Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Systematik, Funktion, Begriffsinhalte

Rn. 200 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Korrektur-/Neutralisationsfunktion: Die Gewinndefinition (§ 4 Abs 1 S 1 EStG) weist den Regelungen über Entnahmen und Einlagen (§ 4 Abs 1 S 2–5 EStG) eine Korrektur- und Neutralisationsfunktion im Rahmen der Gewinnermittlung durch BV-Vergleich zu (s Rn 5). Entnahmen und Einlagen stellen in spiegelbildlicher Verbundenheit notwendige Bestandt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Finaler Entnahmebegriff/betriebsfremde Zwecke

Rn. 235 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ziel des Entnahmetatbestands ist – neben der Korrektur- und Neutralisationsfunktion zur zutreffenden Ermittlung des Gewinns – die Erfassung der stillen Reserven eines WG, wenn dieses den betrieblichen Bereich des StPfl verlässt (s Rn 200), dh der sachliche und/oder personelle Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Aus der Steuerverstrick...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Mittelbare Entnahmevorgänge: Rechtsvorgang als Substitut der Entnahmehandlung

Rn. 226 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In besonders gelagerten Fällen können die Rechtsfolgen der Entnahme auch ohne eine ausdrückliche/schlüssige Entnahmehandlung durch einen (bloßen) Rechtsvorgang, der das WG aus dem BV ausscheiden lässt, ausgelöst werden (grundlegend BFH v 07.10.1974, GrS 1/73, BStBl II 1975, 168). Als einen solchen besonders gelagerten Fall einer mittelbaren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht über die Regelung

Rn. 4 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 5a EStG ist eine Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist. § 5a Abs 1 EStG gesteht auf unwiderruflichen Antrag Gewerbebetrieben mit Geschäftsleitung im Inland zu, den Gewinn nach der im Betrieb geführten Tonnage für Handelsschiffe im internationalen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anschaffung von Beteiligungen an PersGes (§ 23 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 186 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Regelung, wonach auch die Anschaffung und Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer PersGes zu einem privaten Veräußerungsgeschäft führen kann, wurde im Zuge des StMBG vom 21.12.1993 (BGBl I 1993, 2310) eingeführt. Zur Rechtslage vor dieser Änderung hatte der BFH vom 04.10.1990, BStBl II 1992, 211 entschieden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entnahmen als Anschaffungsvorgänge (§ 23 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Während nach der Rspr des BFH vom 23.04.1965, BStBl III 1965, 477 zu § 23 EStG in der bis einschließlich VZ 1998 anwendbaren Fassung die Entnahme eines WG aus dem BV nicht als Anschaffungsvorgang im PV galt, bestimmt § 23 Abs 1 S 2 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002, dass auch die Überführung eines WG aus dem BV in das PV des StPfl im Wege der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f und § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653; Geberth/Höhn, Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen, DB 2013, 1192; Günkel, Übergang von steuerlich beschränkt passivierungsfähigen Verpflichtungen beim Unternehmenskauf, BB 2013, 1001; Prinz, Drohend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hinzuzurechnende Vergütung, Bereederungsentgelt (§ 5a Abs 4a S 3 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Liegen Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 und S 2 EStG vor, sind diese nach § 5a Abs 4a S 3 EStG dem pauschal ermittelten Gewinn hinzuzurechnen. Eine Ausnahme besteht lt Verwaltungsauffassung (BMF vom 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 34) lediglich für ein Bereederungsentgelt eines am Schiff beteiligten Bereederers und für einen auf gesells...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / Zusammenfassung

Überblick Der Gewerbesteuer kommt neben der Grundsteuer für die Finanzierung kommunaler Haushalte besondere Bedeutung zu. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2023 zu beachten sind. Ab Erhebungszeitraum 2023 zu beachtende gesetzlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.7 Anteile am Verlust von Personengesellschaften (Zeilen 67-67c)

Eingetragen werden die im Rahmen des einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb berücksichtigten Anteile am Verlust von in- und ausländischen Personengesellschaften. Die Höhe des Betrags ergibt sich aus den einheitlichen Feststellungsbescheiden für die Gesellschaften. Sind in Verlustanteilen aus Mitunternehmerschaften Beträge i.S.d. § 8b KStG oder § ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.3 Anteile am Gewinn in- und ausländischer Personengesellschaften (Zeile 89-89c)

Eingetragen werden der Name der Personengesellschaft (Zeile 89), deren Steuernummer (Zeile 89a) sowie der Gewinnanteil, der im Gewinn aus Gewerbebetrieb (Ausgangsbetrag zu Zeile 39) enthalten ist. Die Höhe des Gewinnanteils ergibt sich aus dem die Gesellschaft betreffenden Gewinnfeststellungsbescheid bzw. aus der Bilanz der Gesellschaft. Bei Beteiligungen an mehreren Persone...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Gesellschafter / 2.2 Mitunternehmerschaft

Eine Besonderheit betrifft die Ermittlung der Einkünfte einer Personengesellschaft. Es gelten zunächst die gleichen Regeln wie für ein Einzelunternehmen. Soweit die Personengesellschaft jedoch steuerlich als sog. Mitunternehmerschaft zu werten ist, gehören zum steuerlichen Gewinn auch die sog. Sondervergütungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dazu rechnen insbesondere Vergü...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.1 Gewerbliche Einkünfte

Übt eine Personengesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit aus, erzielt sie damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegt auch der Gewerbesteuer. Eine solche Personengesellschaft wird steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft bezeichnet. Betätigt sich eine Personengesellschaft daneben auch noch nicht gewerblich, z. B. mit einer freiberuflichen oder vermögensverwaltenden Tät...mehr

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Familiengesellschaft / 2.1.4 Mitunternehmerschaft

Erzielt eine Gesellschaft Gewinneinkünfte, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, tritt ein weiterer Problembereich hinzu – die Voraussetzungen für eine Mitunternehmerstellung. Zwar ist dies bei jeder Personengesellschaft ein relevanter Punkt, doch gerade bei Familien-Personengesellschaften wird das öfters zum Problem. Dies zeigt sich auch an der sehr umfangreichen Rechtsprechu...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.2 Land- und Forstwirtschaft

Übt eine GbR eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aus, ist die GbR als Mitunternehmerschaft einzustufen (§ 13 Abs. 7 EStG i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Diese Rechtsform wird von einer Vielzahl von Betrieben gewählt, sei es, dass Eltern und Kinder den Betrieb gemeinsam betreiben, sei es, dass sich 2 kleinere Betriebe unter dem Dach einer GbR zu einer größe...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.4 Freiberufliche Tätigkeit

Ist die gemeinschaftlich ausgeübte Tätigkeit freiberuflicher Art, z. B. Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte, kann auch auf die Rechtsform einer GbR zurückgegriffen werden. Ausgeübt wird die Tätigkeit dann im Rahmen einer gemeinschaftlichen Praxis oder als Sozietät. Auch für eine Freiberufler-GbR gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Grundregeln. Wie bei der gewerblichen ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.3 Gewerbliche Tätigkeit

Wird von einer GbR ein gewerblich tätiges Unternehmen betrieben, bestehen auch in steuerlicher Hinsicht keine Gründe, die GbR anders zu behandeln als eine OHG oder KG. Dies zumal die GbR mit dieser Tätigkeit ab 2024 eine rechtsfähige GbR darstellen wird (§ 705 Abs. 2 und Abs. 3 BGB). Die GbR erzielt dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie gilt steuerlich ebenfalls als sog. Mi...mehr

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Familiengesellschaft / 2.2.4 Unterbeteiligung

Relativ genau gefasste Regeln für die "richtige" Gewinnverteilung gibt es für Unterbeteiligungen an Mitunternehmerschaften. Der Gewinnanteil ermittelt sich prozentual aus dem Gewinnanteil der Hauptbeteiligung. Praxis-Beispiel Unterbeteiligung eines Kindes Der Vater hat sein Kind an seiner Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft unterbeteiligt. Diese Unterb...mehr

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Zwei-Konten-Modell / 6 Personen- und Kapitalgesellschaften

Die dargestellten Grundsätze gelten unverändert auch für Personengesellschaften, z. B. eine gewerblich tätige KG oder eine Freiberuflersozietät. Die Gesellschafter können sämtliche Betriebseinnahmen über das betriebliche Guthabenkonto entnehmen und sämtliche Betriebsausgaben mit Kredit finanzieren. Auch hier sind die Einschränkungen des § 4 Abs. 4a EStG zu beachten, soweit e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.4 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 121 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft. Bei der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 13 Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften

Rz. 129 Indem § 18 Abs. 4 S. 1 EStG auf § 13 Abs. 5 EStG verweist, können Grundstücke, die sich bereits im Vz 1986 in einem der selbstständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen befanden, steuerfrei entnommen werden, um auf ihnen die Wohnung des Stpfl. oder eine Altenteilerwohnung zu errichten. Soweit § 18 Abs. 4 S. 2 EStG auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 S. 2 und 3 EStG verw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.1 Betriebseinnahmen

Rz. 104 Allgemein zum Begriff der Betriebseinnahmen s. § 4 EStG Rz. 552ff. Bei Freiberuflern stellt sich nicht selten die Frage, ob Zuflüsse aus sog. Hilfs- oder Nebengeschäften stammen und deshalb Betriebseinnahmen anzunehmen sind. Dazu müssen die Zuwendungen einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweisen und nicht lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu stehen. Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.3 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 180 Abs. 1 AO)

Rz. 133 Soweit Freiberufler im Rahmen einer Mitunternehmerschaft gemeinschaftlich Einkünfte erzielen, sind diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO gesondert festzustellen. Das gilt nicht für Einkünfte, die ein Sozius außerhalb der gemeinschaftlich betriebenen Praxis erzielt. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den vertraglichen Abreden der Gesellschafter.[1] Da auch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.3.2 "Back-to-Back"-Finanzierungen bei Personengesellschaften

Rz. 49 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 2 Doppelbuchst. bb) EStG betrifft "Back-to-Back"-Finanzierungen, bei denen ein Dritter die Kapitalerträge schuldet und die Kapitalanlage im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung an eine Personengesellschaft steht, bei der der Gläubiger der Kapitalerträge oder eine diesem nahestehende Person als Mitunternehmer beteiligt ist, sofern ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.4 Aufsichtsrat

Rz. 99 Aus dem EStG ergibt sich nicht unmittelbar, was unter einer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied zu verstehen ist. Aus der Vorschrift des § 10 Nr. 4 KStG kann aber entnommen werden, dass Tätigkeiten erfasst werden sollen, deren Aufgabe darin besteht, die Geschäftsführung einer Körperschaft zu überwachen.[1] Der Begriff "Überwachung" ist weit auszulegen.[2] Nicht auf di...mehr

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Zinsschranke / 7 Untergang des EBITDA- und Zinsvortrags

Beim EBITDA- und Zinsvortrag handelt es sich um eine betriebsbezogene und nicht um eine personenbezogene Größe. Damit entspricht der EBITDA- bzw. der Zinsvortrag eher dem gewerbesteuerlichen als dem einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag. Bei Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften sind damit nicht die Mitunternehmer Träger des E...mehr

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Zinsschranke / 2.2 Konzernklausel

Die Zinsschranke gelangt zudem nicht zur Anwendung, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern i. S. d. Zinsschranke gehört.[1] Gemäß der ursprünglichen Gesetzesbegründung sollen damit Kapitalgesellschaften, die sich im Streubesitz befinden, und Unternehmen, die keine weiteren Beteiligungen halten, von der Anwendung der Zinsschranke befreit werden. Zinsaufwend...mehr

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Zinsschranke / 1.1 EBITDA bei Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften ermittelt sich der maßgebliche Gewinn somit wie folgt:[1]mehr

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Zinsschranke / 3.2.1 Zinsaufwand

Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetz waren Zinsaufwendungen definiert als Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. Nach dem BMF-Schreiben zählen zum Fremdkapital alle als Verbindlichkeit passivierungspflichtigen Kapitalzuführungen in Geld, die nach steuerlichen Kriterien nicht zum Eigenk...mehr

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Zinsschranke / 3.1 Betrieb

Systematisch ist die Vorschrift des § 4h EStG den Vorschriften über die Gewinnermittlung[1] zuzuordnen, mit der Konsequenz, dass bestimmte Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich nicht abziehbar sind. Daraus folgt unmittelbar, dass einen Betrieb i. S. d. Zinsschranke nur unterhält, wer Gewinneinkünfte erzielt. Erzielt eine Person Überschusseinkünfte und stellen die ...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2 Gesellschaften / Gemeinschaften

Bei Personengesellschaften (einkommensteuerlich Mitunternehmerschaften) sind mehrere Punkte zu beachten: 2.2.1 Berufsträger Jeder Gesellschafter muss "Heilberufler" sein. Ist ein Gesellschafter "Nichtberufsträger", erzielt die gesamte Gemeinschaft gewerbliche Einkünfte. 2.2.2 Gemischte Tätigkeiten Wird neben der freiberuflichen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.2 Begriffsinhalt

Rz. 33 Das als Tatbestandsvoraussetzung für die VZ-Festsetzung erforderliche Verschulden betrifft die Versäumnis der Steuererklärungsfrist.[1] Es liegt vor, wenn der Erklärungspflichtige vorsätzlich oder fahrlässig pflichtwidrig gehandelt hat. Vorsatz erfordert, dass dem Erklärungspflichtigen seine Abgabepflicht und der Abgabetermin bekannt waren und er gleichwohl die Pflich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Ergänzende Fragen bei Beteiligung an bzw. der Gründung von ausländischen Personengesellschaften

Beteiligungen an Personengesellschaften sind im Hinblick auf das Transparenzprinzip grundsätzlich als Betriebsstätten zu qualifizieren.[1] Insoweit gelten die unter Tz. 2.2 ff. dargestellten Grundsätze. Es stellt sich jedoch die Frage, ob auch Verluste aus dem Sonderbetriebsvermögen oder aus Sondervergütungen (z. B. wegen der Zuordnung von Refinanzierungskosten) dem Betriebss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2 Geltungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift ist nur auf Feststellungsbescheide anwendbar, nicht auf Steuerbescheide.[1] Da die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Feststellungsbescheide anwendbar ist, gilt sie nicht für Grundlagenbescheide, die keine Feststellungsbescheide sind. Rz. 3a § 183 AO erfasst die Fälle, in denen sich der Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen richtet,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr 72 S 1 Buchst a EStG

Rn. 2600h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Photovoltaikanlagen müssen vorhanden sein "auf", "an" oder "in" den unter s Rn 2600g Spiegelstrich 1 beschriebenen Gebäuden. Von der technischen Seite müssen diese Photovoltaikanlagen eine bestimmte technische Voraussetzung erfüllen: Ihre installierte Bruttoleistung llaut Marktstammdatenregister (www.marktstammdatenregister.de) darf 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr 72 S 1 Buchst b EStG

Rn. 2600j Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Photovoltaikanlagen müssen vorhanden sein "auf", "an" oder "in" (dh dieselben Präpositionen wie bei Buchst a, s Rn 2600h) den unter s Rn 2600g Spiegelstrich 2 beschriebenen Gebäuden. Mit "in" sollen sowohl klassische Aufdachanlagen als auch dachintegrierte Anlagen erfasst werden (Perschon, Stbg 2023, 47). Von der technischen Seite müs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 2600a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 2d JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294 fügte mit Wirkung ab VZ 2022 (§ 52 Abs 1 EStG idF Art 43 Abs 1 des Gesetzes)) einen neuen § 3 Nr 72 EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein, der mE, soweit Gewinnerzielungsabsicht besteht, konstitutiv wirkt, andernfalls lägen stpfl Einkünfte insbesondere nach § 15 EStG vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der Vermögensbild... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsgemeinschaft / Einkommensteuer

Einkommensteuerrechtlich ergeben sich für Arbeitsgemeinschaften sachlich und persönlich keine Besonderheiten. Einkommensteuerpflichtig sind jeweils nur die einzelnen Beteiligten mit den erzielten Gewinnanteilen (§ 1 EStG). Sie erzielen i. d. R. gewerbliche Einkünfte i. S. v. § 15 EStG. Das gilt auch für einen Freiberufler, der sich mit einem Gewerbetreibenden zusammenschließ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsgemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsgemeinschaften sind vorübergehende Zusammenschlüsse mehrerer selbstständiger Unternehmer in der Form einer BGB-Gesellschaft zum Zweck der gemeinsamen Durchführung eines oder mehrerer Aufträge, insbesondere in der Bauwirtschaft. Soweit die Arbeitsgemeinschaft selbst mit einem Auftraggeber Verträge abschließt, ist sie Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes. S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Legaldefinition

Rn. 2581 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 1 Abs 1 REITG enthält die Legaldefinition der REIT. Deren Rechtsform kann nur die AG sein, dh, soweit das REITG nichts anders bestimmt, gilt das AktG (§ 1 Abs 3 REITG). Eine Mustersatzung bringen Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, BB 2007, 1345. Der Unternehmensgegenstand muss sich auf folgende Punkte beschränken:mehr