Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.2 Abgrenzungen

Rz. 105 Abzugrenzen ist die Realteilung von der Veräußerung (vgl. Rz. 43 ff.) oder der Aufgabe (Rz. 66 f.) eines Mitunternehmeranteils bei Fortbestehen der Mitunternehmerschaft. Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus und wird diese von den verbleibenden Mitunternehmern fortgeführt, handelt es sich nicht um eine Realteilung, auch wenn der ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.5 Buchwertfortführung

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.4 Übertragung in das Betriebsvermögen

Rz. 108 Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder Einzelwirtschaftsgüter müssen in das Betriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers übertragen werden. Hierzu gehört auch das Sonderbetriebsvermögen. Nach der Realteilung muss also das übernommene Betriebsvermögen weiterhin Betriebsvermögen bleiben.[1] Es reicht aus, wenn im Rahmen der Realteilung z. B. durch Begründung einer ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.4 Anteils- und Teilanteilsveräußerung

Rz. 43 Die Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) werden als Betriebsveräußerung behandelt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG). G...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.3 Realteilungen

Rz. 106 § 16 Abs. 3 Sätze 2-4 EStG liegt den folgenden Ausführungen zugrunde.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.1 Begünstigte Aufgabetatbestände

Rz. 64 Begünstigt sind auch (§ 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG): die Aufgabe eines Gewerbebetriebs, die Aufgabe des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft und die Aufgabe des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern (Übernehmer sind natürliche Einzelpersonen)

10.6.1 Übernahme in das Privatvermögen oder/und die Besteuerung der stillen Reserven ist nicht sichergestellt Rz. 113 Übernehmen Mitunternehmer die ihnen bei einer Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen oder/und ist (bei ihnen die spätere) Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, realisieren sie einen Aufgabegewinn (vgl. Rz. 129 f.) in H...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.1 Veräußerungsgewinn

Rz. 128 Veräußerungsgewinn ist nach § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs den Wert des Betriebsvermögens übersteigt oder bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft den Wert des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt oder bei der...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.7 Spitzenausgleich

Rz. 127 In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Buchwertfortführung gegeben sind (vgl. Rz. 109 ff.), können Ausgleichszahlungen geleistet werden, weil die Teilwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter höher oder niedriger sind als die Teilwerte der Gesellschaftsanteile (Anteil am Gesamthandsvermögen) der Realteiler. Das steht der Buchwertfortführung nicht entgegen....mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.1 Übernahme in das Privatvermögen oder/und die Besteuerung der stillen Reserven ist nicht sichergestellt

Rz. 113 Übernehmen Mitunternehmer die ihnen bei einer Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen oder/und ist (bei ihnen die spätere) Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, realisieren sie einen Aufgabegewinn (vgl. Rz. 129 f.) in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert des in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsguts und des Bu...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 4 Fallstricke bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen gegen Nießbrauchsvorbehalt

Bei Fragen zur Mitunternehmerstellung des Schenkers bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt bzw. zur damit einhergehenden Frage der Einkünftequalifikation beim Schenker besteht aktuell eine große Rechtsunsicherheit. Die Finanzverwaltung hält sich auf Nachfrage eher bedeckt und lehnt verbindliche Auskünfte häufig ab. Auch im lang ersehnten BMF-Sc...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2 Einkommensteuer

Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung steuerlich bei den Überschusseinkünften wie eine Bruchteilsgemeinschaft[1] bzw. bei den Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft behandelt.[2] Dies gilt so lange, bis sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt und einzelne Nachlassgegenstände (Einkunftsquellen) den Miterben übertragen werden. Die erzielten Einkünft...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.2 Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen

Rz. 114 Wie sich aus der Übersicht unter Rz. 106 ergibt, werden bei der Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern durch Mitunternehmer, die natürliche Einzelpersonen sind, die Buchwerte fortgeführt, wenn der Übernehmer die Wirtschaftsgüter in sein Betriebsvermögen übernimmt und bei ihm die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Rz. 115 In der Regel handelt es sich b...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind nach § 16 Abs. 1, 3 EStG auch Gewinne aus Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen, Veräußerungen von 100 %-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, Veräußerungen von gesamten Anteilen von Mitunternehmern, Veräußerungen des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, Betriebsaufgaben von...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.2 Abgrenzung typisch/atypisch stiller Gesellschafter

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG werden nur die Einkünfte des typisch stillen Gesellschafters besteuert. Ein atypisch stiller Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen und erzielt deshalb Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Ist der stille Gesellschafter auch am Betriebsvermögen (d. h. an den stillen Reserven) beteiligt, ist der Gesellschafter kein "typischer" (i. S. d. HGB), so...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / V. Prüfung der Höchstgrenzen

Objektbezogene Höchstgrenze: Zunächst ist für die Stpfl. oder die Mitunternehmerschaft zu prüfen, welche der von ihnen betriebenen Photovoltaikanlagen unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG fallen.[25] Subjektbezogene Prüfung: Sodann ist zu prüfen, ob der jeweilige Steuerpflichtige oder die jeweilige Mitunternehmerschaft insgesamt die 100 kWp-Grenze einhält.[26] B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 3.1.4 Parallele Bilanzierung

Auch bei Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage sind Steuerbilanzen nach den allgemeinen Bestimmungen[1] fortzuführen und einzureichen.[2] Diese dienen insbesondere der Anwendung des § 15a EStG, aber zumindest in der Vergangenheit auch der Ermittlung der erbschaftsteuerlich maßgebenden Werte der Beteiligung.[3] Ferner kommt der Gewinnermittlung nach § 5 oder § 4 ESt...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IX. Wegfall der gewerblichen Infektion

Gewerbliche Infektion durch eigene Betätigung: Bei im übrigen vermögensverwaltenden Personengesellschaften konnte der Betrieb einer Photovoltaikanlage vor dem VZ 2022 zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG führen. Dies war dann der Fall, wenn die Einnahmen aus Stromerzeugung mehr als 3 % der Gesamtnettoerlöse der Gesellschaft betragen und den Betr...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 72 gilt ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 für natürliche Personen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften (§ 8 Abs. 1 KStG).[6] Zu den Körperschaften zählen auch Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 4 Abs. 1 KStG.[7]mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 2.2 Vorteile bei verbundenen Unternehmen

Werden die Vorteile von anderen Unternehmen oder Personen eingeräumt, greift die Steuervergünstigung selbst dann nicht ein, wenn die Zuwendenden dem Arbeitgeber nahestehen. So wird der Rabattfreibetrag z. B. bei Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns nur für diejenigen Vorteile gewährt, die von dem Arbeitgeber selbst, also von demjenigen Konzernunternehmen eingeräumt werden,...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.3 Personengesellschaftliche Besonderheiten bei der standardisierten elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (E-Bilanz)

Rz. 74 Die Verpflichtung zur Einreichung einer sog. elektronischen Bilanz (kurz: E-Bilanz),[1] d. h. die standardisierte elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (§ 5b EStG), besteht mithin für Personengesellschaften. Diese Gesellschaften haben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, entsprechende Bilanzposten elektronisch a...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.2 Stufen der steuerrechtlichen Erfolgsermittlung

Rz. 41 Zunächst muss auf der ersten Stufe untersucht werden, ob der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG aus der handelsrechtlichen Gesamthandsbilanz abgeleitete Erfolg mit den Bilanzierungs- und Bewertungsnormen des Steuerrechts übereinstimmt. Differenzen sind in aller Regel auf die in §§ 4–7i EStG verankerten bilanzsteuerrechtlichen Spezialvorschriften zurückzuführen, die ein Abwei...mehr

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Personengesellschaften in d... / 5 Zusammenfassung und Ausblick

Rz. 78 Obwohl in § 264c HGB Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von kapitalistischen Personenhandelsgesellschaften, die vor allem das Eigenkapital betreffen, kodifiziert wurden, bleibt dennoch eine Vielzahl offener Fragen. Dies gilt insbesondere für Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen von §§ 264a ff. HGB fallen. Voraussetzung für e...mehr

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Personengesellschaften in d... / 2 Rechnungslegungsnormen für Personengesellschaften

Rz. 5 Nach § 6 Abs. 1 HGB besitzen Personenhandelsgesellschaften als Formkaufleute Kaufmannseigenschaft. Folglich gelten für die OHG und KG im Hinblick auf die Finanzbuchhaltung zunächst die im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB (§§ 238–263 HGB) niedergelegten Vorschriften. Sofern die in Rede stehenden Unternehmensformen 2 der in § 1 Abs. 1 Nrn. 1–3 PublG genannten S...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.1 Anknüpfungspunkte von Einkommen- und Gewerbesteuer

Rz. 35 Wie bereits dargelegt wurde, unterwirft das Einkommensteuergesetz nicht die Personenhandelsgesellschaften selbst der Einkommensteuerpflicht, sondern die hinter den Unternehmen stehenden Gesellschafter.[1] Diese vom Steuerrecht als Mitunternehmer bezeichneten Personen sind i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit ihren Anteilen am Gewinn der Person...mehr

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Personengesellschaften in d... / 1 Personengesellschaften

Rz. 1 Neben der Einzelunternehmung zählen als wichtigste Formen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft zur Gruppe der Personenunternehmen.[1] Die genannten Personengesellschaften können als auf vertraglicher Grundlage beruhende zweckor...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.1 Sonderregelungen des EStG sind zu beachten

§ 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen und ordnet zwingend die Buchwertfortführung an. Auch die unentgeltliche Aufnahme natürlicher Personen in Einzelunternehmen und unentgeltliche Übertragungen von Teilen eines Mitunternehmeranteils sind erfasst. Das Tatbestandsmerkmal der unentgeltlichen Übertragung erf...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 5.2 Sonderbilanzen beinhalten Wirtschaftsgüter der Gesellschafter

Sonderbilanzen enthalten Wirtschaftsgüter, die rechtlich einem oder mehreren Gesellschaftern und nicht zum Gesamthandsvermögen gehören, aber von der Personengesellschaft zur Erzielung von Einkünften entgeltlich oder auch unentgeltlich genutzt werden.[1] Dieses Vermögen wird als Sonder-Betriebsvermögen bezeichnet. Achtung Buchführungspflicht für Sonder-Betriebsvermögen Für die Mit...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 6 Buchführung ist notwendig

Werden Vermögenswerte zu Sonder-Betriebsvermögen, muss zuerst einmal eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Unterliegen die Wirtschaftsgüter Wertveränderungen (z. B. der Abschreibung) oder werden die Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist es auch ratsam eine laufende Buchführung einzurichten. Die Wirtschaftsgüter ...mehr

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Sogenannter Blockerwerb kann § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen

Leitsatz Die in § 8b Abs. 4 Satz 6 des Körperschaftsteuergesetzes angeführte Beteiligungsschwelle (10 % des Grund- oder Stammkapitals) kann durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang auch dann erreicht werden, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind. Normenkette § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG Sachverhalt Geschäftsgegenstand der Kl...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / a) Der Erlass v. 13.10.2022

Die Obersten Finanzbehörden Länder haben zwischenzeitlichen mit gleichlautenden Erlassen v. 13.10.2022 erstmals zur Behandlung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln in Zusammenhang mit Umwandlungen Stellung genommen (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass v. 13.10.2022 – S 3812b, BStBl. I 2022, 1517 = ErbStB 2023, 37 [Günther]; dazu Korezkij, DStR 2022, ...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / b) Stellungnahme

Die Adaption der Rspr. des BFH durch die Finanzverwaltung erscheint problematisch. Die vorstehend angeführten Urteile des BFH betrafen die Streitjahre 2007 und 2010 bis 2012 und damit einen Zeitraum, in dem § 13b ErbStG a.F. nach dem Urteil des BVerfG v. 17.12.2014 (BVerfG v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, ZEV 2015, 19 = FR 2015, 160; s. dazu auch M. Söffing/Thonemann-Micker, Erb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft als Steuerpflichtiger i.S.d. Vorschrift (§ 1 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz)

[2] Steuerpflichtiger im Sinne dieser Vorschrift sowie im Sinne des § 1a ist auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft; ... Rz. 221 [Autor/Stand] Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtige i.S. des § 1. Da § 1 eine Einkünfteminderung voraussetzt, bezieht sich der in § 1 Abs. 1 Satz 1 verwendete Begriff "Steuerpflichtiger" nur auf P...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft als nahestehende Person (§ 1 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz)

...; eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt. Rz. 224 [Autor/Stand] Personengesellschaft als nahestehende Person. Der Begriff der nahestehenden Person ist in § 1 Abs. 2 definiert. Der dort definierte Begriff hat auch Bedeutung für andere Vorschriften, die auf § 1 Abs. 2 Bezug nehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.2 Rücklagenbildung im Falle der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Mit dem Abstellen auf den tats entnommenen bzw den entnahmefähigen Gewinnanteil soll evtl bestehenden Entnahmebeschränkungen auf der Ebene der Gesellschaft Rechnung getragen werden. Nicht entnommen werden kann zB auch ein auf der Ebene der MU-Schaft/Pers-Ges in eine Rücklage eingestellter Gewinn. Anders als bei (sonstigen) Regiebetrieben, b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft oder einer Mitunternehmerschaft

2.7.1.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.3 Verluste aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle eines Verlustes aus der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges kann uE nicht unterstellt werden, dass dieser Verlust – wie bei einem Regiebetrieb (s Tz 319) – im Zeitpunkt seiner Entstehung als aus dem Gesamthaushalt ausgeglichen gilt. Der Kdst einer KG muss – zumindest solange das Kdt-Kap und evtl Rückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft stellt einen (nach hM eigenständigen, dh nicht einem anderen BgA als dessen BV zugeordneten) oder ggf auch mehrere eigenständige BgA dar (s Tz 51ff). Auch die Beteiligung an einer Pers-Ges, die (zB mangels Gewinnerzielungsabsicht) keinen Gew unterhält, kann nach Maßgabe des § 4 K...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Anwendung auf Personengesellschaften oder Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 Satz 2)

1. Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft als Steuerpflichtiger i.S.d. Vorschrift (§ 1 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz) [2] Steuerpflichtiger im Sinne dieser Vorschrift sowie im Sinne des § 1a ist auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft; ... Rz. 221 [Autor/Stand] Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtige i.S. des § 1. Da § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Keine Anwendung auf Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (§ 1 Abs. 5 Satz 7)

„ 7 Auf Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder zwischen einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft sind die Sätze 1 bis 4 nicht anzuwenden, unabhängig davon, ob die Beteiligung unmittelbar besteht oder ob sie nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes mittelbar besteht; für diese Geschäftsb...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.1 § 1 Absatz 5 AStG

8 Dieses BMF-Schreiben regelt die Grundsätze der Finanzverwaltung für die Prüfung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Regelungsrahmen des § 1 Absatz 1 AStG in allen grenzüberschreitenden Fällen "einfacher Betriebsstätten" (s. Rn. 13), unabhängig davon, ob im jeweiligen Fall ein DBA anwendbar ist oder nicht (s. aber § 1 Absatz 5 Satz 8 AStG, der ggf. die Anwendbar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Wegzugsbesteuerung nach § 50i EStG

Rn. 37 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mit der Neuregelung des § 50i EStG idF AmtshilfeRLUmsG soll das inländische Besteuerungsrecht für nach einem Wegzug realisierte Veräußerungsgewinne sichergestellt werden. Zur Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven (zB nach § 6 AStG) bei einem Wegzug ins Ausland und bei Umstrukturierungen sind Anteile an KapGes und andere WG in der Vergan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.35.1 Definition Förderbetriebsstätte, Bergbauunternehmen, Erdöl- oder Erdgasunternehmen (§ 35 Absatz 1 BsGaV)

386 Abschnitt 5 der BsGaV (§§ 35 bis 38 BsGaV) ist speziell auf Förderbetriebsstätten anzuwenden. § 35 Absatz 1 Satz 1 BsGaV definiert den Begriff Förderbetriebsstätte: Darunter fallen Betriebsstätten, die zur Förderung von Bodenschätzen entstehen und nach Abschluss der Fördertätigkeit enden. Jedes Unternehmen, zu dem eine Förderbetriebsstätte gehört, ist ein Bergbau- bzw. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Minderung des inländischen Besteuerungssubstrats

"... und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen erhöht werden." Rz. 2853 [Autor/Stand] Bezugspunkt. § 1 Abs. 5 Satz 1 nimmt jeweils auf "Einkünfte" Bezug. Im Rahmen der zweistufigen Einkünfteermittlung (Rz. 65, 403 ff.) ist daher nicht auf den Unterschiedsbetrags i.S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.30 Allgemeines zu Bau- und Montagebetriebsstätten (§ 30 BsGaV)

341 Abschnitt 4 der BsGaV (§§ 30 bis 34 BsGaV) ist speziell auf Bau- und Montagebetriebsstätten anzuwenden. Bau- und Montagebetriebsstätten i.S.d. § 30 Satz 1 BsGaV entstehen zur Erfüllung von Bau- und Montageverträgen, die im Regelfall das Bau- und Montageunternehmen abgeschlossen hat. Bau- und Montagebetriebsstätten weisen die Besonderheit auf, dass sie von vornherein zei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Änderungen des § 1 seit Inkrafttreten des AStG

a) EGAO Rz. 13 [Autor/Stand] Bezugnahme auf § 162 AO. Nach Inkrafttreten wurde § 1 Abs. 3 durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) v. 14.12.1976[2] geändert. Damals wurde die Bezugnahme auf § 217 RAO durch die auf § 162 AO ersetzt. Die Änderung hat ausschließlich redaktionelle Bedeutung. b) StÄndG 1992 Rz. 13.1 [Autor/Stand] Definition der "Geschäftsbeziehung". Als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr