Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Verkauf und Rü... / 2 Aus den Gründen:

B. Die Berufung hat nur insoweit Erfolg, als die Hilfsaufrechnung der Beklagten durchgreift und hierdurch der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm an die Beklagte abgeführten Mieten erloschen ist. I. Der Senat teilt im Ergebnis die Einschätzung des Landgerichts, dass die Rechtsgeschäfte zwischen den Parteien (Kaufvertrag und Mietvertrag über den klägerischen Pkw s...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 1 Aktuelle Entwicklung der Beratungstätigkeit

Die Rahmenbedingungen für die Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine haben sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG zulässig und den Lohnsteuerhilfevereinen wurde die Hilfeleistung bei der Erledigung von Arbeitgeberaufgaben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsverhältnisse zwischen Angehörigen

Rz. 1235 [Autor/Stand] Der Verdacht eines nur zum Schein, aber nicht tatsächlich durchgeführten Rechtsverhältnisses kann insbesondere bei Rechtsverhältnissen zwischen Angehörigen entstehen, da im Familienverbund ein "natürlicher" Interessengegensatz der Vertragsparteien fehlt und somit zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu steuerlichen Zwecken missbraucht werden können...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.3 Umfang der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abziehbaren Aufwendungen

Tz. 28 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG und § 9 Abs 1 Nr 1 KStG korrespondieren nach ihrem Wortlaut nicht miteinander. § 9 Abs 1 Nr 1 KStG erfasst den Teil des Gewinns, der an phG auf ihre nicht auf das Grund-Kap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG bestimmt für den phG dagegen zu Eink...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tatsächliche Nutzung am Bewertungsstichtag

Rz. 10 [Autor/Stand] Die bebauten Grundstücke werden für Zwecke der Einheitsbewertung in folgende Grundstücksarten eingeordnet, § 75 Abs. 1 BewG: Vgl. zum Begriff des bebauten Grundstücks die Kommentierung zu § 74 BewG. Rz. 10.1 [...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verhältnis der Jahresrohmiete bei verschiedenartiger Nutzung

Rz. 13 [Autor/Stand] Für die Bestimmung der Grundstücksarten "Mietwohngrundstück", "Geschäftsgrundstück" und "gemischt genutztes Grundstück" ist entscheidend, in welchem Umfang das Grundstück zu Wohnzwecken, gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. Bei der Beurteilung, wie der für die Abgrenzung dieser drei Grundstücksarten maßgebenden Prozentsat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Mietwohngrundstücke (Abs. 2)

Rz. 22 [Autor/Stand] Als Mietwohngrundstücke bezeichnet § 75 Abs. 2 BewG solche Grundstücke, die zu mehr als 80 % - gemessen an der Jahresrohmiete im Feststellungszeitpunkt - Wohnzwecken dienen (vgl. zum Begriff Wohnzwecke Rz. 15). Ausgenommen sind jedoch die Ein- und Zweifamilienhäuser, die trotz ihres Wohnzwecks je eine besondere Grundstücksart nach § 75 Abs. 5 und 6 BewG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Auslegung des Begriffs "besondere Gestaltung"

Rz. 23 [Autor/Stand] Was unter "besonderer Gestaltung" zu verstehen ist, umschreibt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Ausdeutung und Konkretisierung durch Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen bedarf. Rz. 24 [Autor/Stand] Nach den BewRGr (Abschn. 16 Abs. 3) liegt eine besondere Gestaltung vor allem dann vor, wenn das Gebäude we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Zusammenfassendes Beispiel

Tz. 73 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 1. Sachverhalt Die X-GmbH ist phG der Y-KGaA mit einem Kpl-Kap von 1 Mio EUR. Außerdem ist sie – neben den anderen Kommanditaktionären – gleichzeitig am Grundkap von 4 Mio EUR mit 10 % = 400 000 EUR beteiligt. Für die Geschäftsführung erhält die X-GmbH ein (angemessenes) Entgelt von 200 000 EUR, für die Vermietung des Betriebsgrundstücks an ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Tatbestand

Rz. 41 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist nur dann anzuwenden, wenn für den weitaus überwiegenden Teil einer bestimmten Gruppe von Geschäftsgrundstücken eine Jahresrohmiete überhaupt nicht ermittelt oder geschätzt werden kann.[2] Gleichwohl ist § 76 Abs. 3 Nr. 2 BewG nicht eng anzulegen.[3] Nach der Rechtsprechung des BFH[4] kommt es für die Frage, ob das Grundstück zu e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beispielsfälle für vom BFH gebilligte Strategien zur Vermeidung einer verdeckten Mitunternehmerstellung mittels einer Ehegatten-GmbH & Co KG

Rn. 24a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Es handelte sich jeweils um Ehegatten-GmbH & Co KG, bei denen die nichttätigen Familienmitglieder Kommanditisten sind und das aktive "Familienoberhaupt" Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und Verpächter und/oder Großgläubiger ohne Gesellschafterstellung in der KG ist und die wie folgt konstruiert waren:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Verkauf und Rü... / 1 Sachverhalt

A. Die Parteien streiten um Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs an die Beklagte und dessen Rückvermietung an den Kläger. Am 12.1.2019 verkaufte und übereignete der Kläger das in den Anträgen näher bezeichnete Kraftfahrzeug zum Kaufpreis von 7.500,– EUR an die Beklagte. Mit Mietvertrag vom gleichen Tag mietete der Kläger das Fahrzeug von der Beklagte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gestaltungsmissbrauch in der Rspr.

Rz. 1242 [Autor/Stand] Ein Gestaltungsmissbrauch ist nach st. Rspr. des BFH in Übereinstimmung mit der Legaldefinition des § 42 Abs. 2 AO dann gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die im Hinblick auf das erstrebte Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dient und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick zu § 76 BewG

Rz. 1 [Autor/Stand] § 76 BewG regelt, nach welchen Bewertungsmethoden der Einheitswert bebauter Grundstücke zu ermitteln ist: Abs. 1 bestimmt, dass Mietwohn-, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke sowie Ein- und Zweifamilienhäuser grds. im Wege des Ertragswertverfahrens zu bewerten sind. Abs. 2 schreibt die Bewertung von sonstigen bebauten Grundstücken stets im Wege des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Beteiligung des Gesellschafters dienende WG (Sonderbetriebsvermögen II)

Rn. 75 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zur rechtlichen Stütze für das vom BFH geschaffene Sonder-BV II s Rn 73. Zum notwendigen Sonder-BV II zählen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Größe des Grundstücks

Rz. 29 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Größe der zugehörigen Grundstücksfläche führt die Entscheidung v. 23.7.1971[2] aus, eine Grundstücksfläche von 2.400 qm liege im Grenzbereich der Fälle, in denen allein wegen der Grundstücksfläche eine besondere Gestaltung vorliege, die zu einer wesentlichen Abweichung von der Masse der im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geschäftsgrundstücke (Abs. 3)

Rz. 24 [Autor/Stand] Als Geschäftsgrundstücke werden nach § 75 Abs. 3 BewG solche bebauten Grundstücke bezeichnet, die zu mehr als 80 % eigenen oder fremden gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienen. Zur Entscheidung der Frage, ob die 80-%-Grenze überschritten ist, muss auch hier - anders als bei der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell (vgl. Kommentierung zu § 249...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 270 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG Leistungen eines nicht von der KSt befreiten BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG erstreckt sich auf alle Leistungen, die den GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind. (hierzu s Schr des BMF v 28.01...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Geschäftsgrundstücke bilden das Hauptgebiet der Anwendung des Sachwertverfahrens. Nach dem Sachwertverfahren sind jedoch nicht alle Geschäftsgrundstücke i.S.v. § 75 Abs. 3 BewG zu bewerten, sondern nur solche Gruppen von Geschäftsgrundstücken, für die weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche Miete geschätzt werden kann (§ 76 Abs. 3 Nr. 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Ergänzende Anmerkungen

Rz. 660 [Autor/Stand] Fünf Beispielsfälle. Abschließend soll die Wirkungsweise des 8 Abs. 2 aF noch einmal anhand von fünf Beispielen aufgezeigt werden: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Steuerinländer A ist zu 100 vH an der ausländischen X-GmbH beteiligt, die ihrerseits zu 100 vH an der ausländischen Y-GmbH beteiligt ist. Die Y-GmbH bezog in den Wirtschaftsjahren 01 und 02 folge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Herabsetzung de... / 3. Synergieeffekt

Wenn zwei Personen gemeinsam einen Haushalt führen, entstehen typischerweise sogenannte Synergieeffekte. Diese sind in erster Linie darin zu sehen, dass Lebenshaltungskosten und Ausgaben für die Führung des Haushalts günstiger werden, da viele Posten nicht mehr nur von einer Person getragen werden müssen. Beispiele für Ersparnisse:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Herabsetzung de... / IV. Fazit

Die Entscheidung des BGH zu XII ZB 388/24 bestätigt und verfeinert die bisherige BGH-Linie, nach der Synergieeffekte aus einer Bedarfsgemeinschaft den notwendigen Selbstbehalt grundsätzlich um 10 % reduzieren können. Die Haushaltsersparnis pauschal bei 10 % anzusetzen, überzeugt in seiner Praktikabilität; es knüpft an die Sozialrechtssystematik an und vermeidet kleinteilige B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Wohnungsbegriff bei Gebäuden, die nach dem 31.12.1971/ 31.12.1984 bezugsfertig geworden sind

Rz. 31 [Autor/Stand] Nach dem Urteil des BFH vom 5.10.1984[2] setzt der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff fortan voraus, dass die Zusammenfassung von Räumen eine von anderen Wohnungen oder Räumen baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bildet. Es muss ein eigener Zugang bestehen, der nicht durch einen fremden Wohnbereich führt. Weiterhin galt, dass die Räume...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Hauptveranlagung (Abs. 1)

Rz. 324 [Autor/Stand] In Hessen werden die Steuermessbeträge für die Grundsteuer B erstmalig auf den 1.1.2022 im Rahmen einer Hauptveranlagung allgemein, d.h. für alle steuerpflichtigen Grundstücke, festgesetzt (Rz. 11). Rz. 325 [Autor/Stand] Weitere Hauptveranlagungen folgen in Zeitabständen von 14 Jahren jeweils auf den 1.1., also zum 1.1.2036, zum 1.1.2050 usw. Damit falle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.3 Notwendiges Betriebsvermögen

Tz. 186 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Notwendiges BV sind solche WG, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Stpfl genutzt werden oder dazu bestimmt sind (s R 4.2 Abs 1 S 1 EStR 2012). Gemischt-genutzte WG sind nach R 4.2 Abs 1 S 4 EStR 2012 notwendiges BV, wenn sie zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden. Für notwendiges BV im vorstehenden S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Gesellschafterebene

Rz. 1426 [Autor/Stand] Auf der Ebene des begünstigten Anteilseigners stellt die vGA eine Einnahme aus Kapitalvermögen dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), sobald sie diesem oder einer ihm nahestehenden Person zufließen (§ 11 EStG)[2]. Der Anteilseigner hat unmittelbar keinen Gewinn aus der Tätigkeit der Kapitalgesellschaft zu versteuern. Seine Beteiligung erlangt steuerrecht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Mittelbare Gesellschafterleistung bei unmittelbarer Beteiligung

Rn. 89 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wegen umgekehrt unmittelbarer Gesellschafterleistung bei mittelbarer Beteiligung (doppelstöckige PersGes) s Rn 111a und 111b . Zum Fall einer zwischen unmittelbare Gesellschafterleistung und diese empfangende PersGes zwischengeschalteten Management-KapGes s Rn 84a . Unter dem Stichwort "mittelbare Gesellschafterleistung" zur Förderung des Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 418 [Autor/Stand] § 34 GrStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung betrifft den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken (vgl. hierzu auch die Kommentierung zu § 34 GrStG). § 34 Abs. 3 Satz 2 GrStG sieht für die in Absatz 3 Satz 1 genannten Fälle vor, den einheitlichen Prozentsatz der Ertragsminderung nach den Anteilen der ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung des Sachwertverfahrens im Einzelfall (Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2)

Rz. 56 [Autor/Stand] Anders als in den in § 76 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1 BewG geregelten Fällen (Rz. 40 ff.) geht es hier um Gruppen von Mietwohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken, bei denen eine Ermittlung der Jahresrohmiete in aller Regel möglich ist und die deshalb grds. im Ertragswertverfahren bewertet werden (§ 76 Abs. 1 Nr. 1–3 BewG). Bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1.1 Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 70 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei der gleichzeitigen Beteiligung des phG am Grundkap der KGaA stellt sich die Frage, ob überhöhte Bezüge oder Vergütungen auf der Stellung als phG (mit der Folge der Abzugsfähigkeit bei der KGaA, s Tz 34 ff) oder als Kommanditaktionär (dann mit der Folge einer das Einkommen der KGaA erhöhenden vGA) beruhen. Nach hM beruhen überhöhte Vergüt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Damit ein Versorgungsunternehmen die Bevölkerung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) oder Wasser beliefern kann, muss zunächst ein umfassendes Leitungsnetz aufgebaut werden. Hierzu sind Eingriffe in die Rechte und Interessen der hierdurch jeweils betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich, bei denen es sich entweder um privatrechtliche Eigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negative steuerliche Folgen

Rn. 314 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab Hinweis auf die Fallgestaltungen ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung unter s Rn 305 und deren gravierende steuerliche Nachteile. Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Gewinnausschüttungen der GmbH sind – anders als bei der 25 %igen AbgSt – mit 60 % estpfl gewerbliche Einkünfte (ungünstig bei hohem ESt-Satz ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den für die Annahme ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Verpachtung von Wirtschaftsgütern, die zum Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft gehören

Tz. 76 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 17.05.2000, BStBl II 2001, 558) gelten die Grundsätze zur Zuordnung von wes Betriebsgrundlagen zum BV des BgA dann jedoch nicht, wenn die WG zum Hoheitsvermögen der Träger-Kö gehören. Solche WG könnten zwar wes Betriebsgrundlagen des BgA, aber nicht dessen BV sein. Dennoch seien auch in diesen Fällen Nutzungsen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Rechtsfolgen aus § 5 Abs 1 UmwStG für die Übernehmerin

Tz. 16 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 5 Abs 1 UmwStG ist der Übernahmegewinn/-verlust (hierzu s § 4 UmwStG Tz 39 ff) bei der Pers-Ges bzw natürlichen Person so zu ermitteln, als habe sie die betr Anteile am stlichen Übertragungsstichtag angeschafft (Fiktion). Das gilt grds unabhängig davon, ob die Pers-Ges die Anteile an der übertragenden Kö von einem durch Anteilsveräuße...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmeregelung – vgl. Anm. 123)

Rz. 133.alt [Autor/Stand] Ausnahmeregelung: Einkaufsgesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b betrifft den Fall der sog. Einkaufsgesellschaft (vgl. Anm. 123). Der Gesetzgeber verfolgt mit der Bestimmung die Vorstellung, dass der im Import liegende Gewinn durch die ausländische Gesellschaft aufgefangen werden könnte, wenn diese die Waren und Güter zu einem hohen Preis in das In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Neuheit als gemeinsame Voraussetzung für beide Förderobjekte

Rn. 45 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Abgesehen von der bereits erwähnen Zugehörigkeit zum AV (s Rn 16) müssen die Förderobjekte "neu" sein (Kulosa in Schmidt, § 7c EStG Rz 1 (44. Aufl 2025)). Wie unter s Rn 20 ausgeführt, bezieht sich das Tatbestandsmerkmal auf Förderobjekte nach Abs 2 und auch nach Abs 3 des § 7c EStG. Rn. 46 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Erfordernis der "Neuh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rascher Mieterwechsel

Rn. 138 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gewerbebetrieb statt privater Vermögensverwaltung (s Rn 137) ist bei der Vermietung auch von privatem Wohnraum insb anzunehmen, wenn entweder durch einen ständigen, raschen Wechsel der Mietparteien, der im Wesen gerade dieses Mietverhältnisses liegt, der Vermieter zu einer über das bei der langfristigen Vermietung übliche Maß hinausgehenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 6 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 152 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. § 20 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 6 kann von einzelnen natürlichen Personen verwirklicht werden. Allerdings ist in allen drei Alternativen schwer vorstellbar, dass die Einkünfte i.S. der Vorschrift durch ein DBA steuerfrei gestellt werden. Einkünfte für die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002 führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besitz-Einzelunternehmen

Rn. 362 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei einem Besitz-Einzelunternehmen handelt es sich auch hinsichtlich der Überlassung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen stets um notwendiges BV, wenn dieses den Betrieb der Betriebsgesellschaft zumindest fördert (so auch BFH v 20.04.2005, BFH/NV 2005, 1774). Gegenstand des Urt v 20.04.2005, aaO, war eine Einzel-Besitzunternehmerin, die n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit (§ 6 Abs 1 S 1, 1. Alt UmwStG)

Tz. 7 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wenn zwischen den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen, erlöschen diese mit der Eintragung der Verschmelzung in das öff Reg durch Konfusion, weil Berechtigter und Verpflichteter in sich zusammenfallen (für eine Inl-Verschmelzung s § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG). Ein Übernahmefolgegewinn...mehr