Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / IV. Zusammenfassung und Ausblick

Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) wird eine Nutzungsentnahme von E-Autos bereits versteuert, wenn nach dem Anscheinsbeweis von einer privaten Verwendung auszugehen ist und kein Gegenbeweis (z.B. durch ein gleichwertiges Fahrzeug im PV oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) erbracht wird. Die Entnahme der privaten E-Auto-Nutzung wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 4. Beweislast bei der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge

Es ist nur dann eine Entnahme zu besteuern, wenn auch etwas entnommen wurde. Für die Entnahmebesteuerung nach §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG reicht daher nicht die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Fahrzeugs (hier: E-Auto) aus.[17] Das Fahrzeug muss auch tatsächlich von dem Gesellschafter zu privaten Zwecken gefahren werden.[18] Anscheinsbeweis: Es ist in der Besteue...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / 5. Kostendeckelung bei der Listenpreismethode

Der pauschale Wertansatz der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG kann in einzelnen WJ die tatsächlichen Fahrzeugaufwendungen übersteigen. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn die Abschreibung ausgelaufen ist und die laufenden Inspektions- bzw. Reparaturkosten des Fahrzeugs (noch) nicht zu hoch sind. In diesen Fällen lässt es die Finanzverwaltung aus Billi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 3. Bewertung der Nutzungsentnahme von E-Autos

Für die private Benutzung von reinen Elektrofahrzeugen (ohne jegliche Kohlendioxidemission)[11] gelten sowohl bei der Listenpreismethode als auch bei der Fahrtenbuchmethode verminderte Entnahmewerte. Bruttolistenpreis: Sofern der Bruttolistenpreis des E-Autos bestimmte Grenzen nicht übersteigt, wird für die Entnahmebewertung der bei der Listenpreismethode anzusetzende Bruttolist...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / c) Fehlen eines (ordnungsgemäß geführten) Fahrtenbuchs

Sofern kein (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch geführt wurde, ist oft der zentrale Diskussionspunkt, ob eine private Nutzung (und damit eine Entnahmebesteuerung) des betrieblichen Fahrzeugs deshalb ausgeschlossen wird, da der Gesellschafter ein anderes (mindestens gleichwertiges) Fahrzeug außerhalb des BV nutzen kann. Dies sind insbesondere Pkw, die dem Gesellschafter oder einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 4 Antragsteller

Antragsteller einer verbindlichen Auskunft ist derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird. Dieser ist damit auch Gebührenschuldner i. S. d. Regelungen in § 89 Abs. 3–5 AO. Antragsteller ist der bei Antragstellung bereits existierende Steuerpflichtige, dessen künftige Besteuerung Gegenstand der verbindlichen Auskunft sein soll. Antragsteller kann auch ein Dritter sein,...mehr

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Vorabpauschale aktuell: Ste... / 3. Teilfreistellung von Investmenterträgen gem. § 20 InvstG

Unter den Voraussetzungen des § 20 InvStG sind Vorabpauschalen ggf. anteilig steuerfrei. Die teilweise Steuerbefreiung ist abhängig von der Assetklasse des Investmentfonds sowie von den steuerlichen Eigenschaften der Anleger. Für Stpfl. greifen die folgenden Teilfreistellungssätze (für weitere Einzelfragen s.a. Anemüller, Hdb. privater Kapitaleinkünfte, 3. Aufl. 2023, Rz. 22...mehr

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ZErb 11/2025, Anwendung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Gesellschafter der … AG & Co. KG (A KG), der … GmbH & Co. KG (B KG) und der … mbH & Co. KG (C KG). An seinen Beteiligungen an den vorgenannten Gesellschaften räumte der Kläger mit notariellen Schenkungsverträgen vom … 2004 seiner am … geboren Tochter … (T) eine Unterbeteiligung i.H.v. jeweils 30 % ein. Die Einräumung der Unterbe...mehr

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ZErb 11/2025, Anwendung der... / 2 Anmerkung

1. Widerrufsvorbehalte in Schenkungsverträgen sind ein bewährtes Instrument der Nachfolgeplanung. Sie eröffnen dem Schenker die Möglichkeit, auf spätere Veränderungen flexibel reagieren und vollzogene Schenkungen notfalls rückabwickeln zu können. Wird eine Schenkung aufgrund eines vertraglich vereinbarten Widerrufsrechts rückgängig gemacht, entfällt die Schenkungsteuer nach ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Steuerrechtliche Fragen

Rz. 17 Bis zur Auseinandersetzung wird die Erbengemeinschaft bei Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO und bei Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG behandelt.[30] Hat die Erbengemeinschaft ein Grundstück veräußert, so ersetzt der Verkaufserlös gem. § 2041 BGB das Grundstück im Nachlassvermögen. Sowei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Steuerliche Haftung

Rz. 18 Für Steuerschulden des Erblassers gelten die allg. Regelungen, wobei es dem FA freisteht, ob es durch zusammengefassten Bescheid sämtliche Miterben oder durch Einzelbescheid den einzelnen Miterben in Anspruch nimmt.[52] Teilweise findet eine Zusammenveranlagung des überlebenden Ehegatten mit den Erben statt.[53] Zudem unterliegt auch der als Gesamtschuldner in Anspruc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Steuerrechtliche Fragen

Rz. 30 Fortbestand und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft werfen vielfältige steuerliche Probleme auf, die hier nicht einmal nur angerissen werden können (siehe im Übrigen aber auch die Kommentierung zu den jeweiligen Paragrafen).[75] Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5.7.1990 sind Erbfall und Erbauseinandersetzung als selbstständiger Rechtsvorgang zu ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 352 Der BGH hat einen Abzug fiktiver (von ihm natürlich als latent bezeichneter) Steuerlasten als Nachlassverbindlichkeiten bereits im Jahre 1972 kategorisch ausgeschlossen.[1038] Gleichzeitig stellte er aber fest, dass eine Berücksichtigung z.B. im Rahmen der Bewertung (im seinerzeitigen Fall konkret einer Unternehmensbewertung) angebracht sei bzw. wenigstens sein könne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.2 Gehälter, Mieten und Zinsen

Rz. 76 Wird das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Körperschaft übertragen (Verschmelzung), ändert sich an der steuerlichen Behandlung der an die Gesellschafter (Geschäftsführer) der übertragenden Körperschaft gezahlten Gehälter sowie Miet-, Pacht- und Darlehenszinsen nichts. Diese Zahlungen waren bei der übertragenden Körperschaft...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 32 Personengesellschaften / e) Geschäftsführung

Rz. 63 Das Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB wirft bei einer GmbH & Co. KG Probleme auf. Es ist sowohl für Geschäfte zwischen der Komplementär-GmbH und der KG sowie für Geschäfte zwischen dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der KG zu beachten.[108] Sollen der oder die Geschäftsführer Verträge zwischen der GmbH und der KG abschließen können, müssen sowoh...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Trias der Organe

Rz. 6 Die Aktiengesellschaft ist durch die Trias ihrer Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gekennzeichnet: Die Hauptversammlung versammelt die Aktionäre als die Anteilseigner und wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens; sie beschließt u.a. über Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / c) Einspruch

Rz. 37 Beim Einspruch gegen den Grundlagenbescheid ist zu beachten, dass die Rechtsbehelfsbefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden (für Mitunternehmerschaften) gem. § 352 AO eingeschränkt ist.[58] Einspruch können regelmäßig nur die geschäftsführenden Gesellschafter für die Gesellschaft einlegen. Ausnahmen gelten für ausgeschiedene Gesellschafter un...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.1.4 Mitunternehmerschaft

Erzielt eine Gesellschaft Gewinneinkünfte, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, tritt ein weiterer Problembereich hinzu – die Voraussetzungen für eine Mitunternehmerstellung. Zwar ist dies bei jeder Personengesellschaft ein relevanter Punkt, doch gerade bei Familien-Personengesellschaften wird das öfters zum Problem. Dies zeigt sich auch an der sehr umfangreichen Rechtsprechu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.2.4 Unterbeteiligung

Relativ genau gefasste Regeln für die "richtige" Gewinnverteilung gibt es für Unterbeteiligungen an Mitunternehmerschaften. Der Gewinnanteil ermittelt sich prozentual aus dem Gewinnanteil der Hauptbeteiligung. Praxis-Beispiel Unterbeteiligung eines Kindes Der Vater hat sein Kind an seiner Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft unterbeteiligt. Diese Unterb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung

Leitsatz 1. Ein Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung kann offensichtlich vorliegen, wenn das Finanzamt in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt, dass es im Streitfall eine atypisch stille Beteiligung ausschließe und ein Feststellungsverfahren unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich halte. 2. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverh...§ 20 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzesmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.1 Gewerbliche Einkünfte

Übt eine Personengesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit aus, erzielt sie damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegt auch der Gewerbesteuer. Eine solche Personengesellschaft wird steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft bezeichnet. Betätigt sich eine Personengesellschaft daneben auch noch nicht gewerblich, z. B. mit einer freiberuflichen oder vermögensverwaltenden Tät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 3.2 733

Einbringungsgegenstand sind die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft (BMF Rz. 28) und zwar inkl. grundsätzlich aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen, sofern die Buchwerte fortgeführt werden sollen.[1] Einbringungsgegenstand sind die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft; § 20 UmwStG ist entsprechend a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11.3.1 765

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gehören "die Anteile an einer optierenden Gesellschaft i. S. des la Abs. 1 KStG weiterhin zum begünstigungsfähigen Betriebsvermögen, vorausgesetzt es handelt sich bei der optierenden Gesellschaft um eine gewerblich oder freiberuflich tätige Gesellschaft. Auf die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Optionsgesellschaft f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Sonstige Einkünfte durch Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG Der privaten Vermögensverwaltung unterliegende Fruchtziehung (Tz. 48), steuerpflichtige Gegenleistung für den temporären Verzicht des Stpfl. in Form von Einheiten eines Kryptowertes (Tz. 48), Bewertung der als Aufwandsentschädigung erhaltenen Gegenleistung in Form des Kryptowertes mit dem Marktkurs. Nicht beanstandet w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter / 2.2 Mitunternehmerschaft

Eine Besonderheit betrifft die Ermittlung der Einkünfte einer Personengesellschaft. Es gelten zunächst die gleichen Regeln wie für ein Einzelunternehmen. Soweit die Personengesellschaft jedoch steuerlich als sog. Mitunternehmerschaft zu werten ist, gehören zum steuerlichen Gewinn auch die sog. Sondervergütungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dazu rechnen insbesondere Vergü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Sanierungsbedürftigkeit einer Mitunternehmerschaft

Rn. 22 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Entscheidend für die Sanierungsbedürftigkeit einer Mitunternehmerschaft sind die Gesamtverhältnisse der Gesellschaft selbst (BFH v 27.01.1998, VIII R 64/96, BStBl II 1998, 537). Analog zu Einzelunternehmen ist das PV der persönlich haftenden Gesellschafter einzubeziehen (BFH v 10.04.2003, IV R 63/01, BStBl II 2004, 9 mwN). Ob ein Mitunternehm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.2 Rücklagenbildung im Falle der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Mit dem Abstellen auf den tats entnommenen bzw den entnahmefähigen Gewinnanteil soll evtl bestehenden Entnahmebeschränkungen auf der Ebene der Gesellschaft Rechnung getragen werden. Nicht entnommen werden kann zB auch ein auf der Ebene der MU-Schaft/Pers-Ges in eine Rücklage eingestellter Gewinn. Anders als bei (sonstigen) Regiebetrieben, b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.3 Verluste aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle eines Verlustes aus der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges kann uE nicht unterstellt werden, dass dieser Verlust – wie bei einem Regiebetrieb (s Tz 319) – im Zeitpunkt seiner Entstehung als aus dem Gesamthaushalt ausgeglichen gilt. Der Kdst einer KG muss – zumindest solange das Kdt-Kap und evtl Rückl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft oder einer Mitunternehmerschaft

2.7.1.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der ju...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft stellt einen (nach hM eigenständigen, dh nicht einem anderen BgA als dessen BV zugeordneten) oder ggf auch mehrere eigenständige BgA dar (s Tz 51 ff). Auch die Beteiligung an einer Pers-Ges, die (zB mangels Gewinnerzielungsabsicht) keinen Gew unterhält, kann nach Maßgabe des § 4 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7.3 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 22 Für den Umfang des BV kommt es nicht auf die gesellschaftsrechtliche Beteiligung, sondern die steuerliche Betrachtung als Mitunternehmerschaft an (vgl. BFH vom 01.09.2011, BStBl II 2013, 210). Bei Mitunternehmerschaften gehört daher zum Gewerbebetrieb und damit zu deren BV neben dem Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen ihrer Gesellschafter, sowohl die a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Die Aufteilung des Betriebsvermögens bei Mitunternehmerschaften (Abs. 1a)

Rz. 28 Wie in Rz. 22 ausgeführt, setzt sich das BV einer Mitunternehmerschaft aus dem Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft, soweit es BV ist (vgl. R B 97.4 Abs. 1 Satz 1 ErbStR) und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (vgl. R B 97.2 ErbStR) zusammen. Beide Vermögensteile sind getrennt zu bewerten (§ 97 Abs. 1a Satz 1 und Abs. 1 Nr. 2 BewG). Im Rahmen der getrennt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Mitunternehmerschaften (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 14 Zu den von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG erfassten PersG gehören: die gewerblich tätigen PersG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), die nur teilweise gewerblich tätigen PersG, die infolge Abfärbung vollumfänglich Gewerbebetrieb sind (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), die gewerblich geprägten PersG (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), die freiberuflich tätigen PersG (§ 18 Abs. 4 Satz 2 EStG), Pers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.3. Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 1)

Rz. 144 Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag fallen nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 1 mit Wirkung für die Vergangenheit auch dann weg, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen eines Gewerbebetriebs veräußert oder in das Privatvermögen überführt oder anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt werden. Hiervon ausgenommen sind wesentliche Betriebsgrundlagen, soweit dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. § 7 Satz 8 GewStG

Rz. 216 [Autor/Stand] "Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG". Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 haben mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun (vgl. Rz. 121). Dieses fehlerhafte Verständnis hat der Gesetzgeber wohl inzwischen erkannt und den Wortlaut der Regelung mit dem JStG 2024 näher an den dahinterstehenden Voraussetzungen (insbes. der §§ 7 bis 13) ausger...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4.4 Die Übertragung der stillen Gesellschaft im ErbStG

Rz. 41 Eine stille Beteiligung liegt dann vor, wenn sich ein stiller Gesellschafter i. S. d. § 230 HGB durch eine Einlage an einem Unternehmen (auch an einer GmbH) beteiligt und dafür eine Gewinnbeteiligung erhält (s. Schmidt in MüKoHGB, § 230, Rz. 1). Es entsteht zwischen dem Inhaber des Unternehmens und dem stillen Gesellschafter eine Innengesellschaft, die nicht nach auße...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfahrensvorschriften (§ 3a Abs 4 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Im Falle des Sanierungsertrages bei einer Mitunternehmerschaft oder bei Gewinneinkünften eines Einzelunternehmers regelt § 3a Abs 4 S 1 EStG, dass der Sanierungsertrag sowie die mindernden Beträge nach § 3a Abs 3 S 2 Nr 1–6 und 13 EStG für den Einzelunternehmer gesondert und für den Mitunternehmer einheitlich und gesondert festzustellen sind...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Ertragsteuerliche Behandlung der Gütergemeinschaft

Rz. 35 Auch das Einkommensteuerrecht rechnet die in der fortgesetzten Gütergemeinschaft erwirtschafteten Einkünfte materiell-rechtlich selbstständig, d. h. abweichend vom Zivilrecht, zu (Ettlich in B/H, 174. EL November 2024, EStG, § 28 Rn. 2, beck-online). Nach § 28 EStG gelten bei fortgesetzter Gütergemeinschaft Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des übe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.3.2 Ertragsteuerliche Besonderheiten

Rz. 155 Bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften und dem dazugehörenden Sonderbetriebsvermögen gibt es unzählige Fallkonstellationen. Dies hat vor allem im ertragsteuerlichen Bereich zu vielen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung geführt. Die ganze Thematik hat etwas Klärung erfahren durch das BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 und 5 EStG vom 20.11.2019 (...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 63 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser Personengesellschaften gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der Person...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Die §§ 95 ff. BewG gelten für inländisches Betriebsvermögen (als Teil der Vermögensart BV i. S. d. § 18 Nr. 3 BewG), für das sich der gemeine Wert als Bewertungsmaßstab sowohl für die Gesamtbewertung von BV (§§ 11 Abs. 2 Satz 2, 199 ff. BewG) als auch für die Einzelbewertung von Wirtschaftsgütern des BV (§§ 11 Abs. 2 Satz 3, 97 Abs. 1a Nr. 2, 99, 103, 200 Abs. 2 und 4 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 159 Der RFH hat in ständiger Rechtsprechung, beginnend mit einem Urteil von 1933 (RStBl 1934, 295) die Erbauseinandersetzung als letzten Bestandteil eines einheitlichen privaten (und damit unentgeltlichen) Erbvorgangs betrachtet (sog. Einheitsbetrachtung). Die Folge war, dass die Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft einkommensteuerrechtlich irrelevant war. Seit dem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Einzelfälle

Rz. 4 Das bedeutet im Einzelnen insb.: Schulden können kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein (BFH vom 04.07.1990, BStBl II 1990, 817). Eine Bürgschaftsverpflichtung ist BV, wenn sie aus betrieblichen Gründen, z. B. zur Sicherung einer Geschäftsverbindung, eingegangen wurde (s. Loschelder in Schmidt, § 4 Rz. 146). Es sind sowohl auflösend wie aufschiebend bedingte Verbindlichk...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Auswirkungen des Optionsmodells nach dem KöMoG

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050; BStBl I 2021, 889) besteht für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften gem. § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG ab dem 01.01.2022 das Optionsrecht, wie KapG besteuert zu werden, und für ihre Gesellschafter als Folge der Optionsausübung die Möglichkeit...mehr