn 1056). Das ist nicht der Fall (mit der Folge der Betriebsaufgabe), wenn wesentliche Betriebsgrundlagen, insbesondere WG mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) §-6b-Rücklage

Rn. 1853 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Erfolgt die Realteilung vollständig zu Buchwerten, rücken die ausscheidenden Gesellschafter auch im Hinblick auf eine von der Mitunternehmerschaft gebildete §-6b-Rücklage in deren Rechtsstellung auf. Bei Fortführung entsprechender Einzelunternehmen kann die Rücklage anteilig fortgeführt werden (R6b.2 Abs 9). Rn. 1854 Stand: EL 148 – ET: 12/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zu § 6 Abs 5 S 3 EStG

Rn. 1460 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach der Rspr des BFH geht die Vorschrift des § 16 Abs 3 S 2 EStG den Regeln betreffend die Übertragung von Einzel-WG nach § 6 Abs 5 S 3 EStG vor, da sie die speziellere, genau auf den Fall des Ausscheidens eines Mitunternehmers bezogene Norm ist (BFH v 30.03.2017, IV R 11/15, BStBl II 2019, 29; Schmidt/Siegmund, NWB 2017, 3926; anders noc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Selbständigkeit

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Sind die Musiker nicht Arbeitnehmer, unterliegen die von den Veranstaltern gezahlten Vergütungen nicht dem Lohnsteuerabzug. Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an. Es handelt sich um Einnahmen aus einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Allerdings muss der Veranstalter (der Verein) beachten, dass bei auslandsansässi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Schrifttum: Groh, Nachträgliche Änderungen des Veräußerungsgewinns, DB 1995, 2235; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Ley, Die steuerliche Behandlung der entgeltlichen Übertragung einer nur handels-, aber nicht steuerbilanziell passivierten Verpflichtung, DStR 2007, 589; Demuth, Negatives Kapitalkonto bei A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Abgrenzung zur BGB-Gesellschaft

Tz. 10 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Steuerlich bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen dem nichtrechtsfähigen Verein und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Deren Einkünfte und Vermögen werden nämlich nicht bei der Gesellschaft erfasst, sondern auf die einzelnen Mitglieder verteilt und anteilig erst von diesen der Besteuerung unterworfen. Die Grenze zwischen einem nichtr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ansparabschreibung (§ 7g EStG)

Rn. 1855 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Fraglich ist, ob eine Ansparabschreibung im Jahr der Realteilung noch vorgenommen werden kann, wenn deutlich ist, dass die beabsichtigte Investition erst künftig im BV des nach der Realteilung gebildeten Einzelunternehmens getätigt werden wird und eine verbindliche Bestellung des Ersatz-WG noch nicht vorliegt. Der BFH hat dies für einen Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15–17 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Vorliegen eines Gewerbebetriebs stellt die Grundvoraussetzung für eine beschränkte StPfl nach § 49 Abs 1 Nr 2 EStG dar. Zu den Arten gewerblicher Einkünfte gelten sämtliche Einkünfte aus § 15 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG , einschließlich der Mitunternehmerschaft (s § 15 Rn 3ff (Bitz)). Darüber hinaus gilt gemäß § 15 Abs 3 EStG die Tätigkeit eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsfolgen

Rn. 1708 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Wird ein Spitzenausgleich gezahlt, liegt im Verhältnis des Spitzenausgleichs zum Wert des übernommenen BV ein entgeltliches Geschäft vor. In Höhe des um den anteiligen Buchwert verminderten Spitzenausgleichs entsteht ein Veräußerungsgewinn für den veräußernden Realteiler oder die veräußernde Mitunternehmerschaft. Dieser Gewinn ist nicht na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Wertansatz

Rn. 1804 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 S 4 EStG schreibt den Ansatz des gemeinen Wertes vor. Dieser ist "bei der Ermittlung des Gewinns der Mitunternehmerschaft" anzuwenden, zum anwendbaren Gewinnverteilungsschlüssel s Rn 1807. Das gilt sowohl für Fälle der echten als auch der unechten Realteilung.mehr