Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2.3 Ansatz des "neutralen Vermögens" (§ 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG)"

Rz. 146 Nach § 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG sind die übergegangenen Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung des Übernahmegewinns bzw. -verlusts mit dem gemeinen Wert anzusetzen, soweit an ihnen bei der übertragenden Körperschaft kein deutsches Besteuerungsrecht hinsichtlich einer Veräußerung bestand. Der Wert dieser Wirtschaftsgüter erhöht sich um die Differenz zwischen dem gemeinen Wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anwendungsbereich bei gewerblicher Prägung sowie bei gemischt und selbstständig tätigen Mitunternehmerschaften (§ 50d Abs 10 S 7 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 50d Abs 10 S 7 Nr 1 EStG fallen gewerblich geprägte PersGes iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG nicht in den Anwendungsbereich des § 50d Abs 10 EStG. Damit erkennen Gesetzgeber und FinVerw (BMF vom 26.09.2014, BStBl I 2014, 1258 Tz 2.2.1.) die BFH-Rspr an, nach welcher die innerstaatliche Gewerblichkeitsfiktion des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG nicht au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften (§ 50d Abs 10 EStG)

Schrifttum: Boller/Eilinghoff/Schmidt, § 50d Abs 10 EStG idF des JStG 2009 – ein zahnloser Tiger?, IStR 2009, 109; Frotscher, Treaty override und § 50d Abs 10 EStG, IStR 2009, 593; Günkel/Lieber, Auslegungsfragen im Zusammenhang mit § 50d Abs 10 EStG idF des JStG 2009, Ubg 2009, 301; Hils, Neuregelung internationaler Sondervergütungen nach § 50d Abs 10 EStG, DStR 2009, 888; Korn,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Festlegung der abkommensrechtlichen Einkunftsart und des Zuordnungsmaßstabs (§ 50d Abs 10 S 1–4 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 1 EStG legt zunächst die abkommensrechtlich anzuwendende Einkunftsart fest: Enthält ein DBA keine ausdrückliche Regelung für Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 und Nr 3 Hs 2 EStG, dann gilt die Vergütung für Zwecke der Abkommensanwendung ausschließlich als Teil des Unternehmensgewinns des vergütungsberechtigten Ge...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen

Rz. 223 Eine ähnliche Schwierigkeit stellt sich bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen in Bezug auf etwaiges Sonderbetriebsvermögen. Sonderbetriebsvermögen I sind dabei die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum von einem oder mehreren Mitunternehmern einer Personengesellschaft stehen und an die Mitunternehmerschaft zur Nutzung überlassen werden, klassischerweise ebenfall...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 181 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 10 EStG sowohl idF des JStG 2009 als auch idF des AmtshilfeRLUmsG voraus, dass Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 und Nr 3 Hs 2 EStG vorliegen, auf die ein DBA Anwendung findet und dieses keine diese Vergütungen betreffende ausdrückliche Regelung enthält. Persönlich richtet sich die Vorschrift damit sowoh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Boller/Eilinghoff/Schmidt, § 50d Abs 10 EStG idF des JStG 2009 – ein zahnloser Tiger?, IStR 2009, 109; Frotscher, Treaty override und § 50d Abs 10 EStG, IStR 2009, 593; Günkel/Lieber, Auslegungsfragen im Zusammenhang mit § 50d Abs 10 EStG idF des JStG 2009, Ubg 2009, 301; Hils, Neuregelung internationaler Sondervergütungen nach § 50d Abs 10 EStG, DStR 2009, 888; Korn, Grenzen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Outbound-Fälle (§ 50d Abs 10 S 8 EStG)

Rn. 197 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 8 EStG entspricht wortgleich dem früheren § 50d Abs 10 S 2 EStG idF JStG 2009 und regelt, dass die Anwendung des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG durch § 50d Abs 10 EStG nicht berührt wird. Dadurch soll in Outbound-Fällen, in denen der ausländische Betriebsstättenstaat der PersGes die Sondervergütungen aufgrund seines abweichenden R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonderregelungen einzelner DBA

Rn. 194 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 1 EStG, nach dem Sondervergütungen abkommensrechtlich ausschließlich als Unternehmensgewinne zu qualifizieren sind, ist seinem Wortlaut nach nur dann anwendbar, wenn das DBA keine solche Sondervergütungen betreffende ausdrückliche Regelung enthält. Ausdrückliche Regelungen idS enthalten folgende DBA (s BMF vom 26.09.2014, BSt...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Vererbung von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 212 Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft übertragen, ist in ertragsteuerlicher Hinsicht in einem ersten Schritt zwingend zu klären, ob es sich bei diesem Personengesellschaftsanteil in steuerlicher Hinsicht um Betriebsvermögen oder um Privatvermögen handelt. Handelt es sich um steuerliches Betriebsvermögen, wird in Bezug auf den Anteil an der Personengesellschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unklarheiten und Inkonsistenzen

Rn. 223 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 In seiner jetzigen Fassung lässt § 50d Abs 11a EStG sowohl systematische als auch praktische Fragen offen. Der Gesetzgeber hat die Neuregelung des § 50d EStG durch das AbzStEntModG nicht dazu genutzt, die im Schrifttum aufgezeigten Kritikpunkte und Ungereimtheiten zu bereinigen (kritisch statt vieler Gosch in Kirchhof/Seer, § 50d EStG, Rz 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. § 15a Abs 2 EStG: Verlustverrechnung mit Gewinnen aus der Beteiligung

Schrifttum: Pyszka, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG – Anmerkung zum Beschluss des BFH v 12.09.1996, BB 1997, 2153; Resing/Gröning, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG? – Anmerkung zum BFH-Beschluss v 12.09.1996, DStR 1997, 769; Theisen, Gewinne der dritten Art? – Anmerkungen zum Saldierungsverbot nach § 15a Abs 2 EStG, DStR 1998, 1896. V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Ausscheiden von Kommanditisten aus der KG oder Auflösung der KG bei negativen Kapitalkonten

Schrifttum: Mittelsteiner, Das "negative" Kapitalkonto nach § 15a EStG (II), DStR 1980, 610; Steuer und Kapital Nr 7/1981, Übergang des negativen Kapitalkontos bei einem beschränkt Haftenden und Auswirkungen dieses Vorgangs auf Veräußerer und Erwerber (Beilage zu DB 1981); Eggesiecker/Eisenach/Schürner, Veräußerung eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto, FR 1982, 21...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugleich Entstehung eines verrechenbaren Verlustes

Rn. 39 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Gewinnzurechnung gem § 15a Abs 3 S 1 EStG steht sogleich wieder zur Verrechnung mit Gewinnen desselben oder späterer Wj aus der Beteiligung zur Verfügung (§ 15a Abs 3 S 4 EStG). Soweit eine Gewinnverrechnung im gleichen Wj nicht möglich ist, wird die fiktive Gewinnzurechnung als zugleich verrechenbarer Verlust nach § 15a Abs 4 EStG geson...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Realteilung/Aufspaltung einer KG oder Abspaltung auf Rechtsträger in Form einer PersGes oder eines Einzelunternehmens

Rn. 64 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird eine KG unter Auflösung ohne Vermögensabwicklung nach den §§ 123, 124 UmwG iVm § 3 Abs 1 UmwG auf ihre Gesellschafter aufgespalten oder echt real geteilt, sind diese Vorgänge – bei Fortführung der Buchwerte gem § 16 Abs 3 S 2 EStG – nach Realteilungsgrundsätzen bzw § 24 UmwStG zu behandeln. Den Realteilern verbleibt das Recht zur Verlus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestand und Rechtsfolge

Rn. 215 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 11a EStG kommt nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen dann zur Anwendung, wenn der Gläubiger der KapErtr oder Vergütungen eine Person ist, dem diese Einkünfte entweder nach deutschem ESt-Recht oder nach dem Steuerrecht des anderen Vertragsstaates nicht zugerechnet werden. Der Begriff des Gläubigers wird im Gesetz nicht näher ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Maßgeblichkeit der bis zum Bilanzstichtag tatsächlich geleisteten (und nicht der höheren) vereinbarten Einlage

Schrifttum: Sieker, Verfassungsmäßigkeit des § 15a EStG im Falle nachträglicher Einlageleistung des Kommanditisten, FR 1988, 453; Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG, DB 2004, 11; Jahndorf/Reis, § 15a EStG und Verlustübernahmen ohne Bareinzahlung, FR 2007, 424; Kempermann, Nicht gezahlte Einlagen, zurückgezahlte Aufgelder und falsch bezeichnete Kapitalkonten – Die neue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung

Rn. 180 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch das JStG 2009 erstmals eingeführte und 2013 durch das AmtshilfeRLUmsG revidierte § 50d Abs 10 EStG betrifft die abkommensrechtliche Behandlung von Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften und stellt ein weiteres Bsp für eine rechtsprechungsbrechende Regelung dar, mit der der Gesetzgeber auf missliebige R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Überblick über die Gesetzesfassungen

1. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Rn. 181 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 10 EStG sowohl idF des JStG 2009 als auch idF des AmtshilfeRLUmsG voraus, dass Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 und Nr 3 Hs 2 EStG vorliegen, auf die ein DBA Anwendung findet und dieses keine diese Vergütungen betreffende ausdrückliche Regelung enthält. Pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestand und Rechtsfolgen im Einzelnen

1. Festlegung der abkommensrechtlichen Einkunftsart und des Zuordnungsmaßstabs (§ 50d Abs 10 S 1–4 EStG) Rn. 187 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 1 EStG legt zunächst die abkommensrechtlich anzuwendende Einkunftsart fest: Enthält ein DBA keine ausdrückliche Regelung für Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 und Nr 3 Hs 2 EStG, dann gilt die Vergütung für Zwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 183 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 EStG ist sowohl idF JStG 2009 als auch idF AmtshilfeRLUmsG 2013 in allen Fällen anzuwenden, in denen ESt und KSt noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind (§ 52 Abs 59a S 10 und 11 EStG idF AmtshilfeRLUmsG 2013). Damit sind beide Gesetzesfassungen grundsätzlich parallel anwendbar (zur fehlenden Sinnhaftigkeit dieses Nebeneina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Treaty override

Rn. 199 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 In Fällen, in denen Sondervergütungen (sowie mit dem Sonder-BV zusammenhängende Erträge und Aufwendungen) durch die Anwendung des § 50d Abs 10 EStG abweichend von der abkommensautonomen Auslegung im Inland zu besteuern sind, liegt ein Treaty override vor, welches der BFH in Abkehr von seiner früheren Rspr (zB BFH vom 13.07.1994, BStBl II 19...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. PersGes-Gesamtkapital iSv § 15 EStG, -Kapitalkonto lt StB bzw iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG und geleistete Einlage

Schrifttum: Ley, Gesellschafterkonten einer PersGes in der Handels- und Steuerbilanz – eine Fortschreibung; Kösdi 2014, 18 844; Eggert, Gestaltungsmöglichkeiten bei § 15a EStG Teil I und II, BBK 2021, 598 und 675; Zimmermann/Dorn/Wrede, Kapital von PersGes im Handels- und Steuerrecht – Praxisrelevante Modelle zur Kapitalkontengliederung, NWB 2021, 3453; Engelberth, Kapitalkonten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung der ausländischen Steuer (§ 50d Abs 10 S 5, 6 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 5 EStG sieht als Neuerung gegenüber der bisherigen Fassung für im Ausland ansässige Gesellschafter die Möglichkeit der Anrechnung der ausländischen Steuern auf die nach § 50d Abs 10 EStG im Inland stpfl Einkünfte vor. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Inbound-Fall internationale Doppelbesteuerungen auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligte oder durch die Satzung, das Stiftungsgeschäft oder die sonstige Verfassung begünstigte Personen

Rn. 61 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Im Rahmen der hypothetischen persönlichen Entlastungsberechtigung erfasst § 50d Abs 3 S 1 Nr 1 EStG Personen, die an ihr (dh an der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) beteiligt oder durch die Satzung, das Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind. Wie bereits bei den Altregelungen ist die erforderliche Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 161 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 EStG betrifft nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen unbeschränkt StPfl, deren Einkünfte aufgrund eines DBA von der Bemessungsgrundlage auszunehmen sind. Eine Anwendung auf beschränkt StPfl ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich. Aufgrund der erkennbaren Ausrichtung auf die abkommensrechtliche Freistellung nach Art 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Umwandlung einer KG (Einbringung) in eine GmbH bzw formwechselnde Umwandlung einer Ober-PersGes (KG) in eine KapGes bzw Option einer KG zur KSt nach KöMoG

Rn. 60 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Umwandlung einer KG in eine GmbH Bringt eine KG ihren gesamten Geschäftsbetrieb zu Buchwerten gegen Ausgabe neuer Anteile in eine Tochter-KapGes ein (§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG nF), geht beim Erlöschen der KG auch bei Buchwertfortführung (auf Antrag) in der GmbH ein gem § 15a EStG nur verrechenbarer Verlust nicht auf die GmbH über, ebenso wenig wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen

Rn. 202 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich knüpft § 50d Abs 11 EStG zunächst an die abkommensrechtliche Schachtelfreistellung an: S 1 der Regelung erfasst Dividenden, die nach einem DBA beim Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen werden. Die Freistellung muss abkommensrechtlich nach Maßgabe des Methodenartikels bei tatsächlicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645 ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4 EStG) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8 d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.4 Nachgeordnete Mitunternehmerschaften

Rz. 72 Schließlich ist § 8a KStG auch auf mitunternehmerische Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften anwendbar, wenn diese unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind. Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern, dass die für Körperschaften geltenden Einschränkungen des § 8a KStG durch Einschaltung von Personengesellschaften umgangen werd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.3 "Maßgeblicher Gewinn" bei nachgeordneten Mitunternehmerschaften

Rz. 106 Ist eine Personengesellschaft eine "nachgeordnete Gesellschaft"[1] und ist daher § 8a KStG anzuwenden, ist für sie trotzdem der "maßgebliche Gewinn"[2], nicht das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Personengesellschaften haben kein Einkommen. Nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG gelten für nachgeordnete Gesellschaften zwar einige Vorschriften des § 8a KStG; in Bezug genomme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 5 Besondere Aspekte der steuerlichen Rechnungslegung

Rz. 28 In jedem Fall ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien ein selbstständiges Steuersubjekt. Sie hat eine eigene Steuerbilanz aufzustellen und entsprechende Steuererklärungen abzugeben. Zudem sind die Besonderheiten bei Personengesellschaften zu berücksichtigen, welche steuerlich Mitunternehmerschaften sind. Zunächst sollen Besonderheiten der Steuerbilanz gegenüber der H...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 5.4 Besonderheiten der Besteuerung des Komplementärs

Rz. 32 Bei einer natürlichen Person als Komplementär werden einkommensteuerlich nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStGdie persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA wie Mitunternehmer behandelt. Sie sind aber nicht im Verhältnis zu der KGaA oder den Kommanditaktionären Mitunternehmer; insofern werden sie eben nur wie Mitunternehmer behandelt.[1] Gewinnanteile der Komplementäre gehö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4 Sonderregelung für nachgeordnete Personengesellschaften

Rz. 102 Für Gesellschaften (Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften), die unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind, gilt nach Abs. 2 S. 2 die Regelung des § 8a Abs. 2 und 3 KStG entsprechend. Ab Vz 2024 ist die Verweisung auf § 8a Abs. 2 KStG gestrichen worden, da diese Vorschrift ersatzlos entfallen ist.[1] Zweck der Verweisung auf § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.4 Verfall des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags bei Beteiligung einer Körperschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 200 Die Regelung über den Untergang des Zinsvortrags in § 4h Abs. 5 EStG ist durch G. v. 19.12.2008[1] um einen S. 3 erweitert worden. Danach ist § 8c KStG entsprechend auf den Zinsvortrag einer Mitunternehmerschaft anzuwenden, soweit an dieser unmittelbar oder mittelbar eine Körperschaft als Mitunternehmer beteiligt ist. In diesem Fall geht der Zinsvortrag einer Persone...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.1.2 Sondervergütungen, Sonderbetriebsausgaben II und Zinszahlungen des Gesellschafters bei Personengesellschaften

Rz. 136 Unklarheiten können bestehen, wem die Zinsaufwendungen zuzuordnen sind, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft Zinsen als Sondervergütungen von der Personengesellschaft erhält, wenn eine verzinsliche Verbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen I gehört oder wenn der Gesellschafter die Beteiligung an der Personengesellschaft mit Kredit finanziert hat, die V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.3 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einer Personengesellschaft

Rz. 194 Handelt es sich bei dem Betrieb, für den der Zins- bzw. EBITDA-Vortrag festgestellt ist, um eine Personengesellschaft, verfallen die Vorträge nach § 4h Abs. 5 S. 1 EStG vollständig, wenn der Betrieb der Personengesellschaft aufgegeben oder auf einen anderen Stpfl. oder eine andere Mitunternehmerschaft übertragen wird. Die Vorträge verfallen gem. § 4h Abs. 5 S. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.1 Begriff der Bilanzänderung

Rz. 456 Bilanzänderung bedeutet, dass ein handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässiger (richtiger) Bilanzansatz durch einen anderen handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässigen Bilanzansatz ersetzt wird. Sie setzt grundsätzlich ein Wahlrecht des Stpfl. voraus, das durch die Bilanzänderung anders, als es in der ursprünglichen Bilanz der Fall war, ausgeübt werden soll. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.3 Rechtsfolgen bei Personengesellschaften

Rz. 51 Für die Bemessungsgrundlage bei einer Personengesellschaft gilt ebenfalls der "maßgebende Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG, der auf dem stpfl. Gewinn beruht.[1] Insoweit sowie hinsichtlich der Auswirkungen von Abschreibungen, Zinsen, Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen sowie steuerfreien Rücklagen gelten die Ausführungen in Rz. 42ff. entsprechend.[2] Rz. 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.3.2 Regelung für Wirtschaftsjahre, die ab 2024 beginnen

Rz. 71c Durch G. v. 22.12.2023[1] wurde die Konzernzugehörigkeit im Anschluss an die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates v. 12.7.2016[2] angepasst. Nach Art. 4 Abs. 3 S. 1 Buchst. b, S. 3 ATAD 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 4 ATAD 1 kann ein vollständiger Zinsabzug für ein eigenständiges Unternehmen gewährt werden. Eigenständig ist danach ein Unternehmen, das nicht Teil einer zu Rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.3 Rechtsfolge

Rz. 647 Als Rechtsfolge bestimmt § 4 Abs. 4a S. 4 EStG, dass die Zinsen, die auf die Überentnahme entfallen, dem Gewinn hinzuzurechnen sind; sie sind dadurch nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Betroffen sind alle Schuldzinsen, also nicht nur Zinsen aus Kontokorrentkonten oder Bankkrediten, sondern auch Zinszahlungen an Partner des laufenden Geschäftsverkehrs.[1] Die Höhe der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr